Genereller Ausbau Dachboden genehmigungspflichtig?

Diskutiere Genereller Ausbau Dachboden genehmigungspflichtig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in der Dachgeschosswohnung. Im unteren Teil sind 2 Zimmer, Küche, Bad. Über eine Wendeltreppe...

  1. #1 Bella2927, 12.07.2019
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    Hallo zusammen,
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in der Dachgeschosswohnung. Im unteren Teil sind 2 Zimmer, Küche, Bad. Über eine Wendeltreppe gelangt man ins Obergeschoss, wo das Schlafzimmer ist.
    Nun steht im Raum, dass ich diese Wohnung kaufe, und die Bank fragte nach der Baugenehmigung für das Schlafzimmer. Es geht dabei nicht mal um Nutzfläche oder Wohnfläche, sondern ob diese Fläche überhaupt ausgebaut werden durfte. Ich war bereits beim Amt und habe Akteneinsicht genommen , jedoch mit wenig Erfolg. Dort liegt nur die Genehmigung für den gesamten Gebäudekomplex, der insgesamt 18 Wohnungen umfasst. Das Gebäude wurde 1993/1994 gebaut, in Schleswig-Holstein. Ich habe schon viel im Internet gesucht, komme aber leider absolut nicht weiter. Die Eigentümer haben mir erzählt, dass alle Obergeschosse damals ausgebaut wurden, ein Teil davon ist bereits wieder verkauft worden, und das Thema mit der Baugenehmigung kam nie auf - daher denken sie, dass man dafür keine Genehmigung gebraucht hat. Es ist als Nutzfläche und nicht als Wohnfläche deklariert, auch schon damals im Expose de Bauunternehmers. In der Baugenehmigung ansich gehen die Pläne aber nur bis zum unteren Teil der Wohnung; dort, wo die Treppe nach oben ist, war damals ein Abstellraum eingezeichnet. Hat jemand eine Idee, wie ich das endgültig klären kann? Ich habe auch schon nach der LBO S-H von damals gesucht, jedoch ohne Erfolg. Wenn die Fläche Nutzfläche ist und auch keine Umwandlung möglich ist, ist das für mich ok, nur würde ich gerne zumindest wissen wollen, ob das damals so i.O. War.
    Der Raum hat ca. 30m2, die Deckenhöhe ist bis zum Beginn der Schrägen 2,30m, der Winkel zwischen Kniestock und Schräge ist ca. 45°. ich möchte eben auch keine schlafenden Hunde wecken... Vielleicht hat ja jemand eine Idee, Vielen Dank schonmal!
     
  2. #2 Fabian Weber, 12.07.2019
    Fabian Weber

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    In der Bauordnung steht die zulässige Raumhöhe, im Bebauungsplan steht die zulässige Geschosszahl.
     
  3. Dimeto

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    Dann hast Du doch die Antwort. Der Dachboden ist als Nutzfläche genehmigt worden. Die Nutzung als Aufenthaltsraum bedarf einer Genehmigung. Ob diese erteilt werden kann, ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. ob die Bedingungen für Aufenthaltsräume nach §48 LBO erfüllt sind, ob die Anforderungen an den Brandschutz, insbesondere an die Rettungswege (§34) erfüllt sind oder ob die maximal zulässige Geschossfläche nicht überschritten wird.

    Du kannst mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass irgendetwas gegen die Genehmigungsfähigkeit spricht, denn sonst hätte man schon damals die Flächen höherwertig vermarktet.

    Die möglichen Auswirkungen sind für NRW hier schön zusammengestellt
    Schwarzbau und die Folgen - nrw-baurecht.de
    und größtenteils wohl auch auf andere Bundesländer übertragbar.
     
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  4. #4 Bella2927, 12.07.2019
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    Vielen Dank schonmal für die Rückmeldungen.
    In dem Expose ist es als Nutzfläche gekennzeichnet, im Anhang der Baugenehmigung beim Amt sind sämtliche Pläne hinterlegt, aber eben nicht die genannte Dachbodenfläche. Deshalb die Unsicherheit, ob man das hätte extra genehmigen lassen müssen. Und diese Nutzfläche war ja nicht ausgebaut, da war keine Heizung, keine Dämmung usw. Die Frage ist jetzt, ob man diese Genehmigung braucht, um aus diesem nackten Dachboden eine Nutzfläche für zb einen Hobbyraum machen zu dürfen. Oder ob man eine ungenutzte Fläche innerhalb eines Gebäudes einfach so wohnlich umbauen darf (Fußboden, Heizung, Dämmung usw).
     
  5. #5 Fabian Weber, 12.07.2019
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    Nein darf man nicht, wenn es ein Aufenthaltsraum ist.
     
  6. #6 simon84, 12.07.2019
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    Natürlich darfst du deine Nutzfläche so dämmen und heizen wie du willst. Deshalb wird aber kein Aufenthaltsraum draus! Im schlimmsten Fall kann die Nutzung untersagt werden
     
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  7. Dimeto

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    Hobbyraum ist schlecht, denn das eine Hobby macht den Raum zum Aufenthaltsraum, das andere nicht, weswegen die Bauämter gerichtlich bestätigt genauere Angaben verlangen. Wenn keine statischen Eingriffe z.B. für die Treppe vorgenommen wurden, benötigt man keine Genehmigung zur Umwandlung von Lagerraum zu beheiztem Lagerraum.
    Es geht um die tatsächliche Nutzung, die, sofern Du nicht ständig YouTube-Videos vom Dachboden aus hochlädst, niemand kontrolliert. Wenn der Fernseher abfackelt oder Du mit brennender Zigarette einschläfst, hast Du aber ein Problem. Und bei WEG eventuell auch. Und ... s. Link bei #3
     
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