Bauherrenhaftpflicht notwendig

Diskutiere Bauherrenhaftpflicht notwendig im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, eigentlich bauen wir schlüsselfertig, aber da wir die Malerarbeiten mit einem anderen Unternehmen durchführen, haben wir schon...

  1. #1 SirWayne, 12.07.2019
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    Hallo zusammen,

    eigentlich bauen wir schlüsselfertig, aber da wir die Malerarbeiten mit einem anderen Unternehmen durchführen, haben wir schon eine Abnahme bevor es Bezugsfertig ist. Das heißt es werden noch Malerarbeiten, Böden (außer Fliesen) und Türen gemacht ein paar Elektriker arbeiten (Steckdosen Deckel usw.).
    Meine Frage ist benötige ich für die 2 Monate eine Bauherrenhaftpflicht weil ich schon Eigentümer bin oder nicht? Sowie ich das verstanden habe, ist die Versicherung in erster Linie vor allem für mich, falls mir was auf der Baustelle passiert.

    Vielen Dank für eure Hilfe
     
  2. #2 Gast85808, 12.07.2019
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    Du baust auf Deinem Grundstück? Und der Unternehmer ist ein GU/GÜ? Oder kaufst Du Haus und Grund (oder Anteil) vom Bauträger (BT)

    Im ersteren Fall, wo Du Grundstückseigentümer bist, brauchst Du die Versicherung von Beginn an.
     
  3. #3 Lexmaul, 12.07.2019
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    Du selbst nicht, Deine Helfer schon von der Verbrecherbande namens BG Bau.
     
  4. #4 Gast85808, 12.07.2019
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  5. SIL

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    Wenn es sich um Arbeiten im geringen Umfang handelt, wie Maler etc ist die Deckung meist durch die Haftpflicht erreicht, sind das Arbeiten die aber mehrere Gewerke betreffen und im Umfang eher der 'komplett Leistung Bezugs fertig' dann BHHV. Dies gilt ab exemplarisch an Sanierung zum Beispiel WDVS, Boden oder Decken austauschen. Falls noch etwas Gala Bau hinzu kommt.... ist es empfehlenswert abzuschließen,
    Nein - eher Verletzung Sicherheit etc und der beauftragten Unternehmen, Hintergrund ist als Bauherr kommt man nie voll aus der Haftung egal ob mit Arch oder ohne mit GU oder ohne... da die Summen sich im pro mille Bereich bewegen würde ich abschließen.
     
  6. #6 SirWayne, 12.07.2019
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    Nö ich kauf Haus und Grundstück und werd demnächst die Endabnahme machen und Eigentümer werden, damit ich Eigenleistungen erbringen kann.
    Fehlende Arbeiten werden als Mängel eingetragen


    Also Außenanlagen sind fertig, so dass eigentlich kein Gerüst mehr benötigt wird. Eigenleistung sind die Maler arbeiten. Von der externen Firma wird eben noch Boden (außer Fliesen), Treppe und Türen gemacht. Ist die Frage was geringer Umfang bedeutet.
     
  7. #7 SirWayne, 12.07.2019
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    Ok ruf ich mal die Privathaftpflicht noch an, aber die aufgeführten Gefahren kann ich aktuell nicht erkennen, weil der Zustand ja viel weiter ist.
     
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  8. SIL

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    Ja frag die mal so Standard sind bei den üblichen um 50 k als Deckung Drittschäden Bau bei ( Personen natürlich höher) wenn das bei ist dann ist gut, ansonsten reden wir hier über deine Restleistung und eventuell auf 6 Monate von vllt 100 € rum, also nicht so das 'Dicke'.
    Gebäude Haftpflicht etc brauchst auch vllt gibts ordentlich noch Rabatt oder % als Kombi VS mit Folgeversicherung oder zusammen...
     
  9. #9 SirWayne, 13.07.2019
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    Brauch es ja nur 2 Monate, aber die meisten wollen ja einen Einmalbetrag (500-700€) über das Bauvorhaben, aber da benötige ich ja nicht


    Eine Feuerrohbauversicherung habe ich, die sich bei Einzug zu einer Gebäudeversicherung umwandelt.

    Sicher, dass ich eine Gebäudehasftpflicht benötige?
    Gebäudehaftpflichtversicherung – Gebäudehaftpflicht | CHECK24
     
  10. reschu

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    500-700 Euro? Du meinst sicherlich eine Bauleistungsversicherung.
    Eine Bauherrenhaftpflicht ist deutlich günstiger (bei mir 70 Euro für 500 TEUR Bausumme über die gesamte Bauzeit).
     
  11. #11 Fred Astair, 13.07.2019
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    @SirWayne
    Du bist kein Bauherr, wenn Du von einem Bauträger Grundstück und Haus kaufst.
    Also brauchst Du keine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
    So einfach ist das.
    Du lässt nach Eigentumsübergang noch einige Handwerkerleistungen ausführen. Dafür reicht Deine Privathaftpflichtversicherung, die Du hoffentlich abgeschlossen hast.
     
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  12. #12 SirWayne, 13.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 13.07.2019
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    Ja so würde ich das auch sehen und klingt auch nachvollziehbar. Ja Privathaftpflichtversicherung ist natürlich vorhanden.

    Hier im Top Tarif:https://www.sparkassenversicherung....ersicherung-der-sv-sparkassenversicherung.pdf
    Sieht für mich erstmal so aus als reicht es aus.

    - Baumaßnahmen am bestehenden, selbstgenutzten Wohneigentum

    Hab noch kein Angebot eingeholt, aber laut wikipedia so auf die schnelle gefunden:
    Bauherrenhaftpflichtversicherung – Wikipedia

     
  13. reschu

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    Da sieht man mal wieder, dass die Wikipedia eben keine zuverlässige Quelle ist:
    1. Der in der Wikipedia genannte Beitragssatz ist nur ein Beispiel. Und verdammt hoch. Bauherrenhaftpflichtversicherungen gibt es viel viel günstiger, auch mit gutem Leistungsumfang. Der erstbeste Online-Versicherungsvergleich, den ich bemüht habe, liefert gleich 8 Versicherungen, die 300 TEUR Bausumme für unter 100 Euro versichern.
    2. Die meisten Versicherungsgesellschaften rechnen nach Fertigstellung nicht nochmal mit der tatsächlichen Bausumme ab. (Meine nämlich auch nicht.) Die bei Versicherungsabschluss genannte Bausumme reicht denen aus. Im Versicherungsfall hätte man schlimmstenfalls den schwarzen Peter, wenn man unterversichert ist/war.

    Aber wenn Du scheinbar ja gar keine Bauherrenhaftpflicht brauchst, kann dir das dann auch egal sein. Statt einer pdf-Datei zu vertrauen, würde ich an deiner Stelle aber mal schriftlich bei der bestehenden Privat-Haftpflicht nachfragen. Dann hast Du auch Gewissheit.
     
  14. #14 SirWayne, 15.07.2019
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    Habe heute angerufen, es ist exakt so wie Fred Astair es beschrieben hat.
    Danke an alle :)

    Problematisch wären noch "größere" Arbeiten im Außenbereich, dass ist bei mir aber nicht der Fall
     
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