Abstandsfläche NRW

Diskutiere Abstandsfläche NRW im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, ich benötige Hilfe bei der Frage zu einer, ich denke es nennt sich Abstandsflächenbaulast. Ich habe in meinem Garten ein...

  1. #1 Joachim68, 20.08.2019
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    Hallo Bauexperten,
    ich benötige Hilfe bei der Frage zu einer, ich denke es nennt sich Abstandsflächenbaulast. Ich habe in meinem Garten ein Gartenhaus mit Vordach. Die Grösse beträgt 5,8 x 7,5 m. Die 5,8 m Seite befindet sich auf der Grenze zu Nachbarn A, die 7,5 m auf der Grenze zu Nachbar B. Nachbar B hat ebenfalls eine Garage mit ca. 6 m auf derselben Grundstücksgrenze an die ich die meine 7,5 m Seite angebaut habe. Ein vereinfachter Bauantrag wurde gestellt und genehmigt.

    Nun möchte ich an der Grenze zu B noch einen Unterstand mit ca. 3,5 m anbauen. Ich bin dann damit an einer Seite auf 11 m und auf der anderen unverändert auf 5,8 somit dann mit 16,8 m über die erlaubten 16 m hinaus und an einer Grundstücksgrenze 2 m über die 9 m hinaus.

    Nachbar B hat mir die "Überbauung" von 9m erlaubt und die Lösung mit dem Vordach vorgeschlagen und würde mir sicher die Abstandsflächenbaulast unterschreiben.

    Löst das Gebäude nun insgesamt eine Abstandsflächenbaulast aus oder muss nur der Nachbar unterschreiben bei dem ich die 9m überschreite, also nur Nachbar B oder müssen nun beide Nachbarn unterschreiben?

    Vielen Dank!

    Joachim
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 20.08.2019
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    Also in Bayern löst nur der Teil der Wand der länger ist als 9m Abstandsflächen aus. Hierfür wäre dann eine Abstandsflächenübernahmeerklärung, in deinem Fall Baulast nötig.
     
  3. #3 Joachim68, 21.08.2019
    Joachim68

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    Vielen Dank für die Antwort. Ich denke, dann sollte das auch in NRW nicht anders sein.
     
  4. Dimeto

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    Richtig.
    Erlaubt sind 15m.
    Kann man machen. Da dein Nachbar und Du aber schon eine gemeinsame Grenzbebauung habt, empfehle ich eine Anbauverpflichtungsbaulast.
     
Thema: Abstandsfläche NRW
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  1. Abstandsflächenübernahmeerklärung NRW

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