Belehrung

Diskutiere Belehrung im Dach Forum im Bereich Neubau; bei allen was über 2m Absturzhöhe geht. Das ist Wahnsinn ! Und völlig an der Praxis vorbei ! Wenn ich mit dem Boschhammer oder der Hilti in 2m...

  1. #21 jodler2014, 23.08.2019
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    Das ist Wahnsinn !
    Und völlig an der Praxis vorbei !
    Wenn ich mit dem Boschhammer oder der Hilti in 2m Arbeitshöhe auf einer 9'er Leiter stehe gibt es kein Fallnetz !
    Da zählt nur Praxiserfafahrung !
    Die hat der BG-SV im Idealfall nur teilweise ..
    Der arme Wicht schaut in seine Unterlagen und entdeckt eine Fahrlässigkeit ,die gar nicht zu belegen ist ..
     
  2. #22 jodler2014, 23.08.2019
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    Ja klar ...
     
  3. SIL

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    Jodler ich habe das nicht gemacht, so wäre es aber correct und falls du dich mal damit befasst Leitern sind nur vorübergehende Hilfsmittel/ bzw zur Überbrückung und nicht zum permanenten Arbeiten zugelassen, dort müsstest du auch ein Podest bauen oder Rüstung und was nutzt dir deine Praxis wenn den Schaden hast. Ich glaube du solltest abundzu mal zur BG :winken was du privat machst ist mir doch wurscht und ja ich habe bei Dachaufschlägen schon rüsten lassen, befasse dich erstmal damit bevor du wieder deine Unkenntnis posaunts :e_smiley_brille02:
     
  4. #24 jodler2014, 24.08.2019
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    Und Gerüst ist Gerüst!
    Immer schön das Komma setzen !
    Erbsenzähler ..?
    Ein ganz normaler Arbeitsunfall ..
    Der wird in der Regel von der BG ganz kurz begutachtet und zur weiteren Bearbeitung an die Krankenkassen weitergeleitet …
     
  5. CERed

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    Hallo,

    Tatsächlich ist keine Innenliegende Absturzsicherung nötig. Siehe Auszug aus DGUV Informationen 201-054 (BG-Bau Medien 2015) :

    Screenshot_20190824_000921_com.google.android.apps.docs.jpg Deshalb zahlt die BG auch. Und nein der Angestellte der BG hat keine Pflicht sie zu belehren, und wenn Sie ihm den Unfallhergang mit der selben Überzeugung wie hier in dem Forum geschildert haben, wundert es mich nicht das der BG Angestellte etwas unfreundlich wurde. Nur weil etwas theoretisch erlaubt ist, sollte jedem Bauherrn insbesondere wenn er Freunde und Bekannte beschäftigt etwas an der Sicherheit seiner Bauhelfer liegen, und dazu zählt manchmal auch mehr als nur das nötigste zu erfüllen. Wer weiß, vielleicht wollte er Sie auch darüber belehren....
     
    Fred Astair gefällt das.
  6. #26 Rudolf333, 24.08.2019
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    Cered vielen Dank für deine Unterstützung.

    Aber, ja ich weiß zum Schluß ist der Bauherr schuld. Aber ich möchte schon noch erwähnen, dass der Dachstuhl an eine Fa. vergeben war. Wir hatten unseren Bau außen herum vorschriftsmäßig mit Gerüst´ (oben auf Höhe Dach höheres Fanggerüst mit Netzen, Netz am Gerüst befestigt, jedes Eck am Haus zusätzlich mit Stangen gegen Schwanken gesichert) eingebaut. Der Zimmermann war sehr zufrieden. Ich habe schon oft bei Freunden geholfen, den Dachstuhl aufzurichten. Nirgendwo wurde, obwohl meistens ein Zimmermannsmeister den Dachstuhl aufgerichtet hat, eine zusätzliche Sicherung unter den Kehlbalken eingebaut. Ich habe schon für Sicherheit gesorgt für meine helfenden Freunde. Ich habe genügend paar Handschuhe für jeden Helfer bereitgestellt, wir hatten auch Pausen gemacht und das Arbeitstempo war nie hektisch.
    Wir waren eine gute Truppe und hatten auch Spaß dabei.

    Ich wundere mich schon, wenn das Netz doch nicht vorgeschrieben ist, wie kann dann der Herr von der BG dies von mir fordern, bzw. es mir zum Vorhalt machen. Er sollte dies doch genau wissen, Ich musste mir hier einen Vortrag von 30 Minuten anhören, was er für ein toller Hecht ist. An seinem privaten Hausbau hat er zwei Maurermeister nach Hause geschickt, die die Eisenmatten nicht richtig in die Betondecke eingelegt hatten... mehrere Maurer hat er ebenfalls nach Hause geschickt, da diese nicht zentimetergenau im Verband gemauert hatten.....mit dem Elektriker hatte er Probleme, da dieser am Erdungsband die falsche Klammer verwendet hatte….
    Ich weiß die Geschichten nicht mehr alle, aber an seinem eigenen Haus hatte er mit jedem Handwerker gestritten.

    Vielen Dank an alle, die sich mit mir Gedanken gemacht haben. Ich habe hier wertvolle Info bekommen.
    Der Herr von der BG bleibt für mich ein Sprücheklopfer.
    Vielleicht ist ja die Angelegenheit erledigt, wenn von der BG in Sachen Unfall nichts mehr kommt.

    Gruß Rudolf333
     
  7. #27 simon84, 24.08.2019
    simon84

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    stelle ich überhaupt nicht in frage.
    Aber eine RECHTS Grundlage gibt es nicht.
    Kein BG “Miranda” Gesetz :)
     
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