Hebeanlage extrem laut 63 DB/ baulicher Schallschutz

Diskutiere Hebeanlage extrem laut 63 DB/ baulicher Schallschutz im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Liebe Experten, in meinem Haus wurde im Jahr 2014 im Keller eine Hebeanlage mit einem Geräuschpegel von 63DB lt. CE Leistungserklärung verbaut....

  1. #1 Ironmann, 10.09.2019
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    Liebe Experten, in meinem Haus wurde im Jahr 2014 im Keller eine Hebeanlage mit einem Geräuschpegel von 63DB lt. CE Leistungserklärung verbaut. Die Anlage ist extrem laut und springt auch nachts an, wovon man geweckt wird.

    Die Anforderungen und Empfehlungen zum baulichen Schallschutz für Reihenhäuser / Doppelhäuser geben für Gebäudetechnische Anlagen (DIN 4109-1:2016 und alte DIN 4109:1989) einen Wert von 30 an.

    Ist diese DIN anwendbar für die Hebeanlage (Geräuschpegel)?

    [​IMG]

    Oder gibt es ein anderes Regelwerk?
     
  2. #2 Fred Astair, 10.09.2019
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    Diese Tabelle gilt für Anlagen und Einrichtungen, die der Empfänger nicht selbst beeinflussen kann. Also z.B. für die Hebeanlage des Nachbarn hinsichtlich Deines Schallschutzes.
    Wenn die Anlage mit 63 dB angegeben ist, dann hast Du das hinzunehmen oder aber durch zusätzliche schalldämmende Maßnahmen für eine Minderung des Geräusches zu sorgen.
     
  3. #3 Ironmann, 10.09.2019
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    Danke für Deine Antwort: Der Nachbar in unserem Doppelhaus hat die gleiche Hebeanlage. Die ist nachts auch zu hören. In der Baubeschreibung war eine Kleinhebeanlage vereinbart und diese wurden nachträglich durch eine Sanicom2 Hochleistungspumpe ausgetauscht, da die Lichtschächte mit entwässert werden (Jahrhundertregenereignis). Ich hoffe, das ich den max. Schallpegel einer Kleinhebeanlage gegenüber dem Bauträger einfordern kann. Vom Planer kam nach dem Tausch nur der Hinweis, das er nicht wissen konnte, wie laut die neue Hebeanlage (2 Motoren mit 2 x 1500W und 13 A) ist. Zudem gibt es für die sanicom 2 keine Konformitätserklärung (Betrieb ggf. nicht zulässig).
     
  4. #4 Fred Astair, 10.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 10.09.2019
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    Da wäre kreuzweise der Schallpegel 30 dB einzufordern, wobei m.W. kurzzeitige Überschreitungen erlaubt sind.
    Was wird denn alles über dieses Monster entwässert, wenn die Anlage auch nachts anspringt?
    Ich hatte erst einmal den Zwang, solch Doppelpumpenanlage mit Ersatzstromanlage einzubauen und habe das Ding außerhalb des Hauses in einen Schacht gebaut.
     
  5. #5 simon84, 10.09.2019
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    Wie ist die Anlage denn verbaut und entkoppelt ?
    Entsteht der Geräuschpegel durch Übertragung auf Wand, Boden und Befestigungen (Rohrschellen etc.) . ?

    Oder ist einfach der Geräuschpegel über Luft ?

    Bei eurer eigenen Anlage dürfte das Recht leicht nachzuvollziehen sein.

    In einen "Kasten" zum Schallschutz einzubauen ist sicherlich nicht undenkbar, genauso wie evtl. Befestigungen und Aufstellungsort zu entkoppeln.
     
  6. #6 Ironmann, 11.09.2019
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    Der Geräuschpegel ensteht über die Luft, ursprünglich war eine Kleinhebeanlage verbaut und die wurde gegen die Hochleistungspumpe getauscht, nachdem der Bauträger feststellte, dass die Wassermengen der Lichtschächte bei Starkregen nicht ausreichend abgeführt werden können.

    Da die Lichtschächte und die Waschmaschine über ein Leitungsssytem entwässern, läuft das Wasser der Waschmaschine zurück in die Leitungen und zeitweise springt die Hochleistungspumpe auch nachts an, da die Leitungen unterhalb der Abpumphöhe liegen. Das Nichtleerlaufen der Leitungen wurde schon als Mangel deklariert.

    Mir gehts um meinen Vertrag, in dem steht eine Kleinhebeanlage. Gib es hierzu eine Aussage, wie laut die sein darf?
     
  7. #7 Fred Astair, 11.09.2019
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    Das ist albern.
    Du willst also die Kleinhebeanlage, wissend, dass die nicht ausreicht?
    Lass es gut sein und komm auf den Boden der Realität zurück. Lass die Leitungsführung dergestalt ändern, dass nicht nachts unkontrolliert die Hebeanlage anspringt und evtl. noch die Anlage einhausen. Du kannst nicht ernsthaft erwarten, dass zwei 1,5 KW Pumpen genauso leise wie eine 250 Watt Pumpe sind.
    Viel größere Sorgen würde ich mir um die Ausfallsicherheit der Anlage machen. Du bist nicht 365/24 zu Hause, bei Gewitter schlägt der Blitz in Euer Umspannwerk ein und der Strom fällt aus....
    Ich hätte ja eher drauf bestanden, die Lichtschächte überflutungssicher zu machen und hätte die WM auf einen Sockel gestellt, dann kann sie selber über Rückstauebene pumpen.
    Aber jeder sucht sich halt den Kriegsschauplatz, den er mag...
     
  8. SIL

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    Das stimmt.:D
    Das ist problematischer zu bewerten, in der Annahme, dass die Errichtung schon älter ist ( maßgebend ist der Vertragsabschluss), hilfsweise die DEGA BR 0101 - März 2011 heranziehen, oder VDI-Richtlinie 4100 Ausgabe 2007, obwohl dies im Vertrag sein müsste. Im Klageverfahren würden vermutlich bei SV/ gutachterlicher Stellungnahme die VDI verwendet werden.
    https://www.dega-akustik.de/fileadmin/dega-akustik.de/publikationen/DEGA_Empfehlung_103.pdf
    Aktuell wäre diese " Empfehlung".:winken
     
  9. #9 SIL, 11.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 11.09.2019
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    Jahrhundertregen ist kein Bemessungstand oder in der Planung zu erfassen, stimmts @Fred Astair ?
    Zum ersten Zitat, dies ist ja bereits bemangelt- aus dem Kontext würde ich eher auf einen Planungsfehler ausrichten und erst als 2.ten Aspekt die Lärmbelästigung sehen.
    :lock:confused:
    Edit: warum keine Abedckung auf die Lichtschächte verbauen?Es gibt doch sicher einige Hersteller die optisch ansprechende Hauben/ Hutzen liefern können?
    Exempl.
    https://www.aco-hochbau.de/produkte...formationen-lichtschaechte/lichtschachtroste/
    Lichtschacht-Abdeckungen - MEA Group Corporate Deutsch
     
  10. #10 Ironmann, 12.09.2019
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    Danke für Eure Hinweise, das Bild zeigt noch die Kleinhebeanlage. Die Entwässerung der Lichtschächte durch den Keller ist mit Mängeln behaftet: Keine Rückstauschleife, keine Belüftung über Dach, Leitung laufen nicht von alleine leer, Geländeprofil nicht berücksichtigt (Lichtschacht in Terrasse integriert),Risiko Stromausfall, Lärmbelästigung durch neue Hebeanlage.

    In der Baubeschreibung gibt es keinen vertraglichen Hinweis zur Entwässerung der Lichtschächte und der Leitung quer durch den ganzen Keller. Nach Bewertung des Bauträgers ein innovatives Entwässerungssystem, aufgrund der Lehmbodensituation. Erstaunlich ist, dass 4 Jahre später im 2 ten Baufeld alle Häuser ohne die Leitung mit Lichtschächten incl. aussenliegender Drainageentwässerung gebaut werden. (Baubeschreibungen sind 1 zu 1 identisch).

    Bei der Abdeckung von ACO kommt das Wasser wohl dann direkt durch die Terrassentür ins Wohnzimmer.
     

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