Baugrube zu tief - wer haftet?

Diskutiere Baugrube zu tief - wer haftet? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hießen die nicht Sofffjetts? Zumindest hat die Adenauer immer so genannt.

  1. #21 Fred Astair, 11.09.2019
    Fred Astair

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    Hießen die nicht Sofffjetts?
    Zumindest hat die Adenauer immer so genannt.
     
  2. #22 Gast84488, 11.09.2019
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    Ach Quatsch. Lassen Sie sich doch von den Typen nicht verarschen ... 4 stelliger hoher Betrag ... tststs

    gut dann eben 120 m² woher auch immer die kommen ... * 20 € (liefern, einbauen, verdichten, besorgen, telefonieren, fahrtkosten, das mittagessen, das date mit der sekretärin) = 2.500 €.





     
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  3. #23 Gast85808, 12.09.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Lesen!! Es geht auch um zu viel Aushub, der, so geschrieben, da entsorgt werden mußte.

    Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie hier Preise rausgehauen werden, ohne im entferntesten die Randbedingungen zu kennen.Liegt die Grube direkt nebenan ist das was anderes, als wenn er ne Stunde fahren muß. Muß es wirklich entsorgt werden, reden wir All-In wirklich über einen hohen 5-stelligen Betrag. Und für die Ingenieure noch mal, das ist Endkunde, da kommt die Mehrwertsteuer noch mal oben drauf.

    Das blöde ist nämlich, sowas geistert dann durchs internet und dann laufen die mit solchen Preisen los und sind der Meinung, diese Preise gelten in Sachsen genau so wie auf Sylt...
     
  4. Mok

    Mok
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    Zunächst m³. Und die Angabe ist absolut plausibel. Es ist ja nicht damit getan, auf der Grundfläche des Hauses ein quaderförmiges Stück Boden auszuheben. Kleine Beispielrechnung, bei Annahme einer planmäßigen Grundfläche der Baugrube von 7 m x 7 m (49 m², entspricht etwa Ihren 50 m²). Böschungswinkel 60°, planmäßige Aushubtiefe 3 m. Macht ein Volumen von 230 m³. Nun wurde ein Meter mehr ausgehoben, Rest bleibt konstant. Gesamtvolumen nun ca. 350 m³ (Böschung nicht vergessen!). Differenz 350 m³ - 230 m³ gleich 120 m³. Das ist das Volumen, das zusätzlich entsorgt und wieder eingebaut wird. Bei flacherer Böschung wird es entsprechend mehr, aber die Rechnung passt ganz gut, also denke ich mal, dass Sie mit Ihren 50 m² und ich mit der Annahme von 3 m und 60° nicht völlig verkehrt liegen.

    @BrightWords: Hast du entsprechende Einheitspreise für die Positionen und könntest du diese bitte nennen? Dann muss hier nicht weiter darüber disktutiert werden, ob die Mehrkosten der Rede wert sind oder nicht.
     
  5. #25 Gast84488, 12.09.2019
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    Sie sind auch einer von den Vögeln die irgendwo quereinsteigen ...

    vielleicht sollten Sie den Threat ganz am Anfang mal lesen ... dann wissen Sie auch worum es geht.





     
  6. Dimeto

    Dimeto

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    Ich habe im letzten Jahrtausend als Berufsanfänger selber mal einen Bock geschossen. Höhe bei der Grobabsteckung 25cm falsch angegeben. Auch zu tief. Schaden: 6000,-DM. Die Schadenshöhe ist also gerade in der heutigen Zeit nicht unrealistisch. Hat übrigens die Versicherung bezahlt.
    Einer soll's auf seine Kappe nehmen und der Versicherung melden und gut is.
    Ansonsten erstmal Fakten genau klären.
    Was wurde genehmigt?
    Was steht im Lageplan?
    In welchen Unterlagen taucht der Fehler auf?
    Wo gibt es überall Widersprüche?
    Was steht in der Grobabsteckungsskizze? Nur eine Höhe? Fußbodenhöhe? Fertigfußboden?
    Wem genau wurde die Absteckungsskizze ausgehändigt?
    Wem wurde der Widerspruch mitgeteilt (Baggerfahrer, Tiefbauunternehmer, Kellerbauer, Bauleiter, Bauherr, Architekt)? Ist das Aktenkundig?
    Steht der Vermesser als Zeuge zur Verfügung?
     
  7. #27 BrightWords, 17.02.2020
    BrightWords

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    So, da sich die ganze Sache mittlerweile mehr oder weniger geklärt hat, wollte ich einmal abschließend Bericht erstatten. Wer weiß, vielleicht hilft es irgendwann in ein paar Jahren irgendjemandem.

    Tatsächlich lief die ganze Geschichte letzten Endes über den Anwalt ab.
    Laut unseres Fachanwaltes für Baurecht traf die letztendliche Schuld für die zu tiefe Baugrube den Tiefbauer.
    Zur Begründung: Den Tiefbauer trifft als ausführendes Unternehmen eine Prüfpflicht bezüglich der Vorarbeit Dritter (im Rahmen der Zumutbarkeit). Die Zumutbarkeit war in diesem Falle gegeben, denn dem Tiefbauer lagen nach Einschätzung unseres Anwalts leicht erkennbare widersprüchliche Informationen zur geplanten Fußbodenhöhe vor, die letzten Endes zur zu tiefen Baugrube führten. Auch wenn der ursprüngliche Fehler von einem anderen Gewerk produziert wurde, hätte ihm das auffallen müssen und er hätte sich zumindest erkundigen müssen, welche der beiden vorliegenden Höhen denn nun die korrekte sei.
    Da der Tiefbauer Verursacher des Schadens war, war er auch zur unentgeltlichen Beseitigung des Schadens verpflichtet.

    Nach einem kurzen Schriftwechsel zwischen unserem Anwalt und dem Anwalt des Tiefbauers haben wir gegenüber dem Tiefbauer die Aufrechnung der von ihm gestellten Rechnungen mit dem uns entstandenen Schaden erklärt (das heißt: wir haben seine Rechnungen nur in der Höhe gezahlt, wie sie nach Ansicht unserer Anwaltes ohne den Baufehler gewesen wären).
    Seitdem haben wir von ihm nichts mehr gehört (das ganze war vor 2 1/2 Monaten).

    Kurz und Bündig:
    Einschätzung des Fachanwaltes: Tiefbauer ist Schuld
    Ausführende Gewerke trifft eine besondere Prüfpflicht hinsichtlich der Vorarbeit Dritter (im Rahmen der Zumutbarkeit)
    Verursacher des Schadens kommt für die Beseitigung auf.

    Achtung:
    Hierbei handelt es sich bestenfalls um eine außergerichtliche Einigung. Streng genommen haben wir bis zur Verjährung hier immer noch eine offene Streitfrage.
    Auch wenn ich relativ zuversichtlich bin, dass ein Gericht im Zweifel zu unseren Gunsten entscheiden würde, kann ich dafür natürlich nicht meine Hand ins Feuer legen.
     
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  8. #28 Fabian Weber, 17.02.2020
    Fabian Weber

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    Wenn es ein VOB-Vertrag ist und der Tiefbauer keinen Widerspruch gegen die Schlusszahlung gestellt hat, dann bist Du nach 28Tagen aus dem Schneider.
     
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