Was passiert bei Abriss unseres Nachbargebäudes

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  1. #1 Guido Pascarelli, 12.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 12.09.2019
    Guido Pascarelli

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    Hallo! Unser Nachbar will nun sein Haus verkaufen.

    Seine massive Doppelgarage mit Einliegerwohnung darüber steht an unseren Anbau. (Dicke blaue Wand im Plan) Laut unseres WIssens besteht die Wand nur aus einer Ziegelstärke.

    Im Augenblick steht dort ein Haus aus den 60er Jahren, abrissreif laut Einschätzung eines Gutachters in 2006.
    Wenn nun jemand das Grundstück erwirbt, welche Grenzen muss er nach Abriss aller Gebäude dann zu unserem Grundstück einhalten? Und welche Höhe kann er bauen?

    Ist sonst noch was zu beachten, was uns eventuell negativ beeinflussen könnte?

    Danke!
     

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  2. 11ant

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    Die Garage muß wohl schon älter sein, auch in den 60er Jahren war m.W. nicht üblich, grenzständig Wohnbebauung zu erlauben - Doppelhausgrundstücke schließe ich nach der Schilderung mal aus.

    Grenzabstände sind je nach Bundesland unterschiedlich, meist 3 m oder 2,50 m (bzw. halbe Wandhöhe). Trauf- und Firsthöhen nennt der Bebauungsplan, bzw. in §34-Gebieten bemißt es sich nach der Umgebung (kann aber auch durch Gestaltungssatzung geregelt sein). Die Rahmen sind Baugesetz, Landesbauordnung und auf Gemeindeebene der Bebauungsplan bzw. eine Ortssatzung.
     
  3. #3 Stadtbaumeister, 12.09.2019
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    Jedes Gebäude muss für sich selbst standsicher sein. So auch eure Garage. Durch den möglichen Abbruch darf eure Garage natürlich nicht zerstört oder beschädigt werden. Am besten vorher Fotos des Zustandes innen und außen machen.
    Was auf dem Grundstück zulässigerweise gebaut werden kann, hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich ohne weitere Infos nicht sagen.
     
  4. #4 Guido Pascarelli, 12.09.2019
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    Danke für die erste Einschätzung. Ja, es gibt eine Gestaltungssatzung für den Ortskern, die das alte Bild der Gemeinde erhalten soll. Wie ich jetzt weiß kann man diese aber sehr bequem umschiffen und praktisch jeden Neubau da hinsetzen, sofern Farbe, Fenster und Dach den Vorgaben entsprechen.

    Wegen der Höhe steht noch was von "Einhalten der Häuserflucht" drinnen. Unser Haus ist das Erste in der Straße, Baujahr 1916, zweistöckig mit ausgebautem Dachgeschoss. Das Haus vom Nachbarn ist dann nur eingeschossig, Baujahr 1960? mit Dachgeschoss und alle nachfolgenden in der Straße auch.

    Unser Haus gehörte früher den Eltern unseres jetzigen Nachbarn und das Grundstück war mutmaßlich früher ein Großes.

    Könnte der neue Käufer, wenn es denn nicht wir selber sind, nicht tricksen und eine Wand der Garage stehen lassen und dann wieder neu weitenbauen? Habe ich mal bei einem Haus hier in der Nähe gesehen.
     
  5. #5 Guido Pascarelli, 12.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 12.09.2019
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    @ Stadtbaumeister

    Das sind unsere Wohnräume und nicht unsere Garage, die an seine Garage mit darüberliegender Werkstatt angrenzen. Da er seine Garage ja nicht heizt, was nicht verwunderlich ist, hatten wir ja auch Schimmel an unserer Wand im EG.

    Mir fällt gerade ein, dass war bei uns auch mal eine Garage mit Lagerraum darüber in der gleichen Höhe wie seine Garage. Das haben wir damals entfernt und darauf ein weiteres Stockwerk mit normaler Deckenhöhe aufbringen lassen.

    Welche Infos muss ich noch besorgen?

    @ All

    Was will ich mit meinen Fragen bezwecken? Lieber auf Teufel komm raus versuchen selber zu kaufen bevor mir ein Bauunternehmer irgendwas Hohes direkt neben uns baut? Rausfinden, ob das Grundstück (ca. 780 qm) überhaupt interessant genug ist für gewerbliche Bauträger ob des krummen Zuschnitts und Lage an zwei Straßen und ob ich nicht aufgrund dieser Unwägbarkeiten das Grundstück preiswert kaufen kann, einfach um mein eigenes Grundstück zu vergrößern?
     
  6. #6 Guido Pascarelli, 15.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 16.09.2019
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    Ich habe noch ein Luftbild gefunden, wo man alles besser erkennen kann. Insbesondere den nicht sehr vorteilhaften Schnitt des Nachbargrundstückes.
     
  7. #7 Fabian Weber, 15.09.2019
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    Ich würde das Grundstück kaufen, ihr habt ja bisher keins :)
     
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  8. #8 Stadtbaumeister, 15.09.2019
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    Mehr versiegelte Fläche geht nicht.
     
  9. Dimeto

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    Da dein Haus auf der Grenze steht, darf auch er wieder auf der Grenze bauen.
    Wenn die Gestaltungssatzung nur Farbe, Fenster und Dach vorgibt, muss man ja nichts umschiffen.
    Der Satz ist jetzt ja nicht gerade informativ. Wie soll jemand hier auf dem Marktplatz deine Fragen beantworten, wenn Vorschriften existieren, die Du aber nicht preisgibst?
    Wenn Du Glück hast, wird man dein Haus als nicht maßstabsbildenden Ausreißer bewerten und das Nachbargrundstück ist nur eingeschossig bebaubar. Aufgrund der allgemeinen Nachverdichtungstendenzen glaube ich aber eher daran, dass der Erwerber sich an deinem Haus orientieren kann.
    Tricksen muss er IMHO gar nicht (s. Satz 1). Du hast Grenzbebauung, also muss er auch keine Abstandsfläche einhalten.
    Was denn nun? Einliegerwohnung oder Werkstatt? Wenn 2., was werkelt er denn wie oft da?
    Gibt's dazu auch eine Baugenehmigung?
    Ja.
    Ja.
    Unwahrscheinlich.
    Deutlich besser geschnitten als deins. Aber Du musst uns das Grundstück nicht schlecht reden, sondern dem Verkäufer. Ich glaube aber nicht, dass er sich in der heutigen Zeit davon beeindrucken lässt.
     
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  10. #10 Guido Pascarelli, 15.09.2019
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    Zu den Nachverdichtungstendenzen: Da würden sich die beiden EInfamilienhäuser rechts und dahinter bedanken. Allein unser Haus nimmt denen die Sonne seit 1916........

    Die Häuser stehen an einer Kreisstraße, "Häuserflucht" einhalten heißt dann wohl dass das neue Haus ganz vorne an der Straße stehen muss. Also an der relativ viel befahrenen Kreisstraße. Nicht unbedingt die beste Vorraussetzung für ruhiges wohnen. Bei mir gehts, mit 45 db Schallschutzfenster und wohnen ab 1. OG.

    Werkstatt, sorry. Es wird gar nicht mehr gewerkelt.

    Ja, wir haben damals eine Baugenehmigung beantragt und erhalten.

    Dann muss ich mich wohl bemühen das zu kaufen. Bodenwert 160 Euro. Laut Gutachter minus 20% Abzug durch schlechten Grundriß und Lage an zwei Straßen, minus Abrißkosten = Grundstückswert. Kommt das so hin mit der Berechnung?
     
  11. #11 Stadtbaumeister, 15.09.2019
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    Ich hab noch keinen Verkäufer erlebt, der die Abrisskosten in Abzug bringt.
     
  12. #12 simon84, 15.09.2019
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    Das hängt einfach nur davon ab, ob man (denkt) einen alternativen Käufer findet der mehr zahlt oder nicht.

    Bei Immobilien braucht man ja nur einen einzigen Käufer ;)


    160 Euro pro qm wird jetzt auch vermutlich nicht die interessanteste Gegend sein
     
  13. 11ant

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    Da hast Du ja eine ordentlich schnieke Hütte, nach hundertdreijährig sieht die von der Dachaufsicht nicht aus.

    Dem kann ich nur zustimmen.

    Kaufmännisch stimme ich da zu, aber "Wert" ist bekanntlich, was ein Narr dafür gibt. Ob Du darauf spekulieren willst, daß ein Mitbewerber nur den "objektiven" Wert bietet, mußt Du wissen.
     
  14. #14 Guido Pascarelli, 16.09.2019
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    @11ant

    Danke für das Kompliment. Ist entkernt und auf Stand von 2006 durchsaniert. Meine Berechnung sind die Worte eines Gutachters, den mein Nachbar und ich vor zehn Jahren mal beauftragt hatten. Die Gebäude waren damals schon abrissreif........

    @ all

    Ok, dann werde ich das mal alles in Angriff nehmen und mich wieder melden, wenn ich oder ein anderer das erworben hat..
     
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  15. #15 Lexmaul, 16.09.2019
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    Die Aussagen des Gutachters von vor 10 Jahren haben heute keinen Bestand mehr.
     
  16. #16 simon84, 16.09.2019
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    Vor 10 Jahren hab ich in München auch eine ETW gekauft.
    Ich vermute dass die jetzt minimal teurer ist?
     
  17. #17 Guido Pascarelli, 16.09.2019
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    Sorry, aber so ein Mist hat niemand behauptet!

    Der Bodenwert vor zehn Jahren war 135 nun 160 Euro. Wir sind auch nicht in München sondern auf dem Dorf/Provinz. Wir sind auch nicht auf der Maximiliansstraße sondern an einer vielbefahrenen Kreisstraße, eingeklemmt zwischen einer anderen Straße. Darauf ist ein Haus, an dem seit 1960 nichts gemacht worden ist. Der Verkäufer hat selber vor zehn Jahren in den Raum geworfen, dass er das Haus abreissen und dann als Bauland verkaufen würde. Das sind also nicht meien Ideen, sondern die des Gutachters und des Verkäufers selbst. Ein anderes Haus, drei Grundstücke weiter steht seit vielen Jahren zum Verkauf und ist unbewohnt. Das sehr lange Grundstück dahinter (dreimal so tief), kein Vergleich mit dem Schnitt meines Nachbarn, wurde bebaut.
     
  18. #18 simon84, 16.09.2019
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    Dann schreib das doch bitte gleich dazu. Man muss doch nicht immer alle Infos aus der Nase ziehen.

    Das ist bei dem Richtwert absolut offensichtlich

    Gut für dich !! Aber denke beim Verhandeln immer daran, das kann der Nachbar doch vielleicht auch machen ?
    Er braucht wie gesagt nur einen einzigen Käufer.
    Wenn du ihn jetzt auf Teufel komm raus runterhandelst, dann hast du am Ende das Problem, dass er entweder sein Haus weiter so stehen lässt und du faktisch fast keine Handhabe hast, bis das Haus komplett verfallen ist.

    Oder er verkauft es aus Protest an jemand anderes und will dir überhaupt nix verkaufen.
    Weiterhin hat ggf. bei einem zu niedrigen Preis die Gemeinde sogar ein Vorkaufsrecht !

    Bei einem Grundstück was vermutlich nicht mal 50.000 EUR Wert ist dann vermutlich noch 10.000 EUR runterhandeln halte ich für riskant !

    Aber du kennst euer Nachbarschaftsverhältnis am besten, versuch dich nur auch mal in die Lage des Gegenübers zu versetzen.
     
  19. #19 Guido Pascarelli, 16.09.2019
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    Ich werde es bedenken und nein es geht mit nicht um 10.000 Euro. Aber sehr wohl um 50.000 Euro mehr, wiel auf der Gegenseite ein Träumer ist! Melde mich.

    Übrigens habe ich noch einen unkündbaren Garagenmietvertrag in dem Gebäude. Das wurde schon anwaltlich geprüft.:biggthumpup:
     
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