Baustromverteiler nach aktueller Vorschrift anschließbar?

Diskutiere Baustromverteiler nach aktueller Vorschrift anschließbar? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich starte in den nächsten Tag mein Projekt EFH Neubau Darf ich den abgebildeten Baustromverteiler nach aktuell gültigen...

  1. #1 Kubus5000, 26.10.2019
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    Hallo zusammen,

    ich starte in den nächsten Tag mein Projekt EFH Neubau
    Darf ich den abgebildeten Baustromverteiler nach aktuell gültigen Vorschriften in Betrieb nehmen? In meinem Fall wäre die Fa. Avacon für den Anschluss des Baustromzählers verantwortlich und ist soviel ich weiß dabei, wenn der Baustromverteilers an die bereits installierte graue E-Anschlussstelle angeschlossen wird.
    Zumindest hat der Baustromverteiler einen NFI Schalter.
    Ich möchte vermeiden, dass dem Elektroinstallateur der Anschluss des Baustromverteilers an die Anschlussstelle untersagt wird (aufgrund eventuell nicht gültiger Vorschrift...)

    Ich freue mich auf Antworten von euch.

    Schöne Grüße,
    Sascha
     

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  2. #2 Lexmaul, 26.10.2019
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    Was sagt denn der Installateur? Für mich sieht der zu oll aus - der Sicherungstyp ist relativ sicher nicht mehr zulässig dafür.

    Zudem brauchst Du wahrscheinlich RCDs Typ B drin - je nach Maschinenart, die angeschlossen wird.
     
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  3. #3 Gast85808, 26.10.2019
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    So isses. Die Elektrofachkraft, die den Antrag gestellt hat und die eine Konzession hat, muß das Ding sowieso durchprüfen und ein Bapperl draufbringen. Wenn dieses Bapperl nicht drauf ist und der weiße Helm kommt, ist sowieso Schicht im Schacht...
     
  4. #4 Kubus5000, 26.10.2019
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    Der Installateur wollte es noch klären, sagte aber, dass er eventuell nicht mehr angeschlossen werden darf.
     
  5. #5 Lexmaul, 26.10.2019
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    Ebay Kleinanzeigen ;)?
     
  6. #6 Gast85808, 26.10.2019
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    Vermutlich :D
    Wobei, so schlecht sieht der eigentlich gar nicht aus. Der muß halt durchgeprüft werden. Neuen Schutzschalter, evtl Zuleitungskabel, also noch mal so 250 Euro investieren, dann ist da ein gebrauchstauglicher Kasten
     
  7. #7 Lexmaul, 26.10.2019
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    Hab ich auch so gemacht und mein Rohbauer tingelt mit meinem Kasten schon seit 3 Jahren umher :mega_lol:
     
  8. #8 petra345, 26.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 26.10.2019
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    Der RCD oder FI-Schalter ist in dieser Form schon lange nicht mehr zulässig. 500 mA Fehlerstrom sind Geschichte.

    30 mA sind die Norm und bei frequenzgeregelten Antrieben muß ein teurer Typ B oder B+ eingebaut sein. Für bestimmte Anwendungen sind 300 mA Fehlerstrom möglich.

    Aber wenn diese Antriebe auf der Baustelle nicht vorkommen, habe ich auch schon Verteiler mit einem großen Klebeband gesehen. Dann sind solche Verbraucher am Verteiler nicht zulässig und der Verteiler kann mit dem bisherigen FI-Schalter noch benutzt werden.

    Inwieweit ein Verteiler einen SLS-Schalter und Überspannungsableiter haben muß, kann ich jetzt, ohne nachzusehen, nicht sagen.

    Dem Monteur vom Subunternehmer, der den Zähler einsetzt, wird das vermutlich gleich sein, obwohl er dies alles prüfen sollte und der verantwortliche Elektromeister anwesend sein muß.

    Probleme mit dem FI könnte es eher mit der BG oder einer Prüfung des TÜV geben.

    .
     
  9. #9 Kubus5000, 26.10.2019
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    Ok, also darf der Baustromverteiler so nicht in Betrieb genommen werden?
     
  10. #10 Lexmaul, 26.10.2019
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    Davon ist auszugehen.
     
  11. #11 driver55, 27.10.2019
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    Da reicht doch auch als Ahnungsloser ein Blick aufs BJ1982...
     
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  12. #12 Gast85808, 27.10.2019
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    Ja und, macht doch nix. Ich sag ja, der sieht doch gar nicht mal so schlecht aus. Frage ist halt, wie hoch war der Einstandspreis. Für 850 Flocken bekommste schon nen neuen. Wenn man jetzt in diesem alten halt noch mal 250 investiert, dann haste bei entsprechender Pflege jahrelang gut von oder kannst ihn anschließend wieder vertickern. Wenn Du allerdings 600 Euro Einstandspreis hattest, dann isses ein Sch.. Geschäft. Und wenn Du siehst, was manche Elis da für monatliche Miete veranschlagen, ist es immer noch lohnenswert...
     
  13. #13 petra345, 27.10.2019
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    Frage beim EVU ob außer dem RCD mit 30 mA auch ein SLS-Schalter und Überspannungsableiter gefordert werden. Die FI-Schalter für frequenzgeregelte Antriebe sind eben recht teuer und kaum im Baumarkt verfügbar.
    Im Netz, gibt es aber auch so was außerhalb der Bucht.

    Manchmal sind die Leute beim EVU zugänglich, manchmal sitzen sie auf einem verdammt hohen Ross.
    Die müssen es ggf. gestatten oder eben auch nicht.
    Der Strom ist jedenfalls der gleiche wie 1982.

    Schmelzsicherungen werden nicht gerne gesehen, weil sie mit Alufolie oder auch Nägel wieder "gangbar gemacht" werden. Aber sie sind sicherer als Automaten von denen ich schon einige nach dem ersten Kurzschluß feuern mußte.

    Es könnte sein, daß man ein Anschlußkabel 5 x 16 mm² , statt des früher üblichen 4 x 16 oder 25 mm² fordert.
    Auch daß muß man erfragen. Maximale Länge nach VDE bzw. TAB sind 30 m. Dem EVU ist ein kurzes Kabel lieber als ein langes.

    .
     
  14. #14 Hanilein, 27.10.2019
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    Wenn der Te. den eigenen Bauanschlußkasten für die Bauzeit zur Verfügung stellt und ja auch auf seinen Namen anmeldet ist dieser dann auch logischer Weise der Betreiber.
    Dieser hat wiederum auch Verpflichtungen.
    Das heißt : Er hat dafür zu sorgen ,daß der Bauanschlußkasten solange wie er in Betrieb ist auch betriebssicher ist.
    Dafür muß er dem Eli einen Auftrag erteilen das dieser den B .Kasten einmal monatlich mit den erforderlichen Meßgeräten
    überprüft und die Meßergebnisse zum Nachweis schriftlich protokolliert.


    Die Bg. kommt bei so kleinen Baustellen erst wenn ein Unglück passiert ist und wollen dann das Prüfbuch einsehen.

    Der Strom ist von 1982 mehr oder weniger der gleiche aber die Verbrauchsgeräte haben sich geändert.
    Ob der Bauzähler direkt in den B. Kasten eingebaut wird ist auch nicht überall gegeben. Unser Versorger setzt eine Anschlußsäule mit Zähler darin.Der eingetragene Eli besitzt einen Schlüssel dafür und schließt denn B, Kasten an.
    Hat man nun wirklich so viel gespart?
     
  15. #15 Lexmaul, 27.10.2019
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    Ich hab damals weit über 1000 Euri gespart - auch, weil ich den Kasten einfach beim Nachbarn angeschlossen habe :D
     
  16. #16 Gast85808, 27.10.2019
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    Den Baustromkasten brauchste so oder so. Na ja und die avacon, bei denen habe ich schon alles erlebt. ZAS ohne Zähler, weil Zähler im Baustromkasten. Baustromkasten direkt angeschlossen als vorgezogener Hausanschluß, Baustrom an Straßenverteiler. Der Eine geht wie selbstverständlich an die Anschlußsäule, der nächste wird standrechtlich erschossen, wenn er das Ding auch nur ansieht.
     
  17. #17 simon84, 27.10.2019
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    Für was braucht man die B+ eigentlich ? Dachte immer das ist nur für Kran usw
     
  18. #18 Lexmaul, 27.10.2019
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    Kran, Estrichmaschine, Steinschneider, Putzmaschine - muss nicht, kann aber.
     
  19. #19 Hanilein, 27.10.2019
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    Typ B wird gefordert wegen Motoren die über die Frequenz drehzahlgeregelt werden.
    Beim Baukran ist das typisch.
    B+ = erhöhter Brandschutz ( Industrie) ,Typ = Bfq gib’s auch noch. stööööhn.:irre
    Wird wohl nicht mehr all zu lange dauern dann fällt den Herren ein ,daß ja die ebenfalls frequenzgesteuerte Umwälzpumpen in Heizungsanlagen immer mehr werden .Das läßt sich doch vermarkten.
    Der Fi Typ F ist jedenfalls schon erhältlich.
     
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    Dieser RCD ist seit 1981 nicht mehr zulässig. (VDE 0664-1)
    Da fehlt das Prüfzeichen für Wechsel- und pulsierende Gleichfehlerströme.
     
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