Nachbar baut Balkon parallel zu unserem Grundstück mit 42cm Abstand (Hessen)

Diskutiere Nachbar baut Balkon parallel zu unserem Grundstück mit 42cm Abstand (Hessen) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Bauexperten, unser Nachbar hat begonnen einen Balkon zu errichten. Dieser verläuft parallel zur Grundstücksgrenze, Bei seinem Gebäude...

  1. #1 BVH2011, 07.11.2019
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    Liebe Bauexperten,

    unser Nachbar hat begonnen einen Balkon zu errichten. Dieser verläuft parallel zur Grundstücksgrenze, Bei seinem Gebäude handelt es sich um eine Grenzbebauung. Der unserem Grundstück am nächsten gelegene Holzbalken hat einen Abstand von 42cm zu unserem Grundstück.

    Durch dieses Bauvorhaben schafft der Nachbar quasi eine "Aussichtsplattform" wodurch er in einer Höhe von ca. 2,80m direkten Ausblick auf unser Grundstück (Garten und Terrasse) hat. Dadurch befinden wir uns auf dem "Präsentierteller". Dass das nicht wirklich das ist was wir uns wünschen, kann sich sicherlich jeder denken.

    Eine Anfrage an das zuständige Bauamt bzw. untere Denkmalschutzbehörde verlief ergebnislos. Ich wurde an unsere Stadtverwaltung verwiesen. Hier ist eine Antwort noch ausstehend. Parallel dazu habe ich natürlich im Netz angefangen zu suchen um mich schlau zu machen. In diesem Zusammenhang bin ich auf der Fenster- und Lichtrecht aufmerksam geworden. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe.

    Darf der Nachbar den Balkon so bauen? Wenn ja, muss er dann nicht einen Mindestabstand von 2,50m einhalten?

    Unabhängig davon finde ich es sehr interessant/merkwürdig, dass bei uns in der Altstadt, in der viele Gebäude unter Denkmalschutz stehen, solch ein Balkon an einem Fachwerkhaus erlaub sein soll?!

    Bin für jede Hilfe/Information dankbar.
    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Beste Grüße
    BVH2011

    Nachbar_Balkon_#02.jpg
     
  2. #2 simon84, 08.11.2019
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    steht das Gebäude des Nachbarn denn unter Denkmalschutz? Warum sollte ein Holzbalkon an einem fachwerkhaus komisch sein? Zumal die endgültige Gestaltung noch gar nicht sichtbar ist
     
  3. #3 tomtom79, 08.11.2019
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    Was sieht er vom Balkon, das er nicht auch aus dem Fenster gesehen hat?
     
  4. #4 simon84, 08.11.2019
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    Die 42cm Abstand (da kommt ja evtl noch die Brüstung hinzu etc.) sind aber sicherlich nicht ausreichend.

    Ein Bebauungsplan der Balkon bis zur Grundstückgrenze vorsieht wird es ja auch nicht geben.

    Was sagt denn der Nachbar dazu? Redet man nicht (mehr) miteinander?
     
  5. #5 Jo Bauherr, 08.11.2019
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    Ist das in Hessen? Da steht es im Nachbarschaftsgesetz unter §11 + §12 + §13. In anderen Bundesländern ähnlich.

    Aber: Nachbarschaftsrecht ist Privatrecht, das muss man selber erwirken (-> Anwalt).

    Die Bauaufsichtsbehörde ist hier nicht hilfreich weil nicht zuständig. Es sei denn bauordnungsrechtliche Belange wie Abstandsflächen und/oder Brandschutz wären betroffen.
     
  6. #6 simon84, 08.11.2019
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    Abstandsflächen sind doch hier betroffen
     
  7. 11ant

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    Auf dem Foto nicht: da sehe ich ein grenzständiges Gebäude, dessen Anbauten wohl kaum einen Bauwich einzuhalten hätten, den der Hauptbaukörper nicht einzuhalten hat. Sofern die Haustiefe dieser Grenzbebauung nicht limitiert ist bzw. damit nicht überschritten wird, jedenfalls nicht.

    Daß das ein Balkon werden soll, wage ich noch zu bezweifeln. So sieht mir das eher nach dem Beginn eines weniger schäbigen Garagentorvordaches aus als bisher.
    Daraus würde der Nachbar höchstens unterbinden können, daß Du das Gerätehäuschen so erhöhtest, daß es sein darüberliegendes Fenster verdeckte (das wohl Bestandsschutz hat, und sonst aus Brandschutz eher nicht in die Wand an der Grenze gehörte).
    Wetten, der Nachbar ist sehr viel netter als Du ihn bis hierhin verdient hättest ?

    Wenn dieses Haus unter Denkmalschutz steht, bin ich der Prinz von Zamunda.
     
  8. 11ant

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    P.S.: da sitzt wohl jemand auf dem Bock der Retourkutsche:
     
  9. #9 BVH2011, 17.11.2019
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    Ab dieses Gebäude direkt selbst unter Denkmalschutz steht weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass die untere Denkmalschutzbehörde beim Bau des Hauses eines Nachbarn und auch bei uns entsprechende Vorgaben gemacht hat - was darf wie gemacht werden bzw. was auf keinen Fall.

    Ok, zugegeben, meine Anmerkung bezüglich des komischen Aussehens war eine rein subjektive Aussage. Trotzdem ist es merkwürdig für mich, da ich kein Haus in der näheren Umgebung in der Altstadt gefunden habe was einen Balkon hat.

    Was die Gestaltung angeht weiß ich vom Nachbarn bisher nur, dass es ein Balkon wird. Keine Details über weitere Materialen oder so.
     
  10. #10 BVH2011, 17.11.2019
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    In der Zwischenzeit habe ich bestätigt bekommen, dass die 42cm definitiv zu wenig sind und dadurch die Abstandsfläche unterschritten wird. Und ja, einen Bebauungsplan gibt es für die Altstadt nicht. Daher können wir auch so etwas nicht zurückgreifen.

    Doch doch, wir reden miteinander. Als der Bau des Balkons losging, habe ich ihn direkt darauf angesprochen. Er sieht jedoch keine Verletzung des Rechts. Da wäre schon einmal ein Balkon gewesen, bevor das große Grundstück geteilt worden ist und wir jetzt Nachbarn sind. Er würde nur wieder das hinbauen was früher schon einmal dagewesen ist. Ich bezweifle jedoch derzeit noch, dass der auf dem Foto schmale abgebröckelte Betonvorsprung über dem Garagentor zu einem ehemaligen Balkon gehört.

    Wie auch immer, ich wollte mich vor einem weiteren Gespräch mit dem Nachbarn schlau machen was geht und was nicht.
     
  11. #11 BVH2011, 17.11.2019
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    Ja, es ist Hessen. Danke für die nochmalige Bestätigung dieser Paragraphen.
    Das wurde mir bei der Stadt auch so gesagt. Will aber mal hoffen, dass das nicht sein muss. Wollte mich vor dem nächsten Gespräch mit dem Nachbarn einfach nur informieren was erlaubt ist und was nicht.
    Hier habe ich die Antwort unserer Stadt etwas anders verstanden, da die Abstandsflächen laut Foto vermutlich nicht eingehalten werden. Das müßte man bei Bedarf evtl. noch einmal näher prüfen. Hoffe sehr, dass das nicht nötig sein wird und wir zu einem gemeinsamen Konsens kommen.
     
  12. #12 BVH2011, 17.11.2019
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    Tut mir leid, den Satz versteh ich nicht. Was möchtest Du mir damit sagen?
    Es wird ein Balkon. Dies hat mir unser Nachbar schon bestätigt.
    Wir würden nie auf die Idee kommen das Fenster über unsere Gartenhütte verdecken zu wollen. Warum auch?! Das Fenster war schon da, als wir das Grundstück gekauft haben. Diesbezüglich gibt es auch nichts zu meckern. Und was unsere Gartenhütte angeht, hier haben wir uns vorher mit den Nachbarn abgestimmt, bevor wir die gebaut haben. Wir haben vom Bauamt sogar die Info erhalten, dass wir die Gartenhütte gegen eine gemauerte Version ersetzen dürften.
    Was dieser unsachliche Kommentar soll ist mir nicht klar.
    Wenn Du müsstest was hier bei uns in der Altstadt teilweise unter Denkmalschutz steht bzw. was von der unteren Denkmalschutzbehörde hier alles geregelt wird...
     
  13. #13 simon84, 17.11.2019
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    Vielleicht hat er ja ein Foto wäre zumindest interessant, auch wenn rechtlich für ihn kein Bestandschutz bzw. Recht zur Wiedererrichtung daraus abgeleitet werden kann.
     
  14. #14 BVH2011, 17.11.2019
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    Ein weiterer unsachliche Kommentar. Das betrifft nicht diese Anfrage.

    Ich kann dich aber beruhigen, diesmal betrifft es einen anderen Nachbarn. Mit dem Nachbarn bezüglich der 20cm haben wir uns inzwischen geeinigt, ohne Anwalt!
     
  15. #15 BVH2011, 17.11.2019
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    Das hatten wir vor bei ihm zu erfragen, wenn wir das nächste Mal bei ihm sind.
     
  16. #16 BVH2011, 17.11.2019
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    Ein Dank an alle dies sich bisher an diesem Thread beteiligt haben.

    In der Zwischenzeit hatten wir Kontakt mit dem Bauamt, der unteren Denkmalschutzbehörde und unserer Stadtverwaltung. Aktuell werden die 42cm Abstand auch als zu gering eingestuft. Basis für unser nächstes Gespräch wird die hessische Bauordnung und das hessische Nachbarrechtsgesetzt sein.

    Auch wenn wir wissen das wir den Bau des Balkons nicht verhindern können, gefällt er bzw. das Vorhaben uns nicht. Für uns hat der Balkon den Charakter einer Aussichtsplattform auf unser Grundstück. Wir möchten dann aber zumindest, dass der Abstand von 2,50m eingehalten wird. Ein anderer Nachbar den man auch als betroffen ansehen kann hat das Glück, dass er auf der Höhe des Balkons einen großen Baum stehen hat und dadurch vor Blicken geschützt ist.

    Wir werden sehen wie es weitergeht. Die Hauptsache ist, wir einigen uns auf ein Vorgehen was beiden Parteien zusagt.
     
  17. #17 simon84, 18.11.2019
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    Ist das eigentlich ein EFH ? Da wird der Balkon sowieso nie genutzt :)
     
  18. #18 Johnny85, 18.11.2019
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    Unabhängig von den Verhältnissen, ist so eine bauliche Veränderung sicher nicht erfreulich.
    Ich würde mich allerdings auch als Nachbar nicht freuen, über diesen Post hier zu stolpern.

    Am Ende zählt der Dialog und wenn dieser ausgeschöpft ist, hilft nicht das Forum sondern dein Rechtsbeistand.
     
  19. 11ant

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    In manchen Fällen ist eine Grenzbebauung limitiert. Wenn der Balkon diese Länge überschreitet, kann Dein Wunsch, so solle es nicht zulässig sein, erfüllt sein - ansonsten deutet nichts darauf hin, daß ausgerechnet der Balkon weiter von der Grenze zurück weichen soll als das eigentliche Haus.
     
    simon84 und SIL gefällt das.
  20. #20 BVH2011, 18.11.2019
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    Bei dem Gebäude handelt es sich um eine in Teilen umgebaute Scheune eines ehemaligen Bauernhofs. Wie der Balkon genutzt wird wird sich zeigen...
     
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