Heizungsprobleme 3 Jahre nach Abnahme, Garantiebeleg woher?

Diskutiere Heizungsprobleme 3 Jahre nach Abnahme, Garantiebeleg woher? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, unser Einfamilienhaus wurde vor 3 Jahren gebaut, und inklusive war eine Vaillant-Erdwärmepumpe. Wir haben diese seitdem jährlich durch...

  1. #1 oma lampe, 13.11.2019
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    Hallo,

    unser Einfamilienhaus wurde vor 3 Jahren gebaut, und inklusive war eine Vaillant-Erdwärmepumpe. Wir haben diese seitdem jährlich durch einen Fachbetrieb warten lassen. Nun gibt es eine Fehlermeldung, die auf ein Problem hindeutet, bei dem uns der standardmäßig wartende Fachbetrieb an den Hersteller verwiesen hat, da er da selbst nicht drangehen möchte.

    Der Hersteller gewährt eine 5-jährige Garantie, aber natürlich wünscht sich der Vaillant-Kundendienst einen Beleg, von wann das Gerät ist, um die Reparatur innerhalb der 5-jährigen Herstellergarantie abgewickelt zu können. Einen solchen Beleg haben wir nicht, das Gerät wurde lt. Vaillant-Hotline auch seinerzeit nicht beim Hersteller registriert (?), und unsere damalige Baufirma stellt sich trotz mehrerer Anfragen bislang tot.

    Wie ist hier das empfehlenswerte Vorgehen? Es ist ja vermutlich üblich, dass man als Bauherr keine einzelnen Garantiebelege für die haustechnischen Geräten in Händen hält. Ist es tatsächlich sinnvoll, sich direkt mit dem Hersteller und seinen Garantiebestimmungen auseinanderzusetzen, oder können wir uns einfach an unsere Baufirma wenden, die das innerhalb der üblichen 5-jährigen Gewährleistung abwickeln muss? Falls das eine Rolle spielt, wir haben einen Vertrag, der VOB/B einschließt.

    Vielen Dank
     
  2. #2 simon84, 13.11.2019
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    ne leider ist das nicht üblich
    Insbesondere bei so wichtigen und teuren Anlagen wie Heizung, Photovoltaik usw
     
  3. #3 Lexmaul, 13.11.2019
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    Die Inbetriebnahme muss von Vaillant selbst durchgeführt worden sein - dafür bekommst Du einen Nachweis. Und das ist auch im System hinterlegt - ist er das nicht, wurde das nicht gemacht und somit gibt es auch keine 5 Jahre Garantie.

    Aber fraglich wäre, wie das Vertragsverhältnis zum GU ist, denn evtl. muss er 5 Jahre Gewährleistung geben.

    Was für eine Fehlermeldung ist es denn bei de Flexo?
     
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  4. #4 simon84, 13.11.2019
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    Manche Hersteller fordern für die erweiterte Hersteller Garantie sogar Wartung durch den Werkskundendienst
     
  5. #5 msfox30, 13.11.2019
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    Bei uns wurde die Vaillant auch durch den GU in Betrieb genommen. Als wir jetzt ein Problem hatten, hat Vaillant das nach 2 Jahren 4 Monaten auf Kulanz gemacht. Der Vaillant-Techniker sah im System, dass unsere Garantie abgelaufen war.
    Erst hier im Forum hatte ich erfahren, dass es nur 5 Jahre gibt, wenn man es direkt über Vaillant machen lässt.
    In unserem GU-Vertrag steht auch, dass Pumpen (u.a) von den 5 Jahren ausgeschlossen sind.
    ... würde also sagen - shit happens.

    @oma lampe : Vielleicht kann das Problem aber auch ohne Kundendienst (hier) gelöst werden, wenn du uns den Fehler nennst.
     
  6. #6 Lexmaul, 13.11.2019
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    Vaillant nicht.
     
  7. #7 oma lampe, 13.11.2019
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    Die Fehlermeldung verweist auf Probleme mit dem Anlaufstrombegrenzer (Meldung "F1119"). Die Bedienungsanleitung sagt, entweder zu geringe Spannungsversorgung (oder so ähnlich) oder defekter Anlaufstrombegrenzer.

    Das wird bei uns schwierig, da Vaillant wie gesagt am Telefon unser Gerät nicht im System sehen konnte, es scheint also seinerzeit von der durch den GU beauftragte Firma nicht beim Hersteller registriert worden zu sein (keine Ahnung, wie das funktioniert). Die jährliche Wartung können wir nachweisen, das Datum des Installation mangels Belegen leider nicht.
     
  8. #8 Gast82596, 13.11.2019
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    Dein Vertragspartner ist der GU. An den musst du dich wenden.
     
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  9. #9 oma lampe, 14.11.2019
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    Ist das so, auch im Fall der Heizung? Genau da war ich mir eben nicht sicher.

    Dann danke vielmals fürs Weiterhelfen!
     
  10. #10 Gast82596, 14.11.2019
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    von wem hast du die Heizung gekauft? vom GU oder vom Heizungshersteller?

    Bei mir ist der GU der Ansprechpartner während der Gewährleistung, und hat bisher auch sich immer um alles gekümmert.
     
  11. #11 oma lampe, 14.11.2019
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    Siehe oben! Die Heizung war im Bauvertrag mit dem GU inklusive.
     
  12. #12 simon84, 14.11.2019
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    Dann ist der GU dein Ansprechpartner
     
  13. #13 petra345, 14.11.2019
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    Wenn das System behauptet, es sei der Anlaufstrombegrenzer bzw. zu geringe Spannung, kann man das doch nachprüfen.
    Am einfachsten die Spannung messen. Am besten mit einem alten analogen Meßgerät, Die zeigen kurze Spannungsänderungen deutlicher als einfache digitale.

    Es gibt natürlich auch komplexe digitale Geräte.

    Wenn da Auffälligkeiten sichtbar werden, die Klemmen zum Gerät untersuchen und ggf. durch Steckklemmen ersetzen.
    Wenn dabei nichts zu finden ist, wird im schlimmsten Fall der Anlaufstrombegrenzer getauscht oder repariert. Möglicherweise ist Vaillant mit technischer Unterstützung behilflich.

    Wozu dann noch lange Auseinandersetzungen.

    .
     
  14. #14 Lexmaul, 14.11.2019
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    Wenn es ne Flexo ist, ist der Anlaufstrombegrenzer auf der Platine integriert :)
     
  15. #15 simon84, 19.11.2019
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    Man muss dazu sagen, das Steuergerät meint einen Fehler zu Anlaufstrom zu erkennen. Das heißt noch lange nicht dass es so ist !

    Solche Fehler werden bei integrierten Schaltungen regelmäßig durch defekte an Leistungsstufen („mosfet“ und ähnlich), deren kontaktierungen oder benachbarten Dioden und Elkos verursacht
    Ich würde mal googeln vielleicht ist das bei der Heizung ein gängiger Fehler
     
  16. BaUT

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    ...und wenn im Vertrag für einzelne Bauteile (Heizung, Fenster oder sonstwas) keine ausdrückliche Verkürzung der Gewährleistung vereinbart ist, dann richte dich zuerst an deinen GU mit dienen Gewährleistungsansprüchen.
     
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