Brandschutzklappe für Dunstabzugshaube

Diskutiere Brandschutzklappe für Dunstabzugshaube im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, unsere neue Küche grenz an eine Brandmauer zum Nachbarn. Das Haus steht genau auf der Grenze. Das Nachbargebäude liegt locker 8-10m weg....

  1. JPtm

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    Hallo,

    unsere neue Küche grenz an eine Brandmauer zum Nachbarn. Das Haus steht genau auf der Grenze. Das Nachbargebäude liegt locker 8-10m weg.
    Gleichzeitig ist genau im Bereich der Wand mit der Dunsthaube im darüberliegenden Stockwerk der Schrägdachbegin, so das grob 50-60cm (Decke+Dach) über der Unterseite der Küchendecke überbrückt werden müssten.

    Ich habe für die Abluft also grob 3 Möglichkeiten:
    1. Durch die Decke, am Schrägdach entlang, soweit, bis ich 2m von der Außenwand weg bin, dann könnte ich eine einfache Dachentlüftung realisieren, Brandschutz egal
    2. Ich gehe direkt durch die Wand, laut meinen Infos, mind F90
    3. Ich gehe direkt senkrecht nach oben durchs Dach, erneut mind F90
    3. würden mir bessten gefallen. Das Schrägdach soll an der Stelle ein Sichtdachstuhl werden, bekommt aber einen Drempel, so dass ich das senkrechte Rohr nicht sehen würde (Fenster ist dort im Dach keines geplant)
    2. wäre auch IO, aber da habe ich Angst, dass ich mir die Fasade übelst versaue mit der Zeit

    Gibt es sinnvolle Brandklappen, die auch für solch belastete Küchenabluft geeignet sind? Da habe ich eher so Industriezeug für Großküchen gefunden oder muss ich mir da als Privatkoch nicht so die Rübe machen?

    Oder hat jemand noch eine tolle andere Idee?
     
  2. vonTGA

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    Guten Abend,

    das sind mir zu wenig Informationen und ich kann deiner Beschriebung nicht ganz folgen.

    Woher weißt Du, dass es eine Brandwand ist?
    Ist Dir bewusst, dass es einen Unterschied zwischen F90 und Brandwand gibt (oder was ist für dich eine Brandmauer?)?
    Ist das ein freistehendes Einfamilienhaus?
    In welchem Bundesland steht denn euer Haus?

    Vielleicht wäre eine grobe Skizze ganz hilfreich ... mit Grenze, dein Haus mit Küche und Räumlichkeiten im Geschoss darüber und die Lage des Nachbarn.
     
  3. JPtm

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    Die obere Grafik symbolisiert das Haus, mittig an der Grenze zum Nachbarn.
    In das Bad durften wir kein Fenster machen, es sei denn, dass wäre F90, mit automatischer Schließung usw geworden.


    Unten sieht man den schematischen Aufbau wenn man vom Küchenfenster auf die Küche schaut.
    Rechts sind die Möbel und dadrüber dann die Dunsthaube.
    Direkt darüber liegt das Schrägdach (45°) auf.

    Wenn ich das bisher immer richtig verstand, zählt die Außenmauer als Brandschutzmauer zum Nachbarn. Dachöffnungen müssen mind 2m vom Rand weg sein, Fenster nur mit F90+ es sei denn der Nachbar trägt eine Belastung in sein grundbuch ein, dass er dann dort aufGebäude verzichtet. Das wollen wir den Nachbarn aber nicht fragen.

    In meiner Naivität hoffe ich jetzt, dass ich das Abluftrohr mit soner mechanischen 50€ Brandklappe sichere und dann die Mauer durchbrechen darf oder direkt senkrecht durchs Dach.

    Würde eine ähnliche Konstruktion eventuell auch als Abluft für das Bad gehen, bisher wollten wir da auch senkrecht hoch, 3m an der Dachschräge entlang, so dass ich dann 2m von der Außenwand weg bin. Das wäre aber ein deutlich längerer Weg, mehr Kondensat usw.

    Das Haus steht in Jena/Thüringen.

    Brandklappe.jpg
     
  4. JPtm

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    Auf dem Nachbargrundstück kommt erstmal 4-5m gepflasterter Hof. Das Nachbarwohnhaus ist mind 8-10m weg.
     
  5. vonTGA

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    Hmm ... ich denke der Architekt bezieht sich auf eure Landesbauordnung §30 Abs. 2 Pkt. 1
    "... (2) Brandwände sind erforderlich
    1. als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m3 Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschluss-wände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Grundstücks-grenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu beste-henden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden ge-sichert ist,"

    Das wäre dann wohl erstmal geklärt.

    Von den 50 € solltest Du dich verabschieden ... das reicht nicht mal für die jährliche Wartung.

    In §32 sind die Dächer geregelt, das gucke ich mir aber nicht mehr heute an ...

    Die Variante grade durchs Dach wäre wohl die beste Lösung ... wobei ich nicht weiß, wie man dort die Brandschutzklappe fachgerecht einbauen kann... (Stecke da aber auch nicht so tief drin)
    Hast Du keine größere Lüftungsfirma in der Nähe, wo Du mal mit deiner Skizze vorbei fahren kannst? Vielleicht hat der mit dem Architekten zusammen eine Lösung.
     
  6. JPtm

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    Der Architekt hat leider seine Selbstständigkeit aufgegeben.
    Aber ich kann sicher mal schauen ob ich bei uns einen Lüftungsspezi finde.

    Ich hoffte halt auf sowas hier:

    Helios BAE Brand Absperr Element - lueftungsmarkt.de, 49,98 €

    Warum geht das nicht? Wartungsfrei, mechanische Selbstauslösung, F90 garantiert? Ganz normal die Lüftung bauen und das Teil auf Höhe der Mauer mit in das Lüftungsrohr. Mir würde maximal eine Verschmutzung "Sorgen" machen.
     
  7. vonTGA

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    Also bei den Dächern habe ich nichts mehr spannendes gefunden. Die Klappe könntest Du wahrscheinlich wirklich verwenden, wenn Sie nicht nur für Teeküchen sondern auch für Küchen zugelassen ist.
    Hast Du schon mit einer Lüftungsfirma sprechen können? Sonst am besten noch mal beim Hersteller direkt Kontakt aufnehmen und fragen. Das ganze muss dann fachgerecht in die Decke eingebaut werden, dazu lasse Dir am besten von dem Unternehmen eine Fachunternehmererklärung geben, die kannst Du dann bei Stress mit den Behörden aus dem Hut zaubern und sagen ist alles in Ordnung und fachgerecht ausgeführt worden.
    Die Lüftungsleitung vom WC müsstest Du analog schotten.
    Die Klappen musst Du aber in Ordnung halten "Reinigung und Inspektion zusammen mit der zuge hörigen Lüftungsanlage" welche Du ja quasi nicht hast.
     
  8. #8 simon84, 19.11.2019
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    Auch wenn ich kein Fan davon bin, bei so einer Bausituation bietet sich doch wirklich eher eine gute Umluft Haube an
     
    Jo Bauherr gefällt das.
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    Per Zufall fand ich heraus, dass unser Bauüberwacher auch für den Brandschutz in dem Architektenbüro zuständig ist. War mir bisher gar nicht aufgefallen.

    Der denkt es müsste gehen aber ich sollte zur Sicherheit noch bei der Feuerwehr nachfragen. Wenn die das genehmigen wäre das OK.
    Der Sachbearbeiter bei der Feuerwehr fand die Idee interessant und ich soll am Freitag mal zurück rufen. Bisher hatte noch nie jemand so eine Frage gestellt.

    Weiß gerade nicht ob ich genial bin und da eine "Marktlücke" entdeckte oder ob die Idee so bescheuert ist, dass Sie schon fast wieder gut ist.
    Betrachte ich mein Leben tippe ich eher auf Zweiteres :28:.

    Ich melde mich wenn ich eine Antwort habe. Ist eventuell auch für andere Leute mal interessant.
     
  10. JPtm

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    Wie sie schon geschrieben haben: kein Fan (tolles Wortspiel in Verbindung mit Abluft :) )

    Wenn ich da schon ein krachmachendes Ding habe, soll das gefälligst auch den Wasserdampf raus bringen. Ansonsten müsste ich an anderer Stelle im Raum irgendwo eine Abluft installieren. Geht natürlich auch, aber ist auch aufwändig. Will ich nur im Notfall tuen.
     
  11. JPtm

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    Auf den Verkaufsseiten steht was von Wartungsfrei. Was auch immer das heißt.
    Ich denke aber notfalls alle 1-2 Jahre mal fix auf die Leiter, von Außen die Verblendung abnehmen und mit Seifenlösung+Zahnbürste dort mal die Scharniere etwas von Fett befreien ist sicher machbar. Sofern das ein zulässiger Service ist und ich da nicht eine DIN-geprüfte Spezialtruppe anmarschieren muss.
     
  12. #12 SIL, 19.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 19.11.2019
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    Nee.
    Genauso, warum nochmals?
    Wenn dann wieder BSK und Promat oder GK gefasst...heisst aber die anschließende Dachfläche mit....oder Wickelfalz mit A1 vergossen im Sparrenfeld mit Beton ("ähnlich Kaminzug)
    Ich würde eine nehmen, da du im selben Brandabschnitt bist, wüsste ich nicht wofür die 2?
    Nee. Lass die Finger von den Einschub/Einsteckdingern.
    Den Preis kannst vergessen dort.
    Schau mal in die Anlagen, du baust die BSK direkt auf der Decke über Küche ob Weich - oder Hartschott egal, fast alle Zulassungen lassen dir die Wahl,( die Einbindung beträgt so um die 10 cm je nach Zulassung - wie sonst willst jährlichen Scheck vornehmen) die Dachdurchdringung bleibt Standard weil deine BSK ja auf Deckenebene schliesst.
    Die Mechanik und das Schmelzlot lässt zugängig - ( kannst verkoffern mit Revi) zum Scheck und Testen vllt mal Tausch, alternativ wäre ein vergossenes Brandschott direkt in der Decke.
    Bitte beachten BSK sind nicht statisch tragend!
     

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  13. JPtm

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    Sicher dass der Dachdurchstoß dann als Standard gilt? Im Endeffekt ist doch dort dann genauso ein Feuerdurchschlag möglich wenn es unter dem Dach brennt?
    Was müsste bei solchen BSK jedes Jahr geprüft werden? Darf ich das selbst oder muss das ein Spezi erledige?

    Du würdest Bad+Küche durch einen BSK leiten?
     
  14. SIL

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    Was ist das Schutzziel? Der Nachbar nach dem Vortag... Wo soll die Brandlast entstehen wenn die BSK in/oberhalb der Decke verschließt? Was ist den mit allen anderen Strangentlüftungen oder Dachhautdurchdringungen sind die alle mit BSK.... wohl eher nicht... Dann müsste ihre gesamte Dachkonstruktion von innen bei Ihnen Promat etc 2lagig plusA1 Dämmung sein, auch dies nehme ich nicht an. Wenn Sie dort Bedenken haben setzen Sie die BSK halt oben hin und kleiden Sie entsprechend ein, noch als Anmerkung nicht Wickelfalz Rohre sind druckseitig zulässig in Verwendung mit BSK bzw als druckseitig abluftgeführt.
    Bad und Küche legt man eher nicht zusammen.... Wenn ich also mal kurz zusammenfasse, da nun nicht nur der Strang im Brandschutzkonzept steht sondern die ganze Dachfläche, respektiv die Überschlagszone komplett - - bleibt nur 2lagig verkoffern mit Fireboard Promat etc 2 lagig, eine BSK erlöst sie da nicht. Sie müssten das schon genauer bzw präziser darstellen..
     
  15. #15 Stadtbaumeister, 19.11.2019
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    Bevor hier schon über Produkte nachgedacht wird, würde ich dies zunächst mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde besprechen. Eine Öffnung in einer Brandwand als Gebäudeabschlusswand ist grundsätzlich unzulässig und bedarf einer Abweichung.
     
  16. SIL

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    Falls der Architekt dies mal gelesen hätte, rate ich von der Wand Lösung ab und ziehe den Zug Üerdach vor, das verursacht am wenigsten Probleme zumal der TE den `Zug auch verkoffern kann' bis Dachhaut, aber ich überlasse dies gerne den StadtBaumeister.
     
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  17. SIL

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    Auch das stimmt nicht, denn wenn immer gemäß der geltenden LBO die Abstände für den Brandüberschlag eingehalten werden und nicht gerade ein 'Gehweg' oder eine Personengefähdrung ausgeschlossen ist, kann ich sehrwohl mit BSK etc arbeiten ( gilt natürlich nicht für zugewandete Giebel) denn Herr Assessor nach deiner Meinung könnte kein Gewerbe oder Gastronomie je betrieben werden-Brandschutz Konzept plus Brand Direktion und gut ist,das wird auch in Bayern nicht als Abweichung oder Dispens geführt, sondern der Bauakte beigefügt aber nicht singulär erwähnt.
     
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  18. #18 Stadtbaumeister, 20.11.2019
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    Hallo SIL,
    ich weiß nicht welche Profession du hast, aber es ist völlig unangebracht, auf die persönliche Schiene abzugleiten ("Herr Assessor"). Wenn du ein persönliches Problem mit mir hast, dann such dir andere Wege damit umzugehen.

    Wände, die näher als 2,50m zur Grundstücksgrenze stehen, sind öffnungslos auszuführen. Ausnahme: Ein Abstand von 5m zu bestehenden oder künftigen Gebäuden ist gesichert.
    Wie du das mit Gewerbe und Gastronomie meinst, erschließt sich mir nicht...
     
  19. #19 Gast82596, 20.11.2019
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Tip von mir: bei der Person einfach die Ignorieren Funktion nutzen.
     
  20. vonTGA

    vonTGA

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    Das würde hier zu weit führen und dem Themenstarter auch nicht weiterbringen.

    Ich denke, dass die Feuerwehr in diesem Fall zwar eine Zustumming erteilen kann aber die Sache wie Stadtbaumeister bereits geschrieben hat durch die entsprechende Behörde genehmigt werden muss.

    Ja meinen Segen hast Du aber tu Dir das Freiwillig nicht an ... Glücklich und Reich wirst du damit sowieso nicht :e_smiley_brille02:

    Um die Entlüftungsleitung von der Küchenabluft zu trennen. Du kannst doch nicht die fetthaltige Luft mit der WC Abluft zusammen führen, beim Spülen entsteht auch ein Unterdruck im Rohr, sodass die Entlüftung auch als Belüftung funktioniert. Das würde ja bedeuten, dass Du dir freiwillig das Fett in die Leitung holst. Macht für mich keinen Sinn.

    Für Küchenabluft? Haben die nicht alle nur eine Zulassung für die 18017?

    Das Problem beim Brandschutz ist leider, dass alles was vom Standard abweicht schnell kompliziert wird und immer besondere Genehmigungen und Zustimmungen eingeholt werden müssen. Des Weiteren unterscheidet sich eine Küchenabluft auch noch von anderen Lüftungsleitungen zwecks gültigen Zulassungen.
     
Thema: Brandschutzklappe für Dunstabzugshaube
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