Baugenehmigung gebunden an Kanalverlegung

Diskutiere Baugenehmigung gebunden an Kanalverlegung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Soll das eine Frage sein? Dann fehlt etwas Entscheidendes. Heißt das, Du wusstest beim Kauf bereits von der Lage des Kanals? Natürlich. Es gab ja...

  1. #21 Kallewillbauen, 14.11.2019
    Kallewillbauen

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    Natürlich. Es gab ja die Baugenehmigung auf dem Kanal. Also leitete ich davon ab, dass das kein Problem darstellt...
     
  2. vonTGA

    vonTGA

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    Dann musst Du die Umverlegung zahlen, das Grundstück verkaufen oder nochmal 18 Jahre liegen lassen und hoffen, dass sich was ändert.
    Aber wenn einer zwei Ferienhäuser bauen will, hat er bestimmt schon ein zwei andere :smoke und wird eher dafür zahlen.
     
  3. Dimeto

    Dimeto

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    Nur für den Kanal oder auch für die anderen Leitungen?
    Wie lautet die Eintragung und was steht in der Eintragungsbewilligung?
    Wurde die Grunddienstbarkeit bei dem damaligen Bauantrag überhaupt angegeben?
    Wurden die Leitungen bei dem damaligen Bauantrag überhaupt im Lageplan dargestellt?
    Bauvoranfrage oder Bauantrag?
    Hast Du einen neuen Bauantrag gestellt, der exakt das gleiche beantragt wie im Jahre 2000?
    Eine Verschiebung des Baufensters erfordert die Änderung des BPlanes, was vermutlich noch aufwendiger ist, als die Leitungsverlegung. Du könntest aber nach §31 BauGB eine Befreiungung beantragen, die dein Entwurfsverfasser sehr ausführlich begründen sollte.
    Das ist ja schonmal ein Ansatz. Das ganze sollte jetzt noch auf mindestens zwei DIN A 4 Seiten unter Bezugnahme auf die Begründung zum BPlan mit städtebaulichen Fachbegriffen ausgeschmückt, mit Fotos dokumentiert und mit Nachbarzustimmungen ergänzt werden.
    Das müsste sich aus der Grunddienstbarkeit herauslesen lassen. Wer ist der Begünstigte?
    Das müssen wir ja erstmal herausfinden, ob irgendjemand was verändert hat, ob irgendjemand damals was verschwiegen oder vergessen hat oder irgendjemand damals gepennt hat.
    Vielleicht hat Dir der Verkäufer die Seite mit den Auflagen nicht ausgehändigt? Wenn Du die vollständige Genehmigung vorliegen hast, was sagt denn das Amt dazu, dass damals ohne Auflagen genehmigt wurde? Letztenendes nützt Dir die Information zwar nichts, da die Genehmigung ja schon seit 20Jahren abgelaufen ist, wäre aber interessant zu wissen. Ebenso das Bundesland.
     
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