Brauche Gutachter für einen Dachziegel

Diskutiere Brauche Gutachter für einen Dachziegel im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, angeblich sei der in der Rinne abgebildete Ziegel, vom Sturm gelöst worden. Allerdings war der Sturm 2 Monate vorher und hat in...

  1. #1 petra345, 24.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 24.10.2019
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    Hallo,

    angeblich sei der in der Rinne abgebildete Ziegel, vom Sturm gelöst worden.
    Allerdings war der Sturm 2 Monate vorher und hat in der unmittelbaren Umgebung einen Baum entwurzelt und auf die elektrische Freileitung fallen lassen. Am Dach war damals nichts zu beanstanden.

    Die benachbarten Ziegel am Ortgang sind seit Jahrzehnten nicht befestigt und haben nie Ihre "Lage verlassen".

    Obwohl die Ziegel zu einem erheblichen Teil seit Jahren mit den Latten vernagelt sind, wird trotzdem behauptet, das Dach sei unsicher und der eine, nicht vernagelte Ziegel unmittelbar unter dem Blech der Kehle, "hätte seine Lage" durch einen Sturm verlassen. An diesem Tag, gab es aber keinen Sturm!

    Wer ist auf Grund der Bilder in der Lage sich von dem anderen Ablauf überzeugen zu lassen und eine Gegendarstellung abzugeben?

    Eine Besichtigung vor Ort im Raume Frankfurt ist nach Absprache möglich.

    Vielen Dank
     

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  2. #2 U Tilgner, 24.10.2019
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    Wo ist das eigentliche Problem? Mietminderung? Versicherung?
    Worin besteht der eigentliche Schaden.
     
  3. #3 petra345, 24.10.2019
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Das Bauamt übernimmt die Darstellung des Nachbarn, der wiederum behauptet, der Ziegel sei auf einen öffentlich zugänglichen Weg gefallen und eine Gefahr für Leib und Leben.

    Das Bauamt fordert, dem Wunsch des Nachbarn folgend, die Neueindeckung der beiden Gebäude durch eine Fachfirma.
    Die erste Klage vor dem VG hat das Bauamt verloren, weil man keinen Bescheid ausstellen konnte.

    Jetzt hat man einen "Gutachter" eingeschaltet, der eine derartig falsche Begutachtung abgeliefert hat, daß ich eine Strafanzeige wegen Betrug o. ä . erwäge.

    Aber das Gutachten ist in der Welt und das V-Gericht braucht handfeste Belege.

    Meine Bauvoranfrage, vor einigen Monaten wurde abgelehnt. Anschließend stellte sich heraus, daß das Denkmalamt keinen Abriß genehmigen wird.

    .
     
  4. #4 U Tilgner, 24.10.2019
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    Suchen Sie sich einen öbuv HWK-Sachverständigen für Dachdeckerarbeiten und lassen Sie den die Frage beantworten ob das Dach so wiem es steht und liegt bzgl. seiner Eindeckung den zur Ausführungszeit geltenden Regeln der Technik hinsichtlich Windsicherung der Eindeckung entspricht. Lassen Sie darüber hinaus feststellen ob die Dacheindeckung innerhalb ihrer Standzeit übermäßig viele altersbedingte Schäden aufweist und wie diese im Einzelnen zu sanieren seien. Er soll weiterhin feststellen dass keine Schadensbilder erkennbar seien, welche eine komplette Neueindeckung erfordern.

    Dafür müssen Sie vermutlich die HWK eines anderen Bundeslandes nach einem Gutachter anfragen und den erstmal selbst bezahlen, weil es sonst innerhalb der gleichen HWK Kollege gegen Kollege geht. Das will kaum einer.
     
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  6. #6 petra345, 25.10.2019
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    Ich möchte meine jüngsten Informationen allen offenbaren. Sicher können manche in ähnliche Situationen kommen.

    Ganz besonderen Dank auch an die Schreiber der PN.

    Anstatt einen zweiten Gutachter selbst zu beauftragen und auch zu bezahlen, habe ich den Hinweis bekommen, jeden Punkt des Gutachtens schriftlich zu widerlegen und dies zu belegen.
    Damit werde ich die beiden folgenden Wochen gut beschäftigt sein und wer nicht über Fachkenntnisse verfügt, wird diesen Weg nicht gehen können.
    Außerdem kann ich beantragen, den "Gutachter" zur Verhandlung zu laden und kann ihn dann zu seinen kuriosen Ansichten befragen.

    Außerdem ist es bei einem VG durchaus üblich, daß man den Fall mit dem Richter besprechen kann. Das wird nicht als Beeinflussung gesehen. Der Richter hat auch eine unglückliche Formulierung von mir aufgenommen und meiner Absicht entsprechend behandelt.

    Auf dieser Ebene besteht auch kein Anwaltszwang und man kann seine Darstellung bei der Geschäftsstelle zu Protokoll geben. Das war mir gestern ganz entfallen.

    Meine erste Stellungnahme beim VG vor einigen Jahren hatte ich bei der Geschäftsstelle mit der Bitte abgegeben, die Darstellung noch einmal zu überprüfen. Das fand man völlig i. O.

    Auch beim Finanzgericht sind solche Regeln üblich. In einem Erbschaftssteuerfall mußte ich lediglich das Gutachten eines vom Gericht anerkannten Gutachters vorlegen und eine Entscheidung nach Gutachteransicht beantragen. Die Gutachterausschüsse beim Katasteramt sind alle grundsätzlich anerkannt. Aber sie arbeiten nicht unbedingt sorgfältig. Da muß man selbst aufpassen.

    Wer diesen Weg gehen will, wird mit dem Bewertungsgesetz konfrontiert werden. Da sollte man sich den § 146 (aus dem Gedächtnis) genau ansehen. Der Gutachterausschuß hat ihn nicht beachtet und beim FA tut man so als gibt es diesen § zu Gunsten des Steuerpflichtigen nicht.

    Ein Steuerberater hatte mir damals geraten, einen Fachanwalt (sicc.) mit dem Fall zu beauftragen. Das kann man selbst erledigen. Es wird sowieso nach Gutachten entschieden.

    .
     
  7. #7 petra345, 30.11.2019
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  8. #8 petra345, 30.11.2019
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    Da ich die Bilder an anderen Orten nicht hochladen kann, hier die Gießkanne im Netz, die "offensichtlich" von meinem Dach gefallen ist. Dazu das Netz, das eine "Gefahr für Leib und Leben " darstellen soll.

    Dazu der Ziegel aus dem Kehlbereich, der angeblich vom Sturm auf die Straße gesogen worden ist.
     

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    Wie das? Warum hast die nicht verräumt.
    Wieso ist da überhaupt so ein 'Netz', was soll das bitte darstellen...
    Kann er ja, dafür bist versichert, keine Ahnung wieviel Ziegel oder Pfannen im Jahr bei Dächern durch Sturm 'fallen'.
     
  10. #10 petra345, 02.12.2019
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  11. #11 petra345, 03.12.2019
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    Hier die Bilder mit Ziegel, die angeblich und nach "Gutachtermeinung" "über die Latten gerutscht sind".

    Nicht jeder Dachdeckermeister ist offenbar über unterschiedlich große Ziegel informiert. Das ist zwar jetzt eine Beleidigung aller Dachdecker, aber was der Berufskollege da als vereidigter Sachverständiger bescheinigt
    ist für mich Betrug.

    .
     

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  12. #12 Surfer88, 03.12.2019
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    Wenn ich SO ein Gutachten wünsche, darf ich keinen öbuv bestellen...

    sofern wirklich vereidigt, wird der Kollege wohl kaum seinen Titel aufs Spiel setzen wegen einer Dachpfanne.
    Ich würde daher erstmal sorgsam Prüfen, ob seine Meinung nicht tatsächlich vorhandenen Tatsachen entspricht!

    Lg
     
  13. #13 simon84, 03.12.2019
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    Sieht man doch laut Foto dass die Pfanne noch liegt !
     
  14. #14 Fabian Weber, 03.12.2019
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    Wieso jetzt plötzlich Bieberschwanz, auf dem Gießkannenfoto sind es noch Pfannen?
     
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    Nee der war bestellt vom VG - kannst du die aussuchen.... vermutlich :D
    Keine Ahnung wie oft du mit diesen zu tun hast.... die haben weitgehend 'Narrenfreiheit', sie bekommen natürlich oft nur in Ansätzen Unterlagen oder Bruchstücke, aber selbst Fibi bringt sie zum Teil 'zur Strecke' ":e_smiley_brille02:
    Soweit ich das mitbekommen habe Fibi 2 Gebäude :winken
     
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  16. #16 simon84, 03.12.2019
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    Offensichtlich sieht Man doch dass das zwei verschiedene Dachneigungen sind
     
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    Naja, wenn die Aufgabe ist, runterfallende Ziegel aufzuhalten, hatt's bei dem da wohl nicht geklappt


    Die Fotos sind von Mai 2017 bis August 2019. Wer weiß, was da alles so passiert. Ich denke auf dem Dach liegen allemöglichen unterschiedlichen Ziegel. Biberschwänze groß und klein, Pfannen, Gieskannen, Netz und Blumenkastenunterlage ( wenn Gieskanne und Unterlage schon weg sind, ist der Blumenkasten wohl unten gelandet?). Die Neigung unterscheidet sich überall und die Unterkonstruktion scheint auch nicht mehr so frisch, besonders auf dem Bild mit der Kanne.

    Hier offen nach einem Gegengutachten in deinem Sinne zu fragen empfinde ich als frech. Wenn du dem anderen schon Betrug unterstellst...
     
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  19. #19 petra345, 04.12.2019
    Zuletzt bearbeitet: 04.12.2019
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    Wer ist denn dann dazu geeignet?

    Was soll ich denn davon halten, daß er die verschieden großen Ziegel, als "über die Traglatten gerutscht" bezeichnet und daraus die Forderung nach einem vollständigen Netz über die Bedachung herleitet?
    Das Bild von der Innenseite ist derselbe Dachbereich von innen.

    Es sind keine gerutschten oder gebrochenen Latten und auch keine Ziegel mit abgebrochen Nasen vorhanden. Die Ansicht von innen war ihm möglich. Aber er hat sie nicht genutzt!

    Die Forderung nach einem Netz stammt schon lange vom Nachbarn.

    Es handelt sich bei der Gießkanne um ein angrenzendes Gebäude.
    Das Netz wurde etwa 2010 errichtet weil schon damals Ziegel vor dem Dach lagen.
    Sie hatten aber keine frischen Bruchstellen und auch keine Spur von Splittern bei ihrem angeblichen Absturz hinterlassen.
    Damals war ich in dieser Richtung noch sehr naiv.

    .
     
  20. #20 Surfer88, 04.12.2019
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    Ein "normaler" Gutachter, oder BSV, der für schmales Geld ein Wunschgutachten aufstellt, dass dann spätestens in gerichtlicher Einigung keinen Bestand mehr hat.
    Ich nenne es mal "Angstgutachten" für die Gegenseite.....


    Lg
     
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