Frage zum Bebauungsplan

Diskutiere Frage zum Bebauungsplan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, in meinem B-Plan aus 1971 stehen 3 statt 2 Zahlen (siehe Grafik). Ich gehe aus von: 0,4 GRZ 0,8 GFZ Was sagt die zweite 0,4 aus?...

  1. #1 Exbauperte, 13.12.2019
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    Hallo zusammen,

    in meinem B-Plan aus 1971 stehen 3 statt 2 Zahlen (siehe Grafik).
    Ich gehe aus von:
    0,4 GRZ
    0,8 GFZ

    Was sagt die zweite 0,4 aus?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruß Tobias
     

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  2. #2 Jo Bauherr, 13.12.2019
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    Das dürfte die BMZ sein. Also der Falktor BRI (m³) je m² Grundstücksfläche.

    Das müsste im Textteil des B-Plan's aber erläutert sein!
     
  3. #3 Exbauperte, 13.12.2019
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    Danke Jo Bauherr,
    diese ist es nicht...wäre aber auch nicht plausibel...bei 0,4 wären das ca. 360m3 bei 900m2 Grundstück...trotzdem Danke...der Textteil ist auch nicht so richtig plausibel...hänge ich mal an...Viele Grüße
     

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  4. #4 simon84, 13.12.2019
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    Vielleicht ist gemeint 0,4 bei 1 Geschoss und 0,8 bei 2 geschossen damit keiner einen Riesen Bungalow hinstellt
     
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  5. #5 jodler2014, 13.12.2019
    Zuletzt bearbeitet: 13.12.2019
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    Oder ein kleiner Bungalow ?
    Mehr Text bitte … # 2 richtige Frage gestellt :winken

    Oder Jemand der hier aufklärt und das Wort zum Sonntag spricht.
     
  6. #6 Kriminelle, 13.12.2019
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    Ich kann mir vorstellen, dass es die „zweite“ GRZ ist, also die, die für die Versiegelung durch Nebengebäude und Pflasterung entsteht.
    Oftmals, oder wenn nicht anders angegeben, entspricht sie die Hälfte der GRZ, hier also nochmal verdoppelt.

    Wenn es denn das ist :)
     
  7. Dimeto

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    Hab' ich noch nie gesehen, bin bei der Interpretation aber bei @simon84. Man müsste den gesamten Plan sehen, um auch die Erläuterung bei der Geschosszahl zu verstehen, die IMHO mit der zweiten GFZ-Festsetzung im Zusammenhang steht.
    In deinem anderen Thread sprichst Du von Änderungen, so dass die alte BauNVO nicht mehr anzuwenden ist. Damit könnte auch der Sinn dieser Festsetzung entfallen sein.

    Ohne Kenntnis des vollständigen Planungsrechts bleibt's aber beim Ratespiel.
     
  8. #8 Exbauperte, 14.12.2019
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    So, hier der gesamte Plan...und nein, mehr gibt es nicht...keine weiteren Festzungen etc...scheinbar war damals nicht mehr nötig ;-)
     

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  9. Dimeto

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    ... außer einer dritten und vierten Änderung und einer Gestaltungssatzung - aber das wäre nur für deinen anderen Thread wichtig, für deine Frage hier nicht.

    Ich sehe aber @simon84 's Vermutung bestätigt: Die dritte Zahl gibt es nur bei den zweigeschossigen Baublöcken. Hier will man offenbar die nach BauNVO mögliche GFZ von 0,5 für Eingeschosser auf 0,4 beschränken. Für die eingeschossigen Blöcke erübrigt sich natürlich eine solche Festsetzung und für den drei bzw. ursprünglich viergeschossigen Block ist laut Begründung zum BPlan ausdrücklich eine "Straffung der Bebauung" gewünscht, so dass eine weitere Einschränkung hier nicht nötig ist.
     
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