Nicht fristgerechte Erledigung - Kündigung möglich?

Diskutiere Nicht fristgerechte Erledigung - Kündigung möglich? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hoffe, ich bekomme ich Rat zu meinem Fall. Unser Bau (gartenseitiger Anbau) begann am 29.10.2019 und sollte in drei Wochen enden. Und...

  1. #1 mike0512, 15.12.2019
    Zuletzt bearbeitet: 15.12.2019
    mike0512

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    Hallo,

    ich hoffe, ich bekomme ich Rat zu meinem Fall.

    Unser Bau (gartenseitiger Anbau) begann am 29.10.2019 und sollte in drei Wochen enden. Und obwohl keine Abschlagszahlungen vereinbart wurden, habe ich eine geleistet.

    Im Vertrag steht lediglich:

    "15% Anzahlung sofort nach Beginn der Arbeiten, danach nach Leistungserbringung
    Ausführung und Dauer: Start 29.10.2019, Dauer der Arbeiten ca. 3 Wochen.
    Sofern anderweitig nichts vereinbart, gilt VOB in Ihrer zurzeit gültiger Fassung entsprechend.
    Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach enthaltenen Positionen."

    Nach der ersten Abschlagszahlung wurden die Arbeiten immer langsamer.

    Nach zwei Wochen! keinerlei Reaktion und keinerlei Arbeit bekam ich eine Aufforderung zu einer weiteren Abschlagszahlung - Überweisung sollte sofort erfolgen, sonst würde man nicht weiter arbeiten. Ich habe nicht bezahlt. Vor allem empfand ich das als eine Art von Erpressung.

    Wie geht man in so einem Fall vor? Es muss schnell weitergehen, da die Baustelle (gartenseitiger Anbau) undicht ist und ohne die Betondecke, alles unter Wasser steht bei Regen.

    Wie ist das ideale Vorgehen? Baugutachter und Anwalt?

    Danke vorab
     
  2. #2 Fabian Weber, 15.12.2019
    Fabian Weber

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    Verzugsanzeige gemäß VOB mit Androhung der Ersatzvornahme.

    Was heißt ca. 3Wochen, gibt es das schriftlich?
     
  3. #3 mike0512, 15.12.2019
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    Ja, schriftlich. So wie oben geschrieben. Androhung bedeutet ja auch eine Art Frist setzen, oder? Aufgrund der Undichtigkeit der Baustelle mag ich aber nicht warten. Gibt es keine außerordentliche Kündigung für diese Fälle?
     
  4. #4 Fabian Weber, 15.12.2019
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  5. #5 mike0512, 15.12.2019
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    Ich hatte folgendes per E-Mail geschrieben: "Ich erwarte, dass am Montag die Decke fertig gestellt ist und am 23.12. die letzte Decke. Nimm das bitte nun als Frist von mir. Andernfalls muss ich so vorgehen, wie die VOB vorgibt."

    Ist das ausreichend oder muss es formaler sein wie beim Musterbrief?

    Unabhängig davon: Gibt es keine Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung? Ich möchte nicht, dass der Auftrag von jemandem durchgeführt wird, der versucht mich zu erpressen in dieser Notsituation.
     
  6. #6 Fred Astair, 15.12.2019
    Zuletzt bearbeitet: 15.12.2019
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    Die E-Mail ist genausowirkungsvoll, wie ein erhobener Zeigefinger unter der Bettdecke bei Lichtaus.
    Erwarten kann Deine Frau ein Kind aber Du nichts Handfestes von einem Vertragspartner.
    Inverzugsetzung mit Fristsetzung und nachweisbarer Zustellung mit Inhaltsbestätigung durch einen Dritten hieße hier der Zauberspruch.
    Dass man sowas Simples einem Wirtschaftsinformatiker erklären muss, ist erschreckend. Das hat ja nichts mit Bauen zu tun.
    Kündigen kannst Du jederzeit, musst aber dem Unternehmer seine vertraglichen Leistungen abzüglich der nachweislich gesparten Kosten erstatten.
     
  7. #7 Stadtbaumeister, 15.12.2019
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    Kündigung bringt dir garnichts. Dann ist der AN raus aus seiner Verpflichtung, die er mit dem Werkvertrag eingegangen ist. Wenn die VOB/B vereinbart ist, dann nutze auch die darin enthaltenen Regelungen. Wenn du davon keine Ahnung hast, dann lass es den Architekten machen, der für die Planung und Bauleitung beauftragt ist.
     
  8. #8 simon84, 15.12.2019
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    Was genau ist undicht ? Kannst keine Plane drüberspannen erstmal ?
     
  9. #9 El Gundro, 07.01.2020
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    Du hast leider nur die Möglichkeit eine Nachfrist (die muss angemessen sein) zu setzen, erst wenn diese verstreicht kommen Dinge wie Kündigung und Ersatzvornahme in Betracht.
    So wie ich das lese, hat der AN aber bereits einen Großteil des Geldes. Da kannst dann sowieso gerichtlich hinterherlaufen, dass Du das wieder bekommst.
     
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