Undichtes Garagendach, Eternitplatten (Asbest)

Diskutiere Undichtes Garagendach, Eternitplatten (Asbest) im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, Ich habe eine Wohnung von 1962 gekauft und stelle jetzt, nach dem Einzug fest, dass das Garagendach undicht ist. Auf dem Dach sind...

  1. ElHo

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    Hallo,
    Ich habe eine Wohnung von 1962 gekauft und stelle jetzt, nach dem Einzug fest, dass das Garagendach undicht ist. Auf dem Dach sind Eternitplatten drauf. Der Verkäufer der Wohnung möchte das Garagendach nur innen abdichten, er meint, dass die Eternitplatten an sich nicht gefährlich sind. Habe Fotos gemacht, es ist Moos drauf, vereinzelte kleine Risse. Ich sehe Farbunterschiede, kann diese aber überhaupt nicht einschätzen.
    Reicht es das Dach von innen dicht zu machen oder sind die Platten gefährlich, dass das ganze Dach ausgetauscht werden müsste.
    Es handelt sich um eine Doppelgarage, mein Teil ist der mit Moos.
    (Nachbar ist ohne Moos, sein Dach ist dicht)
    Danke für euren Rat.
     

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  2. #2 Manufact, 04.01.2020
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    Nein.
    Platten sind nicht gefährlich.
     
  3. #3 simon84, 04.01.2020
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    Warum möchte der Verkäufer nach dem Verkauf etwas abdichten ?
     
  4. ElHo

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    Auch wenn sie porös und rissig sind -siehe Fotos?
    Ein Handwerker meinte diese sogleich ‚Alle Platten müssten runter‘ und per Sondermüll entsorgt werden
     
  5. #5 Manufact, 04.01.2020
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    Klar, der will ja verdienen ...
     
  6. ElHo

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    Weil er von der Undichtigkeit gewusst hatte, aber nichts gesagt hat.
    Wenn durch die Risse eine Gesundheitsgefährdung bestünde, wäre das ein Grund für unschöne Streitereien.
     
  7. #7 simon84, 04.01.2020
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    Aha. Bei einer Wohnung von 1962 wirst du noch einiges finden.

    Normalerweise werden solche Wohnungen “gekauft wie gesehen” verkauft (sinngemäß)

    und das Haus bzw die Wohnung hast du dir vor dem Kauf gut anschauen. Ggf Fachleute hinzuziehen. Dach und Keller schaut man doch als erstes an


    Gesundheitsgefährdung sehe ich nicht aber ein undichtes Dach von unten abdichten ..... hmmmm
     
  8. #8 Manufact, 04.01.2020
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    Ja - das ist logisch.:deal
    Also ist die konkrete Frage, ob durch das eintretende Wasser, welches von oben auf den Kopf fällt, gesundheitlicher Schaden entstehen kann.
    Diese Frage müsste jetzt umfangreich mit der durchschnittlichen Feuchtigkeitsbelastung pro Jahr in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden.
    Zu beachten wäre hier dann noch, ob eine Kopfbedeckung getragen wird, wenn ja, wie oft und deren Beschaffenheit.
     
  9. SvenvH

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    Moin
    Soweit mir bekannt ist sind die Platten solang sie nicht angerührt werden ungefährlich. Die Frage ist aber eher wie oft du da in Zukunft dran rumflicken willst. Die Platten haben im Gegensatz zu einer Pfanneneindeckung allgemein eine weit aus geringere Lebensdauer. Besser werden die nicht. Sofern das finanziell drin ist würde ich da über ein neue Eindeckung nachdenken. Dann hast hast du deine Ruhe.
     
  10. #10 simon84, 04.01.2020
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    Mal ganz von den technischen Fragen, klar eine Neudeckung wäre in diesem Fall (undicht) vielleicht schon sinnvoll.
    Es ergeben sich auch div. rechtliche Fragen. Deshalb hab ich so provokant nachgebohrt :)

    Dass das Dach evtl. bald sanierungsbedürftig bzw. am Ende der geplanten Lebensdauer ist sieht man mMn auf den ersten Blick auch als Laie.
     
  11. #11 Fabian Weber, 04.01.2020
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    Von den Platten geht erstmal keine Gesundheitsgefahr aus.

    1. Weil im Freien
    2. Weil sowieso nur Garage

    Trotzdem müssen diese als Sondermüll entsorgt werden, weil wahrscheinlich asbesthaltig.

    Die für mich spannendste Frage ist, wie so eine Abdichtung von innen fachgerecht hergestellt werden soll. Ich kann mir das gerade nicht vorstellen.

    Wenn nun das Dach undicht ist, muss dieser behoben werden. Es ist auch richtig, dass dies der Verkäufer noch erledigen muss, weil er den Mangel verschwiegen hat.
     
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  12. #12 simon84, 04.01.2020
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    Wie schon gesagt, normal werden solche Häuser "gekauft wie gesehen" verkauft.

    Dass der Verkäufer hier selber nachbessert ist nicht unbedingt positiv für seine rechtliche Position, außer er macht deutlich klar, dass das ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bzw. unter Vorbehalt erfolgt.
     
  13. #13 Fabian Weber, 04.01.2020
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    Sorry Simon, ich hatte noch editiert. Der Verkäufer ist rechtlich verpflichtet.
     
  14. #14 simon84, 04.01.2020
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    Das ist meiner Meinung nach ein ganz dünnes Eis auf das man sich bewegt.
    Verschwiegen, Verpflichtet.

    Ein 60 Jahre altes Haus wird viele Mängel haben, der Verkäufer wird nicht alle kennen und wird auch nicht alle benennen können.
    Wenn er natürlich so blöd ist und zugibt, dass er wusste, dass in der Garage etwas undicht ist und dann auch noch nachbessert öffnet er schnell die rechtliche Schachtel der Pandora.

    Warum er nicht einfach gesagt hat "War bei mir nie, keine Ahnung" wird man wohl nie rausfinden.
     
  15. ElHo

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    Die Wohnung wurde 2017 ‚top‘ renoviert, mit neuen Bodenbelägen, neuem Bad, neuer Küche usw. Fürs Laienauge sah alles sehr schön aus.
     
  16. #16 simon84, 04.01.2020
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    Das Dach sieht man doch von außen sofort und man kauft auch keine Wohnung mit Laienauge sondern nimmt jemand mit der sich auskennt.

    interessant wäre auch die teilungserklärung, das sieht ja nach einem eher kleineren Haus aus, gibts da eine WEG ? Wie ist das mit der Garage genau geregelt ? Ist das sondereigentum welches dir gehört ?
     
  17. SIL

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    Mittlerweile gibt es einige Hersteller die auf PU Basis respektiv Flüssigkunststoff zum dichten anbieten, von innen wird das sicher nichts, bei eventuell vorliegender Asbest Belastung wäre eine Beschichtung die Alternative zum Abriss plus Entsorgung plus Neudeckung....
     
  18. SvenvH

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    Viethps gefällt das.
  19. #19 simon84, 04.01.2020
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    deshalb wollte er wohl von innen abdichten was auch immer das bedeutet

    bei der Wohnung gibts sicher noch mehr Mängel :) und das ist ganz normal bei 1962 auch wenn renoviert wurde
     
  20. ElHo

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    Ja Garage ist Sondereigentum laut Teilungserklärung.
    Absolut mein Fehler - ich habe keinen Sachverständigen vor dem Kauf hinzugezogen.
    Ich hatte fälschlicherweise angenommen, dass es Aufgabe des Maklers ist, eine Wohnung so zu präsentieren, dass der Käufer alles wichtige weiß. Ich hatte ‚ein gutes Gefühl’.... und so den Vertrag abgeschlossen. Ich will mich nicht rausreden, ich sehe meine Verantwortung.
    Bei der Besichtigung mit dem Makler waren wir in der Garage drin, hatten diese aber nicht von oben angeschaut. Dies erst, seitdem wir wissen, dass es undicht ist. Nachbar hat bestätigt, dass Vorbesitzer von der Feuchtigkeit wusste.
    Ich habe Angst vor Gesundheitsschäden. Ich bin der Typ Mensch, wenn ich von einem Schaden erfahre, will ich es richtig reparieren, nicht schön anmalen. Deswegen meine Frage.
     
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