Doppelhaushälften unterschiedlich lang bauen?

Diskutiere Doppelhaushälften unterschiedlich lang bauen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Ihr lieben - ich bin neu hier, von daher weiß ich nicht ganz ob ich hier richtig bin - falls nein lösche ich den Beitrag natürlich. Wir...

  1. #1 jucruzlo, 16.01.2020
    jucruzlo

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    Hallo Ihr lieben -

    ich bin neu hier, von daher weiß ich nicht ganz ob ich hier richtig bin - falls nein lösche ich den Beitrag natürlich.

    Wir haben evtl. die Chance auf ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte. Zurzeit ist auch das Nachbargrundstück noch nicht bebaut also zurzeit ist noch alles offen. Die Frage ist aber - kann ich z. B. 8x12m bauen wenn mein Nachbar nur auf 8x10m baut?
    Im Bauplan steht "Bei Doppelhäusern sind die jeweiligen Haushälften mit gleicher Gebäudehöhe,Dachneigung, Dachform und Dacheindeckung auszuführen."

    Ist das alles überhaupt möglich einzuhalten wenn ich länger als der andere baue?

    Zur Info: von der Straße aus sind es 8m und die 12 wären nach hinten raus. Also nicht erkennbar von der Straße :)

    Danke im Voraus für die Hilfe.

    Liebe Grüße,
    Julia
     
  2. 11ant

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    Das halte ich für vernünftig, aber auch mit unterschiedlichen Hausprofilen schwer zu erfüllen.

    Ich rate hier (wie auch im Hausbau-Forum, dort findest Du mehr Beiträge von mir zu diesem Thema) grundsätzlich davon ab, Doppelhäuser separat vom Zwillingspartner zu planen und zu bauen; am ungünstigsten ist es, wenn einer mit und einer ohne Keller bauen will - besonders, wenn der Ohnekellerer vor dem Mitkellerer anfängt.

    Doppelhäuser sind eigentlich eine Bauträger-Hausform und eignen sich notfalls auch für miteinander koordinierte EinzelbauherrInnen, aber m.E. grundsätzlich äußerst schlecht für separat planen- und bauende EinzelbauherrInnen.

    Ich rate Dir, ein anderes Grundstück zu suchen, wo Du nicht den Nachbarn als Überraschungs-Zeitbombe hast.
    Es gibt hier übrigens aktuell einen Thread zu einem sehr ähnlichen Thema: Doppelhaushälfte Baulast
     
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  3. #3 jucruzlo, 16.01.2020
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    Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
    Die Frage nach einem anderen Grundstück stellt sich leider nicht - wir wohnen hier sehr städtisch und Grundstücke sind totale Mangelware.
    Es geht bei der Vorplanung jetzt erstmal nur darum, ob wir das Grundstück tatsächlich nehmen wenn wir es angeboten bekommen (was auch noch nicht sicher ist). Aber da ich alle Daten bereits habe würde ich Überraschungen gerne vermeiden und möglichst genau kalkulieren.

    Prinzipiell muss ich auch keine Doppelhaushälfte bauen, aber da das Grundstück nur 11,2m breit ist, wäre ein EFH totale Platzverschwendung.

    Natürlich wird man sich nach dem Kauf mit dem Nachbar zusammen tun, aber das halt erst nach dem Kauf. Da liegt auch meine Angst - wenn ich mich nämlich komplett nach jemand anderem richten muss auf meinem eigenen Grundstück dann ist das Geld natürlich wieder nicht gerechtfertigt...

    :) LG
     
  4. Dimeto

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    Das ist nicht möglich, wenn Du nicht weißt, was der Nachbar vorhat und wie weit seine Planung schon vorangeschritten ist.
    Was auch vom Nachbarn abhängig ist. Sollte er eine Doppelhaushälfte bereits bei der Genehmigungsbehörde beantragt oder zur Kenntnis gegeben haben, hast Du als späterer Eigentümer keine Wahl mehr.
     
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  5. #5 jucruzlo, 16.01.2020
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    danke für die Antwort :)

    ja mein Ziel ist es eigentlich „der andere Käufer“ zu sein der dahingehend schneller ist ☺️

    Zur Erklärung: die Grundstücke (auch das Nachbargrundstück) werden erst Mitte des Jahres veräußert.
     
  6. Taust

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    erst mal bin ich bei 11ant....die grundsätzlichen Themen wie Keller, Firsthöhe usw. sollten gemeinsam sein.
    Hauslänge (ich geh jetzt mal von Satteldach aus: bei gleicher Firsthöhe, Dachneigung, Grundform.... ist aber rein technisch gut lösbar und wird hier bei uns gelegentlich auch gemacht (einfach weil der eine Baupartner mehr Platz/Zimmer innen will als der andere oder der eine Kosten sparen will/muss und der andere nicht).
    da aber meist BT DHH bauen, sind diese üblicherweise identisch gespiegelt, tun sich aber Baupartner zusammen, wenn sie denn an ein Grundstück kommen, dann entstehen solche Unterschiede, die sogar ganz gut sein können. Z.B kann auf der Terrasse ein Versatz entstehen der durchaus auch von Vorteil ist.

    bei 11,20 ist mit Abstandsflächen quasi kein freistehendes EFH möglich, DHH aber dafür sehr komfortabel.
     
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  7. #7 jucruzlo, 16.01.2020
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    Ah super :) danke
    Ja genau um den Platz geht es uns (natürlich kommt es am Ende auf die gesamte Kalkulation an)
    Für die Dachneigung gibt es eine Vorgabe von 25-45 grad und Höhe maximal 9,00m.
    Wenn der andere dann jetzt z.B nur 1,5 Geschoss haben will (statt 2 VG) und einen Keller und wir das aber nicht dann ist das aber doch am Ende ziemlich blöd ...
    leider haben wir wie gesagt nicht wirklich ne Auswahl und was älteres zu kaufen ist (man mag es kaum glauben) finanziell noch aussichtsloser
     
  8. Taust

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    das mag jetzt egoistisch klingen und ist es auch etwas...aber

    Wenn Du der erste bist und wirklich nur das "halbe" Grundstück kaufen kannst und darauf ein DHH planst/baust, dann muss sich halt der 2.te BH danach richten. Das ist dann eher das Problem des Grundstücksverkäufers, der sich damit die Käuferschicht für das zweite Grundstück einschränkt, aber so ist das nun mal...
    Normalerweise, werden solche DH / RH Grundstücke zusammen notariell in einem Termin verkauft mit einer gegenseitigen Auflage ein gemeinsames DHH zu bauen (die Rahmenbedingungen dazu können da ja festgeschrieben werden)
     
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  9. #9 driver55, 16.01.2020
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    Natürlich können die beiden DHH komplett unterschiedlich sein, wenn die Bauvorschriften dies zulassen.
    Das Einzige, was unsere mit der des Nachbarn gemeinsam hat, ist der Abstand von 5 m zur Strasse. Breite / Länge / Dachform / Firsthöhe / EFH etc. komplett anders.
     
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  10. 11ant

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    Das wird von den Interessenten oft auch da so eingeschätzt, wo die Grundstücke tatsächlich "nur" Bück-, und nicht Mangelware sind.

    Das klingt vernünftig und wird auch von mir für einen gangbaren Weg gehalten, auch als Nicht-Bauträger erfolgreich ein Doppelhaus hinzustellen. Bei voneinander "unabhängiger" Planung sehe ich in
    allerdings heftigen Sprengstoff. Die Hausprofile anzugleichen, ist bei unbekannten Vorstellungen des Nachbarn ja eher sogar garnicht als "nur" schwierig vorzudenken,
    ist ja schließlich nur eine von vielen möglichen Vermutungen.
     
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  11. #11 jucruzlo, 16.01.2020
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    Also zur Info: der Verkauf erfolgt direkt über die Gemeinde es gibt hier wirklich nichts was annähernd in Frage kommt bzw. auch bezahlbar ist.
     
  12. #12 Kriminelle, 16.01.2020
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    Wieviel Fläche Du bebauen darfst, sagt die GRZ. GFZ ist weiterhin zu bedenken.
    Dass das Dach geregelt ist, ist gut!
    Dennoch kann man 2 Meter länger oder kürzer bauen, der Kürzere könnte seine Terrasse innenliegend ausführen und zb oben wieder in der längeren Variante landen, der länger möchte, der kann das als Erker ausführen oder die Trennwand des anderen sein.
    Oben muss man sich nur an einem Punkt treffen.
    Seht zu, wenn es soweit ist, dass Ihr Euch auf einen GU einigt. Das spart Anfahrtskosten und mindert so einige Disaster, die entstehen können, wenn Firmen nicht miteinander arbeiten. Zudem schlägt es auch auf die Ellenbogenfront. Denk dran, dass Ihr Nachbarn werdet und für mehrere Jahrzehnte auskommen müsst.
     
  13. 11ant

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    Das weißt Du ja nur von den Grundstücken, die auf den Markt geworfen werden - ich sprach ja davon, daß der Eisberg nur zum Teil über dem Wasserspiegel ist.

    Ich vergaß vorhin, explizit zu erwähnen, daß für ein Gelingen gemeinsame Planung genügt: d.h. ein gemeinsamer Architekt kann beide Häuser planen, auch wenn Nachbar A mit Keller aus Stein baut und Nachbar B ohne Keller und aus Holzrahmentafeln (oder beliebig anders kombiniert); jedenfalls muß es nicht homogen sein (was ja ein häufiges Dickschädel"argument" gegen gemeinsame Planung ist).
     
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  14. #14 jodler2014, 16.01.2020
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    Es gibt mit Sicherheit auch DHH ,die nicht homogen sind .Hauptsache die Optik passt !:winken
    Aber ein Doppelhaus-Mix aus Stein und Holz ist doch nicht homogen ..
    Noch dazu vom gleichen Architekt ..
    Da bin ich Dickschädel !
    Ich möchte wenig Schnittstellen .
    Bei einer Aufstockung kann man darüber reden ..
     
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  15. #15 jucruzlo, 17.01.2020
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    Gibt es Insider Tipps wie man an den Teil unter Wasser kommt? :D

    Die Abkürzungen muss ich noch lernen :-D
    Aber super danke. Natürlich möchten wir es uns absolut nicht mit den Nachbarn verscherzen und sind auch bereit für eine gemeinsame Planung. Jedoch ist uns die Länge bzw die dadurch resultierende Fläche sehr wichtig. Auch auf die zwei VG wollen wir definitiv nicht verzichten. Beim rest sind wir aber natürlich total offen :)
     
  16. 11ant

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    Anderen Dickschädeln wäre die Optik egal - aber sie fürchten oft, gleicher Planer wäre mit gleicher Bauweise oder gar Spiegelklon-Hausentwurf gleichzusetzen. Deshalb habe ich extra noch´mal erwähnt, daß dem nicht so sein muß.

    GRZ = Grundflächenzahl (z.B. 0.2 = 20% so viel wie das Grundstück groß ist, darf bebaut werden); GFZ = Geschoßflächenzahl (z.B. 0.4 = 40% so groß wie das Grundstück dürfte die Summe der oberirdischen "Wohnflächen" sein); GU = Generalunternehmer (= Bauunternehmer für alle Gewerke als Paket, gerne mit dem Bauträger verwechselt - letzteres ist aber ein Verkäufer von Grundstücken mit Häusern drauf, auch wenn die noch nicht stehen).

    Guckstdu oranges Forum (Erfahrungen von Bauherren und Bauexperten), Suchfunktion "11ant Barthel" :-)
     
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