Erfahrung gesucht: NRW, Neubau, Geländeveränderung löst Abstandsfläche aus

Diskutiere Erfahrung gesucht: NRW, Neubau, Geländeveränderung löst Abstandsfläche aus im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, vielleicht kennt jemand ja den Umstand: Nach §6 (1) BAUO NRW 2018 löst eine Geländeveränderung über 1m eine Abstandfläche aus,...

  1. #1 Bachbewohner, 17.01.2020
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    Hallo Zusammen, vielleicht kennt jemand ja den Umstand:

    Nach §6 (1) BAUO NRW 2018 löst eine Geländeveränderung über 1m eine Abstandfläche aus, sofern sie von Menschen betreten werden kann.

    Zum Konkreten Fall:
    Wir bauen auf einem Hanggrundstück, der Nachbar liegt knapp 1,9m tiefer. Die Ecke unserer Garage liegt genau 3m von seinem Grundstück entfernt, Abstandfläche nur auf unserem Grund, soweit so gut. Es muss aber 1,8m an dieser Ecke angefüllt werden.
    Leider ist die Gründung nicht innerhalb der 3m Grenze zu realisieren, d.h.es entsteht eine Böschung, soweit so schlecht. Bauamt zieht sich auf §6 zurück, Böschung gleich Gebäude, Abstandsfläche bis ca 2m tief im Nachbargrundstück, Baulast wäre erforderlich (§62 (7a) wäre nicht anwendbar, da keine Stützmauer für natürliches Gelände). Der Nachbar hat aber keine Lust auf eine Baulast, der Bau an sich stört ihn null, er würde alles quer schreiben was sein Baufenster unangetastet lässt. Er will auch erhöhen, aber nur um 1m und eher in 6-8 Monaten, ich möchte jetzt los legen.
    Bauamt schlägt alternativ Anbaulast vor, aber auf gleicher höhe für den Nachbar, worauf er verständlicherweise wieder keine Lust hat.

    Meine Fragen:
    A) wer kennt es, hatte ähnliche Probleme, wie habt ihr es gelöst?
    B) es gibt noch §62 BAUO NRW 2018: 9. Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², im Außenbereich bis zu 400 m², Ich sage denen da haben wir es doch: Aufschüttung nicht genehmigungsnötig. Bauamt sagt gilt nicht. Lohnt sich da die Klage oder ist das sinnlos?
    c): Hat jemand man eine Anbaulast für Gelände unterzeichnet/erstellt, wo ein Gefälle mit eingeschlossen war?
    Der Nachbar und ich denken so: Aktueller Unterschied - 1,9m Nachbar füllt auf 1m an, ich lasse auf 3m Abstandfläche 90cm gefälle, alle glücklich.

    jeder Themenbezogene Input ist willkommen ;)
     
  2. Dimeto

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    Kenn' ich, hatte keine Probleme, da Sachbearbeiter auf'm Bauamt nach Rücksprache mit Chef sich mit gegenseitig unterschriebenen Lageplänen mit eingetragener Planung zufrieden gegeben hat. Voraussetzung: kein Dritter im Spiel.
    Sinnlos, da es nur um Genehmigungsfreiheit geht. Selbst wenn es genehmigungsfrei wäre (bleibst Du tatsächlich unter 30m²?), musst Du die Abstandsflächenvorschriften beachten.
    Ja, das wäre schön. Leider fürchte ich, dass das Bauamt im Recht ist. Mit etwas Wohlwollen könnte man nach §6, Absatz 1, Satz 3, 2. auch ohne Baulast auskommen (s.o.), denn die Art der Sicherung ist nicht vorgeschrieben. Versuche mal mit deinem Nachbarn zusammen einen Termin bei einem Vorgesetzten zu bekommen. Wenn er sieht, dass ihr euch einig seid, sieht er vielleicht eine unbürokratische und dennoch rechtssichere Lösung.
     
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  3. #3 Bachbewohner, 17.01.2020
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    Danke für die Hinweise - der gemeinsame Termin plus Vorgesetztem könnte es wirklich bringen - die Dame ist noch recht neu und unsicher. zu §62 (9) hab ich natürlich einen Denkfehler gemacht.
     
Thema: Erfahrung gesucht: NRW, Neubau, Geländeveränderung löst Abstandsfläche aus
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