Zwerchhaus laut Bebauungsplan zulässig?

Diskutiere Zwerchhaus laut Bebauungsplan zulässig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich würde gerne mit meinem Bruder gemeinsam das Elternhaus sanieren. Einer soll das OG beziehen, einer das EG. Die Sanierung soll...

  1. #1 PabloPicasso, 19.01.2020
    PabloPicasso

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    Hallo,

    ich würde gerne mit meinem Bruder gemeinsam das Elternhaus sanieren. Einer soll das OG beziehen, einer das EG. Die Sanierung soll ziemlich allumfassend werden.

    Bei dieser Gelegenheit würden wir gerne einen Kniestock einfügen (bislang nicht vorhanden) und falls möglich zur Südseite (zur einer unbebauten Wiese ausgerichtet) zwei Zwerchhäuser (durch eine Dachterrasse unterbrochen) einplanen um im Obergeschoss den Platz zu maximieren (ohne über 75% > 2,3 mtr zu kommen). Auf der anderen Seite (Nord) gibt es einen Nachbarn, da soll die übliche 1/3 Dachgaube eingeplant werden.

    Mit dem Bebauungsplan komme ich noch nicht so ganz klar. Welche Stelle des Hauses wird denn zur Messung der Traufhöhe in diesem Fall herangezogen? In § 4 Nr. 2 wird die Dachrinnenoberkante als Bezug verwendet. In § 4 Nr. 4 ist dann von Traufhöhe die Rede. Ich vermute, damit ist das selbe gemeint.

    Nebenbei habe ich noch bemerkt, dass für die Festlegung der maximalen Kniestockhöhe auf Nr. 1 verwiesen wird, obwohl es in Nr. 2 definiert ist.

    Laut § 5 Nr 3. sind Dachaufbauten nicht erlaubt. Umfasst das auch Zwerchhäuser?

    Ich habe den entsprechenden Ausschnitt aus dem Bebauungsplan (Anfang der 70er Jahre) angehängt.

    Ich bin für jeden Hinweise dankbar.


    Ausschnitt_Bebauungsplan.png
     
  2. Dimeto

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    die Dachrinnenoberkante
    Ja.
    NIcht schön - redaktionelle Unsauberkeit -, aber kein Grund, den BPlan anzufechten.
    Ja.
    Da Du vermutlich einen bauvorlageberechtigten Planverfasser brauchst, sprich die Planung mit ihm durch. Je älter ein BPlan, desto größer die Befreiungsmöglichkeiten. Zwei Zwerchhäuser werden aber IMHO nicht durchgehen.
     
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