Grundriss Bedeutung der gestrichelten Linie

Diskutiere Grundriss Bedeutung der gestrichelten Linie im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Die Bauweise sieht ja sehr interessant aus Uns? Ich denk mir auch, dass die grüne Schrift vieles erklären könnte. Im ganzen scheint mir da zu...

  1. #21 Liane123, 16.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 16.02.2020
    Liane123

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    Nachdem Sie mich auf die grüne Schrift aufmerksam machten konnte ich das auch lesen. Nur ist der Punkt der, dass meine Hauswand schon eine reine Steinmauer ist. Dort gibt es keine Holzwände. Lediglich der Fußboden zwischen 1.OG und 2.OG bestand aus einer Holzbalckendecke die mit Füllmaterial aufgefüllt waren.Gilt dies mit dem Stein dann auch für Holzdecken? Im Rahmen der Kernsanierung wurden auch diese erneuert.
    Und genau um diesen Brandschutz geht es nämlich jetzt. Dadurch, dass eine Tür in die Zwischenwand, ohne Genehmigung eingebaut wurde, sind die Häuser ‚ verbunden‘ und das darf wohl nach der Brandschutzverordnung nicht sein. Der Nachbar besteht aber auf diese Kammer und jetzt geht der Streit seinerseits um 1,4 m2 los. Unglaublich.
    Im Grundbuch schaute ich nach.......dort ist nichts vereinbart.
    Nett, dass Sie sich die Mühe machen und versuchen“ durchzublicken“. Das traurige ist, dass auf dem Bauamt auch keiner so richtig Bescheid weiß, außer das man mir sagte, dass der Nachbar so hätte nie bauen dürfen und die komplette Parzette zu meinem Eigentum gehört und somit er offensichtlich in mein Haus eingedrungen sein muss. Nachvollziehbar sei das nicht, da die momentane Situation- sprich der Anbau entspricht nicht der damals eingereichten Baugenehmigung.
    Somit bliebe nur eine komplett neue Vermessung durch einen Vermessungstechniker übrig.
    Die Freiflächen im Katasterplan sind Freiflächen, die das Ebenerdige berücksichtigen. Da mein Haus im EG „ kürzer“ ist als das 1.OG und 2.OG ist alsschraffierte Fläche auch nur die Bebauung des EG eingezeichnet.
    Gruß Liane
     
  2. 11ant

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    Ja, damit kann durchaus gemeint sein, daß ein Balkenkopf nur 13 cm in die 38 cm starke Hauswand einbinden darf, damit ihn noch 25 cm Stein von der Nachbargrenze abschirmen.

    Gegen Ahnungslosigkeit im Bauamt hilft ein @Dimeto im Forum :-)
    Du solltest als Schritt 1 einen Vermesser beauftragen, sicher zu gehen, daß Dein Haus nicht nur im Anschein des Katasters, sondern auch tatsächlich auch nur auf Deinem Grundstück steht. Erst dann kannst Du es "wagen", Dich zu wehren, ohne daß das für Dich nach hinten losgeht. Ich erinnere mich eines Forenbeitrages von vor wenigen Monaten, da stand ein ganzer Häuserblock vermutlich ein bißchen über seine jeweiligen Nachbargrenzen über: Altes Haus ohne Baugenehmigung kaufen
    Als Schritt 2 gehst Du dann zu einem geeigneten Anwalt (also keinem Scheidungs-, Erb- oder Verkehrsrechtler) und berätst Dich mit ihm, den Nachbarn aufzufordern, die Rechtsgrundlage seines Gebrauches Deines Grundstückes darzulegen. Eine nicht im Grundbuch vermerkte Gestattung wäre zwar schwach, aber nach meinem (wohlgemerkt nichtjuristischen) Dafürhalten noch nicht unbedingt wertlos. Eine solche Rechtsgrundlage möge er in angemessener Frist vorlegen. Kann er dies nicht, würde ich ihn danach anwaltlich auffordern, seinen Hausfriedensbruch unverzüglich einzustellen. Wenn er diesen mehr als 14 Tage nach Zugang des Schreibens fortsetzt, würde ich sowohl eine Strafanzeige folgen lassen, als auch den Gerichtsvollzieher auffordern, die Tür zu seinem Kämmerchen zu versiegeln.

    Desweiteren würde ich (ebenfalls schon über den Anwalt) der für den Brandschutz zuständigen Behörde anzeigen, daß die Brandmauer durchgängig geworden ist. Dann muß die Behörde ermitteln, auf wessen Grund die Brandmauer steht, denn diesem/n Eigentümer(n) muß sie ja die mit der Androhung einer Ersatzvornahme versehene Aufforderung zustellen, den gesetzeskonformen Zustand der Brandmauer herzustellen. Auch hier sollte Dich der Anwalt beraten, ob Du dabei gleich anbieten sollst, Dich selbst mit der Vornahme beleihen zu lassen, falls die Brandmauer deren Ansicht nach beiden Parteien gehört (ich gehe dabei davon aus, daß der Nachbar sich seiner aktiven Beteiligung am Schließen der Öffnung verweigern wird).

    Ich persönlich würde, sobald ich mir sicher wäre, daß sein Haus teilweise (und vor allem: mein Haus in Gänze !) auf meinem Grundstück steht, zunächst den Anwalt vorerst außergerichtlich zu klären bitten, was dem Nachbarn die Weiterduldung wert ist.

    Was seine Baugenehmigung anbelangt, würde ich - sobald ich sicher wäre, daß es ein Schwarzbau ist - dies (mit nachweislichem Zugang) bei der zuständigen Behörde anzeigen und nach angemessenem Zeitablauf nachfragen, wie der Stand der Bearbeitung sei. Gegen einen Schwarzbau ist m.W. mit einer Abrißverfügung vorzugehen. Deren Vollzug geht eine Nutzungsuntersagung voraus, d.h. das Gebäude darf dann nicht weiter vermietet werden. Die Behörde muß nicht aktiv nach Schwarzbauten suchen, darf sie aber andererseits auch nicht wissentlich dulden. Das wird der Anwalt dem Nachbarn gewiß verständlich erklären können.

    Im Hinblick auf Deine Rechtsschutzversicherung dürfte am günstigsten sein, abzuwarten, bis er Dich zu der Zumauerung auffordert. Dann kannst Du ihm - aber auch das empfehle ich besser anwaltlich zu tun - bedeuten, daß Du bei Darlegung seiner Rechtsgrundlage dazu auch bereit wärest. Dann ist er am Zug. Sollte er statt des Rechtsweges lieber den des Hausfriedensbruches gehen (das tut er, sobald er um sein Verschwinden gebeten in unzweifelhaft in Deiner Verfügung stehenden Räumen verbleibt), kann ihm die Polizei einen Verweis erteilen. Als brave Bürger regeln wir derlei ja immer schön auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ;-)

    Du hast zwar (meines Wissens innerhalb weniger Jahre nach dem Du Eigentümerin geworden bist) einen Anspruch geltend zu machen, daß er solche Dinge wie gemeinsame Grenzhecken oder dergleichen rückbaut und diesen Anspruch ggf. nach Zeitablauf verwirkt, mindestens kann er aber nicht von Dir verlangen, diesseits bis zu einem solchen Bauteil Deinen Grund auch zu nutzen. Ein Schwarzbau erlangt m.W. frühestens nach hundert Jahren Schutz durch Gewohnheitsrecht, gleiches gilt für einen nur mündlichen Pachtvertrag, und für einen Hausfriedensbruch garnicht.
     
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  3. #23 Liane123, 16.02.2020
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    Du hast zwar (meines Wissens innerhalb weniger Jahre nach dem Du Eigentümerin geworden bist) einen Anspruch geltend zu machen, daß er solche Dinge wie gemeinsame Grenzhecken oder dergleichen rückbaut und diesen Anspruch ggf. nach Zeitablauf verwirkt, mindestens kann er aber nicht von Dir verlangen, diesseits bis zu einem solchen Bauteil Deinen Grund auch zu nutzen. Ein Schwarzbau erlangt m.W. frühestens nach hundert Jahren Schutz durch Gewohnheitsrecht, gleiches gilt für einen nur mündlichen Pachtvertrag, und für einen Hausfriedensbruch garnicht.

    Ich habe das Haus im Jahr 2018 erst gekauft, ( kaufen müssen ) da mein Geschäft im EG ist und der Vermieter verkaufen wollte. Damit ich nicht ein neues Ladenlokal suchen muss kaufte ich das Haus. Da es innerhalb des Hauses desolate Zustände gab, folgte die Kernsanierung .Bei der Sanierung des Bades brach die Wand ein . Steinstärke 11,5 cm .
    So erschien diese Kammer die angeblich als Schacht für die Versorgungsrohre diente und da entdeckten wir die Kammer mit der Tür vom Nachbarhaus uns.

    ‚Vielen, vielen lieben Dank für Ihre vielen Infos. Ich werde morgen noch einmal zum Bauamt gehen und mir die Pläne des Nachbarn genau ansehen. Wenn ersichtlich ist, dass es ein „ Schwarzbau“ ist, dann werde ich auch so vorgehen, wie Sie beschrieben haben.

    Herzlichen Dank.
     
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  4. Dimeto

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    ... ist immer gut :28:.
    Dass die Tür illegal in die Grenzwand eingebaut wurde ist aber offensichtlich und auch, dass die "Kammer" auf dem Grundstück der TE liegt. Für die Kernsanierung könnte es aber hilfreich sein, genau zu wissen, wo die Grenze verläuft, d.h. ob es sich um eine Nachbarwand (§§3-12) oder Grenzwand (§§13-16) im Sinne des Landesnachbarrechtsgesetzes (LNRG) handelt.
    Das ist allerdings unüblich, denn solche auskragenden Bauteile werden normalerweise in der Liegenschaftskarte dargestellt. Im Übrigen handelt es sich bei dem Plan in #17 nicht um die Liegenschaftskarte, sondern um einen Kanalplan, der auf der Liegenschaftskarte basiert. Im Geoportal sind die Gebäudeflächen aktuell auch anders dargestellt. Dort ist deutlich mehr vom Innenhof bebaut und auch das Dachgeschoss entspricht nicht den Bauzeichnungen (Wurde später nochmal erweitert? Gibt es weitere Baugenehmigungen?). Die Lücke zwischen 110 und 112 besteht allerdings auch dort.
    Habt ihr keinen Architekten für die Kernsanierung? Sollte tatsächlich kein vernünftiges Gespräch mit den Nachbareigentümern möglich sein, schließe ich mich der Empfehlung vom Elefanten an, schnellstmöglich einen Fachanwalt für Baurecht einzuschalten.
     
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  5. #25 Liane123, 16.02.2020
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    nein, da wir äußerlich nichts verändert haben. Lediglich die Wände neu verputzt, neue Wasserleitungen, Abwasser nach den neusten Vorschriften verlegt, Holzbalkendecke neu , Heizungsanlage und Heizkörper neu usw.
    Den Liegenschaftsplan bekam ich über ein Vermessungsingenieurbüro vor zwei Jahren, da diese Zugriff auf die Pläne vom Katasteramt haben.

    das DG wurde irgendwann so aufgestockt, dass es gleich dem 1.OG. Die Pläne die in meinem Besitz sind, sind die, die ich vom Bauamt kopiert bekam. Mehr habe ich leider nicht ausgehändigt bekommen.

    die Lücke basiert, da damals irgendwann neben dem EG ein Hofeingang zur im Hof liegenden Eingangstür führte. So erzählten mir die Nachbarn von gegenüberliegender Straßenseite. Und ja, der Hof ist inzwischen auch mehr zu gebaut.

    dann werde ich morgen auch noch zum Katasteramt fahren.....

    ich danke Ihnen für Ihre Hilfe und Auskunft :-)
    LG Liane
     
  6. #26 Kriminelle, 16.02.2020
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    Escroda?
     
  7. #27 Liane123, 16.02.2020
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    Es wäre schön, wenn Sie in ganzen Sätzen mit mir kommunizieren könnten.
    Weiter oben schreiben sie ‚ Uns?“ - damit konnte ich schon nichts anfangen und nun schreiben Sie „ Escroda“.
     
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  8. #28 Kriminelle, 16.02.2020
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    Ist nicht an Dich. Im Forum herrscht übrigens das DU ;)
     
  9. #29 Liane123, 17.02.2020
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