Pflasterarbeit

Diskutiere Pflasterarbeit im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich brauche dringend eine Auskunft von euch. Eine Landschaftsbaufirma hat meine Einfahrt und teilweise den Garten gepflastert. Jetzt ist...

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    Hallo,

    ich brauche dringend eine Auskunft von euch. Eine Landschaftsbaufirma hat meine Einfahrt und teilweise den Garten gepflastert. Jetzt ist die Arbeit mit mangelhaftem Ergebnis abgeschlossen.

    1. Pflasterneigung ist von abgemachten 2% (bei 3.80 m) jetzt auf knapp über 3%
    Wie ist da die Toleranz oder wo kann ich sowas nachschlagen?
    Neigung passt auch an anderen Stellen nicht.


    2. Pflaster wurde noch nicht verfugt aber schon abgerüttelt.
    Wie teste ich die Belastbarkeit? Soll jetzt angeblich 7,5to halten.

    3. Wie kann ich das am Besten reklamieren?

    Danke für eure Hilfe
     
  2. #2 Andreas Teich, 29.02.2020
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    Gibts ein Foto?
    Gefälle also ca 12 cm?
    Zum Wasserablauf ist 3% sicher besser nur optisch evt nachteilig.
    Belastung erst nach dem Verfugen testen-
    wurde die Befahrbarkeit mit 7,5 to Laster schriftlich bzw nachweislich vereinbart?
    Dann mit 7,5 to Laster testen
     
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  3. SIL

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    1.welches Pflaster? Betonstein Abmessung und Güte - Naturstein - Sicker Pflaster? Verband etc
    DIN 18318 und das ganze drumherum
    Bei Wegebau Neigung bis1, 5-2% - 4mm bei 1 m 8mm bei 2m zulässige Abweichung in der Flâche als Stich bezogen auf die Lage und Flächenebenheit, Dellen und Ausformung dürfen deutlich mehr sein, bei Naturstein oder spaltrauh 12 mm und dann 20mm etc umso größer die Neigung umso mehr Toleranz
     
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    Danke für die schnellen Antworten.
    Vertraglich wurde da leider nichts festgelegt. Werde versuchen es im Nachgang schriftlich festzulegen.
    1.Kann ich einen Minderungsbeitrag verlangen wenn die Neigung laut DIN 18318 nicht passt und auch nicht geändert werden will?
    2. Nach dem Verfugen wird nicht noch einmal verdichtet. Stimmt diese Aussage?
    3.Werde versuchen Bilder zu bekommen und hier hochzuladen
    Vielen Dank
     
  5. #5 Lexmaul, 01.03.2020
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    Wenn da vorher nix verschriftlicht wurde, dann bleibt das auch so - in welcher Welt lebst Du?

    Ich kann mir schon fast denken, was das für ein Auftrag war und wer ihn annahm.

    Glaubst jetzt wirklich, dass Du mit DINs kommen kannst? Kannst dann froh sein, wenn es nix auf die Finger gibt ;)
     
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  6. #6 Gast85808, 01.03.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Wenn nix vereinbart ist, wer sagt denn, daß die Neigung nicht passt? Vielleicht hat ja der Pflasterer sogar richtig gehandelt? Niemand hier kennt die genauen Verhältnisse vor Ort.
     
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    Ja natürlich, ich bin mir da schon bewusst, das dass mein Fehler war nichts vertraglich festzuhalten. Da war ich wieder zu gut gläubig. Ich *versuche* daher das nachträglich festzuhalten da man die Fehler schon mündlich eingeräumt hat.
    Habe nur noch 2 Fragen und hoffe man kann Sie mir beantworten

    1. Ist es jetzt normal das man nach dem verfugen den Pflasterstein nicht mehr verdichtet?
    2. Wie lange hat man eine Gewährleistung auf die Arbeit falls sich der Stein irgendwo zu stark setzt?
     
  8. SIL

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    1.kommt auf das Fugen Material an
    2.ohne Vertrag 0
     
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    Ok vielen Dank für eure Antworten
     
Thema: Pflasterarbeit
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