Gebäudevermessungspflicht - Niedersachsen

Diskutiere Gebäudevermessungspflicht - Niedersachsen im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, mich beschäftigt das Thema Gebäudevermessungspflicht in Niedersachsen und ich hoffe das jemand mir vielleicht weiterhelfen kann....

  1. Matour

    Matour

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    Guten Abend,

    mich beschäftigt das Thema Gebäudevermessungspflicht in Niedersachsen und ich hoffe das jemand mir vielleicht weiterhelfen kann.

    Die Eckdaten:
    Die Baugenehmigung wurde im Dezember 2016 erteilt, Baubeginn war April 2017 als Selbstbau Projekt.
    Einzug in die mehr oder weniger fertigen 4 Wände war im August 2018.

    Im April 2019 meldete sich dann das zuständige Katasteramt, es gab wohl im Vorfeld Kommunikationsproblem da wir postalisch, zumindest für das Katasteramt, nicht erreichbar waren bis die Gemeinde den Kontakt herstellte.
    Für uns war aber das Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen, da zwar das Haus mehr oder weniger fertig war, Aussenfassade wurde z.B. erst im Februar 2019 fertiggestellt, aber das Bauvorhaben noch nicht als gesamtes.
    Das zuvor genehmigte Nebengebäude, 36qm Carport, sollte natürlich auch noch fertiggestellt werden und wie genehmigt mit eingesessen werden.
    Nach einigen Telefonaten kam dann plötzlich eine Fristsetzung per Mail, mit dem Hinweis das nun die Vermessung beauftragt wird. Ein umgehender Anruf konnte das ganze zwar stoppen, doch erklärte man uns das wir nun selber kein Vermessungsbüro mehr beauftragen könnte, da das Katasteramt nun selbst einen Auftrag angelegt hätte, und kein Büro dieses mehr machen könnte.
    Nach Rücksprache mit unserem Architekten beruhigte uns dieser, sagte das die Baugenehmigung ja auch für das Nebengebäude gilt und das Bauvorhaben erst mit Fertigstellung dieses beendet wäre wir sollten soweit möglich beginnen und das ganze dann in 2020 beenden.
    Wir meldeten uns im Anschluss schriftlich beim Katasteramt, schrieben das vom Architekten gesagten nieder und baten um Rückantwort, die aber nicht folgte. Wir wiesen auch, wie angeraten darauf hin, dass zwar eine Vermessung des Wohngebäudes erfolgen könnte, dann aber die Verrechnung mit dem späteren Einmessen des Nebengebäudes als ein Auftrag vorzunehmen sei.

    Da wir das Nebengebäude ebenfalls in Eigenleistung erstellen wollten, ebenfalls massiv, begangen wird mit den Arbeiten, die sich aber leider bis heute ziehen. Stehen tut mittlerweile das Fundament mit zwei Reihen ausgefüllter Schalungssteine, auf die nun der Rest gemauert werden soll. Beruflich und Gesundheitlich war bisher mehr leider nicht möglich. Das Ganze sollte nun aber zu April/Mai beendet werden.

    Heute lag dann, ohne Vorankündigung oder sonstiger Kontaktaufnahme ein Brief im Briefkasten, mit dem Hinweis das die Vermessung erfolgt sein und eine Vorabinformation aus „organisatorischen Gründen“ nicht möglich gewesen ist. Da von dem Nebengebäude bisher nur die Grundmauern stehen kann ich mir nicht vorstellen das dieses mit eingesessen wurde.

    Mir ist bewusst dass das Katasteramt auch ohne mein Beisein das Grundstück betreten darf, aber gibt es so etwas wie eine Frist oder dergleichen ab der quasi einfach das eingemessen werden kann was steht?
    Ich erreiche leider unseren Architekten nicht und wir befürchten nun das einmal das Wohngebäude abgerechnet wird und dann nach Fertigstellung des Nebengebäudes dieses getrennt betrachtet wird und dann ebenfalls bei der einmessung gesondert berechnet wird. Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Materie aus.

    Viele Grüße
    Marc
     
  2. #2 simon84, 05.03.2020
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    Moderator

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    Das sollte doch für das Katasteramt locker reichen das einzige was dann fehlt ist die Höhe
     
  3. #3 Stadtbaumeister, 05.03.2020
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    Kann dir doch egal sein, was das Katasteramt in seinen Plänen hat. Hauptsache die Grundstücksgrenzen stimmen und die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück entspricht der Baugenehmigung.
     
  4. Matour

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    Habe ich dann aber nicht das Problem, dass wenn wieder die Überflüge stattfinden und sie ihr Kartenmaterial abgleichen bei mir das Nebengebäude dort steht, aber nicht verzeichnet ist? Was das angeht sind die ja sehr hinterher.
     
  5. #5 Stadtbaumeister, 05.03.2020
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    und? Dann wird ihr Nebengebäude eben bei der nächsten Befliegung erfasst.
     
  6. Dimeto

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    Genau das ist das Problem. Das Katasteramt sieht dann dort ein Gebäude, für das es keine qualifizierte Gebäudeeinmessung gibt, und das ganze Spiel mit Einmessungsaufforderung und Zwangsandrohung geht von vorne los.
    In einer früheren Fassung des NVermG war mal ein Monat genannt (§14 NVermKatG). Heute steht nur noch "zeitnah". Die Frist bestimmt also das Katasteramt. Normalerweise kann man mit den Menschen dort sprechen. Hätt'ste damals sofort einen ÖbVI beauftragt, wäre das Problem gar nicht entstanden. Wegen Eurer massiven Kommunikationsprobleme (Woran hatt et denn jelejen?) scheint das Kind aber in den Brunnen gefallen zu sein. Synergieeffekte durch gleichzeitiges Einmessen sind nicht mehr möglich. Da sich die Mehrkosten vermutlich deutlich unterhalb von 500€ bewegen dürften, rate ich zur Akzeptanz der jetzt folgenden Gebührenbescheide.
     
    Fabian Weber, Jo Bauherr, Lexmaul und 2 anderen gefällt das.
  7. #7 Lexmaul, 05.03.2020
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    Seltsame Aussage für einen Stadtbaumeister...
     
  8. #8 msfox30, 05.03.2020
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    Bei uns wurde dieses Jahr auch eingemesse und ich hatte Kontakt zum Amt.
    1. Die Neuerrichtung muss ans K-Amt gemeldt werden, sobald die ersten Mauern stehen. Das stand meines Wissens so in der Baugenehmigung.
    2. Laut Vermesser muss das Nebengebäude nur eingemessen werdeb, wenn es von 3 Seiten geschlossen ist(sieht man veim Überflug aber nicht.. Wenn es also nur ein normales Carport ist, braucht es keiner Einmessung. Der Vermesser hat unser Carport z.B nicht eingemessen.
     
  9. #9 Stadtbaumeister, 05.03.2020
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    Warum?
     
  10. #10 Lexmaul, 05.03.2020
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    Siehe Dimeto...
     
  11. #11 Fabian Weber, 05.03.2020
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    Schau mal in die Baugenehmigung, dort steht oft, dass nach Fertigstellung der Bodenplatte eine erste Einmessung zu erfolgen hat.

    Wenn das bei Euch auch so ist, hättet Ihr ganz schön lange gepennt.
     
  12. #12 Stadtbaumeister, 06.03.2020
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    Ist das ein Grund, persönlich zu werden?
     
  13. #13 Lexmaul, 06.03.2020
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    Wo wurde ich persönlich?

    Lieber mal Fehler eingestehen - aber nun eh zu spät.
     
  14. #14 msfox30, 06.03.2020
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    Ich finde die Aussage nicht seltsam :) . Das gleiche hat unser Vermessungsbüro auch gesagt, als sie zum Einmessen da waren. Ich meinte, dass ja noch das zweite Carport und die Fertigstellung eines Schuppens fehlen. Aussage Vermessungsbüro: Das Katasteramt meldet sich schon, da müssen sie nix machen. Die machen so ca. alle 7 Jahre einen Überflug.
    Ergo: Wenn das Katasteramt ein Änderung feststellt, muss man auch reagieren, egal ob noch Dinge offen sind. Das ist dann einfach PP - Persönliches Pech :). In dem ersten Schreiben vom Katasteram sind ja auch Fristen drin, bis wann man ein eigenes Vermesserungsbüro beauftrag haben muss, damit das Amt nicht selbst eine beauftragt. Diese sollte man natürlich nicht verstreichen lassen!
     
  15. Dimeto

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    Ja, so wird es in den meisten Bundesländern gehandhabt. Ein Carport vom Baumarkt zu 189,- wird als nicht einmessungspflichtig angesehen.
    Das hört sich aber nicht nach normalem Carport an:
    Hier geht es in genau die Grauzone, die man von nicht legal definierten Begriffen kennt, in diesem Fall der fehlenden Eindeutigkeit des Gebäudebegriffs im Vermessungsgesetz. 36m² mit mindestens einer gemauerten Wand, anscheinend genehmigungspflichtig und dazu die (schriftliche?) Aussage
    ,
    die als Anerkennung der Einmessungspflicht ausgelegt werden könnte, lassen angesichts verärgerter Behördenmitarbeiter nichts Gutes hoffen. Jedenfalls sollte man frühzeitig mit der Behörde in Kontakt treten, damit nicht noch mehr Frustration auf beiden Seiten entsteht. In diesem Fall also nicht darauf warten, bis das nächste Schreiben ins Haus flattert.
    Nee, das ist die sogenannte Sockelabnahme. Das ist in den meisten Bundesländern eine Kann-Bestimmung für die Bauaufsicht, von der in den Kommunen unterschiedlich Gebrauch gemacht wird. Die Behörden, die das machen, sind da auch zeitlich hinterher und verhängen Baustopp, wenn der Nachweis nicht umgehend erbracht wird. Hier lag ja schon die Einmessungsaufforderung des Katasteramtes vor.
     
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