tragende Wand einfach rausgekloppt - und jetzt?

Diskutiere tragende Wand einfach rausgekloppt - und jetzt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; # bis das Gericht einen Termin anberaumt, vergeht, ob Gefahr oder nicht, so ca. 1/2 Jahr Für Maßnahmen gibt es Exekutive. Das Gericht ist für...

  1. #41 Kriminelle, 06.03.2020
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    Für Maßnahmen gibt es Exekutive. Das Gericht ist für diese Maßnahmen nicht zuständig.
     
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  2. rudger

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    Sorry,
    diesen Hinweis kann ich noch nicht so recht einordnen.
    Executive = Polizei, Bauamt, usw?
    Auch diese dürfen m. W. nicht ohne richterlichen Auftrag ein fremdes Grundstück oder Wohnung oder Büro betreten.
    Einigkeit sicher insofern, dass bei einer konkreten `Gefahr im Verzuge´ selbständige Handlungsvollmacht entsteht.
    Dafür müsste man es aber erst schaffen, dass sich ein kompetenter + verantwortlicher Executiver die Situation vor Ort ansieht.
    Wenn diese akute Gefahr aber, weil das Gebäude noch nicht zu knirschen anfängt, für die Exekutiven nicht erkennbar ist?
    Damit verfängt man sich erneut im Procedere überlasteter Gerichte. Sind wir uns einig?
    mfg / rudger
     
  3. mt1982

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    Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass der sogenannten Exekutive (wer auch immer das sein mag) die ganze Sache vergleichsweise egal ist. Allenfalls besteht da eine denkbare Form der Sachbeschädigung, was aber erstens in den meisten Fällen Vorsatz erfordert, der hier nicht gegeben ist und zweitens die selbst nicht helfen wird. Dabei geht es dann ausnahmslos um Strafverfolgung. Das Bauamt wird allenfalls dann richtig aktiv, wenn öffentliche Interessen belangt werden. Falls also Fassadenteile auf öffentlichen Grund stürzen oder was auch immer. Und selbst wenn das Gebäude völlig einsturzgefährdet wäre, dann gibts halt ne Nutzungsuntersagung und fertig. Bringt dir persönlich nichts.
     
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  4. #44 simon84, 07.03.2020
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    Das mag regional unterschiedlich sein aber bei der StA hier wäre das ein Rohrkrepierer
     
  5. mt1982

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    Klar, das würde sicherlich mit einer Einstellung enden. Mangelndes öffentliches Interesse ist ja so ein Hauptargument.
     
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    Ein einstürzendes Gebäude kann durchaus auch einen leitenden OStA mitreißen, wenn er eine fahrlässige Verfahrenseinstellung zu verantworten hat. Die Anzeige darf dabei freilich nicht lediglich auf Sachbeschädigung lauten.
     
  7. BaUT

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    Dann sollten wir das Gequatsche an dieser Stelle jetzt mal einstellen und du machst Dich endlich auf den Weg zum zuständigen Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, reichst dort endlich eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in die Tragkonstruktion des Gebäudes ein inkl. der Formulierung "Gefahr im Verzug" und parallel kontaktierst du einen Rechtsanwalt der für dich eine gerichtliche Klage gegen den Miteigentümer auf Wiederherstellung des tragfähigen Zustandes einreicht, für den Fall das das Bauamt nicht hart genug durchgreift.

    Solange du gar nichts machst und hier nur laberst, machst du dich im Schadensfall (Deckeneinsturz mit Personenschaden) mit schuldig, denn du hast von der Gefahr seit Wochen gewusst und dich nicht drum gekümmert.
     
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  8. rudger

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    Ein freundliches Hallo an die Bauexperten.
    zur Klarstellung:
    # ein WEG-RA und das Gericht sind gegen den Verursacher schon lange eingeschaltet;
    # das Bauamt mit dem Hinweis auf eine mögliche Einsturzgefahr ebenfalls.
    Beim Gericht dauert es ewig; ich hoffe nur dass nicht ein Erdbeben inzwischen eintritt.
    Vom Bauamt bekommt man überhaupt keine Antwort.
    Das ist die leider rauhe Praxis.
    mfg / rudger
     
  9. BaUT

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    Bei Gericht ist man das gewöhnt - wenn Sie da ein "normales" Verfahren einleiten und nicht eine Einstweilige Verfügung beantragen - dann dauert das.
    Beim BA bin ich erschüttert - wenn die "Gefahr im Verzug" und "standsicherheitsgefährdender Eingriff in das Tragwerk des Gebäudes" in Verbindung mit "evtl. gegebener Einsturzgefahr lesen, dann sollten die eigentlich sofort eine Augenscheinnahme mit einem hinzugezogenen Statiker anordnen und anschließend sofort Sicherungs- und Umbaumaßnahmen festlegen. So kenn ich das aus Berlin-Spandau, da herrscht diesbezüglich noch preußische Ordnung.

    Kann es sein, dass Sie die Sache bei beiden Stellen nicht dramatisch genug dargelegt haben? Wenn Sie beim BA hinsichtlich Folgeschäden und ggf. vorhandener Einsturzgefahr täglich anrufen, dann wachen die sicher schnell auf.
     
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  10. #50 Fred Astair, 25.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 25.03.2020
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    Wenn ich mich recht erinnere (habe keine Lust, alles nochmal zu lesen), ist der Eingriff schon ein Jahr her?
    Damit dürfte @rudger seine Mittel, zum sofortigen Eingreifen verwirkt haben, so nicht neue, verschärfende Umstände ins Feld geführt werden.

    Nachtrag
    Habe doch nochmal zurückgeblättert: Der rabiate Russe hat schon 2016 gewütet! Da kommt ein Antrag auf einstweilige Verfügung oder sofortiges Behördeneinschreiten wohl unpassend. Was rudger jetzt eigentlich von uns will, erschließt sich mir immer weniger.
     
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  11. #51 simon84, 25.03.2020
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    Genau, ich kann doch nicht nach Monaten oder Jahren auf Einmal Einsturzgefahr schreien wenn es schon lange hält ....
     
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  12. BaUT

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    Dann verstehe ich das mitleidheischende Gelaber desTE echt nicht.
    Für Schadenersatz für ein paar Risse in seiner Nutzungseinheit und die nachträgliche Einforderung einer Umbaustatik braucht er doch uns nicht. Das kann er auch übers Gericht erledigen lassen. Wenn er einen ordentlichen Anwalt für Bau- und WEG-Recht hat.

    Dem Fragesteller ist offenbar nur langweilig geworden vom vielen Warten auf ein Gerichtsurteil.
     
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    Der Anwalt bekommt die gleiche Gebühr, wenn er das Schlüsselwort "E I L T !" auf der Anzeige wegläßt und diese auf dem Dienstweg reinfaxt, anstatt den zuständigen Anzeigeempfänger persönlich auzusuchen.
    Die Zauberworte heißen "Erinnerung", "Dienstaufsichtsbeschwerde" und "Untätigkeitsklage". Soweit unstrittig Straftatbestände berührt sind, würde ich auch Strafanzeigen wegen Mitwisserschaft der Untätigen ernsthaft erwägen, so lange die Handlung fortgesetzt wird.
     
  14. #54 simon84, 25.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 25.03.2020
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    man darf nicht vergessen dass wir hier nur eine Seite der Geschichte geschildert haben :)

    interessant wäre ja auch mal die Position des Nachbarn zu hören
     
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  15. #55 Johnny85, 25.03.2020
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    Was ist an der Nationalität des Nachbarn so spannend?

    Total unnötig.
     
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  16. #56 simon84, 25.03.2020
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    Du hast recht ich hab das gleich mal geändert
     
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    Hallo zusammen, Sie haben ja alle (mehr oder weniger) recht;

    was die Angelegenheit derzeit neuerdings für mich besorgniserregend werden ließ, sind folgende Unstände:

    # der Mit-ET hatte vor Gericht immer behauptet, nur ein paar kleine Veränderung an nichttragenden Wänden vorgenommen zu haben. Da diese Maßnahmen innerhalb seiner eigenen Räume erfolgte, in die wir weder Einblick oder Zutritt haben, konnte dem nicht gerichts-wirksam widersprochen werden.
    # wegen einer weiteren ungenehmigten Baumaßnahme brachte der Mit-ET jedoch selbst einen Planauszug als Beweis ein, aus dem zu entnehmen war, dass die eingerissene Wand 24 cm stark dimensioniert war.
    # erst in Verbindung mit dem hier veröffentlichten Bewehrungsplan, der zeigt, dass genau über der jetzt fehlenden Wand die Legerichtung der Monier-Eisen ohne jede Überlappung o. ä. wechselt, dämmerte aus dem Verdacht eine fatale Gewissheit.

    Da ich nicht vom Bau-Fach bin, wollte ich dazu möglichst einige Fachleute hören, ob ich damit falsch liege oder nicht:
    danke für die Kommentare und Unterstützung.

    Aufgrund dieser derart abgesicherten neuen Erkenntnis wurde das BA nochmals sehr deutlich auf die Gefahrenlage hingewiesen.
    Das Gericht wurde weniger drastisch, aber RA-lich korrekt dazu informiert - ob der Richter dies allerdings wirklich versteht - man darf zweifeln.
    mfg / rudger
     
  18. #58 simon84, 26.03.2020
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    Gibt es denn ein gerichtlich bestelltes Gutachten ? Was steht in diesem ?

    gibt es denn Fotos von den Schäden ?
     
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  19. 11ant

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    Es gibt überall so´ne und solche - aber im Schnitt schon auch signifikante kulturelle Unterschiede hinsichtlich der Prävalenz einer Mirkannkeiner-Einstellung.

    Spezifische Sachkunde überlassen Richter gerne Gutachtern - so lange die Akte noch im Eingangskorb schlummert, sind Gutachter aber noch garnicht Beteiligte des Verfahrens. Vor einem Weckruf durch die persönliche Vorsprache des Anwaltes versteht der Richter also noch garnichts, weil er "außer Worten noch garnichts gelesen hat".
     
  20. BaUT

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    Naja - einen Beweisantrag durch Hinzuziehung eines Sachverständigen für Baustatik kann hier doch vom TE im Verfahren durchaus gestellt werden: "1. Der Sachverständige möge feststellen, welche statisch relevanten baulichen Änderungen in der Nutzungseinheit des Mit-Eigentümers durchgeführt worden sind. 2 Sind diese baulichen Änderungen fachgerecht erfolgt? 3. Können Teile dieser baulichen Änderungen zu den streitgegenständlichen Schäden geführt haben? 4. Sofern 2. mit NEIN zu beantworten ist, welche Baulichen Maßnahmen sind zur Wiederherstellung bzw. zur Herstellung eines fachgerechten Zustands erforderlich?"
     
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