Zählt die Garage im Keller zur Vollgeschossberechnung?

Diskutiere Zählt die Garage im Keller zur Vollgeschossberechnung? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo. Wir haben uns letztes ein Grundstück in Niedersachsen gekauft und sind aktuell am Planen. Das Grundstück hat ein "leichtes" Gefälle von...

  1. #1 Smirnoff1983, 10.04.2020
    Smirnoff1983

    Smirnoff1983

    Dabei seit:
    21.08.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Hallo.

    Wir haben uns letztes ein Grundstück in Niedersachsen gekauft und sind aktuell am Planen.
    Das Grundstück hat ein "leichtes" Gefälle von Süd nach Nord. Die Straße liegt im Norden. Auf 35m sind es knapp 4m Höhenunterschied.
    In dem Baufenster fällt das Grundstück rund ~1,3-1,5m. Die Hauptfirstrichtung ist von Ost->West.
    Es existiert ein Bebauungsplan von 1996, wo nur 1 Geschloss erlaubt ist und wir wollen eh ein Bungalow bauen. Eine GFZ zahl gibt es nicht, da das Grundstück recht groß ist.

    Jetzt sind wir auf die Überlegung gekommen, die Garage auf Straßenhöhe in den Keller zu bauen (wurde in unserer aktuellen Nachbarschaft gemacht und finden es interessant).

    Wie ich bis jetzt hier im Forum gelesen habe, darf der Keller max. durchschnittlich 1,4m aus dem Boden "gucken".

    Jetzt meine Frage(n):
    -Wird die Garage mit in die Berechnung der 1,4m genommen oder nur der hintere Teil, wo Nutzflache/Wohnfläche wäre?
    -Wie sieht es bei dem Treppenhaus aus?


    Ich habe bis jetzt nur herausgefunden, das die Garage und das Treppenhaus nicht zur Wohnflächenberechnung zählt, aber wie sieht es bei den Vollgeschossen aus?




    Und bevor die Diskussion startet, man sollte erst wissen was man baut, bevor man ein Grundstück kauft. Das haben wir auch getan.Wir wollten zuerst die Garage neben das Gebäude bauen und dann wäre das Thema nie aufgekommen.
    Dazu hatten wir andere Prioritäten beim Grundstück. Es sollte ländlich sein, aber nah an der nächsten größeren Kreis Stadt (5min mit dem Auto). Auf mindestens 2 Seiten sollten keine Nachbarn sein (unbebaubare Ackerfläche mit Naturschutzgebiet). Geothemie sollte erlaubt sein (eine Erlaubnis wurde mir vom Amt bestätigt, da wir kurz vorm Naturschutzgebiet sind, kein Wasserschutzgebiet .....etc). Internet wird aktuelle auf ftth ausgebaut. Gas liegt nicht in der Straße an, was aber für uns uninteressant war, da wir auf Geothermie setzen wollen.
     
  2. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ja.
    Nein.
    Wie der umbaute Raum genutzt wird, ist egal. Der Geschossbegriff bezieht sich auf die äußere Hülle des Gebäudes.
     
    Smirnoff1983 und Kriminelle gefällt das.
  3. #3 Kriminelle, 10.04.2020
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.460
    Zustimmungen:
    1.200
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Dimeto sagt es, ich hätte andere Worte für gebraucht:
    Es ist egal, was das Geschoss vorhält. Und so erübrigt sich die Frage mit dem Treppenhaus.
     
    Smirnoff1983 gefällt das.
  4. #4 Smirnoff1983, 11.04.2020
    Smirnoff1983

    Smirnoff1983

    Dabei seit:
    21.08.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Hat jemand schon mal Erfahrungen gehabt, wie es aussieht, wenn man den Bebauungsplan ändert möchte? Also ihn von 1 Geschoss auf 2 erweitern, aber alles andere belassen würde?
    Was so ein Spaß kostet, wenn es genehmigt werden würde!?!
     
  5. #5 Smirnoff1983, 11.04.2020
    Smirnoff1983

    Smirnoff1983

    Dabei seit:
    21.08.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Das ist mir dadurch auch klar, wenn die Garage zählt, ist der Rest egal ;-)
    Es war halt nur die Überlegung, die Garage in den Keller zu bauen, um weniger Grundstücksfläche zu "betonieren", obwohl die GRZ beides problemlos zulassen würde.
     
  6. #6 Kriminelle, 11.04.2020
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.460
    Zustimmungen:
    1.200
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    nicht Dein Ernst, oder?
    Eine Gemeinde erwirkt einen B-Plan für ein Gebiet. Das dauert meist schon von Anfang bis Ende ein gefühltes halbes Menschenleben, mag eventuell auch mal schneller gehen. Alle halten sich dran, und dann kommt ein Bauherr, der Dachschrägen nicht mag und will eine Änderung eines B-Plans kaufen? Warum sollte da die Stadt mitziehen?

    Wozu dann die 2-Geschossigkeit?
    Kannst Du ja machen. Dann solltest Du auf einen Bungalow verzichten ;)
    Ich sehe jetzt ehrlich kein Problem, wo siehst Du eins?
     
    driver55 gefällt das.
  7. #7 Smirnoff1983, 11.04.2020
    Smirnoff1983

    Smirnoff1983

    Dabei seit:
    21.08.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
     
  8. #8 Kriminelle, 11.04.2020
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.460
    Zustimmungen:
    1.200
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Aber wo ist jetzt Dein Problem?
    Setz doch die Garage in den Keller. Deshalb schaut der Keller doch nicht gleich im Mittel 1,40 raus!
     
    Dimeto gefällt das.
  9. #9 Smirnoff1983, 11.04.2020
    Smirnoff1983

    Smirnoff1983

    Dabei seit:
    21.08.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Ich will den Keller auf Straßenhöhe (in den "Hang"). Also eine ebene Einfahrt.
     
  10. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Oft liest man, dass jemand die Befreiung von einzelnen Festsetzungen beantragt hat. Bei guten Gründen gibt es auch oft eine Genehmigung. Demgegenüber sind BPlan-Änderungen eher selten. Ohne den BPlan zu kennen halte ich in Deinem Fall die Aussichten für gering, da nur für die ebenerdige Zufahrt zu einer Kellergarage sicher kein zweites Vollgeschoss erlaubt wird.
    Dann gib' uns eine Begründung nach §31 BauGB. Mal sehen, ob wir Dir das genehmigen ;).
    Setz' die Garage daneben oder grab' den Keller inklusive Garage etwa 60cm ein.
     
    Fred Astair gefällt das.
  11. #11 Smirnoff1983, 11.04.2020
    Smirnoff1983

    Smirnoff1983

    Dabei seit:
    21.08.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
     
  12. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Wenn Du in jedem Beitrag mit einer neuen Anforderung daherkommst, die Probleme bereitet, dann wird das Problemlösen anstrengend.
    Als erstes Problem solltest Du das Zitieren lösen.
    Und dann müssen alle Anforderungen auf den Tisch.
    Und dann alle Bedingungen (Lageplan mit Höhen, Bebauungsplan)
    Die Frage ist zu Allgemein. Wenn Du üben willst, gib' dem Forum die Informationen, die die Genehmigungsbehörde hat oder bekommt. Ansonsten ist das Aufgabe des Profis (Deines Entwurfsverfassers).
    Behindertengerecht aber Keller? Der Behinderte muss mit dem Auto in die Garage und mit dem Rollstuhl wieder 'raus? Man kann auch so viele Bedingungen stellen, dass es keine Lösung mehr gibt.
     
    simon84, Kriminelle und Fred Astair gefällt das.
  13. #13 Smirnoff1983, 11.04.2020
    Smirnoff1983

    Smirnoff1983

    Dabei seit:
    21.08.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Es wurden Fragen gestellt, die ich auch versucht habe, zu beantworten.

    Daran sollte es nicht scheitern, wenn es für Dich so angenehmer ist.

    Ich wollte nur wissen, ob die Möglichkeit besteht oder nicht und wenn ja was es ca kosten würde (die Genehmigung). Beim Bebauungsplan ist nur ein Punkt der die Garage verbieten könnte und das wäre die Vollgeschosszahl ( I ). Alle anderen Punkte wären hierbei uninteressant oder macht es einen Unterschied, ob die Dachfarbe die Garage verbieten würde? Genauso ist die Vegetation (Anzahl der Bäume) vorgegeben, aber das würde niemanden in meiner Frage weiterbringen.

    Ich habe noch keinen Bauantrag etc gestellt, da wir erst 2023/24 bauen werden und ich nicht den gleichen Fehler machen will, wie ich es im aktuellen Haus habe, wo einfach nur schnell gebaut wurde, ohne sich Gedanken über den Bau zu machen. Das sehe ich heute auch als Nachteil, wenn man in sehr jungen Jahren das Erste mal baut. Da nimmt man gerne das Haus aus dem "Katalog".

    Als Behinderter wird man nicht nur im Auto fahren, sondern möchte auch mal gerne im Rolator etc spazieren gehen. Ich möchte später im Alter ungerne in meinen 4 Wänden eingesperrt sein, weil ich nicht vom Grundstück wegkomme.
    Das hat auch nichts mit der Bedingung zu tun, sondern das ist der Hintergrund, wieso ich gerne die Garage ebenerdig haben wollen würde, ohne nachher wieder den halben Vorgarten umbauen zu müssen.
    Genauso ist ein Keller kein No-Go beim Thema Behindertengerecht. Solange das Treppenhaus groß genug für einen Treppenlift ist, sollte es hier keine Probleme geben.


    Ich hoffe ich konnte alle Fragen beantworten?
     
  14. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ja, sehr. Danke.
    Nicht, wenn Du der Einfahrt die Bedingung "Behindertengerecht" auferlegst. Dann wird der Abstand zur Verkehrsfläche wichtig, die Lage des Baufensters, die GRZ, die möglichen Ausnahmen, ...
    Ich kenne zwar keinen BPlan, der die Zulässigkeit von Garagen von der Dachfarbe abhängig macht, wenn es "Deiner" tut, wäre es wichtig zu wissen.
    Und genau deshalb ist die Steigung zur Garage nicht so wichtig, weil Du dann nicht mehr die Steigung mit dem Rollstuhl hinauf musst, sondern von der Garage den Treppenlift nimmst.
    Nein. Es geht aber gar nicht um meine Fragen. Um Deine weitergehenden Fragen zu beantworten, habe ich die Notwendigkeit weiterer Informationsübermittlung erläutert. Wenn Du das nicht möchtest, bleiben Deine Fragen eben offen.
     
    simon84 und Fred Astair gefällt das.
Thema: Zählt die Garage im Keller zur Vollgeschossberechnung?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. muss keller auf straßenhöhe

    ,
  2. zahlt garage als keller zur traufseite

Die Seite wird geladen...

Zählt die Garage im Keller zur Vollgeschossberechnung? - Ähnliche Themen

  1. Zählt das ausgebaute Dach als Geschoss, wenn im Bebauungsplan I+D angegeben ist?

    Zählt das ausgebaute Dach als Geschoss, wenn im Bebauungsplan I+D angegeben ist?: Hallo nach sehr verzweifelter Such hoffe ich, dass mir hier weiter geholfen werden kann. Es geht um ein Haus für das im Bebauungsplan als...
  2. Zählt ein Treppe mit zur Terrassefläche?

    Zählt ein Treppe mit zur Terrassefläche?: Moin, In SH sind Terrassen verfahrensfrei, jedoch wird zumindest in der Durchführungsverordnung darauf hingewiesen, das Terrassen in größeren...
  3. zählt der Hohlraum unter dem Zeltdach als oberstes Geschoss?

    zählt der Hohlraum unter dem Zeltdach als oberstes Geschoss?: Liebe Bauexperten, ich plane ein Haus und laut B-Plan darf es eingeschossig sein mit einer Dachneigung von mindestens 30 Grad. Die...
  4. Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform?

    Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform?: Im Zuge der Grundsteuerreform heißt es ja: ---------- Auch wenn die Reform insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet wird (v. a. durch die...
  5. Abrechnung von WDVS und Laibungen (welche Fläche zählt?)

    Abrechnung von WDVS und Laibungen (welche Fläche zählt?): Hallo, wir haben unseren Altbau mit 20cm Mineralwolle gedämmt. An den Laibungen war natürlich kein Platz für 20cm Dämmung, weswegen es im Angebot...