Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m)

Diskutiere Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Leider konnte ich per Google keine Antwort/Hilfe zu meinem Problem finden. Unser Grundstück ist nicht wirklich an einem Hang, aber hat trotzdem...

  1. Effe

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    Leider konnte ich per Google keine Antwort/Hilfe zu meinem Problem finden. Unser Grundstück ist nicht wirklich an einem Hang, aber hat trotzdem einen Höhenunterschied zum umgebenden Gehweg und der Strasse. Dieser Höhenunterschied wurde mit L-Steinen ausgeglichen und entlang der L-Steine Hecken gepflanzt (innen, also auf aufgefüllte Höhe...sprich auf unserem Niveau). Da diese Heckenpflanzen leider etwas hinter den Erwartungen geblieben sind, was das Wachstum an geht, habe ich aufgrund unseres Kindes überlegt, ob ich einen Zaun errichte und wie. Da mich ein Bekannter dann darauf hingewiesen hat, dass ab einer bestimmten Höhe (Ba-Wü 1,00m) eine Absturzsicherung in Form eines Zauns Pflicht ist, habe ich jetzt nachgemessen. Die Absturzhöhe verläuft von 40cm bis zu 102cm. Aufgrund des Verlaufs sind die L-Steine jedoch immer mal wieder mit einer kleinen Abstufung, d.h. es läuft auf bis zu 98-99cm Absturzhöhe und dann kommt ein Versatz und ist wieder bei irgendwas mit 85cm aufsteigend, bis es dann auf dem letzten Meter des Grundstücks tatsächlich 100cm überschreitet. Wie ist das jetzt zu werten? Klar, in Ba-Wü ab 100cm braucht es eine 90cm hohe Absturzsicherung, aber wie ist es bei einem Höhenverlauf in unserem Fall? Rein sicherheitstechnisch denke ich sowieso über einen Zaun nach, aber es geht mir mehr um die rechtliche Seite. Muss nur auf dem kleinen Stück wo es 100cm Absturzhöhe überschreitet ein Zaun hin? Oder auch schon weiter davor, da es teilweise nur knapp unter 100cm ist? Muss hier eine individuelle Beurteilung durch das Bauamt erfolgen?

    Und wie ist eigentlich eine Hecke zu werten, gilt das auch als Absturzsicherung? Momentan sicher nicht, da die einzelnen Heckenpflanzen viel zu schmal sind und die Zwischenräume daher relativ gross. Aber gesetzt den Fall, dass die irendwann gross und dicht sind, erfüllen die dann die Anforderung an eine Absturzsicherung? Ich könnte mir halt vorstellen, dass ein erwachsener und womöglich schwerer Mensch trotzdem durch die Hecke durchfallen könnte.
     
  2. #2 Andreas Teich, 14.04.2020
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    Eine Hecke gilt nie als Absturzsicherung-
    die kann eher gefährlicher sein, weil der dahinterliegende Abgrund verdeckt wird.
    Wenn’s nur um cm geht wird bei freiem Gelände wohl niemand auf die Idee kommen nachzumessen.
    Ansonsten lösen ein paar Schaufeln Sand/Erde das Niveau-Problem.

    Bei Kleinkindern würde ich aber nach eigenem Sicherheitsempfinden entscheiden und nicht nur nach Vorschrift-
    Stürze aus 1 m Höhe auf Beton können auch tödlich sein.
    Besser zumindest eine provisorische Absturzsicherung montieren
     
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  3. Effe

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    Es gibt hier verschiedene Aspekte. Einerseits hast du natürlich Recht und das sehe ich auch so, dass ich sowieso eine Absturzsicherung will, abgesehen von allen Vorgaben.
    Ein weiterer Aspekt ist das rechtliche bzw. sogar versicherungstechnische. Hier spielt auch eine Rolle, dass es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, bei dem der Garten zwar Gemeinschaftseigentum ist, aber wir das Sondernutzungsrecht daran haben. Soweit ich weiss sogar mit positiver Wirkung für uns was Rechte und Pflichten an geht. Wenn ich mich richtig erinnere haben wir laut Teilungserklärung das exklusive Nutzungsrecht, aber müssen nicht einmal für Pflege usw. aufkommen (obwohl wir das bisher tun).
    Dadurch ist für mich eben auch die Frage wer für den Zaun aufkommen muss. Ich selbst? Die Eigentümergemeinschaft? Einerseits ist laut Landesbauordnung Bawü erst ab 100cm eine Absturzsicherung gefordert. Andererseits weiss ich nicht wie das jetzt in meinem Fall ist, wo es teilweise so knapp unter 100cm ist (manche Stellen 98cm, 99cm....ein 1m breites Stück ist sogar über 100cm Höhe). Andere Stellen sind aber z.B. auch bei 40cm Höhe und dann aufsteigend. Dazu dann die Frage nach der Versicherung. Wenn etwas passiert, haftet die Versicherung dann oder kann sie sagen, dass das zu gefährlich war/ist und eine Absturzsicherung dort hin gemusst hätte und die Zahlung/Haftung dadurch verweigern, obwohl laut LBO eben keine Absturzsicherung gefordert ist? Ich finde selbst sowas wie 50cm Höhe ist auf Beton schon gefährlich....
    Aufschütten auf der anderen Seite geht wie gesagt nicht, da da der Gehweg ist. Sprich der Absturz aus dem Garten wäre auf den Gehweg. Es geht mir wie gesagt auch nicht darum eine Absturzsicherung zu vermeiden (ganz im Gegenteil). Ich frage mich eher wer im Endeffekt für den Zaun aufkommen muss.
    Dazu ist unser Nachbar (selbe Anlage, auch EG Wohnung mit Garten) in der selben Situation oder sogar noch schlimmer, denn bei ihm ist die Absturzhöhe grösstenteils bei 100-120cm, teilweise sogar 140cm. Er weiss das nur noch nicht....ich selbst habe das auch erst jetzt erfahren. Das Bauunternehmen, das das hier gebaut hat, hat davon nie etwas erwähnt.
     
  4. #4 Andreas Teich, 14.04.2020
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    Die Eiigentümergemeinschaft ist für die Errichtung aller baulichen Anlagen zuständig-
    unabhängig von Sondernutzungstechten.
    Sondervereinbarungen wird’s vermutlich bei dir nicht geben.
    Am besten in der Eigentümerversammlung ansprechen bzw beim Planer/Verkäufer schriftlich nachfragen.
     
  5. Effe

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    Ok, aber wie ist das dann konkret in unserem Fall, da ja grösstenteils unter 100cm Absturzhöhe? Gesetz sagt keine Absturzsicherung nötig, sehe ich das richtig? Aber wie ist es versicherungstechnisch?
     
  6. #6 Andreas Teich, 14.04.2020
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    Dafür wird auch die Eigentümergemeinschaft zuständig sein
     
  7. #7 Fred Astair, 14.04.2020
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    Du bist ein hochgradig ängstlicher Mensch, stimmts?
    Wenn Du ein Geländer willst, dann machs, aber lass Deine Mitmenschen mit Deiner Paranoia in Ruhe. Meinst Du, wegen zwei Zentimeter Überschreitung kümmert das Jemand?
    Dein Nachbar möge sich um seine Absturzkante selber kümmern.
     
  8. Effe

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    Na was denkst du denn was die Versicherung versuchen wird, wenn es zu einem Unfall kommt?
    Mir scheint, dass du die Problematik überhaupt nicht begriffen hast. Selbst die Absturzkante des Nachbarn könnte zu meinem Problem werden, wenn dort jemand hinunter stürzt, die Versicherung nicht zahlt und dann die Eigentümergemeinschaft in Haftung genommen wird. Das hat überhaupt nichts mit Ängstlichkeit zu tun.
     
  9. #9 Fred Astair, 14.04.2020
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    Irrtum, Deine Haftpflichtversicherung zahlt überhaupt nur, wenn Du schuldhaft gehandelt hast. Hast Du alles richtig gemacht, geht der arme Verunfallte leer aus.
     
  10. Effe

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    Du willst also sagen eine Haftpflicht ist dazu da mich von jeglichem schuldhaften Handeln zu "entlasten"? Uiuiui....gefährliches Halbwissen. Die zahlen nämlich auch nur, wenn z.B. alles seine Richtigkeit hat. Und genau das ist hier die Frage...teilweise über 1m Absturzhöhe, grösstenteils darunter, aber eben nur knapp, usw....das ist ja gerade das Problem.
     
  11. #11 Fred Astair, 14.04.2020
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    Nicht von Jedem. Vorsätzliche Fallenstellerei und oft auch grobe Fahrlässigkeit scheidet aus. Aber wer sich wegen zwei Zentimetern ins Hemd macht, muss sich schon etwas paranoid schimpfen lassen. Bau Dein Geländerchen und komm gern wieder, wenn Du echte Bauprobleme hast.
     
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    Es geht gar nicht nur um 2cm, sondern um die restliche Breite ebenso. Ob jetzt 102cm oder 98 oder 85cm....das ist beim Sturz auf Asphalt (Gehweg) immer gefährlich. Darum ging es mir und ob man da stur nach der Landesvorgabe gehen kann (unter 100cm keine Absturzsicherung) oder ob es da auch individuelle Bewertungen geben muss.
     
  13. #13 Fred Astair, 14.04.2020
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    Genauso ist es! Bewerte individuell und handle danach.
     
  14. Effe

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    Keine Ahnung was du mit deinen Beiträgen hier bezweckst, aber die sind einerseits nutzlos und andererseits auch sinnlos. Du solltest genauer lesen...wie ich gesagt habe, will ich sowieso eine Absturzsicherung machen, aber es geht daneben auch darum wie es ausgeführt sein muss bzw. wer es ausführen muss. Dazu auch wers zahlt, denn wenn es sein muss, dann müssen es alle Eigentümer zahlen und nicht nur ich selbst.
     
  15. #15 Fabian Weber, 14.04.2020
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    Im Schadensfall wird nachgemessen und dann ist ab dem 1cm der Mangel da und Du haftest.

    Die Frage der Kostenteilung ist keine baurechtliche, sondern in der WEG zu klären.

    Ist es bei einer Wohnanlage nicht sinnvoll gemeinsam zu handeln, sieht doch auch besser aus, wenn Du und Dein Nachbar das gleiche Geländer bauen?
     
  16. Effe

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    Das sehe ich nämlich auch so...ich denke Fred Astair ist mit seiner Meinung da ziemlich alleine.

    Klar, ein einheitlicher Zaun o.ä. ist besser. Der Nachbar weiss aber selbst noch gar nichts davon....ich wollte jetzt erstmal klären wie es allgemein aussieht, auch bei mir, selbst wenn es teilweise unter 1m Absturzhöhe ist. Wie gesagt, meiner Meinung nach kann man das auf zwei Weisen sehen. Einerseits klare Kante mit ab 100cm Höhe ja, darunter nein. Andererseits könnte es mit Pech so ausgelegt werden, dass sie sagen hey das ist fast 1m hoch und dazu noch Asphalt, da besteht ebenso eine Sicherungspflicht aufgrund einer individuellen Bewertung. So genau kenne ich die Gesetze ja nicht....eventuell gibts Ausnahmen oder eben Klauseln, die genau eine solche individuelle Gefahrenbewertung vorschreiben, zusätzlich zu der harten Werten.
     
  17. #17 Fabian Weber, 14.04.2020
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    Das wäre mir neu.

    Aber wie gesagt, es soll ja auch anständig
    aussehen.

    Ein Zaun muss übrigens die Anpralllast aushalten, genau wie ein Geländer.
     
  18. #18 Fred Astair, 14.04.2020
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    Ob alleine oder nicht. Eine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn Du haftest, sonst nicht!
     
  19. #19 simon84, 14.04.2020
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    für die absturzhöhe gibt es meiner Kenntnis nach keine „Höhe im Mittel“ bei unregelmäßigen Gelände. Vielleicht weiß da auch @Dimeto mehr.

    meiner Meinung nach muss rein theoretisch jeder Bereich der über 1m ist gesichert sein.

    Alternative dazu wäre Gelände Veränderung so dass alles sicher unter 1 Meter ist.

    Natürlich ist es dann einfacher einen Zaun zu setzen, das kann ja aus verschiedenen Gründen auch unabhängig davon sinnvoll sein.

    Na dann rede mit ihm, das ist doch das erste was man macht.

    absturzhöhe hin oder her so ein gemeinsamer Zaun bietet sicher Vorteile
     
  20. Effe

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    Das bestreitet ja auch keiner, aber darum geht es hier doch gar nicht....ich weiss nicht wie ich dir das jetzt noch klarer machen könnte.
     
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