Behindertengerechte Terrassentür (Regenwasser tritt ein)

Diskutiere Behindertengerechte Terrassentür (Regenwasser tritt ein) im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Liebes Bauexperten Forum, ich möchte vorweg eines sagen, ich bin alles andere als ein Bauexperte :) Mir ist auch bewusst das dies ein deutsches...

  1. sigik

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    Liebes Bauexperten Forum,

    ich möchte vorweg eines sagen, ich bin alles andere als ein Bauexperte :) Mir ist auch bewusst das dies ein deutsches Forum ist und nichts mit der ÖNORM in Österreich zu tun hat, trotzdem..

    Leider habe ich ein kleines Problem und hoffe jemand kann mir einen entscheidenten Hinweis liefern.
    Letztes Jahr habe ich meine erste eigene Wohnung übernommen, die von einem der größten österreichischen Bauunternehmen errichtet wurde (Str...). Standardmäßig wurden dort Behindertengerechte Terrasentüren montiert, diese stammen ebenfalls von einer in Österreich recht bekannten Firma (Int....).

    Das Problem, es rinnt bei starken Regen immer wieder rein (bei geschlossenen Fenstern natürlich). Das Wasser tritt dann seitlich bei der Tür aus. Nach monatelangen ansuchen kam einmal ein Herr vorbei, welcher meinte ich solle die Fenster nicht mit dem Gartenschlauch abspritzen, da wäre es logisch das Wasser eintritt und das lässt sich nicht vermeiden.
    Und Regenwasser könne ja sowieso nicht dort himkommen, weil es ja überdacht ist. Er hat mich da stehen lassen wie einen Spaßti, als ob ich mir das alles nur einbilde. Die Tür wurde dann so stark eingestellt das man fast 2 Händebraucht um diese zu öffnen (soviel zu behindertengerecht). Während er da war, hatte er mit seinem Vorgesetzen gesprochen, konnte leider nicht alles hören, aber er meinte das irgendwas drunter evtl. vergessen wurde und er nicht den Kopf dafür hinhält... am Ende meinte er dann nur "ok, so machen wir das" zu seinem Chef.
    Fühle mich etwas geneppt. Wenn es schneit und der schnee taut rinnt auch etwas Wasser rein und eben jedes mal bei starken Regen, denn es ist nur teilweise überdacht. Die Firma will nicht mehr kommen und das Bauunternehmen beruft sich auf die Fensterfirma welche meint das alles so in Ordnung ist und man eben nicht den Gartenschlauch benutzen dürfe,.. das mit dem Regen könnte aufgrund der Überdachung ja gar nicht sein (ich lüge..).

    Habt Ihr ein paar tipps für mich?
    Hatte hier ein paar Infos gefunden.. aber das entscheidende konnte ich auch nicht rauslesen. Mir ist klar das ich mir einen Anwalt nehmen könnte aber gegen die Megafirmen hätte ich als Ahnungsloser wohl keine Chance.
    Anbei ein paar Fotos... laut Bauunternehmen und Fensterfirma ist das normal... auch diese langen aufgequellten Streifen an der Wand. Sieht das für euch echt normal aus?
    Im Bereich der Tür knarrt der Parkett schon, aber auch das bilde ich mir nur ein laut Baufirma, weil der Parkett ein "Steck" Parkett ist und gar nicht knarren kann - sprich er wurde nicht verklebt.
    Freue mich über jedes Feedback :)
     

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  2. #2 Fred Astair, 18.04.2020
    Fred Astair

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    Täusche ich mich oder muß man von drinnen nach draußen eine Stufe hochsteigen?
     
  3. #3 Andreas Teich, 18.04.2020
    Zuletzt bearbeitet: 20.04.2020
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    Wenn die Strabag als Generalunternehmer auftrat müßt ihr euch nur an die halten und nicht an Internorm als Fensterhersteller.
    Wenn die Überdachung nicht als Schlagregenschutz genügt muß eine Rinne vor der Tür vorgesehen werden.

    Zur Betätigungskraft bei behindertengerechten Betätigungselementen gibts Vorgaben.

    Bei Energiesparhaus.at gibts auch andere Spezialisten für solche Fragen.
    Ich könnte u.U. bei Bauleitern der Strabag nachfragen oder dir Kollegen vom Sachverständigenverband nennen.
    Die Vertragsgestaltung mit deinen Auftragsnehmern müßte geklärt werden.
     
  4. #4 Fabian Weber, 18.04.2020
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    Die haben doch da von Innen irgendwas über den Rahmen geklebt und dann weiß angestrichen. Ich wette das Wasser kommt eher unter dem Fenster durch.
     
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  5. sigik

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    Vielen Dank für all eure Antworten!


    Ja, man muss von drinnen nach draussen eine Stufe steigen. Die Fensterfirma meinte das ist so behindertengerecht ausgeführt, wollte wohl Firma so haben von welcher wir die Wohnung haben. Das man so eine "hohe" Stufe als Behindertengerecht bezeichnet war mir neu, eigentlich dachte ich zu erst er macht einen Scherz,... aber durch eine (zukaufbare) Rampe wird es behindertengerecht. Warum es nicht gleich eben gebaut wurde entschließt sich meinem Horizont :)


    Auch Vielen Dank dir Andreas. Ja, das selbe dachte ich auch... Das Bauunternehmen verwies aber immer wieder auf die besagte Fensterfirma. Es hat erstmal gut 3 Monate gedauert bis da mal jemand kam, das war das einzige und letzte mal das jemand da war. Innerhalb des Jahres nach dem Bezug habe ich mehrfach reklamiert, ohne Antwort, .. wurde so lange ausgesessen bis die Gewährleistungspflicht von beweglichen Teilen (1 Jahr) vorbei war und mir gesagt wurde ich hätte keinen Wartungsvertrag abgeschlossen -> Pech. Ausserdem würde ich ja sowieso die Fenster mit dem Regenschlauch waschen, denn Regen kann dort nicht hin kommen, somit gibt es keinen Grund sich das nochmals anzuschauen. Leider kein Scherz.
    Es gibt eine "Rinne" vor der Terrassentür, ich bin mir nicht sicher ob es das selbe ist wie du meinst.. man sieht es auf dem Foto, so ein Blechgitter und dort rinnt Wasser rein, vielleicht ca 8cm vom Fenster entfernt.
    Bzgl. Sachverständigen, es war einmal jemand da, der hatte Mängel festgestellt - dieses Gutachten durfte ich aber leider nie sehen, bin immer noch dahinter das zu bekommen. Für mich als Laie sieht es halt einfach so aus als werde ich betatschelt und ruhig gestellt. Ist halt recht frustrierend wenn es stark regnet und dann Wasser eintritt, aber man gesagt bekommt das es dort nicht hinregnen kann und ich verursache das selbst.
    Der Ansatz mit der Betätigungskraft ist gut, Danke!

    Das habe ich mir auch schon überlegt,.. auf dem Foto sieht es nämlich auch so aus - und für mich als Laie ist dieser lange zwischenstand von Türe und Mauerwerk bisschen komischen.... könnte auch zusammen passen mit dem Gespräch vom Fenster Typen. Aber leider weiß ich auch da nicht ob das bei Neubauten evtl. normal ist.
     
  6. #6 Fred Astair, 19.04.2020
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    Das kann auch nur ein dummer Scherz sein. Ist unter der Terrasse ein beheizter Raum? Nur damit könnte ich mir die Aufwärtsstufe erklären. Barrierefrei ist die Konstruktion keinesfalls. Auch in Österreich nicht.

    In D gilt die Gewährleistung für Arbeiten am Bauwerk fünf Jahre. Schau mal in Eurem Recht nach, was bei Euch gilt.

    Nur ein Gutachten, was Du selbst beauftragt hast, steht Dir zu.

    Du solltest schnellstens anwaltliche und baufachliche Hilfe in Anspruch nehmen. So, wie Du Dich selbst schilderst, bist Du das geborene Opfer und alleingestellt dem Untergang geweiht.
     
  7. sigik

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    @Fred Astair Nein, unter der Wohnung selber ist die Garage, und der Tür selbst ist die Abfahrt zur Garage (noch vor dem Tor).
    Für mich macht die Barrierefreiheit auch keinen Sinn. Das Problem ist nur das er sehr selbstbewusst und sicher aufgetreten ist. Wie ich Ihn fragte wie so ne Stufe barrierefrei sein sollte kam die Antwort -> Na mit einer Rampe. Macht im ersten Moment Sinn.. bei längeren Überlegen natürlich eher weniger, vorallem weil die Rampe ja im Raum sein müsste,.. und die Tür geht nach Innen auf. Jedenfalls ist diese angebliche Barrierefreiheit der Grund warum die Tür nie ganz dicht ist.

    Vom Bauunternehmen wurde nur kurz mitgeteilt:
    "Diese Balkontüren haben ein Schwellenprofil und nicht einen Fensterrahmen wie zb. ein normales Fenster.
    Bei den Balkontüren gibt es mehrere Anpressdichtungen die den Eintritt von Schlagregen verhindern sollen.

    Selbstverständlich sollte eine Balkontüre nicht mit dem Gartenschlauch gereinigt werden da es dann zu einem
    Wassereintritt kommen wird. Egal wie gut und wie fest die Anpressdichtungen eingestellt sind.
    Dies ist selbstverständlich kein Mangel"

    Aber gar nichts darüber das es reinregnet.

    Gewährleistung in Österreich sind 3 Jahre bei Bauobjekten, davon aber nur 1 Jahr auf bewegliche Teile, außer es wurde ein Wartungsvertrag gemacht.

    Ja, das gebe ich offen zu, baulich bin ich ein Opfer :) Einfach keine Ahnung von der Marterie. Weiß nur das es bei starken Regnen und tlw. auch Schnefall (wenn es durch die Fußbodenheizung schmillzt rund ums Fenster) eben reinrinnt. Und wenn dann jemand von der Fensterfirma daher kommt denke ich mir das er Ahnung hat von der Marterie, aber vielleicht wurde hier nur der einfache Weg gesucht. Ich werde evtl. Kontakt mit den Leuten von Andreas aufnehmen (Energ...).
    Danke!
     
  8. #8 Fred Astair, 19.04.2020
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    Um eine Stufe nach oben nicht als behindertengerecht anzuerkennen, braucht es keine baufachliche Expertise.
    Vielleicht meinte der Verkäufer ja eine Gehörlosigkeit als Behinderung?
    Wobei es in D den Begriff der Behindertengetechtigkeit gar nicht ofiziell gibt.
    Hier heißt das Barrierefreiheit.
     
  9. #9 Fabian Weber, 19.04.2020
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    geh zum Anwalt, die verarschen Dich komplett. bei so einem Großkonzern steht da nur irgendein Sachbearbeiter dahinter, dem das ganze vollkommen Wurscht ist.

    Die Gewährleistung beim Fenster zählt nicht unter bewegliche Teile, da davon ja gar nichts defekt ist.

    Beim nächsten Regen erstmal prüfen, wo genau das Wasser eintritt. Wegen der Barrierefreiheit Anwalt einschalten. Es kann sogar sein, dass sie dadurch gegen die Baugenehmigung verstoßen haben, wenn diese einen gewissen Anteil an barrierefreien Wohnungen im Objekt fordert.
     
  10. #10 Andreas Teich, 20.04.2020
    Zuletzt bearbeitet: 20.04.2020
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    OIB Erläuterung zur barrierefreien Bedienbarkeit von Türen


    „Zu Punkt 2.9.4
    Es wurde eine offene Formulierung bezüglich der leichten Bedienbarkeit von Türen im Regelbe- trieb gewählt. Zur Erreichung der leichten Bedienbarkeit können z.B. Bügelgriffe, motorische Unterstützung, Freilauftürschließer oder offengehaltene Türen mit Brandfallsteuerung ausgeführt werden.
    Eine Türe ohne Türschließer ist im Regelbetrieb jedenfalls dann leicht bedienbar, wenn sie die Be- dienkräfte und -momente der Klasse 3 nach ÖNORM EN 12217 „Türen – Bedienungskräfte – An- forderungen und Klassifizierung“ (z.B. 25 N zum Öffnen des Türblatts bei Drehtüren und Schiebe- türen) nicht überschreitet. Eine Türe mit Türschließer (z.B. Feuer- und Rauchschutztüren) ist im Regelbetrieb jedenfalls dann leicht bedienbar, wenn sie das Öffnungsmoment der Türschließer- Größe 3 nach ÖNORM EN 1154 „Schlösser und Baubeschläge – Türschließmittel mit kontrollier- tem Schließablauf – Anforderungen und Prüfverfahren“ nicht überschreitet.
    Der Brandfall stellt keinen Regelbetrieb dar, weshalb im Brandfall höhere Bedienkräfte und Öff- nungsmomente zulässig sind“.

    25 N sind nur 2,5 Kg

    Zu Schwellen:

    „3.1.3 Schwellen und Türanschläge sind zu vermeiden. Erforderliche Schwellen und Türanschläge dürfen 2 cm nicht übersteigen. Bei Türen, an die Anforderungen an den Schall- bzw. Wärmeschutz ge- stellt werden, dürfen Schwellen und Türanschläge 3 cm nicht übersteigen. Abweichend davon dür- fen folgende Türen höhere Schwellen und Türanschläge aufweisen:
    • Türen zu Freibereichen wie Balkone, Terrassen, Loggien etc., wenn keine Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung gestellt werden;
    • Türen zu Technikräumen (z.B. Öllagerräume).“

    Was genau einzuhalten ist hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
     
  11. #11 Wilma66, 20.04.2020
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    Du hast doch den Mangel vor Ablauf eines Jahres gemeldet, oder? In D ist es so, dass nach der Meldung quasi die Zeit nicht mehr ablaufen kann.
     
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Behindertengerechte Terrassentür (Regenwasser tritt ein)

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