Malervlies: mehr schlecht als recht!

Diskutiere Malervlies: mehr schlecht als recht! im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, vorab hoffen wir, dass uns hier jemand helfen kann - wir sind etwas verzweifelt. Folgender Sachverhalt: wir haben eine neue...

  1. vesper

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    Hallo zusammen,

    vorab hoffen wir, dass uns hier jemand helfen kann - wir sind etwas verzweifelt.
    Folgender Sachverhalt:
    wir haben eine neue Wohnung gekauft. Im Übergabeprotokoll haben wir diverse Mängel (aus unserer Sicht) bzgl. den Malerarbeiten / Malervlies aufgeführt. Der Maler hatte bis zur Übergabe 3 Versuche um alles auszubessern. Der Bauträger meinte nun, der Maler würde das nicht mehr besser hinbekommen, er würde alles verschlimmbessern und ob wir damit einverstanden sind, dass ein Gutacher kommt. Also dass wir, diese Sache mit dem Gutachter & Maler klären. Zwecks der Beurteilung der Gegenheiten haben wir uns etwas belesen, 2m Abstand + 90Grad Draufsicht etc. Nach unserer Ansicht ist es einfach nur schlechte Arbeit und wir denken, dass wir hier in vollem Recht stehen. Wir werden sogar auf die Mängel von unserem Besuch angesprochen.
    Der Gutachtertermin steht noch aus. Uns beschäftigen aber zwei grosse Fragezeichen:
    - wieso müssen wir nun diese Sache mit dem Gutachter / Maler klären? Der Bauträger steht doch in der Pflicht, uns doch eine mangelfreie Wohnung zu übergeben? (wir hatten die Mängel innerhalb der vorgegebenen Zeit gemeldet!)
    - inwiefern entsprechen die Malerarbeiten der Norm? Wir haben hierzu ein paar Bilder beigefügt (
    es existieren noch wesentlich mehr; wir hoffen, ihr könnt euch trotzdem mal ein Bild davon machen)

    Vielen Dank für Eure Tipps und Hilfe im Voraus!
    Beste Grüsse,
     

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  2. #2 simon84, 22.04.2020
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    Wenn der Bauträger einen selbst bezahlten Gutachter bestellt will er dir vermutlich einen möglichst niedrigen finanziellen Ausgleich anbieten und das Problem nicht lösen.
    Da wäre ich vorsichtig.

    Was ist denn genau im Kaufvertrag als Qualität zu Wänden und Decken vereinbart ?

    Wenn das Ziel ist, dass es perfekt sein soll, dann muss das sowieso alles wieder runter, neu geschliffen und gespachtelt werden
     
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  3. #3 Jo Bauherr, 22.04.2020
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    Der Maler scheint eher unschuldig. Aber bitte: WAS war der Trockenbauer/Putzer/Spachtler eigentlich von Beruf?

    Und was war überhaupt beauftragt?
     
  4. #4 Fred Astair, 22.04.2020
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    Wieso müsst Ihr? Der BT fragt Euch, ob Ihr einverstanden seid. Ihr habt nicht den Arsch in der Hose, nein zu sagen und heult Euch bei uns aus? Was soll das?
    Im Geschäftsleben muss man auch mal Tacheles reden oder man bleibt zeitlebens bei Mutti am Küchentisch hocken.
    Eure Entscheidung.
    Bzw. : Habt Ihr eigentlich abgenommen?
     
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  5. #5 Fabian Weber, 22.04.2020
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    Ich sehe hier auch eher den Trockenbauer in der Pflicht...

    Als Maler wäre ich da nicht draufgegangen.

    Der Bauträger hat doch einen Bauleiter, der muss sich um die Mangelbeseitigung kümmern. Dieser kann gerne einen Gutachter hinzuziehen, wenn er selbst nicht ausreichend qualifiziert für dieses Gewerk ist.

    Steht sogar sinngemäß so in der Bauordnung.
     
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  6. #6 Schlueter Bauberatung, 22.04.2020
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    Was wurde den genau angeboten? Qualitätsstufen etc. Bei einem Rechtstreit ist wahrscheinlich der Maler schuld, weil er auf die miserable Spachtelung geklebt hat. Aber im Grunde muss sich der Bauträger kümmern und ich denke er schickt einen SV vor der evtl. nicht wirklich unabhängig ist. Die Wände sehen echt schlecht aus aber bestimmt noch in den anerkannten Toleranzen für Spachtelarbeiten!
     
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  7. Alex88

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    Verursacher scheint tatsächlich der Trockenbauer oder Verputzer zu sein, der Maler hätte Bedenken anmelden müssen,
    ob vom Auftraggeber (Bauträger) anerkannt oder nicht ist mal belanglos, aber er wäre raus gewesen.
    Jetzt muss er nacharbeiten, weil er die Flächen gestrichen und somit die Haftung übernommen hat,
    allerdings könnte er versuchen den "Vorhandwerker" in die Pflicht zu nehmen,
    ansonsten, wie Fred in #4 schreibt, Ihr müsst gar nichts machen, außer die Abnahme verweigern, wenn dies möglich ist,
    alles andere ist Sache des AG´s hier der Bauträger
    kann ich nur beipflichten
     
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  8. BaUT

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    Da schließe ich mich voll an.
    Der Maler hätte vor Beginn seiner Arbeiten Mehrkosten für die Aufarbeitung des mangelhaften Untergrundes anmelden müssen (Schleifen und/oder vollflächiges Spachteln des Untergrundes). Andernfalls hätte er die Arbeiten gar nicht ausführen dürfen und den Trockenbauer über den BT auffordern lassen müssen einen fachgerechten "malerfertigen" Untergrund herzustellen.

    Es ist für Sie als Käufer total unerheblich, ob der BT beim Trockenbauer nur eine Oberflächenqualität von Q2 beauftragt hatte und dann gehofft hat, dass er trotzdem eine Q3 bekommt. Ihnen als Erwerber schuldet der BT eine fertige Oberfläche mit für Neubau erwartbarer Oberflächenqualität und das wäre bei dünnem Malervlies eben eher eine Q3.

    Lehnen Sie beim BT vorerst die Zahlung der Schlussrate ab. Suchen Sie sich einen Maler, der Ihnen ein Angebot für entfernen des Malervlies, Aufarbeitung des Untergrundes (vermutlich vollflächig spachteln) und anschließende Neuherstellung des Malervlies inkl. Anstrich anbietet. Das doppelte dieser Angebotssumme können sie dann von der Schlussrate einbehalten bis alles geklärt ist. Und genau die Angebotssumme des Malers wäre dann auch der Minderwertausgleich bzw. Schadenersatz auf den Sie Anspruch haben, egal was der Gutachter des BT ihnen vorrechnet.
     
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  9. Alex88

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    falsch, der TE kann die Abnahme verweigern, sonst nichts
    die Mangelbeseitigung ist Sache des AG und das ist der Bauträger

    um Gewissheit zu bekommen würde ich bei einem Baufachanwalt anfragen, die Antwort gibt es
    für kleines Geld
    ein Rechtsstreit kann sich über Jahre hinziehen, ob das gewollt wird.....
     
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  10. BaUT

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    ...und er sollte im Zuge der Abnahmeverweigerung die Zahlung der Schlussrate verzögern. Da eine Abnahmeverweigerung aber total sinnlos ist, weil sie letztlich dazu führt, dass der Erwerber evtl. nicht einziehen kann und nicht ins Grundbuch kommt, empfiehlt sich eher eine Abnahme mit Mängelprotokoll und protokolliertem Mängeleinbehalt ggf. zwecks Verrechnung für den Fall dass die Handwerker des BT nicht in der Lage sind die Mängelbeseitigung durchzuführen und diese durch einen vom Erwerber hinzugezogenen Trocklenbauer/Maler nachträglich erfolgen muss.
     
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  11. #11 simon84, 23.04.2020
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    Und an dieser Stelle wird es Zeit für entweder sehr genau selber informieren und alles Form und fristgerecht erledigen oder Hilfe (Fachanwalt) hinzuzuziehen.

    die Zustimmung zur Beauftragung eines SV durch den Bauträger geht schon in die falsche Richtung meiner meinung nach. Insbesondere wenn dieser schon in Aussicht stellt dass eine Nachbesserung nicht machbar sei
     
  12. BaUT

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    ...dem kann ich nur zustimmen.

    Der Bauträger kann vor Abnahme so häufig wie er will auf eigene Rechnung eigene Sachverständige beauftragen, die sich dann ergänzend zur Bauleitung Arbeiten einzelner Gewerke anschauen und bewerten und ihm und seinen Handwerksunternehmen erklären wie man es besser hätte machen können. Dafür brauch er keinen Termin mit Ihnen als Erwerber.

    Suchen Sie sich einen Malermeister, der Ihnen ein Angebot für die fachgerechte Sanierung dieser Schlechtleistung erstellt (Trockenbau Q3, Malervlies und Anstrich inkl. Schutz- und Abdeckkosten etc).

    Erst wenn Sie das Angebot schriftlich haben, dass ein Malermeister die Mängelbeseitigung als machbar einordnet und ein Angebot dafür gemacht hat, sollten sie (wenn überhaupt) an einem solchen "Sachverständigen-Beratungstermin" teilnehmen. Dann haben Sie es schriftlich, dass und zu welchem Preis die Mängel zu beseitigen sind und müssen sich von einem "Sachverständigen" Unsinn erzählen lassen und sich auf einen lausigen Minderwertausgleich runterhandeln lassen.

    Wenn Sie unsicher sind, ob sie das alleine gegen den BT durchargumentieren können, dann schließe ich mich gern simon84 an: Ab zum Anwalt!
     
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  13. #13 simon84, 23.04.2020
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    Bei den Wellen würde ich auch die Anschlüsse in den Ecken und ggf sogar unter Konstruktion kontrollieren (lassen)
     
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  14. vesper

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    Vielen lieben Dank für die unterschiedlichsten Antworten. Die Wohnzimmerdecke besteht aus nur einer Gipskartonlage 12,5mm auf Lattung, darunter befindet sich eine OSB3 Platte mit 19mm Stärke. Es wurde Q3 als Grundlage verwendet.
    Im Abnahmeprotokoll haben wir diese ganzen Malermängel aufgeführt (inkl. Bilder). Die Schlussrate mussten wir jedoch komplett begleichen, sonst wäre uns KEIN Schlüssel ausgehändigt worden (wir wissen so sollte man es nicht machen, wir mussten jedoch auch aus der alten Wohnung raus) bzw. es wäre zu keinem Wohnungsabnahmetermin gekommen (dies steht sogar auf der letzten Rechnung des Bauträgers).

    Wir werden im nächsten Schritt eine anwaltliche Erstberatung vornehmen und uns ein Angebot eines Malers einholen mit welchen Kosten zu rechnen sind!

    Falls noch jemand hilfreiche Tipps hat, vielen Dank im Voraus. :winken
     
  15. #15 simon84, 24.04.2020
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    Naja, wenn alles bezahlt ist, dann ist das Ding jetzt so ziemlich rum. Welche Motivation hat der denn dir etwas zurückzuzahlen. Der speist dich jetzt mit 1000 EUR Entschädigung ab "alles nicht so schlimm" und sitzt es jahrelang vor Gericht aus.
     
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