Dämmung unter der Bodenplatte vergessen.

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  1. #1 aleks89, 07.05.2020
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    Hallo,

    heute habe ich von meinem Bauleiter erfahren, dass bei unserem Neubau die Dämmung unter der Bodenplatte vergessen worden ist.
    Es handelt sich um einen Neubau Reiheneckhaus KFW55 mit Keller. Im Keller sind 3 Räume und einer davon (Technikraum) ist nicht beheizt. Die anderen Räume werden über eine Fußbodenheizung beheizt (Heizung Wärmepumpe). Nun wird geprüft ob der KFW55 Standart anders erreicht werden kann, indem der Estrich aufgebrochen wird und eine Dämmung auf der Bodenplatte angebracht wird und anschließend Trockenestrich wieder drauf. Es sollen noch besser Scheiben bei den Fenstern verbaut werden. Die andere Möglichkeit die genannt wurde, wäre eine "Abfindung" zu akzeptieren. Das Bauvorhaben wurde auserdem vom TÜV Baucontroling überwacht.
    Einzugstermin wäre der 23. Mai. Alles ist schon fertiggestellt.
    Habe nun ein paar Fragen die Ihr mir vielleicht beantworten könnt.
    Sollte der TÜV Gutachter solche Mängel nicht feststellen?
    Sollte man diesen Mangel auf jedenfall beheben lassen oder werden dadurch nur die Heizkosten erhöht?
    Habe ich qualitativ einen Nachteil durch die Methode mit der Dämmung auf der Platte und sonstigen Maßnahmen?
    Ich habe bedenken, dass wenn alles wieder aufgerissen wird am Schluss mehr kaputt gemacht wird als in Ordnung gebracht.
    Welche Rechte auf Schadensersatz habe ich? Im Notarvertrag schuldet der Verkäufer die Fertigstellung bis zum 30.06.20.
    Die Übergabe hat schon stattgefunden und 95% des Kaufpreises wurden beglichen. Nur der Teil für die Außenanlagen nicht.
    Lohnt sich jetzt einen Fachanwalt einzuschalten oder sollte ich erst abwarten, welche Lösungen der Bauleiter letztendlich anbietet?

    Vielen Dank im voraus
     
  2. #2 simon84, 07.05.2020
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    Trockenestrich ist nicht gleichwertig mit Zementestrich.

    war die Dämmung unter bodenplatte Teil der Bau Leistungsbeschreibung ?

    welche Dämmung soll jetzt verbaut werden und wie hoch ist danach die lichte Raumhöhe im Keller ?
     
  3. #3 aleks89, 07.05.2020
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    in der Baubeschreibung steht Dämmung unter der Bodenplatte entsprechend der gültigen ENEV.
    uns wurde gesagt das die Höhe gleich bleibt, da der Trockenestrich dünner als der Zementestrich ist und die Höhe auch wegen dem Treppengeländer nicht erhöht werden kann.
    Bei der Dämmung weiß ich es noch nicht, da der Fall jetzt noch zwischen Bauleitung und ausführende Firma geklärt wird.
     
  4. #4 simon84, 07.05.2020
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    Kann mir kaum vorstellen dass sich das ausgeht auch wenn du resol oder PUR nimmst brauchst du da mindestens 6cm oder mehr das gibt der Estrich nicht her der war bestimmt auf 5cm geplant

    wenn du rechtlich aktiv werden willst Rechtsanwalt
     
  5. BaUT

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    Quatschen ist das eine - rechnen ist das eigentliche!
    EnEV-Nachweis muss unter Berücksichtigung aller nachträglichen Änderungen neu erstellt werden. Dazu gehören nicht nur neue Bauteile (Kellerfußboden und andere Fenster) sondern auch entsprechende Wärmebrückenberechnungen für den Kelleraußenwandsockel und für die Kellerinnenwände. Erst wenn das klar ist UND du dich mit der minderwertigen Ausführung eines Trockenestrichs gegenüber dem schwimmenden Zementestrich mit Fußbodenheizung angefunden hast, kann das was werden.

    Sowohl TÜV Baucontrolling als auch Bauleiter und Ausführende Firma können/sollten für einen saftigen Minderwertausgleich zusammen legen. Lass die mal rechnen und wenn alles passt den Umbau machen und dann schaust du mal, wielviel du von deiner Schlussrate noch zahlen willst/musst.
     
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  6. #6 aleks89, 08.05.2020
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    Ok super. Vielen Dank euch.

    Kann man dem Energieberater der bis jetzt alle Berechnungen für die Bauleistung gemacht hat vertrauen oder sollte man sich selbst einen suchen?

    Wie ist es mit Schadenersatz, da der Umbau stattfinden müsste, wenn wir schon im Haus wohnen?
     
  7. #7 BaUT, 08.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 08.05.2020
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    Meine Rede - Schlussrate einbehalten und am Ende Strich drunter und abrechnen welche Schäden, Nachteile, Nutzungseinschränkungen, Minderwerte usw. ihnen durch diesen Mangel entstanden sind.

    Wenn Sie dem bisherigen Energiebrater nicht mehr trauen und selbst die Richtigkeit des EnEV-Nachweises nicht kontrollieren können, dann müssen Sie sich halt sachverständige Hilfe holen, auf deren Kosten Sie aber vermutlich selbst sitzen bleiben werden.

    Ist schon ein starkes Stück, dass sowas erst nach Fertigstellung des Hauses auffällt. Man könnte schon fast geneigt sein zu glauben, dass es die Bauleitung längst wuste, arglistig verschwiegen hat, um die Bodenplatte nicht rückbauen zu müssen und den Bauzeitenplan einzuhalten und den Bauherrn am Ende vor vollendete Tatsachen zu stellen.
     
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  8. #8 simon84, 08.05.2020
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    hier Ist tatsächlich ein Anwalt angebracht.

    Trockenbau FBH in Keller mit fragwürdiger Dämmung ? Und das soll eine „Abfindung“ sein ?

    das ist doch ne Frechheit.

    die Raumhöhe geht sicher auch verloren oder die Dämmung ist nicht ausreichend
     
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  9. BaUT

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    Ja ohne eigene Bausachverständigen und Anwalt wird es hier schwer tatsächlich zu seinem Recht zu kommen.
    Da kann man schon mal überlegen, ob man nicht ein selbständiges Beweisverfahren nach §485 ZPO einleitet.
     
  10. #10 Fabian Weber, 08.05.2020
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    Was soll denn bitteschön die Abfindung sein? Dir steht erstmal ein mangelfreies Werk zu.

    Erstmal muss die EnEV eingehalten werden!!! Da gibt’s kein Verschweigen.

    Und dann kommt da noch eine Abfindung oben drauf, wegen minderwertigerem Bodenaufbau gegenüber dem ursprünglich geplanten. Somit auch Wertverlust des Hauses, sehr schwierig hier eine Summe zu ermitteln.

    Anwalt für Mangelanzeige und Zahlungsstopp!!!

    Hatte denn der TÜV-Gutachter die Baupläne und die BLB überhaupt bekommen?

    Wurde der TÜV-Gutachter zur Erstellung der Sohle auf die Baustelle bestellt, so dass er den Fehler hätte sehen können?
     
  11. #11 Fabian Weber, 08.05.2020
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    Ist denn der geplante Trockenestrich überhaupt für Fußbodenheizung mit Wärmepumpe geeignet?

    Nicht, dass diese nun immer viel zu warme Vorlauftemperaturen leisten muss.
     
  12. #12 aleks89, 08.05.2020
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    Ok vielen Dank für die Unterstützung.
    Also mit Abfindung meinten die, dass die Versicherung uns ein Angebot macht weil der Umbau zu Aufwändig wäre. Habe in verschiedenen Foren gelesen, dass solch eine Dämmung jetzt nicht zwingend notwenig ist.
    Wären andere Schäden als ein erhöhter Energieverbrauch möglich?
    Eigentlich möchte ich gern vermeiden, dass alles aufgerissen wird während ich mit 2 kleinen Kindern im Haus wohne. Dementsprechend bin ich erstmal einer Abfindung die natürlich alles abdecken müsste nicht abgeneigt. Außer dieser Mangel würde zu Schaden am Haus führen. Da sehe ich eher die Gefahr durch das aufreisen und verbauen iwelche Stoffe(klingt iwie nach zurechtbiegen). Ich denke ich warte jetzt erstmal auf die Lösung vom Bauleiter und Firma und schalte dann einen Gutachter ein? Oder muss man das gleich machen?
    Der Bauleiter hat angeblich keine Schuld, da die Firma bestätigt hat das solch eine Dämmung verbaut wurde und auch abgerechnet wurde. Weiß aber net ob das alles so stimmt. Eigentlich hat der Bauleiter jetzt erstmal nicht zu befürchten und sollte da eher kooperativ sein. Oder kann man das schon als Fahrlässig einstufen so ein wichtigen Mangel nicht gesehen zu haben?
     
  13. #13 simon84, 08.05.2020
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    Den Betrag für die Entschädigung würde ich eigenständig ermitteln lassen.
    Nichteinhaltung der EnEV ist keine Option, dafür gibt es hohe Strafen!

    ich würde mir mal ausrechnen was es kostet das Haus zu unterfangen und Stück für Stück eine Dämmung einzubringen, dann kann man reden über „Entschädigung“ zu reden.

    Und wenn klar ist wer etwas abgerechnet hat und nicht geliefert hat man schon den rechtlichen Haupt Ansprechpartner.

    dass ein Bauleiter nicht ein einziges Mal die Baugrube mit Dämmung anschaut würde mich schocken! Das würde ja bedeuten er war bei einer der wichtigsten Tätigkeiten nämlich der bodenplatte nicht dabei
     
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  14. #14 jodler2014, 08.05.2020
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    Es wurden doch wahrscheinlich Fördergelder von der KFW in Anspruch genommen ?
     
  15. #15 jodler2014, 08.05.2020
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    Wahrscheinlich nicht ,wenn der "Rest " stimmt .
     
  16. #16 aleks89, 08.05.2020
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    Ja fördergelder von KfW wurden angenommen.
     
  17. #17 aleks89, 08.05.2020
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    Gibt es spezielle Leute die so eine Entschädigung ausrechnen oder machen das Bausachverstandige / Gutachter?
    Also uns würde gesagt das bei Nichteinhaltung die KfW Förderung zurückgezahlt werden muss? Heißt wenn ich die Dämmung nicht machen lasse kann es noch weitere strafen geben?
     
  18. #18 jodler2014, 08.05.2020
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    Dann frage ich mich immer noch welche " Versicherung " das Risiko übernimmt ,nur weil die Baufirma gepennt hat.
     
  19. #19 jodler2014, 08.05.2020
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    Ja klar !
    Aber der AG bist Du selbst .
     
  20. #20 Fabian Weber, 08.05.2020
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    Die EnEV hat Gesetzescharakter, bei Nichteinhaltung können bis zu 50.000€ Strafe verlangt werden.

    So hoch müsste also die Entschädigung mindestens angesetzt werden.

    Hinzu kommt noch der von mir genannte Wertverlust, den ich mindestens mit noch einmal 50.000€ veranschlagen würde.

    Ich glaube kaum, dass die Baufirma Dir einen Nachlass von 100.000€ vorschlagen wird.

    Und weil auch jeder Gutachter schnell zu solch einem hohen Streitwert kommt, ist es dringend angeraten jetzt den Anwalt des Vertrauens aufzusuchen.

    Ja das ist eine Hauptleistung des Bauleiters, daher kann es sein, dass die Versicherung der Baufirma hier die Kostenübernahme ablehnt.

    War das der Bauleiter der Baufirma oder Dein Bauleiter?

    Gibt es denn gar keine Fotos aus der Zeit?

    Sind das Streifenfundamente oder tragende Bodenplatte?
     
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Dämmung unter der Bodenplatte vergessen.

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