Abriss - wer haftet für Schäden?

Diskutiere Abriss - wer haftet für Schäden? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Experten, ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Ein großes Grundstück mit Bestandshaus wurde durch drei geteilt....

  1. Albert

    Albert

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    Hallo liebe Experten,

    ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Ein großes Grundstück mit Bestandshaus wurde durch drei geteilt. Wir haben den hinteren, unbebauten Teil gekauft, allerdings steht auf unserer Zufahrt die Garage des Bestandshauses. Im Kaufvertrag ist vereinbart worden, dass die zwei Käufer (ein Grundstücksteil hat der Eigentümer behalten) die Abrisskosten zu je 50% übernehmen. Aus diesem Grund müssen wir uns jetzt noch zusätzlich mit der Materie Abriss beschäftigen. Da wir die ersten beim Notar waren, ist es im Vertrag jetzt so formuliert , dass wir den Abriss und die damit verbundenen Risiken tragen und die anderen Käufer sich hälftig an den Kosten beteiligen werden. Meine Frage nun: wer haftet beim Abriss für Schäden? Ist das der Auftraggeber oder der jeweilige Grundstücksbesitzer? Zum einen geht es mir um Schäden entlang der Grundstücksgrenze, weil dort eine Hecke entfernt wird und durch das Wurzelwerk evtl. der Zaun des Nachbarn beschädigt wird. Zum anderen geht es um den Übergang von Straße zu Grundstück, hier gibt es keinen Gehweg und evtl. wird die Befestigung durch Befahrung und Entfernung von Fundamenten weg brechen. Wobei dies nach Abschluss der Bauvorhaben ja auch wieder hergestellt würde.

    Sollte der Auftraggeber für die Schäden aufkommen müssen, würden wir die andere Käuferpartei bitten, den Abriss mit zu beauftragen. Wenn der jeweilige Grundstücksbesitzer für die Schäden haftet, die von seinem Grundstück ausgehen (egal, wer die Arbeiten beauftragt hat), dann wäre dies nicht nötig.

    Das Abrissunternehmen wird zwar eine gewisse Sorgfalt walten lassen, aber hat die Haftung für oben aufgeführte (mögliche) Schäden ausgeschlossen.

    Noch eine zusätzliche Frage: Wer muss den Abriss anzeigen, um die Genehmigung zu erhalten? Das Gebäude hat zum jetzigen Zeitpunkt gar keinen Besitzer mehr, oder?

    Vielen Dank für euren Rat!
    Nina
     
  2. SvenvH

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    Das Gebäude gehört dem der das Grundstück besitzt und der sollte das Gebäude auch abreißen. Ihr sollte das mit dem Wegerecht vorher gründlich klären und auch eintragen lassen und zwar auch die genaue Position. Am besten wär das wenn ihr Zufahrt ebenfalls kauft. Der Aktuelle Eigentümer kann damit sowieso nichts anfangen, muss sich aber um die Pflege kümmern. Das gibt irgendwann nur Streit. Wir besitzen aktuell auch ein Wegerecht. Mit dem Aktuellen Besitzer haben wir keinerlei Probleme. Aber man weiß ja nie. Irgendwann wird das Grundstück auch mal einen anderen Besitzer haben.
     
  3. #3 Pumbaa1, 21.06.2020
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    Dann würde ich mir ein anderes Abrissunternehmen suchen. Die sind für die Schäden, die bei ihrer Arbeit entstehen, normalerweise versichert.
     
  4. #4 Fred Astair, 21.06.2020
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    Aber nicht für unvermeidbare Schäden, wie sie der TE beschrieben hat. Ein Abrissunternehmen beschäftigt selten Mikrochirurgen.
     
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  5. Albert

    Albert

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    Die Zufahrt gehört uns. Das Bestandsgebäude erstreckt sich über alle drei Grundstücke, es gibt halt nur diese Sondervereinbarung, dass die zwei Käufer den Abriss jeweils zur Hälfte bezahlen. Weiß jemand, ob der/die Auftraggeber haftbar sind oder der jeweilige Grundstücksbesitzer?

    Kann der Abriss evtl. auch zusammen mit dem Bauantrag angekündigt werden? Den wollen wir nämlich in den nächsten zwei Wochen stellen.
     
  6. #6 SIL, 21.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 21.06.2020
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    Sofern du einen Abbruchantrag benötigst ist der separat, zeitgleich kannst du aber beides abgeben. Nur ist hier nicht ganz klar in welchen Zusammenhang Abbruch und Neubau stehen, denn sollte der Abbruch notwendig sein zur Bebauung muss der zwangsläufig vorher beschieden sein, vorher gibt es dann auch keine Baugenehmigung.
    Das ist ja wohl nicht gemeint oder doch eine größere Garage.

    Der Auftraggeber und die ausführende Firma, in deinem Fall wohl etwas speziell wegen dem not. Vertrag mit Kostenteilung.

    Falls Bedenken bestehen hinsichtlich Nachbar Bebauung/Gehweg /Bewuchs - vorher SV/Gutachter alles aufnehmen lassen.

    Diese sind im Angebot ja enthalten, sofern zur Ausführung halt partieller Rückbau, auch Bewuchs gehört dazu, wird das ja zwangsläufig und muss auch auf den ursprünglichen Zustand wieder errichtet werden, das stellt keinen Schaden dar, sondern gehört zum Leistungsumfang.
     
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