Abriss - wer haftet für Schäden?

Diskutiere Abriss - wer haftet für Schäden? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Experten, ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Ein großes Grundstück mit Bestandshaus wurde durch drei geteilt....

  1. Albert

    Albert

    Dabei seit:
    01.05.2010
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Landkreis Augsburg
    Hallo liebe Experten,

    ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Ein großes Grundstück mit Bestandshaus wurde durch drei geteilt. Wir haben den hinteren, unbebauten Teil gekauft, allerdings steht auf unserer Zufahrt die Garage des Bestandshauses. Im Kaufvertrag ist vereinbart worden, dass die zwei Käufer (ein Grundstücksteil hat der Eigentümer behalten) die Abrisskosten zu je 50% übernehmen. Aus diesem Grund müssen wir uns jetzt noch zusätzlich mit der Materie Abriss beschäftigen. Da wir die ersten beim Notar waren, ist es im Vertrag jetzt so formuliert , dass wir den Abriss und die damit verbundenen Risiken tragen und die anderen Käufer sich hälftig an den Kosten beteiligen werden. Meine Frage nun: wer haftet beim Abriss für Schäden? Ist das der Auftraggeber oder der jeweilige Grundstücksbesitzer? Zum einen geht es mir um Schäden entlang der Grundstücksgrenze, weil dort eine Hecke entfernt wird und durch das Wurzelwerk evtl. der Zaun des Nachbarn beschädigt wird. Zum anderen geht es um den Übergang von Straße zu Grundstück, hier gibt es keinen Gehweg und evtl. wird die Befestigung durch Befahrung und Entfernung von Fundamenten weg brechen. Wobei dies nach Abschluss der Bauvorhaben ja auch wieder hergestellt würde.

    Sollte der Auftraggeber für die Schäden aufkommen müssen, würden wir die andere Käuferpartei bitten, den Abriss mit zu beauftragen. Wenn der jeweilige Grundstücksbesitzer für die Schäden haftet, die von seinem Grundstück ausgehen (egal, wer die Arbeiten beauftragt hat), dann wäre dies nicht nötig.

    Das Abrissunternehmen wird zwar eine gewisse Sorgfalt walten lassen, aber hat die Haftung für oben aufgeführte (mögliche) Schäden ausgeschlossen.

    Noch eine zusätzliche Frage: Wer muss den Abriss anzeigen, um die Genehmigung zu erhalten? Das Gebäude hat zum jetzigen Zeitpunkt gar keinen Besitzer mehr, oder?

    Vielen Dank für euren Rat!
    Nina
     
  2. SvenvH

    SvenvH
    Moderator

    Dabei seit:
    22.11.2019
    Beiträge:
    4.170
    Zustimmungen:
    1.584
    Das Gebäude gehört dem der das Grundstück besitzt und der sollte das Gebäude auch abreißen. Ihr sollte das mit dem Wegerecht vorher gründlich klären und auch eintragen lassen und zwar auch die genaue Position. Am besten wär das wenn ihr Zufahrt ebenfalls kauft. Der Aktuelle Eigentümer kann damit sowieso nichts anfangen, muss sich aber um die Pflege kümmern. Das gibt irgendwann nur Streit. Wir besitzen aktuell auch ein Wegerecht. Mit dem Aktuellen Besitzer haben wir keinerlei Probleme. Aber man weiß ja nie. Irgendwann wird das Grundstück auch mal einen anderen Besitzer haben.
     
  3. #3 Pumbaa1, 21.06.2020
    Pumbaa1

    Pumbaa1

    Dabei seit:
    01.02.2019
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    3
    Dann würde ich mir ein anderes Abrissunternehmen suchen. Die sind für die Schäden, die bei ihrer Arbeit entstehen, normalerweise versichert.
     
  4. #4 Fred Astair, 21.06.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.715
    Zustimmungen:
    6.577
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Aber nicht für unvermeidbare Schäden, wie sie der TE beschrieben hat. Ein Abrissunternehmen beschäftigt selten Mikrochirurgen.
     
    simon84 gefällt das.
  5. Albert

    Albert

    Dabei seit:
    01.05.2010
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Landkreis Augsburg
    Die Zufahrt gehört uns. Das Bestandsgebäude erstreckt sich über alle drei Grundstücke, es gibt halt nur diese Sondervereinbarung, dass die zwei Käufer den Abriss jeweils zur Hälfte bezahlen. Weiß jemand, ob der/die Auftraggeber haftbar sind oder der jeweilige Grundstücksbesitzer?

    Kann der Abriss evtl. auch zusammen mit dem Bauantrag angekündigt werden? Den wollen wir nämlich in den nächsten zwei Wochen stellen.
     
  6. #6 SIL, 21.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 21.06.2020
    SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.865
    Zustimmungen:
    4.212
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Sofern du einen Abbruchantrag benötigst ist der separat, zeitgleich kannst du aber beides abgeben. Nur ist hier nicht ganz klar in welchen Zusammenhang Abbruch und Neubau stehen, denn sollte der Abbruch notwendig sein zur Bebauung muss der zwangsläufig vorher beschieden sein, vorher gibt es dann auch keine Baugenehmigung.
    Das ist ja wohl nicht gemeint oder doch eine größere Garage.

    Der Auftraggeber und die ausführende Firma, in deinem Fall wohl etwas speziell wegen dem not. Vertrag mit Kostenteilung.

    Falls Bedenken bestehen hinsichtlich Nachbar Bebauung/Gehweg /Bewuchs - vorher SV/Gutachter alles aufnehmen lassen.

    Diese sind im Angebot ja enthalten, sofern zur Ausführung halt partieller Rückbau, auch Bewuchs gehört dazu, wird das ja zwangsläufig und muss auch auf den ursprünglichen Zustand wieder errichtet werden, das stellt keinen Schaden dar, sondern gehört zum Leistungsumfang.
     
Thema:

Abriss - wer haftet für Schäden?

Die Seite wird geladen...

Abriss - wer haftet für Schäden? - Ähnliche Themen

  1. Abriss Kamin außen auf Balkon

    Abriss Kamin außen auf Balkon: Hallo zusammen, da wir auf Balkon mehr Platz wollten, wollten wir einen Kamin abreißen der in den 80er erbaut wurde. Pläne dazu gibt es nicht....
  2. Altbau DHH Abriss und Neubau - Was ist möglich? Was sind eure Erfahrungen?

    Altbau DHH Abriss und Neubau - Was ist möglich? Was sind eure Erfahrungen?: Hallo liebes Forum, Fabian mein Name - ich bin auf der Suche nach Erfahrungen und Einschätzungen zum Thema Abriss einer Doppelhaushälfte und...
  3. Neuer Estrich bei Wanddurchbruch und Abriss mit Fußbodenheizung und Fliesen

    Neuer Estrich bei Wanddurchbruch und Abriss mit Fußbodenheizung und Fliesen: Hallo, wir gestalten bei uns die Räume etwas um (aus 2 Räume werden 3). So sieht aktuell die Raumaufteilung aus: [ATTACH] die roten Flächen...
  4. Meinung Abriss oder Sanierung

    Meinung Abriss oder Sanierung: Hallo zusammen, wir sanieren gerade ein altes Haus und hatten einen Statiker da, der Durchbrüche berechnen/genehmigen sollte. Als er das Haus...
  5. Abriss DHH, neuerAnbau mit Grenzüberbauung

    Abriss DHH, neuerAnbau mit Grenzüberbauung: Liebe Forengemeinde, Ich hoffe hier richtig zu sein, wenn nicht bitte in das richtige Forum verschieben. Es geht um Abriss einer bestehenden DHH...