Umwehrungen: Berechnung Höhe Fensterbrüstung

Diskutiere Umwehrungen: Berechnung Höhe Fensterbrüstung im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, bei unsrem geplanten Haus würde ich gerne meine Schreibtischplatte in die Fensterlaibung laufen lassen und aus Kosten und...

  1. #1 neversummer, 09.07.2020
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    Hallo zusammen,

    bei unsrem geplanten Haus würde ich gerne meine Schreibtischplatte in die Fensterlaibung laufen lassen und aus Kosten und optischen Gründen auf eine Absturzsicherung verzichten.

    Die für mich angenehme Schreibtischhöhe (OK Schreibtischplatte) beträgt 72cm (etwas niedriger als Standard).

    Laut LBO NRW § 38 (3) gilt „Fensterbrüstungen von Flächen mit einer Absturzhöhe bis zu 12 m müssen mindestens 0,80 m, von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 0,90 m hoch sein.“.

    Das Fenster hat eine Absturzhöhe von unter 12 Meter.

    Leider steht dort nicht wie die Brüstungshöhe berechnet wird. Ich vermute mal von OK Fußboden aber bis wohin? Oberkannte Fensterbank / Schreibtischplatte? Oder Oberkannte des unteren Fensterahmens? Weiß das jemand?

    Bitte keine Diskussion über Sicherheitsaspekte im allgemeinen (Kind klettert auf Schreibtisch o.ä. ;-). Es geht mir nur um die rein formale Erfüllung der rechtlichen Anforderungen.

    Schon mal vielen Dank im Voraus!
    VG Jo
     
  2. SIL

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    Üblich sind 87.5 - 101 bis 125 cm in dem Dreh ist das gebräulich ,Küche ist oft anders wegen Arbeitsplätzen Spülen Herden etc bezogen auf OKF bis UK Platte FB ( die üblichen 2-3 cm starken Innenbänke sind vernachlässigt) Fensterrahmen werden nicht berücksichtigt.
     
  3. #3 BaUT, 10.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 10.07.2020
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    Sowohl Fensterbrüstungen als auch Umwehrungen (das ist in vielen Bundesländern nicht immer das selbe und auch nicht das gleiche) wird von OK Fertigfußboden oder (beispielsweise bei bodentiefen Fenstern) von OK betretbarer Innenfensterbank gemessen bis zur Oberkante des Brüstungsholmes, OK Blendrahmenprofils bei geöffnetem Fenster oder bis zur OK des Handlaufes.

    Bei üblichen EFH gilt bei massiven Fensterbrüstungen eine Mindesthöhe von 80 cm.
    Bei üblichen EFH gilt bei bodentiefen Fenstern mit Brüstungsholm (gilt als Umwehrung) eine Mindesthöhe von 90 cm.
    Bei üblichen EFH gilt bei bodentiefen Fenstertüren mit außenseitigem Geländer (Umwehrung) eine Mindesthöhe von 90 cm.
    Bei üblichen EFH mit bodentiefer Festverglasung kann auf eine Umwehrung verzichtet werden, wenn die Verglasung und der Rahmen gemäß TRAV eine Absturzsicherung darstellen.
     
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  4. #4 Fabian Weber, 10.07.2020
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    Es gilt der höchste Punkt, also die Oberkante vom unteren Fensterrahmen .
     
  5. BaUT

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    Das entspricht wohl eher "eigenmächtiger bzw. willkürlicher Auslegung" einzelner Bauaufsichtsmitarbeiter und nicht die allgemeine Lehrmeinung.

    Als unterer Bezugspunkt für die Messung der Brüstungshöhe/Umwehrungshöhe gilt OKFF oder OK betretbare Innenschwelle. Ein unteres Blendrahmenprofil gilt nicht als betretbar und ist somit i.d.R. nicht zu berücksichtigen.

    Beim Brüstungsgeländer "Eierschneider" gilt die Umwehrungshöhe schließlich auch gemessen von OKFF und nicht gemessen von OK unterem Querholm.
     
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  6. #6 neversummer, 10.07.2020
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    Hallo BaUT,

    vielen Dank, die Antwort hilft mir sehr! Aus meiner Sicht sollte es dann wie folgt passen:
    • OKFF <-> OK Blendrahmenprofil Fenster = 80cm.
    • Würde man Fenstersimse verbauen würde die OK der Fenstersimse auf ca. 75cm liegen (habe gerade mal bei uns zu Hause gemessen)
    • Damit die OK der Schreibtischplatte genau auf 72cm kommt, müsste die Fensterlaibung auf der Hausinnenseite also um ein paar cm abgesenkt werden.
    Oder habe ich einen Denkfehler?

    Noch eine Frage, wie würde man die Fensterlaibung am geschicktesten „absenken“? Wir werden monolithisch mit 36.5er Steinen bauen, falls das eine Rolle spielt.
     
  7. #7 neversummer, 10.07.2020
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    Ich glaube Fabian meint hier die die obere Bezugshöhe (nicht die untere) bei einer massiven Brüstung (keine bodentiefen Fenster). Insofern hat er nur noch einmal bestätigt, was du bereits geschrieben hast ... ;-)
     
  8. #8 BaUT, 10.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 10.07.2020
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    Das wird schwierig, da diese "Absenkung" nicht nur im unmittelbaren Leibungsbereich des Fensters sondern vermutlich in einer Tiefe von mindestens 50 cm vom Fensterprofil in den Raum hinein erfolgen müsste um als tiefer liegendes Podest von der Bauaufsicht als Bezugshöhe anerkannt zu werden.

    Zudem hast du leider nicht genau auf meine Einzelangaben geschaut. Bei bodentiefen Fenstern mit unterer Festverglasung im Brüstungsbereich und einem darüber befindlichen Brüstungsholm zaählt dieser nicht als "Brüstung" sondern als "Umwehrung" und es ist eine Mindesthöhe von 90 cm über OKFF erforderlich!!!

    Ich weiß - du möchtest das nicht hören - aber vielleicht wäre eine nicht öffenbarer oberer Fensterflügel mit Sicherheitsverglasung doch die bessere Lösung, dann dürfte der "Brüstungsholm" auch unterhalb von 90 cm liegen.

    Andere Überlegung: Wie machst du das mit dem Fensterputzen außen? Räumst du jedes mal den Schreibtisch weg um den Fensterflügel zu öffnen? Überleg mal noch mal in Ruhe ob die Liebe zu deinem Schreibtisch tatsächlich so viel planerische Detailverliebtheit braucht und ob diese nicht doch mehr Nachteile im täglichen Gebrauch als tatsächlichen Mehrwert im Design bringt.

    Was hälst Du alternativ von bodentiefen Fenstertüren und außen angeordneter Glasbrüstung (H > 90 cm) aus VSG?
     
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  9. #9 neversummer, 10.07.2020
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    Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Es geht NICHT um ein bodentiefes Fenster, sondern um ein Fenster mit einer massiven Fensterbrüstung ;-)
     
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  10. #10 Fabian Weber, 10.07.2020
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    So sieht’s aus:)
     
  11. #11 Fabian Weber, 10.07.2020
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    Du könntest nach unten eine Rahmenverbreiterung machen, so dass dann die Rohbaubrüstung dort landet wo Du mit der Schreitischplatte hinwillst.
     

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  12. BaUT

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    Das klingt nach einer tollen Lösung. Mehr geht vermutlich echt nicht - also bauordnungsrechtlich.
     
  13. #13 Feyerabend, 13.07.2020
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    Schön ist das aber nicht unbedingt ;)

    Die unteren 20 cm können doch auch als Festglaselement eingebaut werden. Haben wir z.B. in der Küche so gemacht
     

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