Höhen Unterschied Nachbargrundstück, Sichtschutz Höhe?

Diskutiere Höhen Unterschied Nachbargrundstück, Sichtschutz Höhe? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; 15961104521455013068859352604444 erstellt von Wienerdog1989, 30.07.2020 um 14:04 Uhr Guten Tag liebes Forum, Bei meinem Nachbargrundstück,...

  1. #1 Wienerdog1989, 30.07.2020
    Wienerdog1989

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    Guten Tag liebes Forum,
    Bei meinem Nachbargrundstück, würde das alte Haus abgerissen und nun extrem aufgeschüttet und ein neues Haus darauf gebaut. Ich möchte nun ein Sichtschutz installieren, das Gesetz sagt ja max 1.80 m Höhe, das bringt mir aber gar nix, denn seine Terrasse ist 3m über meiner. Beide Grundstücke sind in der Hanglage. Ich habe schon eine Beratung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch genommen, dieser meinte ich könnte nix machen .

    Ich würde mich riesig über Vorschläge freuen, vielen Dank vorab.
     
  2. Dimeto

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    Da kannste nix machen.

    Zu dem Bild hätte ich aber noch ein paar Nachfragen, ob Du im Vorfeld etwas hättest machen können oder nun mit dem Nachbarn eine Lösung finden könntest:
    - Bundesland?
    - Die Stützmauer ist neu?
    - Die Stützmauer steht auf der Grenze?
    - Gibt es einen Bebauungsplan?
    - Welches Gesetz sagt 1,80m?
    - Hat man Dir die Pläne vor Baugenehmigung gezeigt?
    - Hast Du die Pläne unterschrieben oder andere Vereinbarungen / Verpflichtungen?
     
  3. Domski

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  4. #4 Wienerdog1989, 01.08.2020
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    1. Baden Würtemberg

    2. Stützmauer ist neu. Altes Gebäude abgerissen, Grundstück aufgeschüttet und Neues Gebäude mit Stützmauern für die Terrasse aufgebaut.

    3. Die Stützmauern haben einen 1,50 Meter Abstand zur Grenze. Lt. Bauamt ist das richtig so.

    4. Bebauungsplan gibt es. Dieser besagt, das So hohe Stützmauern zu genehmigen sind. Wurde anscheinend so genehmigt. Dort steht auch dass das Grundstück zum Gesamtbild der Umgebung passen muss. (Einziges Flachdach; einziges Aufgeschüttetes Grundstück, Einziger Eckiger Betonklotz, einziges Haus was sehr sehr weit nach Innen gebaut wurde. Pass also 0 in die Umgebung.)
    Von Bepflanzungen steht nicht in den Bebauungsplänen.

    5. Diese Höhe kommt aus dem Nachbarschaftsrecht. Dies gilt ja, wenn in den Bebauungsplänen nichts anderes definiert wurde ?

    6. Pläne wurden gezeigt und unterschrieben. Es besteht jetzt noch ein offenes Nachverfahren für irgendeine Änderung im Bau.

    7. Verpflichtungen und Vereinbarungen außer Streit mit dem Nachbar gibt es nicht.
     
  5. Dimeto

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    Bauordnungsrechtlich ist diese Aussage nur wahr, wenn die Stützmauer entweder unter 2,5m hoch ist oder weniger als 25m² Fläche hat. Beides ist schwer auf dem Foto einschätzbar.
    Seltsamer Bebauungsplan. Für diese Aussage braucht es keinen Bebauungsplan, denn genau das fordert §34 BauGB.
    Das ist schlecht. Durch die Unterschrift hast Du eventuell nachbarliche Abwehransprüche verwirkt.
    Das ist auch schlecht, sonst hätte man sich mit ihm vielleicht einigen können, dass er eine blickdichte Einfriedigung auf seinem Grundstück errichtet mit Kostenbeteiligung oder gar -übernahme durch Dich.
     
  6. #6 Fabian Weber, 01.08.2020
    Fabian Weber

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    Wie sieht es denn mit der eine Abstandsfläche auslösende Wirkung aus?
     
  7. #7 driver55, 02.08.2020
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    Da brauchst du doch keinen Sichtschutz, denn das Grundstück wird sicherlich noch eingezäunt. --> Absturzsicherung. Wer so auf den "Berg" baut kastelt sich sicherlich auch ein.

    Zudem hast du doch die Pläne gesehen und bestätigt!
     
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