EnEV 2009 Mindestluftwechsel

Diskutiere EnEV 2009 Mindestluftwechsel im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; In § 6 Abs. 2 der EnEV 2009 ist die Sicherstellung des Mindestluftwechsels festgeschrieben. Weitere Regelungen hierzu finden sich in der DIN...

  1. #1 DummeFragen, 02.09.2020
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    In § 6 Abs. 2 der EnEV 2009 ist die Sicherstellung des Mindestluftwechsels festgeschrieben. Weitere Regelungen hierzu finden sich in der DIN 1946-6.

    Wenn ich nun an Fenstern im Winter Kondenswasser habe, kann das an mir liegen (zu wenig gelüftet) oder an der Nichteinhaltung obiger Regeln.

    (Wie) muss ein Bauträger denn nachweisen, dass baulich ein ausreichender Mindestluftwechsel sichergestellt ist? Einen Blower-Door-Test gab es nicht. Ein technisches Konzept/Planung bzw. Lüftungskonzept ist mir nicht bekannt.
     
  2. BaUT

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    Die erste brauchbare Fassung der DIN 1946-6 erschien 2009 und war anfangs sehr umstritten. Noch immer gibt es Leute die deren Gültigkeit als allgemein anerkannte Regel der Technik anzweifeln, was die Sache mit ihrer Gültigkeit etwas schwierig macht.

    Von wann ist das Haus?
     
  3. #3 DummeFragen, 02.09.2020
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    Fertigstellung 2016, Genehmigungsplanung von 2014
     
  4. BaUT

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    Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus?

    2014 bzw. 2016
    Zu dieser Zeit galt das Fehlen eines Lüftungskonzeptes (Stufe 1 = Check ob lüftungstechnische Maßnahmen zum Zwecke der Sicherstellung einer nutzerunabhängigen Lüftung zum Feuchteschutz) bereits als Planungsfehler bzw. Planungsdefizit. Solch ein Check hätte mit dem kostenlosen Planungstool des VfW in wenigen Minuten durchgeführt werden können.

    Ein Blower-Door-Test wurde nicht durchgeführt? Was steht denn zum Thema Lüftungswärmeverluste im ENEV-Nachweis? Welche Dichtheit wurde darin angesetzt?
     
  5. #5 DummeFragen, 02.09.2020
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    hm, wo finde ich das?
    IMG_20200902_144117.jpg IMG_20200902_144153_1.jpg IMG_20200902_144142.jpg
     
  6. BaUT

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    Bitte nicht ENERGIEAUSWEIS und EnEV-NACHWEIS verwechseln.
    Der Energieausweis ist nur der bunte Ergebniszettel aus dem man nix lesen kann. Dahinter kann sich eine komplett fehlerhafte Berechnung verbergen.
    Du brauchst den kompletten EnEV-Nachweis. Den sollte Eure Hausverwaltung vorliegen haben als Teil der Baugenehmigungsunterlagen. Darin sind alle Bauteile mit ihren Flächen und U-Werten sowie alle Wärmebrücken und die Anlagentechnik enthalten - nur dort kann man sehen, welche Gebäudedichtheit der Planer angenommen hat und welche Art Lüftungswärmeverluste er beim rechnerischen Nachweis angesetzt hat.
     
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  7. #7 DummeFragen, 03.09.2020
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    Ok, danke. Ich frage mal nach. Und: Es ist eine Doppelhaushälfte.
     
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    Im Energieausweis steht: 4 Wohneinheiten?!
     
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  9. BaUT

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    2016 gab es keinen Blower-door-Test für die Hütte???
     
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  10. #10 DummeFragen, 03.09.2020
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  11. #11 DummeFragen, 03.09.2020
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    es handelte sich um 3 Reheinhäuser und 1 Doppelhaus. Vermutlich soll es bedeuten: Das vierte Haus? Keine Ahnung.
     
  12. BaUT

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    Wenn die Häuser nicht über eine gemeinsame Heizung versorgt werden und deshalb hilfsweise als eine bauliche Einheit angenommen wurden ist schon der Energieausweis falsch.

    Das wäre eine Mängelanzeige an den BT wert.

    Schreiben Sie dem BT, dass sie bei Durchsicht der Bauunterlagen einen Fehler festgestellt haben und der Energieausweis fehlerhaft ist und dass sie für Ihr Haus einen eigenen separaten Energieausweis nebst zugrunde liegendem EnEV-Nachweis haben wollen. Sie sind doch noch in der Gewährleistung? Wenn diese Dokumente nicht beim Bauamt liegen, dann schuldet der BT ihnen diese direkt, ansonsten holen Sie sich als Eigentümer eine Kopie der Unterlagen aus dem Archiv des Bauamtes.
     
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