Böschung weicht vom Lageplan um ca. 1,5 Meter ab

Diskutiere Böschung weicht vom Lageplan um ca. 1,5 Meter ab im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben ein Reihenhaus gekauft mit einem Stellplatz und einer Garage. Ich habe den Stellplatz Nr. 63 bewusst ausgewählt, da ich...

  1. #1 Infuso00, 30.09.2020
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    Hallo zusammen,

    wir haben ein Reihenhaus gekauft mit einem Stellplatz und einer Garage. Ich habe den Stellplatz Nr. 63 bewusst ausgewählt, da ich auf dem Lageplan gesehen hatte, das noch mindestens 1,5 Meter Platz habe bevor die Böschung kommt. Nun sind die Sie Fertig und zu meinem Schock kommt nach ca. 40-50 cm nach meinem Parkplatz die Böschung ohne Absicherung. Insgesamt geht es da 1,5-2 Meter runter, das heißt wenn da jemand aussteigt und ausrutscht bzw. es im Winter rutschig ist, dass man da mit dem Auto schnell mal runter rutschen kann.
    Ist der der Bauträger verpflichtet, den Stellplatz so wie im Lageplan zu machen (mit ca. 1,5 Meter bis die Böschung kommt) oder deute ich den Lageplan falsch und die Böschung kommt dahin?

    Ich wäre euch dankbar über eure Hilfe euer Infuso

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  2. Mok

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    Was ist das denn für ein Lageplan? Sieht für mich nicht so aus, als könntest du anhand dessen irgendwelche Ansprüche bzgl. der Böschung ableiten, da stehen ja auch keine Höhen dran und nix, das sieht mir eher nach einer recht skizzenhaften Darstellung aus.

    Aber wenn es da wirklich 1,5 - 2 m runter geht, dann fehlt zumindest eine Absturzsicherung. In welchem Bundesland befinden wir uns hier? in der BauO NRW ist eine Umwehrung ab 1,0 m vorzusehen.
     
  3. #3 simon84, 30.09.2020
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    Super ! Wenn noch die Absturzsicherung montiert wird ist dann noch weniger Platz.

    Gibt es irgendwelche schriftlichen Zusagen, z.B. per E-Mail, dass der Stellplatz "breiter" ist ?
     
  4. #4 Infuso00, 30.09.2020
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    Hallo zusammen vielen Dank für eure Antworten wir leben in Baden-Württemberg.
    Das ist die einzige Skizze mit bemaßungen aber aber es steht nicht drinne wie hoch es ist. Die haben damals mit einer Skizze Werbung gemacht auf der ich meinen Stellplatz ausgesucht habe. Ist diese Skizze verpflichtend für den Bauträger?
    Vg und danke
     

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  5. #5 Fred Astair, 30.09.2020
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  6. SIL

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  7. #7 simon84, 30.09.2020
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    Generell als Anhaltspunkt sicher aber praktisch ohne Maße wertlos und im Vertrag ist das sicher auch ausgeschlossen
     
  8. #8 JohnBirlo, 01.10.2020
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    Irgendwie musste der BT ja den Höhenunterschied ausgleichen.... das du denkst, dass er das auf die teure Weise, also mit einer Art Stützmauer macht, ist doch schon etwas verwegen.

    War der Parkplatz denn teurer als die anderen Parklätze? Ich denke mal nicht und daher haste genausoviel Platz, wie die anderen auch.
     
  9. #9 Infuso00, 01.10.2020
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    Hallo zusammen vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    Ich habe nochmal einen Plan mit höhen und Grenzen für die Garagen gefunden, die Parallel zu den Stellplätzen stehen. Ich habe nicht mehr gezahlt für den Stellplatz, nur war ich einer der ersten und dachte mir, dass die Garage in der Ecke am besten ist. Auf der Darstellung bzw. oder auch in den Plänen sah es für mich so aus, als hätte man danach noch 1,5 Meter (auch wenn es Rasen ist oder Schotter) noch Platz.

    Mein Problem ist, das Aussteigen mit einem Baby oder Kinder, wenn die da runter fallen ist es sicherlich nicht schön und auf den Plänen war das halt für mich wirklich noch eben nach dem Stellplatz.

    Wir sind eine Reihenhausgemeinschaft mit 24 Häusern und 8 haben davon so eine Ecke und alle sind unzufrieden.
    Die Stellplätze sind noch nicht abgenommen. Haben wir hier gar keine Chance?

    Würde mich nochmal über eine Rückmeldung freuen.


    upload_2020-10-1_7-59-32.png
     

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  10. #10 Infuso00, 01.10.2020
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    Ja natürlich, aber die anderen haben dafür nicht das Risiko zu stürzen sei es beim Aussteigen oder auch beim aus und einparken.
    Gerade heute morgen war es wieder nebelig und das Auto war beschlagen, da hat man es dann nicht leicht auszuparken, weil ein bisschen zu weit links und gute Nacht :)
     
  11. #11 msfox30, 01.10.2020
    Zuletzt bearbeitet: 01.10.2020
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    Falsche Ausrede. §23 StVO (1)
    Und wenn ich wegen Nebel die Umrisse des Parkplatzes nicht mehr sehen kann, würde ich das Auto eh stehen lassen.
    --
    In den Perspektiven ist nicht vermasst, dass neben dem Stellplatz noch 1,50m Platz sein sollen.
    --
    Wie schon geschrieben, wäre eine Absturzsicherung hilfreich, wenn nicht sogar erforderlich.
    --
    [​IMG]
    Die Koniferen auf dem aller ersten Bild, sehe ja nicht neugeplanzt aus. Der BT hätte ja auch mit einer Stützmauer nicht wesentlich mehr Platz schaffen können. Dieser Umstand hätte dir beim Kauf des Reihenhaus doch auffallen müssen. Die Steine auf dem Bild gehen ja schon recht nah an die Koniferen. Für die Stützmaucher hätte es einem Fundament bedarf, wo sicher die Wurzel im Weg gewesen wären.
     
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  12. #12 Infuso00, 01.10.2020
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    Richtig, bemaßt sind diese nicht, aber sind diese Pläne nicht Maßstabgetreu bzw. sollte dann das Gelände nicht so ungefähr aussehen? ob es nachher 1 Meter oder 1,5 sind ist ja egal Hauptsache keine 40 cm


    Ja es waren Bestands pflanzen, aber es sind 6 Parkplätze nebeneinander, wusste bis zum Ende nicht wo es beginnt und aufhört. Bin kein Bauingeneur etc. ich habe mich auf die Pläne verlassen. Für mich sieht es auch so aus, als wären die Bepflanzen auf unserer Seite gewachsen und dadurch die Grenze bzw. die Steine verschoben wurde in Richtung Stellplätze und Garagen
     
  13. #13 simon84, 01.10.2020
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    ein nicht bemaßter Plan wird nicht Maßstabstreu sein, sonst hätte er ja einen Maßstab oder eine Bemaßung eingezeichnet. Das ist eher als unverbindliche Skizze zu sehen. Meist ist weiterhin vertraglich geregelt welche Pläne welchen Rechtscharakter haben. Da steht sicher etwas drinnen dazu welche Pläne zu welchem Zeitpunkt mit welcher Unterschrift (oder ähnlich) verbindlich sind.


    So wird zumindest der BT vor Gericht argumentieren ...

    Und ich verstehe zwar wie das gemeint ist aber die Argumentation (1 Meter wäre ja ok) vergisst du mal ganz schnell wieder :)

    wenn es hart auf hart kommt brauchst du eh einen Anwalt, Gutachter usw , aber was willst du erreichen ? Die Böschung wird deshalb sicher nicht neu gemacht
     
  14. Mok

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    So ist es. Selbst wenn du irgendwo Recht bekommen würdest (was ich anhand der bisherigen Pläne nicht wirklich sehe), dann wird das auf irgendeine monetäre Entschädigung hinauslaufen, die vermutlich kaum in irgendeinem Verhältnis zu dem Ärger steht, das durchzusetzen.

    Aber eine Absturzsicherung ist hier auf jeden Fall Pflicht, in der Landesbauordnung BaWü gilt das auch ab 1 m. Was sich vielleicht noch lohnen könnte ist eine Recherche bzgl. Anforderungen an einen Parkplatz. Denn da noch eine Absturzsicherung dazwischen zu zimmern wird echt knapp und ich kann mir gut vorstellen, dass es Vorgaben gibt, wie viel Platz über einen Parkplatz hinaus zur Verfügung stehen muss, damit man wenigstens die Tür noch vernünftig öffnen kann. Ist aber nur ins Blaue geraten, für Parkplätze habe ich mich bisher noch nicht besonders interessiert.

    Sind denn schon alle Plätze vergeben? Sonst ist die einfachste Lösung vielleicht sich um einen anderen Platz zu kümmern.
     
  15. #15 Fred Astair, 01.10.2020
    Zuletzt bearbeitet: 01.10.2020
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    Kannst Du das auch begründen? Kann ich dann auch erwarten, dass Käpten Iglo meine Fischstäbchen gefangen hat?
    Sieht doch ungefähr so aus.
    Kann es sein, dass Du gepokert und verloren hast und nun ein schlechter Verlierer bist? Randplätze sind bei Reihenparkanlagen sehr beliebt. Können aber auch Nachteile haben.

    Kommt darauf an, würde der Jurist sagen. Es handelt sich hier um eine Böschung, also eine schräge Fläche und nicht um eine senkrechte Stufe. Ab welchem Winkel eine Absturzsicherung erforderlich ist, wäre eine interessante Frage...
     
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  16. Mok

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    Stimmt, das sagen die Juristen immer. In diesem Fall würde es mich aber doch wundern, wenn kein Sicherung nötig wäre. Man sieht auf dem Foto ja leider nicht wirklich, wie tief es da runter geht. Man sieht aber eine Reihe Wasserbausteine und direkt angrenzend die Bepflanzung, viel Platz für eine Schräge bleibt da ja nicht. Dass man den Höhenversatz hier gar nicht wirklich wahrnimmt ist auch noch besonders tückisch.
     
  17. #17 Infuso00, 01.10.2020
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    Was heißt hier gepokert? Ich habe mich auf die Zeichnungen und Pläne verlassen, als Laie sieht man das leider nicht, ist aber auch kein Grund jetzt hier alle Leute anzufahren, die nicht deiner Meinung sind. Ich habe nur gefragt weil es mich interessiert und das eine blöde Situation für mich ist. Naja Böschung war von mir vllt dumm gewählt ist ja eher keine Abflachende Fläche. Ich kann jetzt sagen ja aber der Immobilienmarkler hat mir das damals gesagt, ja da haben Sie genug Platz aber das bringt mir nichts, sowie er uns Käufer mit einer Berechnung (4 Personenhaushalt) Maximal 260€ Nebenkosten und jetzt stehen wir bei knapp 400€.

    Die ganze Situation nervt mich bei dem Bauträger und daher war hier die Frage in die Runde, ob ich eine Chance habe beim Anwalt oder es raus geschmissenes Geld ist auch mit einer " kleiner Entschädigung" will ich mich nicht abspeißen lassen, da falls mal was passiert (Auto rutscht rein bei Glatteis) ich mit 1.000-2.000€ nicht weit komme.
    Da ich nur Teilkassko habe und meinem Audi sich alles andere nicht lohnt.

    habe da noch was gefunden:

    (2) Garagenstellplätze müssen mindestens 2,3 m breit sein. Diese Breite darf bis zu 0,1 m Abstand von jeder Längsseite der Stellplätze nicht durch Wände, Stützen, andere Bauteile oder Einrichtungen begrenzt sein. Satz 2 gilt nicht für Garagenstellplätze auf kraftbetriebenen Hebebühnen. Garagenstellplätze für Behinderte müssen mindestens 3,50 m breit sein.
     
  18. #18 simon84, 01.10.2020
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    Absolut verständlich. Immobilienmakler sind in erster Linie in zwei Richtungen agierende Verkäufer. Sie wollen ihre Dienstleistung dem Auftraggeber verkaufen und dir als Interessent die Objektvermarktung.

    Verkäufer werden besonders darauf geschult soweit wie möglich den Verkaufsprozess zu treiben. Sozusagen zu lügen ohne zu lügen :)
    Du kannst dir sicher sein vor Gericht erinnert er sich nicht mehr an diese Aussage.

    Nebenkosten ist ein separates Thema das könnte man im Detail durch diskutieren um was es da konkret geht bei der Differenz

    absolut verständlich die Situation würde mich genauso nerven.
    das einzige was sich da lohnt ist eine ausreichend große Einzelgarage. Oder eben richtig fahren.
    Bei Glatteis kannst du überall irgendwo hin rutschen, das ist keine Begründung. Auf Parkplätzen muss entsprechend geräumt oder gestreut werden dafür bist entweder du selber oder der hausmeister Dienst zuständig. Je nach dem was vereinbart ist in Teilungserklärung und Hausordnung , Beauftragung der WEG für Garten und Stellplatz Pflege etc.

    Auch für eine 1000 Euro Entschädigung wirst du vermutlich jahrelang klagen müssen und mehrere tausend Euro einsetzen. Finanziell lohnt sich das gar nicht.

    das ist aber leider keine Garage sondern ein Stellplatz. Denn in Garagen gibt es ja Wände und Pfeiler. im übrigen sieht der Platz so aus als ob er 2,50 breit ist (kannst du ja mal nach kontrollieren) also die Stellplatz breite ist vermutlich eingehalten.
     
  19. #19 Fred Astair, 01.10.2020
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    Achgottchen, ein Mimöschen.:) Wen habe ich denn angefahren?
    Was ist denn das nun wieder?
    Das wird dann wohl ein neuer Thread?
    Die klare und völlig unpretentiöse Antwort darauf hast Du bereits von mir in #5 bekommen.
    Wenn Andere anderer Meinung sind, ist das legitim.
     
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  20. #20 Infuso00, 01.10.2020
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    Dann wünsche ich mir aber das du unrecht hast ;)
     
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