Gemeinsame Abwasserleitung Doppelhaushälfte

Diskutiere Gemeinsame Abwasserleitung Doppelhaushälfte im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo an die Gruppe und vielen Dank für die Aufnahme. Folgender Sachverhalt: Es handelt sich um ein Doppelhaus,welches eine gemeinsame...

  1. #1 catweazle99, 16.10.2020
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    Hallo an die Gruppe und vielen Dank für die Aufnahme.

    Folgender Sachverhalt:

    Es handelt sich um ein Doppelhaus,welches eine gemeinsame Abwasserleitung nutzt.
    Haushälfte A leitet sein Abwasser über Haus B in die Abwasserleitung,welche ausschliesslich durch das Grundstück von Haus B zum öffentlichen Abwassernetz führt.
    Nur dort liegt die Leitung ausserhalb des Doppelhauses im Boden.Verbindung von Haus A nach Haus B demnach nur in der Bodenplatte.
    Eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch des Grundstücks B besteht nicht.
    Diese Situation besteht seit ca 25 Jahren.

    Dazu die grundsätzliche Frage:

    Wer ist für die Kosten bei einem Schaden an der Abwasserleitung die ausserhalb! von Grundstück B verläuft zuständig?

    Grüsse Cat
     
  2. #2 BaUT, 16.10.2020
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2020
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    Entweder der Verursacher oder der Eigentümer!

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    Da Eigentümer B seit 25 Jahren zumindest Durchleitungsrechte für die Leitung A in Anspruch nimmt, ohne sich um diese kümmern zu müssen, sollte er im Falle altersbedingter Schäden auch für deren Instandhaltung hälftig mit aufkommen. Da die Grundleitung unter A von Haus A und Haus B genutzt wird "gehört" sie tatsächlich beiden (egal ob mit oder ohne Grundbucheintrag - im Bauantrag beider DHH gibt es sicher einen Entwässerungsplan) also müssen auch beide für die Instandhaltung aufkommen.
     
  3. #3 Fred Astair, 16.10.2020
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    Liegt der Frage ein realer Streit zugrunde oder ist sie rein akademischer Natur a la, "wem gehört die Kugel, die der Mörder in sein Opfer abgeschossen hat"?
     
  4. #4 simon84, 16.10.2020
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    Vor allem, vertritt der Fragesteller A oder B ? Natürlich ist das hier ein Streitfall für den es Argumentationen gibt
     
  5. PLeo

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    Eigentlich egal.

    Würde mich auch mal interessieren, bei der DHH meiner Mutter ist es derselbe Fall.
     
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  6. BaUT

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    Ist bei uns auch so und wenn die Sammelleitung unter meiner Garage mal saniert werden muss, dann lass ich den Nachbarn natürlich 50% der Kosten übernehmen, ansonsten darf er gern ab diesem Zeitpunkt eine eigene Abwasserleitung verlegen, an meinem Haus vorbei mit eigenen Anschlusskosten an den Straßenkanal.
    Ob das für Ihn billiger wird?

    Ich denke dass die Frage von einem potentiellen Käufer für die Doppelhaushälte B kommt. Der will jetzt von uns eine Risikoanalyse.
     
  7. #7 driver55, 16.10.2020
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    Grundstück ausserhalb B wären dann ja die restliche Meter bis zur Strasse / bis zum Kanal.
    Das "gehört" aus meiner Sicht beiden DHH bzw. gehört zum DH. Somit dürfen sich beide an den Kosten beteiligen. (so meine Sicht / Annahme. Klingt auch total logisch;))
     
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  8. #8 Fred Astair, 16.10.2020
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    Viele Fragen würden sich mit ganz einfachem Nachdenken gar nicht stellen.
    Stichwort heißt Vernunft und soll den Menschen vom Affen unterscheiden.
     
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  9. #9 catweazle99, 16.10.2020
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    Vielen Dank für deine Antwort. Es liegt kein Streit zugrunde. Es ist viel mehr die Unklarheit für den Fall der Fälle.Denn eigentlich zahlt Verursacher oder Eigentümer.Nur bleibt die Frage,wer ist es denn?!
     
  10. #10 catweazle99, 16.10.2020
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    Da liegt deine Glaskugel aber völlig daneben.Es gibt keinen Käufer,da nichts verkauft wird.Es gibt auch Nachbarn die tatsächlich noch miteinander reden. Nur wenn sich beide Seiten die Frage stellen,kann man wohl mal Rat bzw Erfahrungen einholen.
     
  11. #11 catweazle99, 16.10.2020
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    Richtig,das sind die Meter außerhalb des DH.Die Annahme haben wir auch,nur bleibt es eine Vermutung, wenn niemand der Parteien weiß,ob die Leitung wirklich beiden DHH gehört.
     
  12. #12 catweazle99, 16.10.2020
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    Korrekt, das sagt unser
    Menschenverstand auch.Nur wie ist die Rechtslage?
     
  13. #13 Gast 85175, 16.10.2020
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    Gast 85175 Gast

    Ich verstehe die Frage nicht, bzw. den ganzen Thread nicht.

    Es kann außerhalb von B eigentlich nur zwei Situationen geben. Entweder ist der Schaden dann am öffentlichen Abwassernetz, da ist dann der Kanalnetzbetreiber (Stadtwerke, Gemeinde, o.ä.) zuständig, oder es handelt sich um einen Schaden bei A, also seine Leitung auf seinem Grundstück, dann ist A zuständig. Alles andere wäre ja nicht außerhalb von B.


    Das verwirrt mich jetzt noch mehr. Eigentümer der Leitung von A ist A und Eigentümer des öffentl. Kanalnetzes ist der Kanalnetzbetreiber. Einen „Verursacher“ sehe ich in der ganzen Fragestellung nicht.

    Meine Verwirrung wird noch durch die Antworten gesteigert in denen A und B vertauscht sind... oder sind die in der Fragestellung vertauscht? Man weiß es einfach nicht...
     
  14. #14 catweazle99, 16.10.2020
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  15. #15 simon84, 16.10.2020
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    Wenn jetzt aber B zum Beispiel Öl und fett einleitet was dann hinter A eine Verstopfung verursacht , dann zahlt A?

    :)

    also eigentlich hat derjenige bei dem die sch..... durchgeht immer die à-Karte und muss dann im Streitfall beweisen dass es an dem anderen lag ....
     
  16. #16 Gast 85175, 16.10.2020
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    Gast 85175 Gast

    Lies Deine eigene Beschreibung im #1.

    B kann keine Verstopfung hinter A produzieren, weil es hinter A nix gibt, er müsste das Öl und Fett bergauf pumpen bis es bei A aus den Abflüssen hochkommt...

    Du hast es ursprünglich exakt anders herum beschrieben, da ist A ganz hinten und B in der Mitte zwischen A und öffentl. Kanal.. und jetzt geht das permanent wild durcheinander...

    Ich kann niemandem helfen der permanent A und B verwechselt. Gute Nacht!
     
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  17. #17 simon84, 16.10.2020
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    Egal ob A oder B, derjenige bei dem Abwasser von anderen Häusern durch gehen und den Anschluss ans Netz hat hier den Nachteil bei Problemen
     
  18. #18 catweazle99, 16.10.2020
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    In den Antworten sind A und B ab und an vertauscht.Eigentlich ist es ganz einfach zu verstehen.
     
  19. #19 catweazle99, 16.10.2020
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    Nachteil in welcher Form?Weil er allein zuständig ist?
     
  20. #20 Fred Astair, 16.10.2020
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    Es ist mir völlig egal, wer A und B ist und ob da wer etwas verwechselt hat.
    Die SW- Leitung liegt auf einem Grundstück und wird von beiden Eigentümern genutzt. Einen Vertrag gibt es nicht. Der Nutznießer zahlt auch keinen Beitrag für die Mitnutzung.
    Jetzt geht die Leitung kaputt und Reparatur steht an.
    Der Nutznießer schaut in den Himmel und fragt den Inhaber der Leitung, wie denn die Rechtslage ist und warum er mitzahlen soll.

    Das wären für mich die letzten Worte, die ich mit dem A........ gewechselt hätte. Ich würde die Leitung reparieren und den Einlauf vom Nutznießer fachgerecht verschließen.

    Reicht das als Auskunft zu einer juristisch nicht geregelten Situation?
     
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