"Optische" Mängel beim Neubau - kein Anrecht auf Nachbesserung

Diskutiere "Optische" Mängel beim Neubau - kein Anrecht auf Nachbesserung im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich mit meinem Thema hier richtig bin. Ich habe vor Kurzem ein Neubau erworben und die Abnahme vor Kurzem...

  1. #1 Pat1990, 24.10.2020
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    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass ich mit meinem Thema hier richtig bin. Ich habe vor Kurzem ein Neubau erworben und die Abnahme vor Kurzem vollzogen. Bei zwei Mängel, meiner Meinung nach, gab es vom Baustellenleiter den Hinweis, dass ich keinen Anspruch auf Nachbesserung hätte. Ich würde gerne eure Meinung hierzu hören. Folgende Punkte sind betroffen:

    1. Die Dichtung an der Glasscheibe der Haustür ist eingedrückt.

    2. Am Vorgartenschrank ist die Farbe um die Schraubenköpfe abgegangen (ca. 2 mm Dick um die Schraubenköpfe)

    Leider habe ich keine Bilder zu den Mängeln machen können und leider darf die Baustelle momentan nicht betreten werden.

    Ich habe aber versucht Beispiele im Internet zu finden. Anbei findet ihr 4 Bilder. Die Bilder "Haustür" und "Vorgartenschrank" zeigen meine tatsächliche Haustür und Vorgartenschrank. Die Verglasungsdichtung wie in Bild "verglasungsdichtungen" an der Haustür ist am oberen Rand ( ca. 10 cm) sehr unschön. Diese sieht "eingedrückt" aus, als ob diese in sich gedreht ist. Hat man hier als Kunde wirklich keinen Anspruch auf Nachbesserung? Dieser Fehler fällt besonders bei der Haustür sehr auf.

    Beim Vorgartenschrank und dem Gartenschrank, welcher genau so aussieht wie der Vorgartenschrank, gibt es ca. jeweils 3 Schrauben, bei denen die Schrauben zu feste angezogen worden sind. Dies führte dazu, dass die Farbe um die Schrauben abgegangen ist. Es sieht ähnlich wie im Bild "abgesplittert" aus.

    Ich hoffe, dass ihr mir bei diesem Thema helfen könnt.
     

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  2. #2 simon84, 24.10.2020
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    Ich kann es auf den Fotos nicht mal erkennen
     
  3. #3 Gast 85175, 24.10.2020
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    Jo, der Klassiker. Bauleiter, Sachverständiger und Richter in Person. Ein echter Halbgott halt, so lange bis man ihn ernst anblickt und sagt: Das hast Du nicht zu bestimmen!

    Wenn Du es abgenommen hast, dann gehört es dir. Wer verbietet dir auf deine Baustelle zu gehen?

    Bilder vom „Original“ sind unverzichtbar wenn man einen optischen Mangel bewerten will. Am Besten noch ein paar Bilder mit etwas Abstand und so, dass man einen Eindruck vom „Niveau“ des Gesamtkunstwerks bekommt. Die Beschreibungen bringen nix, das hilft bei solchen Feinheiten nicht sehr weiter.
     
  4. #4 Gast 85175, 24.10.2020
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    Gast 85175 Gast

    Nochmal #1 lesen. Ganz. :mega_lol:
     
  5. #5 simon84, 24.10.2020
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    ja was jetzt ? Tatsächlich oder das gleiche Modell ???
     
  6. #6 Fabian Weber, 24.10.2020
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    Es gibt keine optischen Mängel, nur Mängel.

    Das Fenstergummi ist natürlich ein „richtiger Mangel“.

    Bei der Lackabplatzung würde ich auf eine Preiminderung bestehen.
     
  7. BaUT

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    Nicht ganz. Die Juristen unterscheiden schon gerne zwischen technischen Mängeln und optischen Mängeln. Für technische Määngel gilt grundsätzlich ein Mängelbeseitigungsanspruch zur vollständigen Herstellung der Funktionsfähigkeit /Gebrauchseignung) - bei optischen Mängeln kann eine Mängelbeseitigung wegen "Unverhältnismäßigkeit" abgelehnt werden und ein Minderwert diskutiert werden. Dies ist nur dann möglich, wenn der Mangel nur den Gestaltungswert der Sache nicht aber deren Funktion beeinträchtigt und wenn durch die Mängelbeseitigung im Verhältnis zu den Mängelbeseitigungskosten nur eine unwesentliche Verbesserung des bemängelten Erscheinungsbildes zu erwarten ist. In einem solchen Fall verzichten die Juristen auf den Mängelbeseitigungsnspruch und sind einem Minderwertausgleich zugeneigt. Bei technischen Mängeln gibt es eher keinen Minderwert.
     
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  8. #8 simon84, 25.10.2020
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    Foto der Mängel am eigenen Haus einstellen dann schauen wir mal weiter.

    wenn die vermeintlichen Mängel für einen Laien der sie nicht kennt (unwissende dritte Person) in einem üblichen Betrachtungsabstand nicht auffallen sind es auch keine Mängel in dem Sinne !
     
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  9. #9 Pat1990, 27.10.2020
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    Rein rechtlich ist die Abnahme eher als Vorabnahme zu verstehen. Die Übergabe folgt am 17.11.2020 und erst dann findet Beweislastumkehr und die Schlüsselübergabe statt. Die Punkte wurden nicht aufgenommen, da diese nicht als "Mängel" angesehen worden sind. Bei der Übergabe wird ein neues Protokoll erstellt. Ich habe die Abnahme mit meiner Freundin gemacht. Ürsprünglich wollten wir einen Gutachter mitnehmen, aber leider wurde vom Bauträger eine maximale Anzahl von 3 Personen inkl. Baustellenleiter wegen Corona vorgeschrieben. Wir waren bereits mit dem Bauträger in Diskussion bezüglich dieser Regelung, aber die einzige Lösung, die uns vorgeschlagen wurde, war, die Abnahme auf nächstes Jahr zu verschieben. Das kam für uns nicht in Frage. Ich werde versuchen, Bilder zu erstellen, sobald ich wieder die Baustelle betreten darf. Vielen Dank
     
  10. #10 Pat1990, 27.10.2020
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    Das gleiche Modell.
     
  11. #11 simon84, 27.10.2020
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    Ok dann stell bitte die Fotos deiner Tür ein dann schauen wir weiter

    In diesem Fall wäre wirklich Bauleiter besser als Freundin
     
  12. #12 Fred Astair, 27.10.2020
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    Ihm das zu sagen, war ein großer Fehler.
    Jetzt weiß er, wie er Euch kriegen kann.
    Wenn Deine Freundin Miteigentümerin ist, dann lasst Euch nicht auseinanderdividieren. Auch fachlicher und rechtlicher Beistand darf nicht beanstandet werden.
     
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  13. am1003

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    Lass es als Mangel aufnehmen. An Alles, was nicht schriftlich aufgenommen wurde, erinnert sich später niemand mehr.
     
  14. #14 Fred Astair, 27.10.2020
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    Oder schreib es selber ins Protokoll, wenn er Dir den Wisch zum Unterschreiben rüberschiebt.
    Einzig die Unterschrift des Abnehmenden ist es, was zählt.
     
  15. #15 Gast 85175, 27.10.2020
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    Die Abnahme ist eine einseitige Willenserklärung. Die Abnahme ist nicht, dass da eine gewisse Anzahl an Personen einen Spaziergang über die Baustelle macht. Eine Vorabnahme gibt es eigentlich nicht, da looten die nur aus ob Du eine „Sonderbehandlung“ brauchst oder nicht.

    Zur Vorbereitung der Abnahmne muss dir der Zugang gewährt werden und zwar auch in Begleitung eines Sachverständigen. Das muss nicht in Gegenwart des Bauleiters stattfinden, den braucht man dazu nicht. Das kannst Du zusammen mit dem SV und der Freundin machen und das kann man auch vorher machen.

    Dieser Termin mit Begehung, das ist eigentlich nur Blendwerk. Natürlich muss man sich das ansehen um es abnehmen zu können, aber das man es sich nur bei dem einen Termin ansehen kann, das ist nicht richtig.

    Der Bauleiter bestimmt auch nicht was da ins Protokoll kommt. Der kann da seine Meinung kund tun und diese auch notieren, aber es ist ein Unding, dass der von dir gerügte Dinge erst garnicht ins Protokoll schreibt. Wenn Du der Meinung bist es sei Mangel und er der ist der Meinung es sei keiner, dann gehört das genau so ins Protokoll. Man sollte da auch wirklich kucken was er da reinschreibt und wenn das nicht passt, dann schreibt man es selbst rein. Es steht ja auch nirgends geschrieben, dass nur Bauleiter da was reinschreiben dürfen.

    Das ist das typische Spielchen im Schlüsselfertigbau, man versucht die Leute mit allen Tricks zur Unterschrift zu nötigen. Du solltest das sportlich sehen, ärgern die dich, dann ärgest Du die auch. Was Du nicht tust, ist dir vorschreiben zu lassen was da ins Protokoll kommt und was nicht. Was Du auch nicht tust ist dir vorschreiben zu lassen wer sich das ansehen darf und wer nicht.

    Ich würde ihm jetzt vorschlagen, dass er die Abnahme zusammen mit dem SV und deinem Rechtsanwalt macht, dann sind es auch nur drei. Du wartest draussen und unterschreibst den Mängelkatalog am Ende nur. Der Termin wird voraussichtlich 8-10Stunden dauern, man muss da ja schon ganz genau kucken. Nach dem Vorschlag werden die entweder zugänglicher oder schalten einen Gang hoch ( dann werden die noch aggresiver und erzählen noch mehr Quatsch).

    Das mit dem Verschieben des Termins ist auch Unsinn. Ihr habt einen Fertigstellungstermin und die Leistung muss zu dem Termin abnahmereif sein und auch übergeben werden. Ist sie es nicht, dann ist das nicht dein Problem. Man kann jedenfalls den Vertragstermin nicht einfach einseitig verschieben wie man will.

    Du musst dich da einfach darauf einstellen, dass da mit harten Bandagen gekämpft wird. Bei mir persönlich gehen aber trotzdem die Warnlämpchen an, wenn man versucht dir den Sachverständigen auszureden. Ein erfahrener SV wäre nämlich genau das was Du brauchst, weil Du anscheinend fast alles was die erzählen glaubst...
     
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  16. #16 Pat1990, 30.11.2020
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    Hallo zusammen,

    ich möchte mich nochmal melden und den derzeitigen Stand berichten. Alle Mängel an der Tür wurden nach der Übergabe beseitigt und die an den Schränken wurden aufgenommen und werden noch beseitigt. Generell lief die Übergabe wesentlich besser als die Abnahme und es wurden alle Sachen aufgenommen, die ich bemängelt habe. Nochmal danke für die Hilfe. Wir hatten auch einen SV dabei, der sich das Haus angeguckt hat.
    Nun ergibt sich aber ein neuer Mangel, welcher auch im Protokoll aufgezeichnet ist. Ich habe zum Haus das komplette Gäste-WC + Diele und Badezimmer erworben (Fliesenarbeiten + Sanitärgegenstände + Montage). Insgesamt hat das Gäste-WC ca. 6.000 € gekostet, das Badezimmer 10.000 € gekostet. Das Problem sind die Silikonfugen, die sehr schlecht gezogen sind und die Abschlussleisten an der Badewanne und an der Ablage. Die Fugen wurden bereits zweimal nachgebessert und die Leisten bereits abgeschliffen, aber zufrieden bin ich noch immer nicht. Teilweise ist es sogar schlimmer als vorher. Für mich ergibt sich die Frage, was man verlangen und erwarten kann. Für mich sieht das aber alles andere als professionell aus und ich befürchte, dass diese nicht richtig abdichten. Evtl. ist Fugenschimmel hier ein Thema? Ich wollte dies gerne in diesem Forum fragen, da hier Personen unterwegs sind, die von dieser Materie mehr Wissen haben als ich. Im Anhang habe ich viele Bilder in PDFs hinzugefügt. Ich bedanke mich schon mal in Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Pat
     

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  17. #17 Fabian Weber, 30.11.2020
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    Das Silikon sieht sehr unsauber aus. Türgummies nimmt man vorher raus.

    Der Badewannenrand ist zu bündig, das geht bei der Rundung der Ecke so nicht.

    Am schlimmsten finde ich die Vorwand, die auf der Badewanne steht.

    Ich würde das so nicht abnehmen. Aber wahrscheinlich gab es wie immer keine Planung der Fliesen.
     
  18. #18 Pat1990, 30.11.2020
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    Mir ist keine Planung bekannt, jedoch wurde ein Musterhaus vorgestellt, was als Referenz benutzt wurde. Falls optische Fragen aufgetreten sind, wurde immer das Musterhaus herangezogen. Hier wurden noch runde Abschlussleisten benutzt. Warum man nun davon abgewichen ist, konnte man mir nicht sagen. Es handelt sich um die deutsche Reihenhaus AG - "Familienglück".
     
  19. Piofan

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    Mein lieber Schwahn...

    die breiten Silikonfugen hätten wir so nicht akzeptiert.
    Sieht für ein neues Haus nicht schön aus.:cry
     
  20. #20 Fred Astair, 30.11.2020
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    Darfst aber das Haus nicht betreten!
    Und die ist nun seit zwei Wochen vollzogen und jetzt fängst Du an, Mängel reklamieren zu wollen, die man bei der Abnahme, so sie nicht Nachts ohne Beleuchtung stattgefunden hat, sofort dem Erbauer um die Ohren gehauen hat. Wenn Du in diesem Tempo weitermachst, wirst Du uns zu Ostern zwei krumme Nägel an den Fußleisten und im Sommer einen Farbspritzer am Dachflächenfenster melden. Wie Du schon festgestellt hast, fand am 17.11. die Beweislastumkehr statt. D.h. Du musst die Nichtübereinstimmunf mit den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme beweisen. Behaupten reicht nicht mehr. Das hast Du vergeigt.
    Wie ich oben schon schrieb: Ich werde mir die vielen PDF nicht runterladen. Mach Dir gefälligst selbst die Mühe und triff eine vernünftige Auswahl und lade die Fotos im Forum hoch. Als Ingenieur sollte Dir das nicht schwerfallen.
     
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"Optische" Mängel beim Neubau - kein Anrecht auf Nachbesserung

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