Welche Möglichkeiten bei vorhandener Grenzbebauung durch Nachbar?

Diskutiere Welche Möglichkeiten bei vorhandener Grenzbebauung durch Nachbar? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ihr Lieben, ich bin recht neu im Forum. Habe schon einiges gelesen, nun aber keine hilfreiche Antwort auf meine Frage gefunden. Wir...

  1. Siro

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    Hallo ihr Lieben,

    ich bin recht neu im Forum.
    Habe schon einiges gelesen, nun aber keine hilfreiche Antwort auf meine Frage gefunden.

    Wir kaufen in Hessen gerade ein Grundstück in zweiter Reihe und unser Baufenster ist ganz hinten, am rückwärtigen Grundstück.
    Der Nachbar dort hat einen Bungalow genau auf die Grenze gebaut. Wohl auch schon vor langer Zeit.
    Es gibt aber auf "unserem" Grundstück keine eingetragene Baulast.
    Heißt das jetzt automatisch, dass er ohne Genehmigung gebaut hat?

    Wir möchten gerne wissen, was wir nun dürfen.
    Der Makler hat von 3 Metern Abstand gesprochen, was aber nach der Brandschutzverordnung nicht ausreicht, bei einer Grenzbebauung.
    Hier müssten es mindestens 5 m sein, wenn ich es richtig gelesen habe.

    Dürften wir nun ebenfalls auf die Grenze bauen, mit einer Brandschutzwand?
    Das wäre uns am liebsten, dann gewinnen wir ein paar Meter Garten.

    Anfrage beim Bauamt ist gestellt, aber wer weiß, wann wir da eine Antwort kriegen, deswegen dachte ich, vllt hatte hier schon mal jemand eine ähnliche Situation.

    Freue mich auf eure Antworten und danke im Voraus.

    Liebe Grüße
    Siro
     
  2. #2 JohnBirlo, 02.11.2020
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    Hat denn der Nachbar eine Brandwand zu euch?

    Wie alt ist das Haus vom Nachbarn? Also reden wir jetzt von 1800 oder von 2015? Baulastverzeichnis gibts noch keine 200 Jahre.
     
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  3. Siro

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    Hallo JohnBirlo,

    danke für deine Antwort.

    Wie alt das Haus ist, weiß ich leider nicht. Nach 1800 sieht es nicht aus, und für 2015 ist es zu alt. Als rein optisch bewertet, wobei das natürlich schwierig ist.

    Eine Brandwand ist es eher nicht, da dort Glasbausteine als Fenster drin sind, die zu öffnen sind.
    Das spricht, meiner Meinung nach, nicht für eine Brandwand.

    Wenn er keine Brandwand hat, müsste er das nachbessern, falls wir an die Grenze bauen, vermute ich.

    Blöde Sache, ich möchte den Eigentümern natürlich auch keinen Ärger machen.
    Aber 5 oder 6 Meter weit weg zu bleiben von der Grenze, ist auch doof. Der Raum hinterm Haus ist ja quasi tot.

    Ich hoffe mal, auf eine schnelle Antwort vom Bauamt.
     
  4. #4 JohnBirlo, 02.11.2020
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    Wenn man googelt gibt es wohl Einzelfälle, wo Glasbausteine in der Brandwand erlaubt sind.

    Nichtdestotrotz würdest du ihnen natürlich das Licht nehmen, was durch die Glasbausteine aktuell noch einfällt.

    Aber wir kennen die konkrete Situation bei dir nicht und wie diese zustande gekommen ist. Gibts einen Bebauungsplan?

    Es ist zumindest üblich, dass wenn ein Nachbar eine Grenzbebauung macht, dass das dem anderen auch gestattet wird.

    Aber die Anfrage beim Bauamt ist das einzig richtige und sinnvolle. Wenn es dir zulange dauert, kannste auch einfach mal anrufen.
     
  5. #5 Siro, 02.11.2020
    Zuletzt bearbeitet: 02.11.2020
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    Ja, den Bebauungsplan gibt es. Der sagt aber leider nicht viel dazu aus.

    Dort ist die Bebauung sogar eingezeichnet.
    Da der Plan von 1973 ist, steht das Haus wohl mindestens so lange schon. ;-)
    Oder ist nachträglich eingetragen worden.
    Keine Ahnung, ob das geht.

    Naja, jedenfalls danke für deine Antwort.
    Muss mich noch etwas gedulden... :-)
     
  6. #6 simon84, 02.11.2020
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    Eine echte Verjährung für Schwarzbau gibt es nicht.

    Eine beidseitige Abweichung für "geschlossene" Bauweise an der Grenze ist ggf. möglich, oder auch nicht....

    Da wirst du wohl leider wirklich warten müssen.

    Ich würde an deiner Stelle für beide Varianten planen, also einmal geschlossen anzubauen, und einmal für den Worst Case, dass du also auf deinem Grundstück die Abstandsfläche des Nachbarn übernehmen und einhalten musst. Dann könntest du auch versuchen durchzusetzen, dass dir der Nachbar diese Abstandsfläche entschädigt.
     
  7. #7 Fred Astair, 02.11.2020
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    Wie dürfen wir uns das vorstellen?
    Aber kaum, wenn die zu öffnen sind.
    Dann ist es kein Bebauungsplan sondern eine Flurkarte oder etwas ähnliches.
     
  8. #8 Fabian Weber, 02.11.2020
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    Wenn Du die Abstandsfläche des Nachbarn auch einhalten müsstest, dann wären das ja nach Adam Riese schonmal 6m von Haus zu Haus.

    Bin gespannt was das Bauamt dazu sagt.
     
  9. #9 simon84, 02.11.2020
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    Richtig ! Die 5 Meter sind Mindestabstand, aber da sich die Abstandsflächen nicht überlappen dürfen sind es dann in der Regel ja eh 2x3 Meter als 6 Meter.....

    Bei geschlossener Bebauung fallen doch für den Nachbarn sowieso die Fenster weg, also von daher ist das ja eh kein Argument :)

    Glasbausteine zum Öffnen hört sich für mich eher wie eine Industriehalle an? Foto ? Ich denke eher mal Fenster mit Glasbausteinen darüber oder daneben, richtig?
     
  10. #10 JohnBirlo, 02.11.2020
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    Laut Gesetz müssen aber Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück liegen..... Daher sind hier eher nur die 5 Meter Brandschutz entscheidend.

    Der meint bestimmt so Glasbausteine, die man kippen kann und somit kleine Luken entstehen
     
  11. Siro

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    Bei den Glasbausteinen sind es zwei Reihen á 3 Blöcke. Und einen der Blöcke kann man quasi aufklappen.
    Hab nicht direkt ein Bild, aber so etwas ist eingebaut.

    Bei dem Google Maps Ausschnitt zeigt der rote Rahmen, wo unser Haus hin soll. Das "L-förmige" ist das Gebäude um das es geht.

    Bei den Ausschnitten des B-Plans zeigt der rote Rahmen den Bungalow.

    Das Nachbarhaus muss das Thema evtl. auch gehabt haben.

    Ich informiere auf jeden Fall, wenn wir eine Antwort vom Bauamt haben.
    B-Plan Ausschnitt.PNG B-Plan.PNG Glasbausteine.PNG Grundstück.PNG
     
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  12. #12 simon84, 02.11.2020
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    Sehr interessant ! Danke dir! Also eine Brandschutzanforderung können diese Glasbausteine jedenfalls nicht erfüllen, falls das zum Thema wird müsste dort dann zugemauert werden oder mit (teuren) F90 Festverglasungen gearbeitet werden.
     
  13. #13 Gast 85175, 02.11.2020
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    Gast 85175 Gast

    Aber es gibt alles was vor der Erfindung des Bundesbaugesetzes (1960/61) gebaut wurde, und davon ist dann sehr vieles was heute nicht mehr ginge trotzdem kein „Schwarzbau“.
     
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  14. #14 Fabian Weber, 02.11.2020
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    Für mich sieht das so aus, als hätte der Nachbar irgendwann mal seine Garage umgebaut.
     
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  15. Dimeto

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    Nein.
    Ja, wenn es sich bei den gegenüberliegenden Wänden nicht um Brandwände handelt.
    Nein, da die überbaubare Fläche bei 3m Abstand zur Grenze endet.
    Ja.
    Wird sich wohl nicht vermeiden lassen.
    Ja, aber nicht in der heutigen Form. Klar erkennbar ist, dass sich zum Zeitpunkt der BPlan-Aufstellung auf der Grenze eine Überdachung befand. Es hat also nach Inkrafttreten des modernen Bauordnungs und -planungsrechts ein Umbau einschließlich Umnutzung stattgefunden, dessen Rechtmäßigkeit ich stark bezweifle.
    Das ist sehr unwahrscheinlich.
    Theoretisch schon, kommt aber praktisch nicht vor, da unnötig und es sich beim BPlan um eine Urkunde handelt, deren Änderung verfahrenstechnisch kompliziert ist.
    Das denke ich auch. Daher prophezeihe ich folgende Lösung:
    Der Nachbar wird gebeten/aufgefordert/verpflichtet seine Grenzwand als Brandwand zu ertüchtigen. Mit Deiner Zustimmung erteilt die Behörde ihm dafür eine Abweichung nach §73 HBO. Damit kannst Du so bauen, als gäbe es das Nachbargebäude nicht, also wie Hausnummer 9A mit 3m Grenzabstand gemäß BPlan, sofern Deine eigene Abstandsfläche das zulässt.
     
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  16. Siro

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    Hallo Dimeto, lieben Dank für deine Anmerkungen.

    Wir warten nach wie vor sehnsüchtig auf eine Reaktion des Bauamtes, weil da momentan alles dran hängt. Der Vertrag der Baufirma, damit die Finanzierung und der Gang zum Notar.

    Ohne Brandwand, mit Fenstern und 3m Abstand wäre mir fast am liebsten. So hatten wir es angedacht, bevor die Thematik mit dem Brandschutz dazukam.

    Ich halte euch wie gesagt auf dem Laufenden.

    Danke euch allen. :winken
     
  17. Castri

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    Hallo.

    Ich hatte genau die selbe Problematik: Nachbar hat an Grenze gebaut (auch keine Baulast eingetragen) und wir haben neu gebaut. Wir hatten auch mehrere Termine beim Bauamt und uns wurde jedesmal nur mündlich mitgeteilt, dass wir unser Baufenster einhalten sollten. Der Nachbar hat keine Brandschutzwand und sogar Fenster zu uns. Wir konnten am Ende tatsächlich so bauen, als ob der Nachbar nicht an die Grenze gebaut hätte. Keine Brandschutzwand, 3m Abstand zur Grenze und sogar Fenster zum Nachbarn. Haben zur Info auch in Hessen gebaut. Von daher einfach beim Bauamt zu den Besuchszeiten hingehen und beim Sachbearbeiter nachfragen.

    Dem Nachbarn hatten wir damals auch mitgeteilt, dass sie mehr oder weniger illegal gebaut haben. Man würde ja aber auf jeden fall versuchen, dass ohne zusätzliche Maßnahmen von Seiten des Nachbarn zu klären. Die waren dann auch super nett und hilfsbereit ;)
     
  18. Siro

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    Hallo Castri,

    danke für deine Antwort.
    Das ist ja interessant. Vor allem, weil das gleiche Bundesland.

    Vielleicht hat der Makler deswegen auch von 3 Metern gesprochen, diese Aussage hätte er nämlich auch vom Bauamt bekommen, aber nur am Telefon.
    Und das ist ja leider nicht rechtskräftig.

    Wegen Corona ist das Bauamt leider nicht geöffnet. Man kann nur per Mail oder Telefon anfragen und telefonisch ist dort kaum jemand zu erreichen...

    Wenn der Nachbar illegal gebaut hat, weiß er ja, dass im schlimmsten Fall er derjenige ist, der umbauen/rückbauen oder was auch immer muss.
    Aber eine einvernehmliche Einigung ist natürlich im Sinne von allen, will man doch ein paar Jahre noch nebeneinander wohnen.

    Das einzige, das jetzt noch zu überlegen wäre, zahlt die Versicherung im Brandfall, wenn man die Mindestabstände lt. Brandschutz unterschreitet und keine Brandwand hat.
    Das passiert hoffentlich nie, aber falls doch...

    Oh man, so viele Fragen und wenns und abers... dabei will ich doch nur, dass es endlich losgeht :bau_1::hammer:
    ;)
     
  19. Siro

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    Hallo nochmal,

    wir wissen nun endlich, dass wir 3 Meter Abstand halten müssen, wie gedacht und auch keine Brandschutzwand oder -fenster brauchen.
    Vorraussetzung ist, dass der Nachbar seine Glasbausteine wegmacht.
    Die Bauaufsicht weiß Bescheid und nimmt sich dem an.

    Somit sollte dem nichts im Weg stehen.

    Also viel Aufregung für nix.

    Lieben Dank nochmal für eure Antworten.
    Viele grüße
    Siro
     
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  20. #20 simon84, 01.12.2020
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    Das ist jetzt doch aber keine Überraschung, sondern bedeutet nur :

    1. Die bestehende Grenzbebauung wird geduldet.
    2. Der Nachbar muss seine Wand in "Brandwand" umbauen.

    Dass ihr unter diesen Bedingungen mit 3m Abstand "Ganz normal" mit Fenstern bauen dürft ist doch logisch.

    Da sehe ich keine Aufregung drin, sondern ihr habt einfach genau das erreicht was ihr wolltet, nämlich, dass der Nachbar nachbessern muss und ihr so bauen könnt als ob da eben kein Haus an der Grenze stünde.

    Ein paar Feinheiten mit Brandschutz etc. könnte es noch geben, die aber bei euch vermutlich nicht relevant sind, wenn ihr nicht vorhabt hier ein 5 geschossiges Haus oder Aussenschornsteine an dieser Wand hochzuführen.

    Bei eurer Hausbrandversicherung würde ich das auf jeden Fall thematisieren und skizzieren, damit ihnen die bauliche Situation auch bekannt ist und es keine Probleme gibt !
     
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