Rechnung Architekt nicht nachvollziehbar

Diskutiere Rechnung Architekt nicht nachvollziehbar im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Moin, wir haben ein Nebengebäude nachträglich legalisieren und in diesem Zusammenhang eine Terassenüberdachung (13m*3,50m) genehmigen lassen. Es...

  1. #1 Zuglufttier, 13.11.2020
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    Moin,

    wir haben ein Nebengebäude nachträglich legalisieren und in diesem Zusammenhang eine Terassenüberdachung (13m*3,50m) genehmigen lassen.

    Es wurde keine schriftliche Vereinbarung getroffen. Letztendlich auch, weil wir davon ausgehen, dass nach der Gebührenordnung abgerechnet wird.

    Eine Hauszeichnung, Wohnflächenberechnung, Ansichten, etc. lagen vor. Der Architekt konnte die Zeichnung somit übernehmen und um das Nebengebäude und die Überdachung ergänzen.

    Jetzt kommt die Rechnung mit 1.711,-- Euro:

    Erstellung der Bauabtragsunterlagen (einschl. Wohn- und Nutzflächenberechnung usw.) - pauschal 350,-- Euro

    Erstellung der Bauzeichnung (Wohnhaus, Nebengebäude, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, einschl. Ortsbesichtigung - pauschal 875,-- Euro

    Erstellung der Entwässerungsanträge - pauschal 250,-- Euro

    Bauzeichnung vom Nebengebäude musste natürlich erstellt werden. Die anderen Unterlagen lagen bereits vor und wurden so übernommen. Der Antrag auf Entwässerung war nicht abgesprochen.

    Der Architekt sichert jetzt nur zu, dass er korrekt abgerechnet hat. Aber so ganz befriedigend ist diese Aussage nicht. Darf pauschal abgerechnet werden und was ist mit der Höhe der jeweiligen Pauschalen (die nicht mit uns abgesprochen waren)?
     
  2. #2 JohnBirlo, 13.11.2020
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    Architekten werden üblicherweise nicht nach deren Aufwand bezahlt, sondern Prozentual nach der Höhe der Baukosten. Insoweit ist es unerheblich, ob er viel oder wenig Arbeit für euer Projekt hatte.

    Im konkreten fall ist halt die Frage, wie hoch die "Baukosten" sind. Steht das nicht auf der Rechnung drauf?

    Im übrigen erscheint mir 1711€ in eurem Fall nicht "übermäßig viel". Warum er die Entwässerung gemacht hat, musste ihn mal fragen. Kann ja sein, dass das eine Vorgabe der Gemeinde war.

    Welche Kosten hat denn das Bauamt bei euch abgerechnet?
     
  3. #3 Zuglufttier, 13.11.2020
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    Auf dem Bauantrag sind 22.000,--Euro als Baukosten vermerkt. Das kommt auch in etwa hin. Die Gemeinde hat eben hinterfragt, warum ein Entwässerungsantrag gestellt wurde. Aber letztendlich genehmigt der Landkreis.
     
  4. #4 Kriminelle, 13.11.2020
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    Er musste wohl die alten Unterlagen neu zeichnen? Kann das sein?
    Euer Nebengebäude inkl. Überdachung muss doch entwässert werden? Regenwasser muss ablaufen. Kann das ebventuell sein?
     
  5. #5 Gast85808, 13.11.2020
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    Der nächste Herr, das gleiche Thema...

    Wir sind davon ausgegangen... :mauer

    Beim nächsten Mal gehe ich beim öffentlichen Dienst auch mal von was aus und wundere mich, das es so teuer wird.

    Zitat HOAI:

    Das Honorar für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten, deren anrechenbare Kosten unter 25.000 Euro liegen, kann gemäß § 7 Abs. 2 HOAI frei vereinbart werden.
     
  6. #6 Gast 85175, 13.11.2020
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    Zahnarzt, linker Backenzahn, Wurzelbehandlung: 1450 € Muss halt sein.
    Autowerkstatt, rechter Kotflügel ausbeulen und lackieren: 2.200 €. Auto ist halt teuer.
    Sanitärfachmensch, neuer Wasserhahn in Küche: 360 €. Der sieht aber schick aus.
    Prostituierte, gehobener Standarad: 250€/h. Mann gönnt sich ja sonst nix.

    Bauplaner: 1700€. DER GEMEINE BETRÜGER 1!11
     
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  7. #7 Fabian Weber, 13.11.2020
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    1700€ sind ja nicht mal 2Tage Arbeit nach Stundensatz.

    16Std x 90€/Std x 19%MwSt = 1.713,60€ brutto. Passt doch ziemlich zu Deiner Rechnung.
     
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  8. #8 Zuglufttier, 13.11.2020
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    @Skogen es wurde aber eben nichts vereinbart. Und dann gilt trotzdem die Pauschale? Interessant. Und dann kann ich einfach den passenden Betrag der Pauschale zurechnen? Das ist natürlich sehr transparent.

    Aber zu dieser Praxis sollte der öffentliche Dienst auch übergehen. Anstelle einer Gebührenordnung einfach eine Pauschale festsetzen. Das die andere Parte der Pauschale nicht zugestimmt hat? Egal.

    Und das Arbeiten in Rechnung gestellt werden? Das ist dann auch egal?
     
  9. #9 Zuglufttier, 13.11.2020
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    Warum kann man nicht einfach sachlich antworten, @chillig80 bzw. einfach weitergehen?
     
  10. #10 JohnBirlo, 13.11.2020
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    Eben nicht, sonst wärs ja günstiger. Der Architekt scheint willkürlich einen Betrag festgelegt zu haben. Aber ist ja auch sein Recht, wenn ihr nichts vereinbart hat, dann hat er vielleicht nach seinen tatsächlich Aufwand, nämlich zwei Tage Arbeit, gerechnet
     
  11. #11 Gast 85175, 13.11.2020
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    Eigentlich wollte ich dir das nicht erklären um dir die Überraschung nicht zu versauen, aber ich "spoiler" jetzt einfach doch mal. Meine Antwort hatte viel mit dem hier zu tun:

    Wieso kann man die Gebührenordnung nicht ansehen, bevor man sich darauf beruft, dass der Pauschalpreis irgendwie zu hoch sei?

    § 34 HOAI - Einzelnorm

    § 35 HOAI - Einzelnorm

    27% (LP 1-4) der Honorarzone II sind da schon bis zu 1.171€. Aber auch nur, wenn man die 22.000€ als Berechnungsbasis hernimmt. Irgendwas muss aber noch für die Legalisierung des Anbaus zugeschlagen werden, weil er halt nun einmal Teil des Auftrags war, auch wenn der jetzt gerade keine Baukosten verursacht (und somit auch nicht in der Summe im Bauantrag auftaucht).

    Eine wirklich diskussionswürdige Sichtweise wäre es gewesen, wenn der Anbau mit den heutigen Baukosten angerechnet worden wäre, sagen wir beispielweise nur einmal 53.000€ (sehr mickriger Anbau) und das dann zzgl. der 22.000€ zur Grundlage der Honorarforderung geworden wäre. Bei 75.000€ in Honorarzone II wären das dann schon bis zu 3.132,27€ gewesen. Das dann noch zzgl. Zuschlägen für Alt- und Anbau (bis zu 33% gem. §36). Da wären wir dann schon bei 4.165,91€. Da sind wir dann noch "Netto", bedeutet nochmal 16% MWSt. oben drauf. Also sind wir bei 4.832,47€.

    Die 4.832,47€ wären Grund zur Klage gewesen, aber die hätte man doch (wenn auch wacklig) aus der HOAI herleiten können.

    Und nun ist es an dir, als Beamter solltest Du da auf die strikte EInhaltung der HOAI pochen, alles andere wäre ja auch nicht richtig, weil wie wir wissen Du ja nicht "zugestimmt hast", was ja bedeutet, dass der Architekt mehr oder weniger dazu gezwungen ist nach Tabellenwerten zu rechnen!

    Nochmal: Wieso kann man die Gebührenordnung nicht lesen bevor man Alarm macht?
     
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  12. #12 Zuglufttier, 13.11.2020
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    Und warum kann mir der Architekt das so nicht erklären? Dann wäre ich doch zufrieden gewesen und hätte mir den Gang ins Forum erspart.

    Und diese Seitenhiebe hiefen die erste Antwort nun auch nicht auf ein höheres Niveau. Fand ich recht überheblich und lässt menschlich tief blicken. Danke aber für die letzte Antwort.

    Und Alarm machen wohl eher die überheblichen Kommentare. Na ja, Thema beendet.
     
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  13. #13 simon84, 14.11.2020
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    Du schriebst ihr hattet nichts vereinbart. Habt ihr denn überhaupt nicht besprochen wie abgerechnet wird und was das Ganze kostet ?
    Oder hat er evtl. Gesagt nach Aufwand ? Das hat er ja nun gemacht
     
  14. BaUT

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    Hast du denn den Archi überhaupt nach einer Erklärung für seine Rechnung gefragt, oder bist du gleich ins Forum?

    OK - und jetzt bist du zufrieden?
    Schließlich wurde dir ja hier jetzt ganz chillig erklärt, dass der Archi durchaus eine angemessene und keinesfalls überhöhte Rechnung geschickt hat.
     
  15. #15 Kriminelle, 14.11.2020
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    Nicht jeder hat es gelernt oder muss seine Rechnung erklären oder rechtfertigen, vor allem, wenn Zahlen schon recht aussagekräftig sind, weil nachvollziehbar
     
  16. #16 Gast85808, 14.11.2020
    Gast85808

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    Für den Herrn Beamten hier mal Zitat der Gebührentabelle für eine Baugenehmigung (zwar SH, aber egal):

    Gebühr:
    14,00 € pro angefangene 1.000,00 € anrechenbarer Kosten, mindestens 100,00 €.

    Ob das Haus jetzt 70.000 Euro anrechenbare Kosten hat, oder 80.000 Euro, bleibt vom Prüfungsumfang her völlig Wumpe.

    jetzt werden wir also mal alle schreien, die Gebühren sind nicht nachvollziehbar.
     
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  17. #17 Gast 85175, 14.11.2020
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    Als ich einen neuen Ausweis gebraucht habe, da hat das nur ungefähr 3 Minuten gedauert und irgendwie um die 20€ gekostet. Das sind ja hochgerechnet 400€ die Stunde 1!11 Und ich war ja ein einfacher Fall, ich hatte das richtige Foto dabei, den alten Ausweis hatte ich auch dabei, die konnten also alles einfach abschreiben, ich hatte nicht vergessen in welchem Land ich geboren bin, hab mich nicht mit dem Türsteher geprügelt (war einfach, da gabs nämlich keinen), usw... bei mir gab es also fast keinen Verwaltungsaufwand.

    Da sieht man erst mal wie schamlos die abzocken...
     
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  18. #18 tomtom79, 14.11.2020
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    Schlimm wenn ne Prostituierte einen besseren Ruf hat als ein Architekt... Irgendwas ist ja immer dran am Image.
     
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  19. #19 Gast 85175, 14.11.2020
    Gast 85175

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    Ich persönlich mag Prostituierte ja auch besser als Architekten. Dafür können die Architekten aber ausnahmsweise wirklich nichts, da haben die einfach keine Chancen, da war die Natur mal wieder grausam.
     
  20. #20 K a t j a, 14.11.2020
    K a t j a

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    Also ich würd eher den Architekten nehmen. :p
     
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