Befreiung begründen - Kniestock

Diskutiere Befreiung begründen - Kniestock im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Es ist halt so ne Sache mit den unklaren Formulierungen in den BP und dem Kenntnisgabeverfahren... Und warum setzt Ihr das Dach nicht einfach...

  1. #21 Gast 85175, 12.11.2020
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    Es ist halt so ne Sache mit den unklaren Formulierungen in den BP und dem Kenntnisgabeverfahren...
    Abstandsflächen?
     
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  2. #22 Fabian Weber, 12.11.2020
    Fabian Weber

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    Vielleicht war der Bauamtsmensch nur nicht mit dem im Plsn als Traufe bezeichneten First einverstanden :)
     
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  3. #23 Fabian Weber, 12.11.2020
    Fabian Weber

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    Ihr immer mit Euren Minigrundstücken :)
     
  4. #24 simon84, 12.11.2020
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    firsthöhe ?
     
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  5. #25 waldo85, 15.11.2020
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    Hallo zusammen. Erstmal wieder vielen Dank für das Feedback.

    Also, wir haben die Begründung für die Befreiung nun beim Bauamt eingereicht.

    Zum einen haben wir es damit begründet, dass durch keinen Kniestock etc. das OG nicht nutzbar wäre. Dazu hat unser Architekt eine Zeichnung beigelegt, in der ersichtlich ist, wann der Raum 1m und 2m hoch ist. Allein das Bad wäre so nicht nutzbar.
    Außerdem, dass wir keine umliegenden Nachbarn durch den Bau stören würden. (Ist ein Eckgrundstück und wir haben nur einen direkten Nachbarn. Zu deren Haus haben wir ausreichend Abstand, da zwischen unserem und deren Haus noch unser Carport kommt und das Carport 3m von der Grundstücksgrenze sogar entfernt ist.)

    Zum anderen haben wir auf unseren direkten Nachbarn verwiesen, der ebenfalls einen Kniestock hat (hier 1,40m).

    Unser Nachbar durfte bei seinem Bau (ist auch ein Neubau) das ganze auch begründen. Er hatte Fotos von entsprechenden Häusern gemacht, die ebenfalls in dem Gebiet des Bebauungsplan liegen und mit Kniestock gebaut wurden.

    Naja, jetzt noch ein kleiner Gag am Rande:
    Als wir das Schreiben vom Bauamt erhielten, dass die Befreiung unzureichend begründet wäre, wusste das Amt aber schon wie viel uns die Befreiung kosten würde: 3333€. ;)

    So, und nun heißt es abwarten, ob wir die Baugenehmigung erhalten. Ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass sie sich keine 3 Monate Zeit lassen, war der Satz, dass sie sich um eine kurzfristige Entscheidung bemühen würden.
     
  6. #26 Fabian Weber, 15.11.2020
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    Warum denn eine Befreiung?

    Meiner Meinung nach lässt der Bebauungsplan ja die von Euch geplante Variante sowieso zu.

    Ich hätte da eher dem Bauamtsmitarbeiter zeichnerisch erläutert, wie der B-Plan zu verstehen ist.
     
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  7. #27 simon84, 15.11.2020
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    Ich würde einfach mit OG vollgeschoss ohne schrägen planen falls es dir firsthöhe zu lässt.

    dann gibts auch keine Diskussion

    welchen Vorteil hast du denn von schrägen im OG? Das ist sowieso auch technisch ungünstig
     
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  8. #28 waldo85, 18.11.2020
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    Ich weiß nicht, ob das eine gute Idee wäre, einem, der eh schon etwas schwierig ist, seinen Job noch erklären zu müssen...wir hätten da eher die Befürchtung, dass das nach hinten losgehen würde.
     
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  9. #29 waldo85, 18.11.2020
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    Das Problem an der Sache ist, das wir wohl kaum noch das Haus ändern können. Anfang Dezember steht bereits die Bemusterung an.
    Wir hatten uns auch anfangs sowohl auf den Bauberater / Kundenberater und auch auf unseren Architekten verlassen, dass uns die Variante mit 1,8m Kniestock keine Probleme bereiten würde. Hatten ja eben den Bebauungsplan jedem gezeigt. (Im Standard hat das aus 1,6m Kniestock). Auch der zuständige auf unsere Gemeinde sieht das ganze so wie unser Bauberater und Architekt...
     
  10. #30 waldo85, 18.11.2020
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    So, heute kam erneut ein Brief von unserem Bauamt.
    Die Befreiung sei erneut ungenügend begründet.

    Wird langsam, naja, etwas mühselig.

    Hatten in der Begründung u.a. genannt, dass unser direkter Nachbar ebenfalls einen Kniestock hat. Zwar "nur" 1,4m aber ob es nun 1,0m, 1,2m, 1,4m, 1,6m oder 1,8m sind dürfte ja keine Rolle spielen, da seitens des Bauamtes und deren Interpretation gar kein Kniestock zulässig sei.

    Nehme jetzt nochmal Kontakt zu meinem Nachbarn auf. Sie hatten ebenfalls Probleme und mussten ihren Kniestock begründen. Hatten letztlich ja die Befreiung erhalten und konnten bauen.
     
  11. #31 Fabian Weber, 18.11.2020
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    Darum vielleicht doch besser, wie ich es vorgeschlagen habe?!
     
  12. JPtm

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    Ich würde auf jeden Fall 2 Vollgeschosse probieren. Das läßt sich viel einfachr bauen und bringt ein deutlich besseres Raumgefühl. Ihr habt doch noch 89cm Traufhöhe übrig oder sehe ich das falsch?
     
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  13. #33 simon84, 18.11.2020
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    Ich würde mit dem hausanbieter sprechen.

    dachschrägen im OG sind auch technisch Ungünstig
     
  14. #34 Gast 85175, 18.11.2020
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    Gast 85175 Gast

    Herr Polizist, ich schwöre es, der vor mir, der war noch schneller !!!

    Mal Spaß beiseite, frag mal den nachbar ob Du ne Kopie von seinem Antrag bekommst, den kann man evtl. sogar wortgleich verwenden... Selbstbindung der Verwaltung und so.

    Im Übrigen sind deine Planer (egal wer das war einfach) einfach nur große Hirnis. Bei Unklarheiten im BP plant man nicht einfach darauf los und denkt "das müsse wohl so gemeint sein", das klärt man vorher... schon immer. Im Kenntnisgabeverfahren gleich dreimal...
     
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  15. #35 Gast85808, 18.11.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Wie kann man denn bemustern wenn noch nicht mal eine Genehmigung vorliegt? Aber wenn ich schon Bauberater und "Architekt" lese....:smoke
     
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  16. #36 Surfer88, 18.11.2020
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    Klingt doch sehr stark nach Kataloghaus.
    Die Verträge sind doch meistens an den erhalt der Genehmigung geknüpft, also warum so eine hektik?

    Lg
     
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  17. #37 Kriminelle, 07.03.2021
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    @waldo85
    Wie sieht es aus? Habt ihr Eurer Haus ohne KS eingereicht? Habt ihr Eure Baugenehmigung?
     
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  18. #38 waldo85, 07.01.2022
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    Hallo zusammen.

    Um das ganze abzuschließen:

    Wir haben die Baugenehmigung erhalten.

    Eingangs hatte ich erwähnt, dass mit dem Herrn vom Bauamt nicht zu reden sei. Zumindest wurde uns von unserem Architekten und auch von dem Mitarbeiter unserer Gemeinde davon abgeraten.

    Da uns das Hin-und-Her aber langsam auf die Nerven ging, haben wir einfach mal mit dem Herrn vom Bauamt telefoniert und gefragt, was ihn denn an der Begründung stört und wie wir es denn entsprechend begründen sollen, damit uns die Genehmigung erteilt wird.

    Das mit ihm nicht zu reden sei, konnten wir in dem Gespräch und auch in den darauf folgenden Gesprächen / Emails nicht bestätigen. Er gab uns Tipps, wie wir es begründen können, um die Genehmigung zu erhalten.

    Somit verfassten wir selber eine kleine Begründung und übermittelten diese unserem Architekten.

    Begründet hatten wir das dann wie folgt:

    - nimmt die Gestaltung des Nachbarhauses auf
    - vermittelt höhenmäßig zum nahegelegenen Wohnhaus X
    - Traufhöhe wird eingehalten
    - Grundzüge der Planung werden nicht berührt
    - baulich fügt sich das EFH durch seine schlichte Struktur in die Umgebung ein
    - schließt eine Lücke im Wohngebiet


    Unser Fazit zu dem Ganzen:
    Wir hätten nicht auf den Mitarbeiter unserer Gemeinde hören sollen sondern direkt den Kontakt zu unserem zuständigen Bauamt suchen sollen. Denn letztendlich war der Herr vom Bauamt doch ganz umgänglich. Wir vermuten, dass die beiden nicht so miteinander können.
    Somit hätten wir durchaus schneller die Baugenehmigung erhalten.

    Mittlerweile steht das Haus und der Einzug steht kurz bevor.
     
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  19. #39 K a t j a, 07.01.2022
    K a t j a

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    Glückwunsch und alles Gute! Bekommen wir ein kleines Foto? :lock
     
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