Verlegung Schornstein innerhalb des Gebäudes bei Kernsanierung

Diskutiere Verlegung Schornstein innerhalb des Gebäudes bei Kernsanierung im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Wertes Forum, es geht um die Positionierung des Schornsteins während der Kernsanierung in einem als Einzeldenkmal geschütztem Gebäude. (Der mit...

  1. #1 RomeoZwo, 19.11.2020
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    Wertes Forum,

    es geht um die Positionierung des Schornsteins während der Kernsanierung in einem als Einzeldenkmal geschütztem Gebäude. (Der mit der Planung beauftragte Architekt ist leider seit mehreren Wochen nicht erreichbar und auf Basis der Vorentwürfe der Grundrisse suche ich jetzt noch nach Optionen den Grundriss zu verbessern. Das aber erstmal nur am Rande)

    IST: Der Schornstein wird von einer Kohleheizung im Keller und einem Kachelofen im OG gespeist. Im OG gibt es einen Verzug des Schornsteins aus dem Keller. Dieser beansprucht an einer kritischen Stelle viel Platz. Der Kacheloffen soll nicht erhalten bleiben. In den bisherigen Entwürfen des Architekten ist der Kachelofen zwar nicht mehr enthalten, der Verzug im OG aber weiterhin geplant (wie im IST).



    Kamin.jpg

    Ich gehe davon aus, dass aufgrund der neuen Gas- Heizung sowieso ein neuer Kaminzug erforderlich ist. Aufgrund des Denkmalschutzes muss die Position des Schornstein auf dem Dach aber vermutlich erhalten bleiben (?).
    FRAGE: Ist es technisch möglich, einen neuen Schornstein gerade (VAR 1) oder mit einem Verzug im DG (VAR 2) zu realisieren. Wie ist der grobe Aufwand im Vergleich zur Nutzbarmachung des IST Zustands für eine moderne Gasheizung.

    Vielen Dank für eure Hilfe!
     
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  2. #2 simon84, 19.11.2020
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    Beides ist möglich, Variante 1 ist besser/einfacher.

    Ein Ersatz von Kohle Öfen durch umweltfreundlichere Gastherme inkl. neuem Abgasweg dürfte dem Denkmalschutz nicht entgegenstehen
     
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  3. #3 RomeoZwo, 19.11.2020
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    Vielen Dank!
     
  4. Leyla

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    Zum Schornstein muss sowieso der zuständige Kaminkehrer gefragt werden. Wenn der Architekt nicht erreichbar ist, würde ich mich dorthin wenden.
    Wenn die Heizung eine Gastherme (keine Gasheizung) werden soll, gibt es auch das System "Kamin-im-Kamin", also für Gasthermen legt der Heizungsbauer oftmals das Abgasrohr in einen (alten) Bestandskamin, der nicht mehr benutzt wird.
    Ob das Denkmalschutzamt etwas gegen Verlegen des Kaminkopfes hätte, kann nur das Denkmalschutzamt beantworten. Deren Denkweisen sind nicht vorhersagbar
     
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  5. #5 RomeoZwo, 20.11.2020
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    Kann der Kaminkehrer etwas gegen einen ganz neuen Schornstein von Keller bis zum Dach haben? Ich will den alten ja nicht unbedingt erhalten - egal ob Heizung oder Therme.
    Muss zugeben, dass ich mich mit dem Unterschied Gastherme zu Gasheizkessel noch nicht beschäftigt habe. Für mich war bisher der Gasheizkessel selbstverständlich, da hier aber ja keine Solarthermie möglich ist (Denkmalschutz) ist eine Therme vielleicht eine Option.
    Was würde man denn für ein 125m2 Haus mit (wahrscheinlich) Fußbodenheizung nehmen?
     
  6. Leyla

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    Wegen dem Kamin muss das Denkmalschutzamt mitreden. Und bei der Frage zur Heizungsart kann der Heizungsfachmann weiterhelfen, da gibt es viele Punkte zu berücksichtigen (Gasanschluss vorhanden, erforderliche Leistung, Platz,...). Wenn der Architekt erreichbar wäre, könnte er sich um all diese Themen gesammelt kümmern.
     
  7. #7 simon84, 20.11.2020
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    Bei dem Kamin geht es in erster Linie dann um. ggf. den Erhalt vom Kaminkopf. Ob da drin ein neues unsichtbares Edelstahlrohr sitzt was zu deiner Gasbrennwerttherme geht sollte kein Problem sein.

    Es wäre zwar nicht unmöglich aber eher unwarscheinlich, dass z.B. ein alter Küchenherd (offenes Feuer) Bestandteil der Denkmalliste ist.
    Das scheinst du aber ja nicht zu haben.
     
  8. #8 Fred Astair, 20.11.2020
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    Hast Du schon mal einen Schornstein abgerissen und den Kopf auf dem Dach belassen?:think
     
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  9. #9 simon84, 20.11.2020
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    Das setzt natürlich voraus, dass man den Schornstein mindestens im DG bestehen lässt und dort die neue LAS einführt.

    Ein Fall für den Planer und Fachmann, der Schornstein Rest muss natürlich getragen werden !
     
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  10. #10 RomeoZwo, 23.11.2020
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    So, hab jetzt die Antwort vom Architekten. Zumindest VAR 1 ist möglich. VAR 2 technisch auch, aber hier müssten dann die angrenzenden, tragenden Wände berücksichtigt werden. VAR 1 verbessert die Möglichkeiten beim Grundriss etwas - aber noch nicht optimal.
    Ist halt schwierig einen Grundriss von ca. 1918 mit heutigen Bedürfnissen zu vereinbaren. Stichwort gefangene Räume und Bad nur über Küche zugänglich, Garten über Bad ...
     
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