Grundstück mit Bauschutt

Diskutiere Grundstück mit Bauschutt im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo allerseits! Ich beabsichtige den Kauf eines 1500 m² großen Grundstücks aus der Konkursmasse einer Baufirma. Nun haben wir bei einem...

  1. #1 Pontius, 11.11.2006
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    Hallo allerseits!
    Ich beabsichtige den Kauf eines 1500 m² großen Grundstücks aus der Konkursmasse einer Baufirma. Nun haben wir bei einem "Probebuddeln" festgestellt, dass die obersten 40 cm eines Großteils der Fläche mit altem Bauschutt (meist Ziegel) versehen ist.
    Frage 1: Könnte es Probleme bzw. Zusatzkosten beim Erstellen der Bodenplatte geben (wir bauen ohne Keller)?
    Frage 2: Wie sieht eine kostengünstige Bodenbearbeitung aus, um den Garten "urbar" machen zu können?? Welche ungefähre Kosten sind zu erwarten???
     
  2. #2 Olaf (†), 11.11.2006
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    Pfoten weg ohne Altlastenuntersuchung (bei Bauschutt bleibts meistens nich), und wenn die nix negatives bringt, muss sowieso erst noch ein Bodengutachter ran!!

    Ganz heiße Kiste, in der Regel heißt die Klausel im Kaufvertrag "..Altlasten sinn nicht bekannt, jedoch wurde der Erwerber darauf hingewiesen dass bla, bla, bla, .wurde bei der Kaufpreisbildung berücksichtigt und rechtfertigen nicht einen Rücktritt oder Schadenersatzforderungen". Schaffstes doch solche durchzusetzen, guckste in die Röhre, weil Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde.
    Ich weiß, wovon ich rede, gell Volker?
    Olaf
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 12.11.2006
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    ??? ...

    :confused:
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    Falls Du mich meinst - ich steh´ momentan auf dem Schlauch.
     
  4. #4 Olaf (†), 12.11.2006
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    Des..

    bezog sich darauf, dass ich Dir mal geschrieben habe, mit was ich "eigentlich" mein Geld verdiene. :Roll
    Olaf
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 12.11.2006
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    Was für ein Glück ...

    ... dass wenigstens mein Langzeitgedächtnis noch funktioniert :winken .
     
  6. #6 Pontius, 13.11.2006
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    Masseunzulänglichkeit ???????

    Erst einmal vielen Dank für die erste Einschätzung, aber ich habe noch etwas Probleme mit dem Begriff "Masseunzulänglichkeit".
    Geht es dabei etwa darum, dass ich auch dann auf möglichen Kosten sitzenbleibe, wenn vertraglich was anderes ausgemacht wurde, weil aus der Konkursmasse nichts "entnommen" werden darf??? Wäre dies dann kein Vertragsbruch seitens des Konkursverwalters (der sowas ja wissen müsste)???

    Und wenn ich dann als Optimist davon ausgehe, dass es sich tatsächlich nur um Bauschutt handelt (bzw. mich ausreichend informiert habe), würde mich dann immer noch die Beantwortung der Frage 2 (s.o.) interessieren.
     
  7. #7 Olaf (†), 13.11.2006
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    Liegst da schon richtig,

    aus welchen Gründen auch immer kanns dazu kommen, da brauchts nicht mal Vorsatz.
    Was heißt hier Vertragsbruch, in meinem Beispiel steht alles drin:
    "..Altlasten sinn nicht bekannt, jedoch wurde der Erwerber darauf hingewiesen dass bla, bla, bla, .wurde bei der Kaufpreisbildung berücksichtigt und rechtfertigen nicht einen Rücktritt oder Schadenersatzforderungen".
    Wenn Du trotzdem kaufst, müsstest Du beweisen, dass er was gewusst hat - ein sehr schönes Beispiel dafür, wo ein Notar Aufklärungspflichten (zu den Rechtsfolgen dieser Klausel) hat.
    Olaf
     
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