LP 1-4, unklar ob was fehlt?

Diskutiere LP 1-4, unklar ob was fehlt? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; 6. Ich habe verstanden, Honorar ist eben so, unabhängig vom Aufwand. Nein, das Honorar ist nicht unabhängig vom Aufwand. Den Aufwand bildet man...

  1. #21 Gast 85175, 16.11.2020
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    Gast 85175 Gast

    Nein, das Honorar ist nicht unabhängig vom Aufwand. Den Aufwand bildet man über die Honorarzonen ab. Aber innerhalb der Honorarzone ist dann auch mal gut mit „hier war weniger“ und im Gegenzug auch mit „dort war mehr“. Und es ist auch so, dass bei LP1-4 die Sachen die Du gerade ansprichst, eben nicht im Detail geplant werden. Nur mal als Beispiel die Fenster, da plant man in LP 1-4 nicht viel mehr, als wie groß die sein müssen damit die der LBO entsprechen. Man kann da jetzt noch gestalterische Gesichtspunkt angehen, aber eine „Detailplanung“ der Fenster gibt es zu dem Zeitpunkt halt nicht. Das ist immer so und das ist da auch so „eingepreist“.


    Das hier ist der Knackpunkt. Du hast im Eingangsthread gesagt, da müssten Wände raus, das Dach werde ausgebaut, etc... Daraus habe ich geschlossen: „mindestens Standsicherheit+Nutzungsänderung“ und das gehört sehr wohl in den Bauantrag mit rein. Dann schreibst auch noch der Anbau würde ganz „entfallen“ und spätestens da macht dann der Bauantrag ja keinen Sinn mehr, wenn die Änderungen am Bestandsbau nicht doch genehmigungspflichtig sind.

    Ich glaube, Du hast nicht einmal verstanden, was da überhaupt genehmigt werden muss und was nicht.

    Ausserdem wäre es ja so, wenn ich deiner Argumentation folge, dann bekäme er für den Anbau nichts oder nicht viel, weil der ja „entfällt“ und für den Bestandsbau bekäme er auch nichts bis nicht viel, weil der ja damit ja wenig Aufwand hatte. Wenn ich da den Bogen noch ein bisschen weiter spanne, dann bekommt er gar nichts und Du aber die Baugenehmigung samt allem begleitendem Kram...

    Zuletzt, es kann gut sein, dass der Bogen doch überspannt hat, das kann man aber aufgrund der Informationen hier nicht bewerten. In dem Fall ist das was Du gerade machst aber die vollkommen falsche Vorgehensweise. Man kontert den halbgaren Käse des Gegenüber nicht in dem man selbst auch wachsweichen Käse verzapft.
     
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  2. #22 Archangel, 16.11.2020
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    Chllig80, danke für Deine Antwort - wenn es auch ein wenig überspannt war. ;-)

    Ja, bei vielem stimme ich Dir zu. Generell hab ich hier in den paar Tagen viel mitgenommen, daher danke.

    Was ist jetzt genau mache, weiß ich noch nicht. Wie schon geschrieben, haben wir bisher ausser Grundrißplänen 1:100 und der Zusage, dass er den Bauantrag jetzt fertig macht, nicht viel bekommen. Ich warte mal noch ein wenig ab, und werde dann wieder den Kontakt suchen, in der Hoffnung, dass wir irgendwie friedlich zum Ende kommen.

    Bei den Dingen, die mir laut LP3 noch fehlen, bin ich nicht viel schlauer geworden. Vielleicht hat da jemand noch ein paar Antworten für mich?
    Welche Relevanz hat die Objektbeschreibung/Dokumentation für uns für die Zukunft? (Wie gesagt, ich weiß nicht, was man da erwarten kann, daher kann ich es schwer beantworten.) Da auch die Kostenschätzung nicht unseren Planungsstand (also den zu Beginn der Beauftragung) widerspiegelt, findet sich momentan nirgends das wieder, was wir planen (z.B. Estrich mit Fußbodenheizung, wo heute Dielenboden liegt). Und ja, Statiker war da. :-)

    Danke & einen schönen Abend!
     
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  3. #23 Gast 85175, 16.11.2020
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    Gast 85175 Gast

    Versteh mich richtig. Das ist die ungefähr hunderttausendste "HOAI-Debatte" in meiner Karriere und es ist halt so, die Grundsatzfragen gehören nach Berlin, die HOAI ist nämlich eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. Und obwohl ich auch so meine Problemchen mit der HOAI habe ist sie am Ende halt nicht ganz so doof, wie ein so komplexer Vertrag wie ein Architektenauftrag ohne HOAI aussähe weiß ich echt nicht, mir graut da jedenfalls davor und zwar in beide Richtungen, also nicht nur aus kleinlichem Gewinninteresse, sondern einfach weil das dann mehr oder weniger totales Chaos wäre. Ich sehe es irgendwie auch nicht ein, dass ich als Planer für die Einhaltung zigtausender Vorschriften verantwortlich sein soll, also sowas wie ein "Ersatzbeamter" sein soll, dann aber mit dem Kunden, um jeden Cent kämpfen soll den der Vorschriftenwahn nunmal halt kostet.

    Es bleibt uns derzeit aber eh nur die HOAI anzuwenden und da kann man dann keine Rosinenpickerei betreiben, auch hier in beide Richtungen nicht.

    "Bei Innenräumen" bedeutet hier so viel wie "Innenarchitektur" und ich glaube nicht, dass ihr sowas beauftragt habt, bzw. überhaupt beauftragen wollt. Darum bekommt ihr auch keine 1:50 / 1:20-Pläne für die Innenräume...

    Da tut es im Zweifel ein Dreizeiler mit Architektenprosa.

    Ja gut, das wird er noch machen müssen.

    Den wird er auch noch machen müssen.

    Irgendwo sollte man vllt. erläutern wieso man "Ungewöhnliches" so gemacht hat wie man es gemacht hat, wer gegen den Rat von wem trotzdem was festgelegt hat, usw... Das gehört da rein. Es kann sein, dass ihr das schon bekommen habt ohne es zu merken, in irgend einer Mail oder so, ist oft unscheinbar. Wenn es da sowas regelmäßig was gibt wie ordentliche "Gesprächsprotokolle", dann würde es auch reichen die als Sammelband auszudrucken.
     
  4. #24 Archangel, 01.12.2020
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    Hallo zusammen,

    danke für eure Antworten bisher. Prinzipiell verzweifele ich immer noch an dem Architekten, aber ich versuche, so wenig Lebensenergie wie möglich zu investieren.
    (Dokumentation oder Mailverkehr oder sowas gibt es gar nichts bisher).

    Ich habe aktuell noch zwei weitere Fragen: Statik und Bauphysik (Wärmenachweis). Für den Baubeginn muss ja das Wärmenachweis und die Statik vorliegen; unser Bauantrag ist jetzt inzwischen gestellt (statische Eingriffe, Dachbodennutzung).

    Ist es die Aufgabe unseres Architekten, die Statik mit uns Punkt für Punkt zu besprechen? Und ebenfalls beim Wärmenachweis? Eine Statik haben wir von einem Statiker bekommen (70 Seiten, ziemlich hohe Mehrkosten; aber nun, alte Häuser sind eben nicht für diese Mengen an Dachdämmung etc. gebaut). Die haben wir im Grunde kommentarlos zugesendet bekommen. Auf den Wärmenachweis warten wir noch, da gibt es wohl Probleme in der Abstimmung zwischen Architekt, Statiker, Bauphysiker... hier wüßte ich gern, ob diese Ergebnisse dann mit uns ausführlich besprochen werden. (So im Sinne von: Beim Fenstertausch braucht ihr 2fach oder 3fach Verglasung, bei der Haustür dieses, bei der Dachdämmung jenes...)) Ich meine keine KFW Beratung. :-)
     
  5. #25 simon84, 01.12.2020
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    Email Verkehr müsstet ihr doch selber auch haben. Oder meinst du zwischen Architekt und den anderen Parteien ?

    zu den Fragen:

    das betrifft doch alles das „wie“
    „Wie“ ist wie vorher schon erwähnt LPH5 aufwärts.

    Du kannst hier keine Empfehlungen zur Ausschreibung usw erwarten.

    Wärmeschutztechnisch muss die die dämmstärke in cm und die WLG sowie die Berechnung für den Bau Antrag drin sein, das könnt ihr im Plan nachschauen .

    aber detailplanung welche Dampfbremse wo Anschlüsse usw das ist da keinesfalls drin.

    gleiches mit der Statik, da muss euch der Architekt nichts erklären, er muss selbst nicht mal die Berechnung 100% verstehen sondern nur wie sie fachgerecht umzusetzen ist , im Rahmen der LPH5 und aufwärts.

    Ich verstehe dass ihr als Bauherren maximale Beratung und Überwachung wünscht, aber das wäre nun mal
    LPH0-9 !

    Bis zum Bauantrag heisst eben genau das, ein Einreichungsfähiger., nach bestem Wissen und gewissen Genehmigungsfähiger Bauantrag. Kein Stück mehr keine „Erklärungen“ oder „Beratungen“ zu Statik, Materialauswahl etc
     
  6. #26 Fabian Weber, 01.12.2020
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    Alles was Du anfragst kommt erst in der Leistungsphase 5.
     
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  7. #27 simon84, 01.12.2020
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    Oder je nach dem sogar erst 6/7 !!
     
  8. #28 Archangel, 02.12.2020
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    Hallo zusammen, danke für eure Einschätzung.
    Bei Baubeginn muss ja die Statik und der Energienachweis (heißt jetzt beides etwas anders, aber ihr wisst, was ich meine) vorliegen. Daher habe ich das als zu LP 1-4 gehörig eingeschätzt und wollte im Grunde verstehen, ob man das dann auch noch bespricht, oder eben nicht (weil es erst in den nächsten Phasen detailliert wird). Im Bauantrag steht noch nichts drin, sondern nur der Hinweis, dass es bis zum Baubeginn nachgereicht wird.
     
  9. #29 simon84, 02.12.2020
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    Zum Bauantrag gehört der Wärmeschutznachweis und die Statik.

    diese müssen dir vorliegen sonst kannst du nicht einreichen.

    verstehen als Laie musst du sie nicht und sie müssen dir auch nicht im Detail erklärt werden.

    auch muss noch nicht jedes kleinste Detail definiert sein
     
  10. #30 Jo Bauherr, 02.12.2020
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    ???
    Das gilt doch in keinem Bundesland heute bei Gebäudeklasse 1-3?
    Für die Statik benötigt man zur Baugenehmigung nur das Formular "Kriterienkatalog" vom Statiker unterschrieben. Und das Thema "EEWärmeG" hat meistens 3 Monate Zeit ab Innutzungsnahme. Da reicht man dann einfach den finalen Energieausweis ein und gut ist es.

    @simon84: wo ist es anders in D? Danke für Quellen dazu, das interessiert mich wirklich!



    .
     
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  11. #31 simon84, 03.12.2020
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    @Jo Bauherr schau mal BauPrüfVO NRW zum Beispiel

    auch bei gkl 1 im normalen Baugenehmigungsverfahren schau dir mal an was du da alles einreichen darfst, da haut es dir den Vogel raus.

    Und ja, Wärmeschutznachweis ist der „lange“ mehrseitige Energieausweis

    aber von Unterschrift auf Formblatt bist du da weit entfernt.

    Nachreichung spätestens bei Baubeginn und dann darfst du wieder ne Übereinstimmungserklärung abgeben wenn zu unterschiedlichen Zeiträumen nachgereicht wird

    also am besten bei der jeweiligen AK Nachfragen im Zweifelsfall ist ja in jedem BL bisschen anders
     
  12. #32 Archangel, 20.01.2021
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    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass ich jetzt zum Thema Architekt das letzte Mal schreibe. :-)

    als Ergänzung zur Statik Thema (ist für mich jetzt aber erledigt): mich hat gestört, dass der Architekt uns eine 70 Seiten Statik mit Ertüchtigungskosten von 10-15k nicht mal erklärt und die Punkte mit uns einzeln durchspricht und/oder Handlungsalternativen aufzeigt (im Sinne von: "kompliziert wird's dadurch, dass ihr das so und so machen wollt, wenn man es einfach lösen möchte, dann vielleicht nur einen Teildurchbruch etc..."). Aber Haken hinter, erledigt.

    Jetzt noch ein anderes Thema: korrekte Pläne.

    Nach und nach fällt uns jetzt auf, dass Maße in den Grundrissen nicht stimmen, z.b. Badezimmer hat nach Grundriss 1:100 (Maßkette) die Maße 2,17mx2,60m, und hat tatsächlich aber nur 2,08mx,2,62m. Oder eine Wand hat von der Ecke gesehen nur 40cm bis zur Tür, obwohl es laut Grundriss 60cm sein sollten...

    Ich vermute, wenn wir alles nachmessen würden, würden wir auch noch mehr finden. (wobei mich die 9cm im sowieso schmalen Bad momentan am meisten ärgern). Außerdem fehlen meiner Meinung nach einzelne Maße, aber vielleicht muss in der Genehmigungsplanung auch noch nicht alles vermaßt sein?

    Zusätzlich habe ich auch den Eindruck, dass die Wohnflächenberechnung in den Zimmern mit Schräge nicht passt, d.h. der Architekt vielleicht nicht wusste, wo die Schräge wie hoch ist.

    Die konkrete Frage: ist das ein Mangel? Also kann ich mich drauf verlassen, dass die Maße & Berechnungen der Grundrisse stimmen?

    Danke nochmal. :-)
     
  13. #33 simon84, 20.01.2021
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    Prinzipiell ja und das ist ein Mangel. Aber dann doch nicht beim Architekt sondern bei der Ausführung durch die Auftragnehmer.

    Du musst auch aufpassen, wenn Pläne Rohbaumasse sind dann gibts ja auch noch Putz usw.

    aber dass eine Tür 40cm falsch sitzt ... dem würde ich auf jeden Fall nachgehen
     
  14. #34 Fabian Weber, 20.01.2021
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    Geht es da jetzt um das Aufmaß des Bestands oder darum, dass was falsch gebaut wurde?

    Wenn der Architekt nämlich die alten Pläne vom Haus als Grundlage genommen hat, dann ist das ja erstmal so ok und nicht sein Fehler.

    Oder habt Ihr den Architekten dafür extra beauftragt, das ganze Haus nochmal zu vermessen, das wäre nämlich erstmal nicht im Honorar enthalten?
     
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  15. #35 Archangel, 22.01.2021
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    Hallo zusammen, danke für die Antworten.

    Es geht mir bei der Frage nur um Pläne, d.h. es wurde noch nicht gebaut. Wir sind bei einer Sanierung im Bestand, und auf seinen Plänen sind viele Maße falsch.

    Ein Aufmass wurde nicht separat vereinbart, er hat aber mit seinem Planer vor Ort sehr viele Maße genommen. Auch hier ist wahrscheinlich wieder meine Erwartungshaltung ("ich bekomme korrekte Pläne") nicht deckungsgleich mit der Pflicht (Architekt setzt auf alten 50er Jahren Bestandsplänen auf). Und natürlich wurde das auch nicht thematisiert, wie so vieles nicht.

    Die Grundflächenberechnung passt auch nicht (wahrscheinlich, weil ihm die Position der Schrägen nicht bekannt ist.) Kann ich da Nachbesserung fordern?

    Gut, man lernt daraus. Beim nächsten Mal würden wir vieles anders machen, früher thematisieren, vorsprechen, Erwartungshaltungen abgleichen. Jetzt ist es leider so, wie es ist.
     
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LP 1-4, unklar ob was fehlt?

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