Außenputz Zahlungsplan

Diskutiere Außenputz Zahlungsplan im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben einen Werkvertrag gem. BGB abgeschlossen. Jetzt bin ich auf der Suche, zu wann der Außenputz bezahlt werden muss (das...

  1. #1 Vielflieger, 11.12.2020
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    Hallo zusammen,

    wir haben einen Werkvertrag gem. BGB abgeschlossen. Jetzt bin ich auf der Suche, zu wann der Außenputz bezahlt werden muss (das ist doch Trockenbau oder? ). Wisst ihr in welchen Abschnitt das fallen würde?
     

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  2. Alex88

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    Aussenputz hat mit Trockenbau so viel zu tun wie Fiat mit Ferrari, sind zwar verwandt aber......

    in dem Zahlungsplan ist der Aussenputz nicht erwähnt, zahlbar m.E. nach Fertigstellung und Abnahme
     
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  3. #3 Gast85808, 11.12.2020
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    Für mich mal nur Interessehalber: Technik ist Eigenleistung?
     
  4. #4 Vielflieger, 11.12.2020
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    Du meinst die Haustechnik? Nee die ist in dem Paket Heizung/Sanitär/Lüftung drin, was aber auch kein Zahlungsziel ist.
     
  5. #5 JohnBirlo, 11.12.2020
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    Du sollst zur Abnahme einen Überweisungsträger mitbringen? :D :D

    Ich vermute mal, du musst die Sachen wie Technik, Putz, etc. die nicht aufgeführt sind immer zahlen, bevor sie gemacht sind.
     
  6. #6 Fabian Weber, 11.12.2020
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    Wie muss man das verstehen?

    Du stellst Mängel fest und behältst den 3-fachen Wert ein und der Bauunternehmer ist raus aus der Nummer?

    Was ist dann mit Gewährleistung?

    Ich würde erstmal die VOB im Ganzen vereinbaren.
     
  7. #7 jodler2014, 11.12.2020
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    Zwischen 8. und 9. würde Sinn machen .
    Und zwar bar auf Die Kralle .:deal
    10. habe ich noch nie so gesehen .
    Beim Lesen hatte ich vor Schreck fast meinen Pfefferminz-Tee ausgespuckt .
     
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  8. #8 Fabian Weber, 11.12.2020
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    Abgesehen vom Zahlungsplan würde ich immer darauf achten, dass nicht mehr bezahlt wird, als an Leistung tatsächlich erbracht wurde, bzw. dass einfach noch genug Geld da ist, das man im Falle des Falles........

    So sieht es sicherlich auch Deine Bank.
     
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  9. #9 Fabian Weber, 11.12.2020
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    Wie sieht es denn mit einem Gewährleistungseinbehalt für 5Jahre aus, der gegen eine Gewährleistungsbürgschaft getauscht werden kann?
     
  10. Yilmaz

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    Einfach die Summe die Vereinbart ist bezahlen wenn das Gewerk fertig gestellt ist und fertig.
     
  11. #11 jodler2014, 11.12.2020
    Zuletzt bearbeitet: 11.12.2020
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    Volle Zustimmung !
    Aber ab 10 ist doch total unseriös .
    Da gibt es so viel Spielraum !
    Seriöse Zahlungspläne gibt es nur bei der Hausbank !:D
    Was sich die ganzen BU / GU / GÜ / BT / Architekten da hinwurschteln ist doch manchmal nur erbärmlich .
    Da hilft einfach mal eine Woche ein Fach - Seminar besuchen .
    Und dann ist das auch seriös .
    Und nicht so lückenhaft ..
     
  12. Yilmaz

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    Vereinbart ist vereinbart, man hätte sich vor Vertragabschluss fachlich beraten müssen...

    wenn der GU / BT seriös und solvent ist würde ich mir keine Sorgen machen...
     
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  13. #13 jodler2014, 11.12.2020
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    Das mag ja sein .Von mir aus doch gerne .
    Der Rest liegt in der Hand von Vielflieger .
     
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