Fehlende Ausführungsplanung durch Architekt

Diskutiere Fehlende Ausführungsplanung durch Architekt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, kurz zur Einleitung, meine Frau und ich haben einen Architekten mit dem Bau unseres Hauses beauftragt. Vertraglich vereinbart...

  1. faz

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    Hallo zusammen,

    kurz zur Einleitung, meine Frau und ich haben einen Architekten mit dem Bau unseres Hauses beauftragt. Vertraglich vereinbart sind die Leistungsphasen 1-8.

    Leider nimmt der Bau seit der Unterschrift beim Architekten immer skurrilere Ausmaße an. Sprich extreme Bauverzögerung, mangelnde Koordination, Baukostenexplosion, extrem dürftige Planung. Trotz alledem steht nun der Rohbau und die Dacharbeiten sind abgeschlossen.

    Problemstellung:
    Der Architekt möchte nun die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung abrechnen. Zum einen liegen uns für einen Teil der Gewerke keine Ausführungspläne vor und die Pläne die er uns ausgehändigt hat sind voll mit Fehlern und spiegeln nur zum Teil den wirklichen Ausführungsstand des Baus. Die Detailzeichnungen wirken wie aus anderen Plänen wild zusammen kopiert, z.B. wird ein Satteldach mit Untersparrendämmung, Gipskartonplatten etc. beschrieben. Wir haben aber nie solch ein Dämmungskonzept diskutiert sondern die Dämmung liegt direkt auf der Decke des 1OG, auch gibt es keine Gipskartonplatten etc. Gleiches Spiel auch bei der Flachdachabdichtung, der Plan spiegelt die Ausführung nicht wieder. Die Planung der Fenster die er im Plan hat ist nicht umsetzbar, da der Fensterrahmen sonst nicht bündig mit dem Mauerwerk abschließen würde, sondern die Auflagefläche des Rahmens zur Hälfte in der Luft hängen würde. Es handelt sich hierbei um eine 6m Glasfront mit Eckverglasung, Schiebetüren etc. die in Summe dann 8m umfasst. Also wirklich eine nicht ganz unkritische Geschichte. Hierfür sind wie geschrieben die Pläne falsch und es gibt auch keinerlei Detailzeichnungen.

    Für folgende Gewerke gibt es gar keine Ausführungspläne:
    - Elektroarbeiten
    - Sanitäranlagen / Rohbauinstallation
    - Heizungsanlagen / Führung der Rohre
    - Spenglerarbeiten

    Meine Bitte die Pläne entsprechend der Ausführung anzupassen wurde bisher abgelehnt. Er besteht aber auf seine volle Bezahlung. Nun möchte ich ihm in keiner Weise das Geld für seine Leistungen vorenthalten, aber wie gesagt die Pläne sind nur teilweise brauchbar.

    Meine Fragen sind nun:
    1. Muss der Architekt für alle Gewerke Ausführungsplanungen erstellen? Hierzu habe ich folgendes Gerichtsurteil gefunden... heißt das z.B. dass er auch für den Estrich oder für die Malerarbeiten einen Ausführungsplan vorlegen muss um diese abzurechnen?
    "hierzu auf ein Gerichtsurteil des OLG Düsseldorf verwiesen, dass in seinem Urteil vom 16.06.2017, Az. I-22 U 14/17 die Ausführungsplanung nach HOAI klar regelt.
    „Im Rahmen der Leistungsphase 5 ist der Architekt verpflichtet, die Ausführungsdetails umfassend zeichnerisch darzustellen. Das bedeutet im Regelfall, dass für alle Gewerke Ausführungspläne erstellt werden müssen und dass für zahlreiche Gewerke darüber hinaus bis ins Einzelne und in Kleinigkeiten gehend geplant werden muss. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Tragwerk und Bauphysik. Die Ausführungsplanung muss bei schadensträchtigen Details besonders differenziert und für den Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise deutlich sein (…). Gerade bei Problemen der Wärmedämmung muss die Ausführungsplanung bis ins kleinste Detail gehen, notfalls bis zum Maßstab 1:1 (…). Fertigt der Architekt die danach für ein konkretes Gewerk notwendigen Ausführungspläne nicht, dann liegt insoweit in diesem Unterlassen ein Planungsfehler.“


    2. Wie kann ich vorgehen, wenn der Architekt trotz Fristsetzung die Pläne nicht auf einen brauchbaren Stand bringt?

    3. Bin ich zur Zahlung des vollen Honorars verpflichtet oder wäre eine Kürzung aufgrund Mängel durchsetzbar. Und wenn ja in welcher Höhe?

    Vielen Dank fürs durchlesen und ich würde mich sehr freuen wenn es konstruktive Antworten gibt.
    Ich wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und bleibt gesund.
     
  2. #2 Fabian Weber, 23.12.2020
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    Für Elektro, Sanitär und Heizung schuldet er nur die Planung, wenn Du Ihn extra für die KG400 beauftragt hast.

    Das ist normalerweise bei einem EFH nicht nötig.

    Was für Spenglerarbeiten sind denn das?

    Für die fehlerhafte und ansonsten unvollständige Planung würde ich erstmal nur 80% zahlen.

    Unvollständig heißt aber nicht, dass Du von Ihm jetzt für jedes Detail Pläne verlangen kannst. Es geht darum, dass die Firmen richtig bauen können. Etliche Details sind Regeldetails, die sich immer wiederholen.

    Problematisch sehe ich das, wenn sich daraus Mehrkosten ergeben, die der Auftragnehmer als Planungsänderung gem. VOB/B 2.5 auffassen kann.
     
  3. #3 faz, 23.12.2020
    Zuletzt bearbeitet: 23.12.2020
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    Für Elektro, Sanitär und Heizung schuldet er nur die Planung, wenn Du Ihn extra für die KG400 beauftragt hast.
    Im Architektenvertrag steht:
    "Der AG veranschlagt für das Bauvorhaben Baukosten (KG300 und KG400 und KG700 nach DIN 276 i.d.F2008"
    Gilt das als Beauftragung?


    Was für Spenglerarbeiten sind denn das?


    Danke Fabian für eine erste Einschätzung, es handelt sich dabei nur um die normalen Regenrinnen. In den Ausführungsplänen sind hierzu die Regenabflussrohre die ins Erdreich führen markiert. Leider aber auch an Stellen die nicht mit der Ausführung übereinstimmen.
     
  4. #4 Osnabruecker, 23.12.2020
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    Bei dir kommt häufiger vor, das es mit der Ausführung nicht zusammen passt... steht das Haus schon und die Pläne kommen nach dem Bau?
     
  5. faz

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    der Rohbau und das Dach ist gedeckt, der Rest steht uns noch bevor. Die Pläne die verfügbar sind, sind wie beschrieben mangelhaft und ich würde diese schon gerne auf dem Stand der Ausführung haben. Auch für zukünftige Generationen wäre es ja sinnvoll, wenn die Dokumentation zur Ausführung passt
     
  6. #6 Osnabruecker, 23.12.2020
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    Das ist keine Dokumentation!
    Schön wäre es, wenn die Ausführung zur Planung passt.
    Also erst Planen, dann bauen.
     
  7. #7 Fabian Weber, 23.12.2020
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    Nein, das ist ja nur die Kostenberechnungen, Du musst schauen welche Leistungen Du beim Architekten beauftragt hast für welche Kostengruppen.


    Aber das ist doch kein Mangel an Planung, sondern der Mangel liegt bei dem Dachdecker. Die Frage muss dann lauten, warum hat der nicht nach Plan die Fallrohre gesetzt und warum wurde dieser Mangel nicht angezeigt?

    Jedenfalls habe ich nicht das Gefühl, dass hier die Planung fehlt, wenn die Fallrohre eingetragen waren.

    Hast Du noch andere Beispiele, vielleicht kann man diese auch aufklären?
     
  8. faz

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    ok danke, dass heißt wenn ich es richtig verstehe muss er hier keine Ausführungspläne nachliefern / nachbessern sondern der Mangel liegt dann eher in der Objektüberwachung die er auch durchzuführen hat? Dort müsste der Mangel dann angezeigt werden, was dann hoffentlich bei der Abnahme des Gewerks und im entsprechend Abnahmeprotokoll vermerkt wird.

    Die gravierendsten Fehler im Plan sind die im Anfangspost beschriebenen:

    z.B. wird ein Satteldach mit Untersparrendämmung, Gipskartonplatten etc. beschrieben. Wir haben aber nie solch ein Dämmungskonzept diskutiert sondern die Dämmung liegt direkt auf der Decke des 1OG, auch gibt es keine Gipskartonplatten etc. Gleiches Spiel auch bei der Flachdachabdichtung, der Plan spiegelt die Ausführung nicht wieder. Die Planung der Fenster die er im Plan hat ist nicht umsetzbar, da der Fensterrahmen sonst nicht bündig mit dem Mauerwerk abschließen würde, sondern die Auflagefläche des Rahmens zur Hälfte in der Luft hängen würde. Es handelt sich hierbei um eine 6m Glasfront mit Eckverglasung, Schiebetüren etc. die in Summe dann 8m umfasst. Also wirklich eine nicht ganz unkritische Geschichte. Hierfür sind wie geschrieben die Pläne falsch und es gibt auch keinerlei Detailzeichnungen.
     
  9. #9 Fabian Weber, 23.12.2020
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    Ok das Satteldach soll er nochmal zeichnen, anscheinend ist es ja nach Euren Wünschen hergestellt. Dafür gibt es etwas Abzug.

    Bein Flachdach erneut die Frage: „Warum wurde nicht nach Plan gebaut? Und ist Euch daraus ein Mangel entstanden?“

    Wenn das Flachdach an sich so super ist, dann auch hier Planung ändern, wenn nicht, dann Mangel bei Dachdecker anzeigen.

    Es wäre ja hier interessant, welche Bauweise hier in Vertrag mit dem Dachdecker steht, vielleicht ist ja auch das LV-Dachdecker zum Gezeichneten nicht deckungsgleich.

    Das mit den Fenstern verstehe ich noch nicht. Wer sagt, dass das nicht geht, der Fensterbauer? Auch hier erstmal in den Vertrag mit dem Fensterbauer schauen.

    Kannst Du mal die Planung für die Fenster hier einstellen?

    Es ist nämlich leider so, dass viele Handwerker sich mit der Planung von Architekten manchmal schwertun, wenn nicht alles absolut von der Stange ist. Das wird dann gerne nicht kalkuliert und dann werden Gründe gesucht, warum die angeblich so doofe Architektenplanung nicht geht.
     
  10. #10 Fabian Weber, 23.12.2020
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    Du unterschreibst ja das Abnahmeprotokoll und nicht der Bauleiter, denn Du bist ja auch der Vertragspartner des Gewerkes.

    Aber ich würde mir schon genau überlegen, ob eine Abweichung von der Planung sofort einen Mangel für Dich darstellt. Vielleicht ist es Dir ja so ganz recht, wie die Fallrohre jetzt sitzen, dann wäre ja alles top. Wenn Du aber Deine Gründe hast, dass es genau nach Plan sein soll, dann kannst Du natürlich auf den Mangel bestehen. Begründen musst Du Deine Entscheidung übrigens nicht.
     
  11. #11 Fabian Weber, 23.12.2020
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    Also kurzes Zwischenfazit von mir:

    Ausführung Dächer weicht von Planung ab. Fallrohre falsch, ändern ja/nein?
    Ob Ausführung oder Planung beim Flachdach angepasst werden muss, ist noch unklar.

    Planung Fenster erstmal unklar.

    Zur meiner Meinung nach wichtigsten Planung, nämlich der Bauwerksabdichtung im Sockelbereich und Anschluss Terrassentüren und Fenster haben wir uns noch gar nicht ausgetauscht.
     
  12. faz

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    Hallo Fabian, warum beim Flachdach nicht nach Plan gebaut wurde kann ich dir nicht sagen. Ob daraus ein Mangel entstanden ist kann ich leider nicht beurteilen. Bisher kommt kein Wasser durch die Decke. Mir würde hier auch reichen, wenn der Plan entsprechend auf die Ausführung geändert würde. Ein Leistungsverzeichnis gibt es übrigens für keines der Gewerke, da sich der Architekt hier querstellt. Den Planausschnitt für die große Fensterfront findest du anbei, das Bild "Abstand Stütze zu Stirnseite Bodenplatte" zeigt den fehlenden Raum. Ich hoffe es ist verständlich was ich hier meine.
     

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    Für die Bauwerksabdichtung im Sockelbereich wurden gestern die Schweißbahnen auf der Bodenplatte verlegt. Auf der Nordseite wurde die Bitumenschweißbahn über die Kante gelegt und mit der Dickschickt die auf der Stirnseite der Bodenplatte ist verschweißt. Auf der Südseite, dort wo die große Fensterfront ist überlappt es leider nicht und die "nackte Bodenplatte" tritt teilweise hervor wie auf den Bildern ersichtlich wird. Sollte hier evtl. nochmal nachgebessert werden?
     

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  14. #14 Fabian Weber, 23.12.2020
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    Also bei Fenster und der Stütze sehe ich erstmal keinen Planungsfehler.

    Interessant wäre, ob die Stütze vermaßt ist, damit man prüfen kann ob diese an der richtigen Stelle steht.

    Das Fenster kann man auch überhängend einbauen, das wird unten sowieso mit Winkeln innenseitig auf dem Rohboden befestigt. Bei einer Eckverglasung fände ich das persönlich sogar ganz schick, wenn man da nicht so eine tiefe WDVS Leibung sieht. Da kommt es darauf an, was Euch am besten gefällt. Wie tief sitzen denn die normalen Fenster in der Öffnung?

    Die Abdichtung kann ja erst nach Einbau der Fenster fertig gestellt werden.

    Wenn da Fenster lei
     
    faz gefällt das.
  15. #15 faz, 23.12.2020
    Zuletzt bearbeitet: 23.12.2020
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    Danke, dass hört sich gut an. Die Säulen sind nicht vermaßt. Wie tief die restlichen Fenster sitzen kann ich leider in keinen Plänen finden. Heißt das, dass die Verschweißung der Bitumenbahn auf der Bodenplatte dann erst nach dem Fenstereinbau mit der Dickschicht auf der Stirnseite verschweißt wird? Der Sinn hierfür erschließt sich mir nicht. Die Gefahr, dass beim anflammen / verschweißen das Fenster verletzt wird ist doch viel höher als wenn es vor dem Fenstereinbau gemacht wird.
     
  16. faz

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    Aus der Kostenberechnung KG300, KG400 und KG700 berechnet sich ja die Höhe seines Honorars von daher gehe ich davon aus, dass die KG400 auch beauftragt ist und er somit die Ausführungsplanung für diese Bereiche durchführen muss. Im Anhang findest du den Ausschnitt aus dem Vertag zum Leistungsbild und Beauftragte Leistungen.
     

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  17. #17 Fabian Weber, 23.12.2020
    Zuletzt bearbeitet: 23.12.2020
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    Nein der Anschluss ans Fenster wird nich mit Schweißbahn gemacht, sondern mit Flüssigkunststoff von Rahmen bis auf die Bitumendickbeschichtung.
    Doch die sind ja gezeichnet, zeig mal her.

    Also die Planung ist natürlich wie beim EFH schon bisschen dürftig aber alles baubar.

    Bisher gab es eher Abweichungen in der Ausführung zur Planung.

    Was ich noch nicht verstehe ist, dass es keine LVs gibt. Dann kann der Architekt ja für die LPH 6 so gut wie überhaupt kein Honorar verlangen.

    Aber Verträge, mit den Firmen, was die so machen sollen, muss es ja schon geben oder steht dann da „1Stück Dach bitte“?
     
  18. #18 Fabian Weber, 23.12.2020
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    Nein muss er nicht planen, die Statik hat ja auch als besondere Leistung aufgeschlüsselt. Er ist ja auch Architekt und kein TGA-Planer. Aber was Du willst ist auch die absolute Ausnahme im EFH-Hausbau, weil das der Sanitärmensch und der Elektriker schon hinbekommen. Der Architekt gibt noch vor wo die Leitungen durch die Decken gehen und das wars, damit der Rohbauer dort ein Loch lässt.
     
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    Siehe Anhang ein Beispiel eines “normalen Fensters mit Brüstungshöhe 1,02m
     

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  20. #20 Fabian Weber, 23.12.2020
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    Aus der KG 700 berechnet sich sein Honorar auch? Das kannte ich bisher nicht.
     
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