Verschmelzung von Flurstücken

Diskutiere Verschmelzung von Flurstücken im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo , ich benötige eure Hilfe . Ich habe einen Brief von der Stadt erhalten und diese möchte gerne meine zwei Flurstücke verschmelzen lassen....

  1. #1 Ayba1987, 05.01.2021
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    Hallo ,

    ich benötige eure Hilfe .
    Ich habe einen Brief von der Stadt erhalten und diese möchte gerne meine zwei Flurstücke verschmelzen lassen.
    Aus zwei Flurstücken soll eins werden .

    Die kompletten Kosten trägt die Stadt.

    Das Haus steht auf dem größeren Flurstück.Siehe Anhang

    Frage hat es ein Nachteil, wenn ich der Stadt zustimme ?
    Gruß
     

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  2. Dimeto

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    Nein, es sei denn
    - das kleine Flurstück wird als öffentliche Verkehrsfläche genutzt
    - das kleine Flurstück ist in einem Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt
    - die Stadt beabsichtigt in Zukunft das kleine Flurstück für öffentliche Zwecke zur Verfügung zu stellen
    - Du hast einen Bauantrag gestellt, über den noch nicht entschieden wurde.
    In überwältigender Mehrzahl der Fälle bedeutet eine Verschmelzung eine Vereinfachung, sei es bei der Grundsteuer, beim Verkauf, bei Bauanträgen oder Vermessungsarbeiten.
     
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  3. #3 Ayba1987, 06.01.2021
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    Vielen Dank für deine unten stehende Antwort .
    Es ist wie folgt das Haus wurde bereits gebaut und die Baugenehmigung ist mit zwei Flurstück genehmigt worden. Gebaut wurde mit einem Bauträger.
    Vor dem kleinen Flurstück wurde vor kurzem ein Gehweg erstellt jedoch wurde dieser vom Bauträger übernommen siehe Anhang.
    Vor unserem Haus ist eine Straße vorhanden und der Bauträger hatte mir damals erzählt , dass ich mich an den Kosten beteiligen müsste , wenn diese neu gemacht wird .
    Die Verschmelzung bringt dadurch keine Nachteile oder ?

    Danke
     

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  4. #4 simon84, 06.01.2021
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    Keine relevanten Nach- oder Vorteile meiner Meinung nach.
    Du wirst so oder so zur Kasse gebeten
     
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  5. #5 jodler2014, 07.01.2021
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    Wenn man jetzt mal die pro und contra Argumente aus #2 und #3 zusammenzählt kann man das so feststellen .
    Den Gehweg ist bezahlt .
     
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  6. Dimeto

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    Nein, wenn ich Deinen Beitrag #3 richtig deute:
    heißt
    trifft nicht zu.
    Den aktuellen BPlan habe ich gefunden. Dieser setzt für das kleine Flurstück Wohnbaufläche fest und die Straßenbegrenzungslinie ist mit der straßenseitigen Grenze identisch. Somit trifft dieser Punkt auch nicht zu.
    Trifft auch nicht zu, da der BPlan gerade mal zwei Jahre alt ist und der Ausbau Deinen Angaben zu Folge nach BPlan erfolgt ist.
    Wenn nichts mehr offen ist, trifft
    also auch nicht zu.
    Das ist üblich und unabhängig von der Parzellierung Deines Grundstücks.
    Eigentlich hätte die Trennung Nachteile für das Baugenehmigungsverfahren gehabt, weil auf den Splissflurstücken Baulasten hätten eingetragen werden müssen, was amtliche Lagepläne erfordert hätte und zusätzliche Gebühren generiert hätte. Offenbar hat man darauf verzichtet oder es einfach vergessen oder die Vereinigung wurde schon beim Bauantrag geplant. Im letzteren Fall gäbe es nun gar keine Möglichkeit, die Verschmelzung abzulehnen. Bei den anderen Fällen läuft man Gefahr, dass bei erneuter Bauantragstellung, z.B. für eine Garage, Baulasten nachgefordert werden. Ich sehe daher keine Nachteile, aber einige Vorteile.
     
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