Innenfenster - was nimmt man da?

Diskutiere Innenfenster - was nimmt man da? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Pläne mach ich selbst bzw. sind schon fertig. Deshalb, mit nachlesen ist das nicht getan, mein Rat, geh zu einem Architekten

  1. Alex88

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    Deshalb,
    mit nachlesen ist das nicht getan,
    mein Rat, geh zu einem Architekten
     
  2. #22 K a t j a, 23.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 23.01.2021
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    Nö.
    Der Plan ist bis jetzt relativ simpel: alle Wände und Decken werden feuerbeständig ausgeführt.
     
  3. Alex88

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    Soll heissen?
     
  4. #24 K a t j a, 23.01.2021
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  5. Alex88

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    Ob das überall erforderlich weiss ich nicht, wer überwacht denn die Ausführungen?
     
  6. #26 simon84, 23.01.2021
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    Es ist zwar löblich wenn man generell (evtl auch andere Gründe) wie F90 baut, aber das heißt noch lange nicht dass man damit pauschal sämtliche Anforderungen erfüllt.

    ihr braucht einen Planer der euch ein Brandschutz Konzept macht. Wenn das wirklich „nur“ F90 erfordert umso besser
     
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  7. #27 K a t j a, 23.01.2021
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    Wir sind im Bestand ohne Umnutzung. Wüßte nicht, dass man da einen Überwacher brauch für neue Innenwände.
     
  8. #28 Fabian Weber, 23.01.2021
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    Die DIN 4109 regelt auch den Schallschutz zwischen den Büros.

    Ich meine es sind 37dB. Zwischen Büro und Besprechungsraum 42dB. Dann gibt es noch Nachhallzeiten innerhalb der Büros etc. die zu beachten sind.

    Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist auch geregelt.
     
  9. #29 Fabian Weber, 23.01.2021
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    Du musst einfach den Brandschutz nach LBO einhalten. So lange Du nichts an der Eigenart der Nutzungseinheit gemäß gefordertem Brandschutz änderst, dann ist ja alles gut. Wenn aber zu Beispiel die Fluchtwege durch die neuen Trennwände geändert werden, dass diese über 15m (z.B. in Berlin) liegen, hast Du ein Problem. Das gilt auch für Fluchtwegpiktogramme, Feuerlöscher und natürlich musst Du auch die Flucht- und Rettungswegepläne anpassen.
     
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  10. #30 K a t j a, 24.01.2021
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    Vielen Dank schonmal für die vielen Tipps.
    An den Fluchtwegen ändert sich nix. Nur die Beschilderung muss neu. Schallschutz sollte auch kein Problem sein. Die Wände sind ja vom Hersteller genormt. An kniffligen Stellen werden spezielle Schallschutzplatten verwendet.
     
  11. #31 K a t j a, 24.01.2021
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    Natürliches Licht ist vorhanden, der Rest dürfte Sache des AG sein.
     
  12. #32 simon84, 24.01.2021
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    Hattest du nicht erwähnt dass sich die Aufteilung ändert und jetzt verschiedene Firmen im Büro sind wo zuvor nur eine war etc. ?
     
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  13. #33 K a t j a, 24.01.2021
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    Nö, hatte ich m.W. nicht. Aber die Aufteilung ändert sich zwangsläufig bei neuen Wänden, oder? Ob eine weitere Firma dazu kommt, steht noch nicht fest. Was kann man aber denn noch mehr tun, als feuerbeständige Wände einzubauen, wenn alles andere bleibt, wie gehabt?
     
  14. #34 simon84, 24.01.2021
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    Also hast du denn überhaupt mal eine Skizze hin dem ganzen Vorhaben ? Ist so schlecht einzuschätzen hier ...
    Brandabschnitte, unterschiedliche Nutzer .... Küchen und Sanitäranlagen .... ich würde mir nicht zutrauen zu sagen, dass ihr garantiert keine nutzungsänderung braucht ohne alle Details zu kennen, insbesondere was als aktuelle Nutzung eingetragen ist ....

    Brandschutz im Gewerbe kann (auch je nach Nutzung und Gebäudeklasse) sehr weit gehen, da kannst du dich nicht einfach nach f30/60/90 richten.

    da gehts auch um fluchtwege, breiten, barrierefreiheit, Tür anschlag Richtungen und schloss Arten,

    bei den allgemeinen gewerblichen Geschichten die Beleuchtung und Belüftung usw ....

    was macht denn euer Architekt ? Ist der noch im Weihnachtsurlaub?
     
  15. #35 K a t j a, 24.01.2021
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    Welcher Architekt? Wie gesagt, keine Nutzungsänderung. Fluchtwege bleiben erhalten bzw. sind sogar einfacher zu erreichen. Ich wollte auch nur nach dem Fenster fragen. IdS schon mal vielen Dank.
     
  16. #36 simon84, 24.01.2021
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    @K a t j a will dir nicht zu nahe treten aber nur weil du der Meinung bist dass es verfahrenstechnisch keines Antrags zur nutzungsänderung bedarf heißt es doch noch lange nicht, dass du keine Unterstützung durch Experten bei der Planung brauchst.

    Vielmehr hieße sogar eine verfahrensfreie nutzungsänderung dass der Bauherr die volle Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher Regeln übernimmt.

    wenn du eine Einschätzung haben willst zu dem gesamten Vorhaben musst du zumindest eine Skizze hier einstellen. Ansonsten wurde zum Thema Fenster meiner Meinung schon alles gesagt :)
     
  17. #37 K a t j a, 24.01.2021
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    Vielen Dank, ich möchte keine Einschätzung zu dem Gesamtvorhaben. Ich wollte lediglich die Fenstersache klären. Mit den restlichen Details befasst sich jemand anders. Diese Details sind bekannt und werden sich mit 99% Wahrscheinlichkeit nicht ändern. Falls doch, weiß das dann der andere.
     
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