Baugenehmigung Gartenhaus / Garage

Diskutiere Baugenehmigung Gartenhaus / Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten dieses Forums, wir bauen gerade in Berlin und ich bin bei der Außenplanung. Wie ich gelesen habe, sind Gartenhäuser in Berlin...

  1. #1 derdaniel, 21.05.2014
    derdaniel

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    Hallo Experten dieses Forums,

    wir bauen gerade in Berlin und ich bin bei der Außenplanung. Wie ich gelesen habe, sind Gartenhäuser in Berlin bis 10 m² Grundfläche nicht Genehmigungspflichtig.

    Meine Fragen:
    1. Sind die 10 m² reine Bodenfläche oder mit sämtlichen Dachüberständen und Co?
    2. Ist eventuell irgendwo festgelegt wie viele Gartenhäuser ich aufstellen darf? (bräuchte eventuell 2)

    Ich habe gelesen das Garagen bis 30 m² Genehmigungsfrei sind. Wann zähl eine Garage als Garage? Kann ich die einfach hinter meine Stellplätze stellen und als "Garage" aussehen lassen, aber als Gartenhaus nutzen?

    Ich würde mich freuen wenn jemand auf die Fragen antworten hat. Interessiert ja sicher einige.... :-)

    Danke euch.
    Daniel
     
  2. #2 gunther1948, 21.05.2014
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    hallo
    garagentore aufmalen???
    potjomkinsche lösung gibts in der lbo nicht.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 derdaniel, 21.05.2014
    derdaniel

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    Nein, ein Tor (2 Türen) hätte Sie schon, würde halt nur nicht auf dem Stellplatz stehen sondern dahinter....

    Gruß, Daniel
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 21.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Naja - in NRW wurde vor kurzem jemand incl. Ordnungsgeld dazu gezwungen, seine Garage von allem, was nicht Auto, Fahrrad und dazugehöriges Material ist, zu befreien!
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 21.05.2014
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    Dachüberstände zählen beim Gartenhäuschen nicht zur Fläche dazu. Wie viele Gartenhäuschen erlaubt sind, kann ich aber auf die Schnelle nicht sagen. Wenn dir 10 m² nicht reichen, käme eine Garage eigentlich eher in Frage. Wenn du nicht gerade pingelige und unliebsame Nachbarn hast, die dir Übles wollen, wird sich das Bauordnungsamt wahrscheinlich nicht darum kümmern, wie du dann am Ende deine Garage wirklich nutzt.

    Sie sollte aber nicht nur wie eine Garage aussehen, sondern auch ein Garagentor haben und als Garage für vorhandene Kraftfahrzeuge problemlos benutzbar sein. Die Garage braucht also auch eine benutzbare, ungehinderte Zufahrt. Ein weiterer Stellplatz davor wäre kein Problem, sofern vor dem Garagentor kein Zaun gezogen ist. Der von Ralf Dühlmeyer geschilderte Fall, dass jemand vom Bauamt gezwungen wird, seine Garage als solche und nicht anders zu benutzen, ist ein Extremfall. Kann zwar vorkommen, aber ich habe das in der Praxis noch nicht erlebt.

    Wenn du das Grundstück mal verkaufen willst, ist oft eine Garage für viele auch attraktiver, als 3 oder 4 kleine Gartenhäuschen. Nachteil: Garagen müssen meist für das Kataster eingemessen werden und das kostet Vermessungsgebühren (mehrere hundert Euro).
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 21.05.2014
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    Zwei Korrekturen
    Dachüberstand - Jain. Keine Ahnung, wie es in B und S-A geregeklt ist, aber in Nds sind Dachüberstände bis 50 cm untergeordnete Bauteile und werden bei den div. Berechnungen ausgelassen.
    Bei 50 cm+ zäflen sie aber!

    Die Zahl der Häusel wird begrenzt durch:
    a) die GRZ
    b) ggf. die max zulässige Länge bei Grenzbebauung

    Falsch - ins Kataster wird jedes Gebäude aufgenommen - kostenpflichtig!
    Egal, ob Wohnhaus, Garage, Partyhütte, Sauna oder Geräteschuppen!
    Nur Spielgeräte (Baumhaus) und mWn. private Gewächshäuser bleiben raus.
     
  7. #7 Gast56083, 21.05.2014
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    Gast56083 Gast

    will mich ja nicht schon wieder mit Dir kloppen, aber hier wird devinitiv nicht generell alles was nach Geräteschuppen/Gartenhaus aussieht aufgenommen.
    Erst vor 3 Wochen waren die amtlichen Vermesser zur Gebäudeeinmessung der einzelnen RH da. Standard Blockbohlen Baumarkthäusel 3 x 2,5m freistehend wurden nicht eingemessen. Eigenbau Gartenhaus mit 3,2 x 2,8m mit zusätzlichem Radl-Unterstand von 1,9 x 1,5m direkt an Nachbars Garage wurde eingemessen.
    Erklärung es Vermesseres: Das ist was massiveres/größeres und ist aus der Luft nicht direkt als Gartenhaus erkennbar.
    Sie waren eigentlich schon fertig mit dem Wohnhaus und haben dann spontan entschieden, das Eigenbaugartenhaus auch noch einzumessen.

    Fazit: Vermesser entscheidet hier vor Ort, was eingemessen wird und was nicht, auch wenn beides ein Garten/Gerätehaus ist.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 21.05.2014
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    OK - einigen wir uns auf Unentschieden :D

    Mag auch von BL zu BL unterschiedlich geregelt sein und in Bayern ist ja sowieso alles anders :D :shades
     
  9. #9 Gast56083, 21.05.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ok ;)
    In Bayern werden ja auch die Torlinien und die Bälle breiter gesehen als im Rest der Republik...von daher: Ja :D
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 21.05.2014
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    Nenene - der Maier Florian ist ein "Nachbar" von unserem BundesverteidigungsRöschen (kein Röschen ohne Dörnchen) und somit ein waschechter Niedersachse.
     
  11. #11 Gast56083, 21.05.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ne, ich meinte die Bevölkerungsmeinung hier in BY. Wennste ne Umfrage machen würdest, würden vermutlich mehr als die Hälfte sagen: "ich könnts nicht sagen ob der wirklich drin war, eindeutig ist das nicht"...."ausserdem wars vorher ganz klar Abseits" :D aber lassen wir das, is arg OT
     
  12. #12 trekkie, 21.05.2014
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    Hab grade eine ähnliche Sache, es geht um nachträgliche Eintragung in die Flurkarte.
    Via Luftbild wurde festgestellt, dass zwei eintragungspflichtige Bauwerke auf dem Grundstück existieren.

    Zum ersten eine halbrunde Poolüberdachung LxB ca. 8x4m, Stichhöhe 1.30m bestehend aus 4 ineineinander verschiebbaren Elementen,
    Typenstatik gibts lt. Hersteller nicht, okay - müssen wir sehen wie wir kommen.

    Das zweite 'Bauwerk' ist ein provisorisch anmutendes überdachtes, windschiefes 'Holzschüttgutlager',
    aber gut - Provisorien halten bekanntlich am längsten ;)
    Ein Foto von dem windschiefen Gebilde gemacht und ans BA geschickt, in der Hoffnung die lenken ein bzw. das zählt unter eine Art
    'fliegende Bauten'.
    Antwort war sinngemäß: 'Tut uns leid, aber sobald größer 10qm und 4 Stützen und Dach drauf > Bauwerk > eintragungspflichtig.'
    Also gestern Grundriss/Schnitt/Ansichten von dem 'Gebilde' gezeichnet > Statik mach ich GsD nicht ;-)

    Aber grade im Zusammenhang mit diesen Provisorien täte mich mal interessieren, in welchen Intervallen da Luftbilder gemacht werden?
    Ich mein, theoretisch könnte der betreffende Grundstückseigentümer sich nächstes Jahr überlegen, sein Holzlager an einer ganz anderen Stelle umzusiedeln,
    dann ginge der Tanz von vorne los - ein Spiel wie Tom & Jerry ;)

    Google Earth aktualisierte hier in meiner Gegend bislang aller 5-6 Jahre, Zugriff auf andere Daten hab ich leider nicht und kann das nicht einschätzen.

    Vielleicht weiss ja einer der hier mitlesenden Vermesser was dazu?
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 22.05.2014
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    Die einzelnen Definfitionen, was ein einzumessendes Gebäude ist, sind meistens in den Durchführungsverordnungen zu den einzelnen Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer „versteckt“ und für viele Bundesländer nicht einmal im Internet zu finden. Es ist nicht so, dass die Vermesser und Beamten nach Gutdünken entscheiden dürfen, es gibt Rechtsgrundlagen und vereinzelt auch Rechtsprechung dazu. Wie es scheint, unterscheiden sich die Definitionen, was einzumessen ist, bei einigigen Bundesländern nicht sehr voneinander. Ich habe aber auch selbst keinen vollständigen Überblick, da ich die Durchführungsverordnungen nicht vorliegen habe. Die 10 m² Grenze scheint es in vielen BL zu geben. Ab 10 m² ist i.d.R. einzumessen.


    @trekkie
    ---------------------------------------
    § 2 Abs. 2 Sächs. BauO:
    (2) Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
    ----------------------------------------

    Zitat aus
    http://www.landkreis-bautzen.de/download/buegerservice/62-3_Info_zur_Gebaeudeeinmessung.pdf:

    Gebäude im Sinne des sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes sind oberirdische,
    überdachte mit dem Erdboden fest verbundene bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen, die von Außenwänden umfasst sind und deren Grundfläche mehr als 10 m² beträgt und die nach Art und Weise der Bauausführung eine dauernde Nutzung zulassen.
    --------------------------------------

    Schreib z.B., dass das Holzschüttgutlager nicht bestimmt und geeignet sei, von Menschen betreten zu werden, weil es ohnehin voll Schüttgut ist. Schlag vor, dass du sowieso vor hattest, die Höhe dieses Provosioriums auf 1,50 m zu kürzen, sodass es auch im leeren Zustand nicht von Menschen betreten werden könne und frag, ob, wenn du danach Fotos von der neuen Form des Lagers schickst, sich die Sache damit erledigt haben könnte.

    Ein Versuch wäre es wert. Ansonsten kannst du das Lager natürlich auch abreißen, wenn du Einmesskosten vermeiden willst.
     
  14. #14 derdaniel, 22.05.2014
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    Danke erstmal an alle....

    Wenn die Dachüberstände nicht zur Brutto Grundfläche dazu zählen, dann bin ich schon mal beruhigt. Das mit der Garade lasse ich mir in der Tat durch den Kopf gehen. Das wir in einem komplett neuen Wohngebiet bauen, wo auch viele andere bauen und noch nieman wohnt, sollte das mit den Nachbarn sicher klappen.... hier will ja jeder etwas mehr machen. ;-)
     
  15. #15 Sebastian1314, 23.01.2021
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    Wie wird in dem konkreten Beispiel unten bei einem Blockbohlenhaus der Brutto Rauminhalt berechnet, wenn die Bohlen an den Außenkanten jeweils 10cm überstehen?

    Höhe (210 cm) x
    Blockbohlenaußenmaß (476 x 380 cm) oder
    Außenwandmaß ( 456 x 360 cm)?

    Also sind es da 37,98 m3 oder 34,47 m3?

    Vielen Dank!
     
  16. #16 simon84, 23.01.2021
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    würde argumentieren dass die blockecke als untergeordnetes Bauteil nicht hinzuzurechnen ist
     
  17. #17 Sebastian1314, 24.01.2021
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    Ok, das wäre ja gut. In Niedersachsen sind 40 m3 erlaubt, Dachüberstände bis 50 cm zählen da nicht dazu.

    Das Gartenhaus um das es geht hat folgende Maße:

    Fundamentmass: 360x456 cm
    Firsthöhe: 262.2 cm
    Seitenwandhöhe: 210.9 cm
    Vordach: 20 cm (zählt nicht dazu)

    Bei dem Modell komme ich auf 38,9m3. Hab ich da richtig gerechnet?

    Noch eine Frage:
    Bei der Regelung, dass das Gartenhaus 0 oder min. 1 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen darf, rechnet man da auch ab Wandaußenmaß? Oder ab Dachüberstand bzw. Traufe?

    Wenn Außenwand, dann dürften ja alle Gebäude mit Dachüberstand nicht unmittelbar an der Grenze stehen...
     
  18. #18 simon84, 24.01.2021
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    gute Fragen ! Ich glaube du hast dir die Antwort schon selber gegeben :)

    Was würdest du denn davon halten wenn dein Nachbar 50 cm Dach überstand auf deinem Grundstück baut ?

    Und was wenn du später an gleicher Stelle Auch etwas hinbauen wolltest ?

    das eine ist die Berücksichtigung untergeordneter Bauteile für eine Flächenberechnung das andere ist die Grundstücksgrenze

    eine Garage mit Flachdach ohne Überstand kannst und darfst du direkt an die Grenze setzen.

    ein Blockhaus mit dachüberstand musst du dann 1m zurücksetzen. Hat ja auch viele Vorteile, du kommst ohne Probleme zum streichen an die Rückseite, du bist flexibel mit Entwässerung / Dachrinne usw

    Ausnahme wäre wenn der Nachbar dir den Teil vom Grundstück verkauft oder einer Überbauung zustimmt.

    sieht man oft im Bestand dass ein dachüberstand zum Nachbarn rübergeht im beidseitigen Einverständnis.
    Ebenso oft sieht man leider aber auch bei Eigentümer Wechsel, Todesfall etc das riesige Probleme entstehen wenn das nicht sauber geklärt und dokumentiert ist.
     
  19. BenH2

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    Ich hänge mich an dieses Thema dran weil es um eine sehr ähnliche Fragestellung geht:

    unser Architekt hat eine Terasse mit 12 m^2 geplant. Und wenn wir nun eine Überdachung der Terasse in die Bauanzeige aufnehmen legen wir uns wahrscheinlich auf die genaue Dachform und -größe fest.

    Spricht etwas dagegen zunächst die Terassenüberdachung im Plan und Bau zunächst komplett wegzulassen, damit man in 1-2 Jahren nach Fertigstellung des Hauses diese Überdachung dann ergänzt. Laut Bauordnung Niedersachsen gelten "1.8 Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche." als verfarensfreie Baumaßnahmen - das heißt doch, dass man sie einfach aufstellen und nicht anzeigen oder eintragen lassen muss, oder?

    Viele Grüße und danke für eure Antworten.
     
  20. #20 Fabian Weber, 07.02.2021
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    Ja, Du brauchst dafür keine weitere Baugenehmigung, Und nein, verfahrensfrei heißt nicht, dass es automatisch erlaubt ist. Du musst also trotzdem sämtliche Auflagen erfüllen.

    Du darfst ohne Führerschein Fahrrad fahren, die Verkehrsregeln musst Du trotzdem beachten, nur mal so als blöder Vergleich.
     
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Thema: Baugenehmigung Gartenhaus / Garage
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