Beschädigte Hauptleitung _ wer haftet? Ich bitte um dringende Hilfe!

Diskutiere Beschädigte Hauptleitung _ wer haftet? Ich bitte um dringende Hilfe! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Zugeben mein Hilfeschrei klingt ein wenig dramatisch - doch brauche ich tatsächlich möglichst schnell einen guten Rat. Mein Lebensgefährte hat...

  1. #1 sceene, 10.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 11.02.2021
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    Zugeben mein Hilfeschrei klingt ein wenig dramatisch - doch brauche ich tatsächlich möglichst schnell einen guten Rat.

    Mein Lebensgefährte hat die Bohrung eines Gartenbrunnens bei einer Tiefbaufirma in Auftrag gegeben - nach mehreren Terminverschiebungen und dem Hinweis, dass die Bohrung erst im Frühjahr dieses Jahres zur Ausführung kommen sollte, meldete sich die Firma dann sehr spontan doch noch im Herbst letzten Jahres und teilte uns mit, dass zufällig noch ein Termin freigeworden sei und die Bohrung innerhalb von einer Woche stattfinden könne.

    Mein Lebensgefährte fragte daraufhin am Telefon, was das Unternehmen noch für Unterlagen benötige usw. - die Antwort des Firmeninhaber lautete: "Nein!"

    Am Tag der Bohrung, teilte mein Lebensgefährte dem Bohrleuten mit, wo wir unseren Brunnen hinhaben wollten, der Bohrmann widersprach und schlug einen anderen Platz vor. Kurz kam dann plötzlich die Frage auf, wo denn die Kabel/Gas-Wasser-/Abwasserleitung seien, da sie uns den Brunnen nun in den Vorgarten legen wollten - woraufhin mein Lebensgefährte meinte, dass er es nicht wisse.

    Daraufhin ging einer der Bohrleute in unseren Keller, prüfte wo die Leitungen ankamen und meinte - wird schon alles stimmen und ließ meinen Lebensgefährten eine Auftragserteilung und Leitungsfreigabe unterschreiben.

    Leider stellte sich einen Tag, nachdem der Brunnen gebohrt und nun nur noch ein Wasserhahn eingebracht werden sollte, der übrigens auch nicht dort gesetzt wurde - wo wir ihn haben wollten - heraus, dass es eben leider nicht stimmte - er kratzte die Hauptleitung an.

    Zu erst bekamen wir die Rechnung vom Netzbetreiber, riefen den dann aber an - und fragten ob dies wirklich rechtens sei (ohne an diese Auftragserteilung und Leitungsfreigabe zu denken, haben davon nicht einmal eine Kopie), der versprach uns die Rechnung an die Bohrfirma zu leiten; Gemacht - Getan. Doch plötzlich bekamen wir von diesem Betrieb die Nachricht, dass dieser die Rechnung abweisen würde, weil mein Lebensgefährte die Auftragserteilung und Leitungsfreigabe unterschrieben hätte), heute erhielt er dann eine Email von dem Betreiber, der meint das Unternehmen sei im Recht und wir müssten die Rechnung zu erst begleichen und uns dann das Geld privatrechtlich zurückholen...

    Wenn ich das, was ich bisher über solche Fälle gelesen habe, aber richtig verstanden habe - dann ist das doch ein Streit zwischen den Auftragsnehmer und dem Betreiber...(?) ...oder soll mein LG, als Privatperson durch das Unterzeichnen dieser Auftragserteilung und Leitungsfreigabe tatsächlich die alleinige Verantwortung tragen?
     
  2. Mok

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    Eine Leitungsfreigabe zu unterschreiben, kurz nachdem man noch gesagt hat, dass man keine Ahnung von der Leitungslage hat ist ... unglücklich.

    Aber die Pflicht des Bauunternehmers ist, was die Leitungserkundung betrifft, recht umfassend, da gibt es einige Urteile (und jedes ein Einzelfall). Aber lehn mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass ein vom Privatmann unterschriebener Zettel nicht ausreicht.
     
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  3. #3 Fred Astair, 11.02.2021
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    Wenn auf dem Privatgrundstück gebohrt wurde, sollte der Zettel ausreichen. Die Formulierung "unglücklich" ist äußerst milde ausgedrückt.
    Der Versorger hält sich berechtigterweise an den Grundstückseigentümer, denn von dem Grundstück ging die Störung aus. Mit dem Brunnenlochbohrer hat der Versorger keine Vertragsbeziehungen.
    Im Übrigen sei gesagt, wenn die Kommunikation mit dem Brunnenbauer genauso wirr war, wie der Eingangsthread, wundert mich nichts.
     
  4. sceene

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    Das würde heißen, dass man diese Sache tatsächlich gerichtlich klären könne.
    Einen herzlichen Dank - für die nette Antwort.

    Oh je, da hatte ich zwischen dem Homeschooling mit meinem Teenie, einem Kleinkind und dem Kochen des Abendessens, wohl den Anfang meines Beitrags vergessen...
    Einen herzlichen Dank für diesen Hinweis - Ich hoffe mein Beitrag ist nun nicht mehr ganz so wirr.

    Allerdings möchte ich an dieser Stelle noch anmerken, dass die Kommunikation -Gott sei Dank- nicht zwischen mir und der Brunnenbaufirma stattgefunden hat und, auch wenn meine Art zu kommunizieren hin und wieder ein wenig wirr erscheinen mag, ich nicht einfach irgend etwas unterschrieben hätte...
     
  5. #5 msfox30, 11.02.2021
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    Es gibt so Sachverhalte, die man hier im Forum mitbekommt, wo man sich fragt, warum man überhaupt eine Fachfirma-/man beauftragt.
    Weil ich (Laie) keine Ahnung habe und es nicht selber kann, beauftrage ich doch darum jemanden, um der Gefahr eines Fehlers aus dem Weg zu gehen!
    Trotzdem muss der Laie, der schon sagt, ich weiß nicht wo die Leitungen liegen, eine Leitungsfreigabe unterchreiben. Richtig wäre gewesen, wenn die Fachfirma sich den Lageplan der Leitung hätte geben lassen.
    Genauso beim Fenstereinbau, Fliesen verlegen, usw. Ständig kommt die Frage: "Was war vertraglich vereinbart" (hier mal nicht). Ich weiß doch als Laie gar nicht, was ich beauftragen muss und worauf man nach einer Beauftragung achten muss. Darum zahle ich viel Geld an eine Firma...
    --
    Ich bin jedenfalls froh, dass ich handwerklich nicht zwei linke Hände habe und vieles selber machen kann. Auch wenn es länger dauert und vielleicht zweimal gemacht wird.
     
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  6. Mok

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    Glaub ich hier eher nicht, jedenfalls wird das nicht reichen, das Bohrunternehmen voll aus der Haftung zu entlassen. Du hast Recht, dass es sich auf privaten Grundstücken anders verhält als auf öffentlichen. Hier ist von einem BGH-Urteil zu lesen, bei dem das auch so gesehen wird.

    Aber die Begründung ist interessant: "Zwar bestünden – so der Bundesgerichtshof – hohe Anforderungen an die Pflicht von Tiefbauunternehmen, sich vor der Durchführung von Erdarbeiten an öffentlichen Straßenflächen nach Existenz und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu erkundigen. Denn öffentliche Verkehrsflächen würden regelmäßig dazu genutzt, dort Leitungen zu verlegen." Und weiter: "Dies sei allerdings auf Privatgrundstücken anders zu beurteilen. Dem Bauunternehmer vor jedweden Grabungsarbeiten auf einem dem Privatgebrauch dienenden Grundstück die Verpflichtung aufzuerlegen, Erkundigungen bei den örtlichen Energieversorgern einzuholen, überschreite die Grenze des Zumutbaren. Nur bei konkreten Anhaltspunkten, dass dort unterirdisch Leitungen liegen, müsse sich der Tiefbauunternehmer erkundigen."

    Der Vorgarten, der anscheinend vom Bohrunternehmen als Ort für die Bohrung vorgeschlagen wurde, ist der Bereich in dem wahrscheinlich in 99% aller Fälle der Hausanschluss verläuft. Die Firma hat sogar selbst überprüft, ob da Leitungen ankommen, was der Fall war. Also konkrete Anhaltspunkte waren definitiv vorhanden. Hätten die auf einem Acker gebohrt, wäre es anders gewesen. Dass eine Leitungsauskunft unzumutbar ist, war vielleicht 2005 noch der Fall, aber ist es heute sicher nicht mehr (Bil/ Aliz). Wir fordern für jede noch so popelige Baugrunderkundung eine entsprechende Auskunft an.

    Denke ja, aber mit einer Teilschuld solltet ihr schon rechnen. Ich würde an eurer Stelle mal einen Fachanwalt fragen, wie er die Erfolgsaussichten einschätzt. Aber einen langen Atmen werdet ihr sicher brauchen.
     
  7. sceene

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    Davon könnte man als Laie durchaus ausgehen... zumindest war das auch unser Gedanke :/ ...

    Schade, dass wir nicht auf ein Unternehmen wie das Ihre gestoßen sind... doch leider gibt es in unserer Gegend nur wenig Auswahl, weshalb sich mein Lebensgefährte wahrscheinlich auch so unter Druck gesetzt fühlte und diesen Zettel unterschrieb...

    einen herzlichen Dank nochmal für die Mühe...
     
  8. seaway

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    Na je eine LeitungsFREIGABE blind zu unterschreiben ist schon ne Nummer. DIe Baufirma sieht das als die "du kommst aus dem Gefängnis frei - Karte" an.
    Auf eine Teilschuld würde ich mich da schon einstellen.
    Denn die Baufirma wird behaupten, dass sie davon ausging der Grundstücksbesitzer kennt sein Grundstück.
    Tendiere auch zum Anwalt. Bauchgefühl sagt mir, dass ihr aber mit bezahlen dürft. Wie viel klärt der Anwalt.
     
  9. #9 Lexmaul, 11.02.2021
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    Wie hoch ist denn die Reparaturrechnung?
     
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  10. sceene

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    Das "lustige" ist, weder mein Lebensgefährte noch ich sind die Eigentümer des Grundstücks, was der Baufirma bekannt war
    - Eigentümer ist meine Mutter, die hier aber nicht mehr wohnen wollte...

    Die Rechnung beläuft sich auf knapp 1000 Euro.... wo man beinahe sagen könnte, dass sich das noch in Grenzen hält... und das man das als Lehrgeld betrachten könne... doch... nun ja - befinden wir uns aktuell beide im Studium auf dem 2. Bildungsweg, bauen nebenbei an, bereiten eine Hochzeit vor, haben zwei Kinder...
    Und ach... es ist doch ärgerlich...
    *Nun ja - werden wir zur Not eben an anderer Stelle sparen müssen... einen Versuch war es dennoch wert...
     
  11. #11 simon84, 11.02.2021
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    Interessante Situation.

    Ich denke die Forderung des Netzbetreibers ist erstmal an den Eigentümer (nicht Nutzer) des Grundstücks zu stellen. Ich bin mir nicht 100% sicher, ob für diese Art des Schadens einfach direkt auf den Vertragspartner der Wasserversorgung (gehe mal davon aus, wasser ist "auf euch angemeldet") gegangen werden kann.

    Daher könntet ihr die Rechnung erstmal zurückweisen und dann wird vermutlich eine neue Rechnung an Mutter gestellt.

    Die Forderung gegen den Verursacher müsstet ihr gerichtlich zivilrechtlich gegen den "Bohrer" durchsetzen.

    Bei ca. 1000 Euro Schaden würde ich das in Anbetracht des Risikos, nötigen Lebenszeit und -energie vermutlich einfach als Lehrgeld verbuchen.
     
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  12. Mok

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    Sehe ich auch so. Bei der Schadenssumme und wahrscheinlicher Teilschuld kommt ihr bei anteiligen Anwalts- + ggf. Gerichtskosten wohl auch nicht günstiger weg. Der Stress kommt oben drauf und anscheinend habt ihr ja bereits eh schon genug um die Ohren.
     
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  13. #13 Dachs Doedel, 11.02.2021
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    Ich kenne es so, dass solche Firmen in ihren Verträgen in der Regel stehen haben, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer über den Verlauf der Leitungen zu informieren hat. Auf dem Privatgrundstück kann ja sonst noch alles mögliche liegen, was nicht von den öffentlichen Versorgern erfasst wurde. Aber 1000,- ist ja wirklich noch ein Schnäppchen. Da haben wir schon schlimmeres kaputt gemacht :D
     
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  14. #14 seaway, 11.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 11.02.2021
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    - Wird sich aber keiner dran erninnern wenns nicht niedergeschrieben wurde.

    1.000€? Sorry stimme meinen Vorschreibern zu. Leider Lehrgeld und gut. Auch wenns weh tut.
    Als ich Hauptleitung gelesesen hab hatte ich mind. was 5-stelliges vorm geistigen Auge.
    Hier hat dann der Versorger vermutlich auch keine volle Rechnung gestellt. - "Schnäppchen".
    Wenn mir einer "meine" Hauptleitung ankratzt läuft das nicht so günstig.
    Stress, Nerven, Ärger, Anwalt finden der sich für 1k€ streiten mag und am Ende nen Vergleich haben bei dem ich 500€ für die Reperatur und nochmal 750€ für den Anwalt zahlen muss.
    Nee danke. Sorry hart aber ehrlich.
     
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  15. #15 sceene, 11.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 11.02.2021
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    Oh, ganz vergessen zu schreiben - es handelte sich um die Stromleitung.
    Wasser-/Abwasser und Gasleitung liegen (Gott sei Dank) unter unserer Einfahrt...


    Womit Ihr beide natürlich recht habt - doch hatte ich gedacht oder viel mehr gehofft, dass es da eventuell einen leichteren Weg geben würde...
    Und ja... Im Moment haben wir wirklich genug zu tun...

    Du wirst lachen - es gab gar keinen Vertrag, mein Lebensgefährte hatte mit dem Unternehmen nur Email- und Telefonkontakt.
    Wir sind auch eigentlich davon ausgegangen, dass es im Vorfeld so etwas wie eine Baubesprechung geben würde. Über das Fehlen dieser beiden durchaus wichtigen Dinge, waren wir natürlich nicht begeistert und hätten auch gerne den Anbieter gewechselt...
    Doch da wir schon so lange ohne Gartenwasser lebten, es in unserer Umgebung nur diese eine Brunnenbaufirmen gibt und wir auch auf diesen Termin bereits beinahe ein Jahr gewartet hatten - fühlte sich mein Lebensgefährte ein bisschen so - als würde man ihm die Pistole an die Brust setzen...

    Da - der Kontakt fast ausnahmslos via Email stattgefunden hatte, wurde alles verschriftlicht.

    Ich vermute, die Kosten sind deshalb so niedrig, weil unsere Umgebung recht dünn besiedelt ist und tatsächlich nur eine Straße für's Muffen (wie es in der Rechnung steht) lahmgelegt werden musste (mal abgesehen davon, dass die Leitung eh ein wenig gruselig aussah... also alt und irgendwie bröcklig) - der Spaß dauerte mit Anfahrt keine halbe Stunde...

    Zum Schluss möchte ich Euch allen rechtgeben - über 1000 Euro zu streiten macht wirklich keinen Sinn. Zumal mein LG eh Justizgeschädigt ist...
    Dennoch - vielen Dank für Euren Rat...

    Werden in Zukunft auf jeden Fall nichts mehr ohne den anderen entscheiden - vor allem da mich (als Frau) der Standort des Wasserhahns - wirklich nervt... der dann auch noch mit Extrakosten und umständlichen Verlegen der Leitungen verbunden ist... aber nun ja...
     
  16. #16 simon84, 11.02.2021
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    Warum soll das keinen Vertrag darstellen ?
    Email ist doch sogar schriftlich ?
    Wenn es 2 Willenserklärungen gibt, dann ist das ein Vertrag :)
     
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  17. #17 Dachs Doedel, 11.02.2021
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    Ungewöhnlich ist es trotzdem. Auch dass der Unternehmer anscheinend vorher nie mal vor Ort war. Spricht nicht gerade für ein seriöses Unternehmen.
    Es muss ja nicht bei jeder Kleinigkeit ein 20-seitiger Vertrag sein, aber wenigstens ein schriftliches Angebot mit ein paar Sätzen zu den Vertragsbedingungen im Nachtext, welches vom AG unterschrieben wird. Sollte doch auch im Interesse des Unternehmers sein.
     
  18. #18 simon84, 11.02.2021
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    Stimme ich dir zu, aber Stand doch vielleicht in der email oder ? :)
     
  19. #19 Dachs Doedel, 11.02.2021
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    Vielleicht stand da ja auch einfach nur "kostet xxxx €, kommen wenn wir Zeit haben". Können ja Wetten abschließen ;)
     
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  20. #20 Fred Astair, 11.02.2021
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    Meint jemand, der einzige Brunnenbohrer im Revier macht sich viel Streß mit Vertragsgestaltung, Widerrufsrecht und Gewährleistungssausschluss?
     
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