GFZ überschritten, was nun?

Diskutiere GFZ überschritten, was nun? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei einem zum Verkauf stehenden Haus entspricht die berechnete GFZ exakt der auf dem Grundstück zulässigen GFZ. Dabei wurden allerdings...

  1. #1 Fabian1981, 21.02.2021
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    Hallo,

    bei einem zum Verkauf stehenden Haus entspricht die berechnete GFZ exakt der auf dem Grundstück zulässigen GFZ. Dabei wurden allerdings zwei Zimmer im OG nicht berücksichtigt, da diese in den Bauplänen als Speicher angegeben sind. Wurde man die Zimmer mit einrechnen, würde die GFZ um ca. 30qm bzw 12% überschritten werden. Die Zimmer wurden immer als Aufenthaltsräume genutzt und wir müssten sie auch nutzen (Kinderzimmer, Arbeitszimmer). Wir gehen davon aus, dass dies nicht zulässig ist. Wie wahrscheinlich ist es, dass man die GFZ Überschreitung nachträglich genehmigt bekommt (Nutzungsänderung)? Gibt es hier Möglichkeiten?

    Danke!
     
  2. #2 simon84, 21.02.2021
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    Schwierig ! Kann man aus der Ferne überhaupt nicht einschätzen.

    zimmer weiterhin als „Speicher“ nutzen oder anderes Haus suchen
     
  3. #3 Fabian Weber, 21.02.2021
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    Was sagt der Verkäufer dazu, es handelt sich ja bei den Zimmern um einen Schwarzbau?
     
  4. #4 Fabian1981, 21.02.2021
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    Nein, kein Schwarzbau. Schwarzverwendung ;) Der Verkäufer ist sich dem Thema bewusst. Ändert nur leider nichts.
     
  5. #5 Kriminelle, 21.02.2021
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    Sind denn die beiden Zimmer in einem Vollgeschoss oder doch nur im ausgebauten Dachgeschoss?
    Ich bin der Meinung, dass sich GFZ auf Vollgeschosse bezieht.
     
  6. #6 Fabian1981, 22.02.2021
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    Die Zimmer sind in dem ausgebauten DG (kein Vollgeschoss). Allerdings müssen nach BauNVO §20 (2) Aufenthaltsräume aus Nicht-Vollgeschossen mit eingerechnet werden.
     
  7. #7 Kriminelle, 22.02.2021
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    Danke. Und sind es denn offiziell Aufenthaltsräume oder werden auf nur als solche genutzt? Ich meine, ok, es kommt aufs gleiche hinaus, aber macht ja dennoch Unterschiede. Oder?
     
  8. BaUT

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    ...nennen wir es nicht "Schwarzbau" sondern "nicht genehmigte Umnutzung" bzw. "nicht genehmigungsfähige Umnutzung"

    Sowas war schon in den 80er Jahren ein üblicher Trick um auf den Grundstücken mehr Wohnfläche zu generieren als lt. Bebauungsplan zulässig war. Da hat man dann im KG+EG Maisonettewohnungen angelegt wobei die Räume im KG als "Hobbyräume und Abstellräume" nicht in die WFL eingerechnet wurden oder solche Benennungs-Spielchen wurden eben im Dachgeschoss gemacht wo dann bewohnbare Räume als "Speicher" ausgewiesen wurden. Alle wussten es (Architekten, Bauherren und auch die Bauämter) und alle haben ein Auge zugedrückt.

    Ich kenne in Berlin keinen einzigen Fall wo es nachträglich vom Bauamt zu einer Nutzungsuntersagung für solche Räume gekommen ist. Solange die Räume nicht in die Vermietung gehen sondern selbst genutzt werden gibt es sicher auch keinen "Kläger".
     
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  9. #9 simon84, 22.02.2021
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    Interessant wäre eher der Wortlaut des Exposé in Bezug auf Wohnfläche etc.

    Sowas wird teilweise sogar abgemahnt also Vorsicht (als verkäufer)
     
  10. #10 Fabian1981, 22.02.2021
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    @simon84 Privatverkauf ohne Exposé. Aber uns liegt die Wohnflächenberechnung vor. Sie ist korrekt. Auch hier wurden die zwei Zimmer (Speicher) nicht mit angerechnet.
     
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  11. #11 Fabian1981, 22.02.2021
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    An diese Konstellation denken wir tatsächlich auch. Es wäre denkbar, dass wir irgendwann (Kinder sind aus dem Haus) die Wohnung beziehen und das Haus vermieten...
     
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  12. #12 simon84, 22.02.2021
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    Solange du die Räume auch wieder als „Speicher“ oder „Trockenraum“ vermietest sehe ich da kein Problem - wenn das ganze Haus vermietet wird
     
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