Muss die Gemeinde ein regenrückhaltebecken einzäunen ?

Diskutiere Muss die Gemeinde ein regenrückhaltebecken einzäunen ? im Teiche Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo ich wohne in nds. Mein Grundstück grenzt an ein regenrückhaltebecken (es ist dauerhaft mit 80 cm Wasser gefüllt). Wir haben eine kleine...

  1. #1 Rummrich, 21.02.2021
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    Hallo ich wohne in nds. Mein Grundstück grenzt an ein regenrückhaltebecken (es ist dauerhaft mit 80 cm Wasser gefüllt). Wir haben eine kleine Tochter von 4 Monaten und machen uns nun Gedanken über die Absicherung. Die gemeinde hat das becken halb eingezäunt ( nicht zu den privaten grundstücken). Die gemeinde meint nun das sie nicht in der Pflicht ist auch den Rest einzuzäunen (gemeindegrund zum Teich jin) kann da jemand helfen wie da die Rechtslage ist?
     
  2. #2 Osnabruecker, 22.02.2021
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    An Absturzkanten ein Geländer, aber sonst kein Zwang. Paragraphen dürfen die Juristen gerne raus suchen;)

    Es kann doch nicht jeder Graben, Fluss etc eingezäunt werden.
    Hier sind RRB sogar teilweise außen rum mit Bänken versehen als Naherholungsgebiet. Gestern bei dem Wetter alle Plätze belegt. Warum sollte da ein Zaun rum?

    Es gibt leider immer noch die Aufsichtspflicht für eure Kinder.
     
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  3. #3 Lexmaul, 22.02.2021
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    Bei so einem Betonbecken könnte ich mir das gut vorstellen, aber bei einem Natur-RRB ist das ja völliger Unsinn. Wenn Ihr unbedingt eine Einfrideung benötigt, dann macht das doch selbst...

    Ich würde es machen, wenn ich tatsächlich Angst um mein Kind haben müsste.

    Der Staat kann nicht vor jeder Gefahr im Leben schützen - er macht es schon viel zuviel!
     
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  4. #4 Kriminelle, 22.02.2021
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    Stimmt. Auch ohne es zu wissen, kann man von Naherholungsgebieten gut den Sinn und die Logik ableiten. Ich denke eh, da dass man da selbst in der Pflicht ist und seine Verantwortung nicht immer auf andere schieben kann.
     
  5. #5 BaUT, 22.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 22.02.2021
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    Wo endet denn euer Grundstück? Sicher dürft ihr dieses Grundstück entlang der Grundstücksgrenzen selbst einzäunen. Wenn ihr einen Hund oder ein Kind habt, dann solltet ihr das auch tun. Warum sollte das die Gemeinde für Euch tun? Straßenseitig kommt ihr ja auch nicht auf die Idee dass die Gemeinde den Zaun stellen sollte damit euer Kind nicht auf die öffentliche Straße rennt.
    Bei uns sind im ganzen Dorf übrigens mehr als 10 Regenrückhaltebecken (natürliche Teiche) vorhanden, von denen nur ein einziger eingezäunt ist, weil nebendran ein Kinderspielplatz ist. Bei allen anderen Teichen haben die nahegelegenen Grundstücksbesitzer an ihren Grundstücksgrenzen selbst ihre Zäune gestellt und es bleibt teilweise ein öffentlicher Zugang zum Uferbereich dieser Teiche.
     
  6. #6 JohnBirlo, 22.02.2021
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    In Neukirchen in Hessen ist ein Bürgermeister verurteilt worden, weil drei Kinder in so einem Teich ertrunken sind und er hätte einzäunt werden müssen (zumindest laut Gericht).
    In Hessen müssen Löschwasserteiche eingezäunt werden. Im konkreten Fall streiten sich allerdings die Gelehrten, ob es sich bei dem Teich um einen Löschwasserteich handelt.
    Natürliche Teiche müssen nicht eingezäunt werden.

    Du kannst ja mal die Zeitungsberichte dazu googlen und deinem Bürgermeister schicken.
     
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  7. #7 Lexmaul, 22.02.2021
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    Und was waren das für Bauwerke? Betinbecken oder naturnahe Teiche? Das geht aus den schönen Meldungen so nicht hervor.

    Sollte das immer notwendig sein, würde es dafür auch eine klare Regelung geben!
     
  8. Cybso

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    Google Bildersuche "hessen bürgermeister teich kinder einfriedung", erster Treffer. Aus meiner Sicht sieht das wie ein ziemlich naturnaher Teich aus.
     
  9. BaUT

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    OK - war halt kein natürlicher Teich, sondern ein künstlicher Teich mit steil abfallendem, befestigtem Uferbereich aus dem die Kinder offenbar nicht wieder heraus klettern konnten und selbst die Retter des DLRG Schwierigkeiten beim Verlassen des Teiches feststellten.
     
  10. #10 klappradl, 22.02.2021
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    Außerdem ist der Bürgermeister in Berufung gegangen. Ein erneutes Urteil habe ich nciht gefunden.
     
  11. #11 Lexmaul, 22.02.2021
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    Gibt auch noch keines!
     
  12. #12 Fred Astair, 22.02.2021
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    Eben, wo es keine allgemeingültigen Regeln gibt, wird u.U. jedes Gericht anders entscheiden. Je mehr geklagt wird, wird die Tendenz wohl eher zu amerikanischen Verhältnissen führen und dem Bürger jede Eigenverantwortung für eigene Dummheit und Verantwortungslosigkeit abgenommen.
    Ich habe Freunde, die haben jahrelang direkt an der Elbe gewohnt und natürlich keine Ruhe, ihre Tochter unbeaufsichtigt draußen spielen zu lassen. Das Kind musste also schwimmen lernen und zwar nicht nur sich einfach über Wasser zu halten , sondern unter Aufsicht um eine Buhne herumschwimmen und auf der strömungsabgewandten Seite sicher an Land gehen. Erst dann durfte das Mädchen allein raus.
    Die Kleine konnte mit fünf Jahren sicher schwimmen.
     
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  13. am1003

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    Richtig ! Jeder hat die Pflicht seine eigenen Kinder zu beaufsichtigen. Ja das weiß ich, da wir selbst zwei haben, die auch gelernt haben, an Teich und Pool aufzupassen.
     
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  14. Domski

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    Trotzdem werden hier in einigen Gemeinden prophylaktisch die naturnah angelegten Teiche eingezäunt. Kann man von halten was man will....

    Google: Bebra Mende-park Teich
     
  15. #15 Fred Astair, 22.02.2021
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    Eben.
     
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  16. seaway

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    DER DLRG, das G steht für Gesellschaft, danke. ;-)

    Meiner Erinnerung nach gibt es im jeweiligen DWA Regelwerk nur eine Empfehlung zum Einzäunen wenn die Böschung zu steil (>1:1,5?) ist um selbst raus zu kommen.
    Wirklich vorgeschrieben ist es nicht. Da es nur eine Empfehlung ist ist wieder spielraum.

    Wenn euer Kind nicht von euerm Grundstück runter soll ist es euer Problem da eueren Zaun aufzubauen.
     
  17. #17 Sanierer82, 24.02.2021
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    Habe da eine ähnliche Frage: Hier ist eine Straße direkt hinter dem Garten, muss die Gemeinde diese nicht einzäunen? Nicht dass mein dort unbeaufsichtigt spielendes Kleinkind auf die Straße rennt und angefahren wird. ;)
     
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  18. BaUT

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    Lies mal #5

    Im Übrigen glaube ich dass der TE hat es längst begriffen sich deshalb gar nicht mehr an der Diskussion beteiligt.
    Er hat das Recht und in manchen Fällen sogar die Pflicht sein Grundstück selbst einzuzäunen.
    Es gibt hier vermutlich keinen Grund diese Pflicht auf die öffentliche Hand abzuwälzen oder eine solche Leistung von ihr einzufordern.
     
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  19. #19 Noses, 04.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 04.03.2021
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    Schau mal Rummrich, den Artikel habe ich bei uns in der Zeitung gefunden. Also da ist wohl rechtlich noch gar nichts geregelt. Wenn bei euch noch mehrere Familien mit Kinder sind würde ich mich zusammen tun und mal einen Termin mit einem Verantwortlichen machen und freundlich bitten.
    Und, evtl. könntest du sogar da bei einem mal anrufen ob und was sich da getan hat. Namen und Orte stehen ja dabei...

     
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Thema: Muss die Gemeinde ein regenrückhaltebecken einzäunen ?
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